25.06.2026
PREISVERLEIHUNG

„Alle guten Dinge sind 5 Einreichungen“ – Fiskaly ist EY Scaleup des Jahres

Beim fünften EY Scaleup Award wurde fiskaly als „Scaleup of the Year“ ausgezeichnet. Weitere Preise gingen an das Startup factorymaker als „Rising Star“ sowie an Denise Hirner, die den erstmals verliehenen Titel „Founder of the Year“ erhielt. Brutkasten war vor Ort.
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vlnr: Florian Haas, Elisabeth Zehetner, Johannes Ferner, Elias Priesching, Florian Wimmer, Martina Geisler © EY/Point of View

Zum fünften Mal verlieh EY die Auszeichnungen an die wohl vielversprechendsten Scaleups des Jahres. Aus über 330 Einreichungen kürte eine 87-köpfige Fachjury gestern Abend im Gartenpalais Liechtenstein die besten heimischen Startups in 13 Kategorien sowie zwei Sonderkategorien.

Neben der Hauptkategorie „Scaleup of the Year“ wurden auch wieder die „Rising Stars“ sowie heuer erstmals auch „Founder of the Year“ ausgezeichnet. Florian Haas, Head of Startups bei EY, moderierte die dreistündige Preisverleihung außerdem nicht wie gewohnt solo, sondern holte sich erstmals EY-Partnerin Martina Geisler als Verstärkung an die Seite.

EY Scaleup Award Trophäe © EY/Point of View

Fiskaly wird Scaleup of the Year

In der Hauptkategorie setzte sich das 2019 gegründete Wiener Software-Unternehmen fiskaly durch, das cloudbasierte Lösungen für Fiskalisierung entwickelt. Sichtlich stolz über die Auszeichnung nahm Johannes Ferner, CEO bei fiskaly, den 3D-gedruckten Preis vom amtierenden Gewinner und Blockpit-Founder Florian Wimmer entgegen. Die Abläufe der EY Preisverleihungen kannte man bei fiskaly bereits vom Vorjahr. Da durfte Ferner den „EY Entrepreneur Of The Year“-Award entgegennehmen.

Und auch den Einreichungsprozess kannte das Wiener Unternehmen nur zu gut, wie Ferner in seiner Danksagung humorvoll kommentierte: „Alle guten Dinge sind 5 EY-Einreichungen“.

Factorymaker holt Rising Star of the Year

Beim DeepTech-Startup factorymaker jagt derzeit ein Erfolg den nächsten. Nachdem sich die Gründerinnen Julia Reisinger und Maria Zahlbruckner erst kürzlich beim Startup World Cup das Ticket für das Weltfinale im Silicon Valley sicherten, hieß es nun: „Rising Star of the Year“. Das Team überzeugte die Jury mit seiner Plattform für automatisierte industrielle Fertigungsprozesse und staubte zusätzlich den Spinoff-Sonderpreis ab.

Denise Hirner ist „Founder of the Year“

Erstmals wurde heuer auch der Sonderpreis „Founder of the Year“ verliehen, um die Persönlichkeiten hinter den Startups zu würdigen und ins Rampenlicht zu holen. Gemeinsam mit refurbed Co-Founder Kilian Kaminski und Managing Director von AustrianStartups Hannah Wundsam kürte Staatssekretärin Elisabeth Zehetner die Mitgründerin und COO des DeepTech-Unternehmens UpNano, Denise Hirner.

Die Auszeichnung folgte auf eine Jury-Vorauswahl der Top-15-Anwärter und einem anschließenden Online-Voting. „Für mich ein absolut überraschender Gewinn. Die Anerkennung und die Laudatio haben mich wirklich ins Herz getroffen“, erklärte Hirner nach der Verleihung, deren Startup ebenfalls mit dem Spinnoff-Sonderpreis prämiert wurde.

EY Scaleup Award Founder Of The Year Denise Hirner (4. v.l.) (UpNano) © EY/Point of View

Vorregistrierung für 2027 geöffnet

Nach dem Event blicken die Veranstaltenden bereits nach vorne. Die Vorregistrierung für den EY Scaleup Award 2027 ist ab sofort geöffnet, bevor im Jänner die reguläre Bewerbungsphase startet.

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Die EU-Entgelttransparenzrichtlinie soll den Gender Pay Gap verringern | (c) Marek Studzinski via Unsplash
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Sie soll den Gender Pay Gap verkleinern, indem Unternehmen etwa konkrete Auskünfte über Gehälter geben müssen: Bereits 2023 beschloss das EU-Parlament die Entgelttransparenzrichtlinie. Mit einer Frist von drei Jahren sollte sie von den Mitgliedstaaten bis 7. Juni 2026 umgesetzt werden. Weil es eine Richtlinie (und keine Verordnung) ist, hatten die Nationalstaaten dabei einen gewissen Gestaltungsspielraum.

Begutachtungsentwurf im Alleingang zu Frist-Ende

Dieser führte wohl auch dazu, dass Sozialpartner und Regierung in Österreich sich nicht zeitgerecht auf die konkrete gesetzliche Umsetzung einigen konnten – ähnliches passierte übrigens in mehreren EU-Staaten. Nachdem es ein Ultimatum gestellt hatte, legte das SPÖ-geführte Sozial- und Arbeitsministerium zum Ablauf der Frist im Juni einen in Eigenregie erstellten Begutachtungsentwurf vor – zum Ärger mehrere Sozialpartner, etwa der Industriellenvereinigung (IV), die eine “Bürokratielawine” befürchtet.

Öffentlich ist dieser Entwurf noch nicht verfügbar. IV, Wirtschaftskammer, Gewerkschaftsbund (ÖGB) und Co., die ihn vorliegen haben, diskutieren aber längst per Presseaussendungen zu den Inhalten weiter. Während die konkreten vorgesehen Maßnahmen erst mit dem offiziellen Entwurf klar sein werden, steht bereits fest: Auf die eine oder andere Weise müssen die neuen Transparenzpflichten aus der Richtlinie von Unternehmen am Ende umgesetzt werden. Denn diese gibt klare Mindestanforderungen für die Nationalstaaten vor.

EU sieht Intransparenz als Ursache des Gender Pay Gap

Die EU will mit der Entgelttransparenzrichtlinie das bekanntlich in der Praxis nicht ausreichend umgesetzte Recht auf gleichen Lohn für gleiche oder gleichwertige Arbeit sichern. Und bisher scheiterte die Bekämpfung der ungleichen Bezahlung von Männern und Frauen laut Analysen der EU-Kommission vor allem an der mangelnden Transparenz der betrieblichen Gehaltssysteme. Ziel der Richtlinie ist nichts weniger als ein grundlegender Kulturwandel in den Personalabteilungen: weg von historisch gewachsenen, intransparenten Gehaltsstrukturen hin zu nachvollziehbaren, geschlechtsneutralen Systemen.

Das sind die Eckpunkte der Richtlinie:

  • Gehaltstransparenz schon im Bewerbungsprozess: Arbeitgeber müssen Jobsuchenden das Einstiegsgehalt oder eine entsprechende Gehaltsspanne bereits vor dem ersten Gespräch mitteilen (z. B. direkt im Inserat). Die Frage nach dem letzten Gehalt beim vorherigen Arbeitgeber ist künftig gesetzlich verboten.
  • Individuelles Auskunftsrecht: Beschäftigte können schriftlich Auskunft darüber verlangen, wie viel Kolleg:innen im Durchschnitt verdienen, die eine gleiche oder gleichwertige Arbeit verrichten – aufgeschlüsselt nach Geschlecht. Unternehmen müssen diese Daten innerhalb von maximal zwei Monaten liefern und die Belegschaft einmal jährlich proaktiv über dieses Recht informieren.
  • Schluss mit Schweigeklauseln: Vertragliche Klauseln, die Mitarbeitenden verbieten, über ihr Gehalt zu sprechen, werden ungültig.
  • Offenlegung der Aufstiegskriterien: Die Maßstäbe für die Festlegung des Gehalts und die Karriereentwicklung müssen für alle Beschäftigten leicht zugänglich sein. Betriebe mit weniger als 50 Beschäftigten können von der Pflicht zur Offenlegung der Aufstiegskriterien ausgenommen werden.
  • Verpflichtende Gehaltsberichte (Gender Pay Gap): Größere Betriebe müssen regelmäßig Kennzahlen zum geschlechtsspezifischen Lohnunterschied berechnen und veröffentlichen. Dafür gilt ein gestaffelter Zeitplan:
    • Ab 250 Beschäftigten: Jährliche Berichterstattung, erstmals zum 7. Juni 2027.
    • 150 bis 249 Beschäftigte: Berichterstattung alle drei Jahre, erstmals zum 7. Juni 2027.
    • 100 bis 149 Beschäftigte: Berichterstattung alle drei Jahre, erstmals zum 7. Juni 2031.
  • Pflicht zum Lohnaudit: Weist dieser Bericht in einer Beschäftigtengruppe eine ungerechtfertigte Lohnlücke von 5 Prozent oder mehr auf, die nicht innerhalb von sechs Monaten korrigiert wird, muss der Arbeitgeber gemeinsam mit der Arbeitnehmervertretung eine formelle, tiefgehende Entgeltbewertung durchführen und konkrete Gegenmaßnahmen einleiten.
  • Strengere Haftung und Beweislast: Werden die Transparenzpflichten verletzt, kehrt sich vor Gericht die Beweislast um: Dann muss das Unternehmen beweisen, dass keine Diskriminierung vorlag. Zudem haben Betroffene Anspruch auf ungedeckelten, vollständigen Schadensersatz (inklusive Nachzahlungen und entgangener Chancen), und es drohen empfindliche, umsatzbasierte Strafen.

Konträre Ansichten der Sozialpartner

Die österreichische Umsetzung könnte dann noch etwas strenger ausfallen – das legen zumindest Reaktionen auf den besagten Begutachtungsentwurf nahe. IV-Generalsekretär Christoph Neumayer spricht in einer Aussendung etwa von „nationalem Gold Plating“ und ortet „ein Bürokratiemonster für die Betriebe“. Nachdem nicht nur Österreich, sondern die Mehrheit der EU-Staaten die Richtlinie noch nicht umgesetzt hätten, fordert Neumayer überhaupt eine Überarbeitung dieser. „Wer Einkommensunterschiede nachhaltig reduzieren will, muss an den tatsächlichen Ursachen ansetzen. Zusätzliche Berichtspflichten schaffen keine gerechtere Bezahlung“, meint der IV-Generalsekretär.

Gänzlich konträr beurteilt man die Richtlinie und deren geplante Umsetzung wenig überraschend beim ÖGB. Dort will man per Aussendung „Mythen“ (also die Argumentation der politischen Gegenseite) entkräften und meint abschließend: „Die innerstaatliche Umsetzung der Richtlinie bietet die Chance, gleiche Bezahlung von Frauen und Männern, die gleiche und gleichwertige Arbeit im Betrieb verrichten, zu erreichen, ohne jemandem etwas wegzunehmen, der bisher mehr verdient hat.“

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