06.11.2020

Umsatzersatz: Alle Details zum neuen Corona-Hilfsinstrument der Bundesregierung

Die österreichische Bundesregierung präsentierte heute, Freitag, neue Details zur bereits letzten Samstag angekündigten Corona-Hilfsmaßnahme des sogenannten "Umsatzersatzes". Das Instrument gilt für den Zeitraum der angeordneten Schließung und ersetzt anspruchsberechtigten Unternehmen 80 Prozent ihres Netto-Umsatzes bis maximal 800.000 Euro. Der brutkasten hat die wichtigsten Fragen zusammengefasst.
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Umsatzersatz
Finanzminister Gernot Blümel | (c) BMF

Die neue Corona-Hilfsmaßnahme “Umsatzersatz” wurde im Rahmen der Pressekonferenz der österreichischen Bundesregierung zum neuerlichen Lockdown bereits letzten Samstag angekündigt. Heute, Freitag, präsentierte Finanzminister Gernot Blümel nähere Details zum neuen Hilfsinstrument. Die Bundesregierung rechnet mit insgesamt 1,5 Milliarden Euro an Kosten, die aus dem laufenden COVID-Fonds gedeckt werden.


Die Eckpunkte des Umsatzersatzes

Hier ein Überblick über die wichtigsten Eckpunkte zum Umsatzersatz – angefangen von den Anspruchskriterien bis hin zu den Auszahlungsmodalitäten.

Wie viel Umsatz wird den Unternehmen ersetzt?

Für den Zeitraum der angeordneten Schließung werden den betroffenen österreichischen Unternehmen 80 Prozent ihres Umsatzes ersetzt. Der maximale Auszahlungsbetrag pro Unternehmen ist gemäß Genehmigung der EU-Kommission mit 800.000 Euro gedeckelt, wobei bestimmte Corona-Hilfen gegengerechnet werden müssen (siehe Fragen weiter unten)

Wie wird der Umsatzersatz errechnet und wo kann er beantragt werden?

Der Umsatzersatz wird anhand der Steuerdaten, die der Finanzverwaltung vorliegen, automatisch berechnet und kann seit heute 14:00 Uhr über Finanz-Online von anspruchsberechtigten Unternehmen beantragt werden kann. Eine Beantragung ist bis spätestens 15. Dezember möglich.

Welche Voraussetzungen müssen zudem noch erfüllt werden?

Neben der Betroffenheit durch die angeordnete Schließung sind folgende Voraussetzungen zu erfüllen:

  • Ein Sitz, eine Betriebsstätte oder operative Tätigkeit in Österreich
  • kein Insolvenzverfahren
  • eine Arbeitsplatzgarantie für die Mitarbeiter von 3. bis 30. November 2020.

Wie schnell wird der Umsatzersatz überwiesen?

Die Hilfen werden laut der Bundesregierung innerhalb von 14 Tagen überwiesen.

Wird die Kurzarbeit beim Umsatzersatz gegengerechnet?

Nein, die Kurzarbeit wird nicht gegengerechnet.

Wird der “Fixkostenzuschuss 1” gegengerechnet?

Der “Fixkostenzuschuss 1” muss ebenfalls nicht gegengerechnet werden.

Was muss beim Umsatzersatz gegengerechnet werden?

Aufgrund des EU-Behilferechts müssen laut der Bundesregierung allerdings gewisse Hilfsmaßnahmen im Rahmen des Umsatzersatzes gegengerechnet werden. Darunter fallen:

  • 100 Prozent Garantien bei Austria Wirtschaftsservice (aws) und Österreichische Hotel- und Tourismusbank (ÖHT)
  • COVID-19 Förderprogramme der Bundesländer Oberösterreich, Steiermark, Tirol, Kärnten und Wien
  • Richtlinien des NÖ Wirtschafts- und Tourismusfonds, Förderprogramm COVID-19
  • Der spezielle Fixkostenzuschuss für gemeinnützige Vereine & NPOs muss ebenfalls gegengerechnet werden.

Sind „Mischbetriebe“ anspruchsberechtigt?

Betriebe die z.B, nur einen Teil ihres Umsatzes mit Gastronomie erwirtschaften (z.B. Möbelhäuser) haben laut der Bundesregierung den Prozentsatz anzugeben, mit dem sie betroffen sind. Für diesen Anteil erhalten sie 80 Prozent Umsatzersatz. 

Ist ein Unternehmen anspruchsberechtigt, das geschlossen ist, aber Lieferdienst oder Take away anbietet?

Ja, auch diese Unternehmen sind laut der Regierung voll anspruchsberechtigt. Die Bundesregierung begründet dies damit, dass sie nicht davon ausgeht, dass geschlossene Betriebe ihre Umsätze mit Hilfe eines Lieferservice in “großem Umfang” kompensieren können.

Sind Hotels anspruchsberechtigt, wenn sie Geschäftsreisende beherbergen?

Auch diese Unternehmen sind voll anspruchsberechtigt.

Was ist mit Neugründungen?

Die Umsatzsteuervoranmeldung aus dem Jahr 2020 wird durch die Anzahl der bestehenden Monate seit der Gründung dividiert. Das Unternehmen muss vor dem 1. November 2020 gegründet worden sein.

Was sollen Unternehmen machen, die nicht direkt von der Maßnahme betroffen sind, aber aufgrund der Pandemie, dennoch Umsatzeinbußen zu verzeichnen haben?

Die Bundesregierung verweist in diesem Fall auf den Fixkostenzuschuss. Noch im November soll ein Fixkostenzuschuss bis 800.000 Euro, abzüglich der bereits erhaltenen Hilfen, verfügbar sein. Darin werden Abschreibungen sowie frustrierte Aufwendungen (z.B. bei Reisebüros) berücksichtigt werden.

Auch eine Kombination von Umsatzersatz (für November) und Fixkosten-Zuschuss (für Monate außer November) ist für betroffene Unternehmen für unterschiedliche Zeiträume laut der Bundesregierung möglich.

Die Verhandlungen mit der Europäischen Kommission zum Fixkostenzuschuss 2, mit einer Gesamtfördersumme von drei Millionen Euro, werden parallel dazu weitergeführt, so die Regierung abschließend.


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Universität Innsbruck, Spin-offs
(c) Universität Innsbruck

Vergleicht man die österreichische Spin-off-Landschaft mit jener anderer Länder, erweist diese sich als mager – wären da nicht diverse heimische Universitäten, die proaktiv Spin-offs fördern, wie brutkasten berichtete. Die Universität Innsbruck gilt als einer dieser Innovationstreiber.

Spin-offs in Deutschland

Eine Studie aus dem Oktober 2023 zur Entrepreneurship Performance deutscher Hochschulen ermittelte die Anzahl an Gründungen aus Hochschulen von 2014 bis 2022 und weist diese Werte für die 20 am höchsten gerankten Universitäten in Deutschland aus. Zusammen waren diese 20 Universitäten Ursprung von knapp 4.800 Startups. Dabei gibt es eine ausgeprägte Spitzengruppe mit der TU München (810 Startups) ganz vorne, gefolgt mit weitem Abstand von der TU Berlin (466) und dem Karlsruher Institut für Technologie (KIT, 321).

Hierzulande hat sich die Universität Innsbruck seit der Gründung ihrer Beteiligungsgesellschaft im Jahr 2008 über die Uni-Holding an 39 Spin-offs beteiligt. Durch die neu gegründeten Unternehmen wurden seither mehr als 200 neue Arbeitsplätze geschaffen.

“Der Ansatz der Universität Innsbruck, akademisch getriebene Spin-offs wirksam zu unterstützen, zeigt Früchte”, sagt Rektorin Veronika Sexl. “Durch die Unternehmen wird spezialisiertes Grundlagenwissen zum Wohle der Gesellschaft transformiert und diesen strategischen Ansatz werden wir auch in Zukunft weiter forcieren.” Neben Studienangeboten im Bereich Entrepreneurship und dem gemeinsam mit der Wirtschaftskammer Tirol betriebenen Gründungs- und Innovationszentrum InnCubator stellt die 2008 gegründete Beteiligungsgesellschaft Uni-Holding ein Kernelement der Strategie dar.

AQT und ParityQC als Aushängeschilder

Aktuell hält die Uni-Holding 23 Beteiligungen an Ausgründungen aus der Universität Innsbruck. Diese Unternehmen sind in den Bereichen Digitalisierung, Finanzen, Gesundheit, Ökologie und Technologie tätig. Neben den renommierten Ausgründungen im Bereich der Quantentechnologien – AQT und Parity QC – beschäftigt sich etwa das junge Spin-off QND – Quantum Network Design mit der Simulation von Quantennetzwerken, um die wesentlichen Grundsteine für eine industrielle Implementierung zu legen.

Beispiele der Innsbrucker Spin-offs

Innfoliolytix wäre ein weiteres Beispiel der Spin-off-Strategie: Das Startup macht Kapitalmarktanleger:innen aktuelle Forschungsergebnisse in Form von quantitativen Anlagestrategien zugänglich. Die Universitätsprofessoren Matthias Bank und Jochen Lawrenz vom Institut für Banken und Finanzen sind an der gemeinsamen Gründung und Entwicklung des Unternehmens mit der BTV AG und der Universität Innsbruck beteiligt; seit 2024 gilt Innfoliolytix als eine FMA-lizenzierte Wertpapierfirma. Im November 2024 wurde der vom Startup beratene und von der 3 Banken-Generali Investment-Gesellschaft verwaltete Fonds “Quant Global Plus” mit dem Österreichischen Dachfonds Award 2024 des GELD-Magazins in den Kategorien “Aktiendachfonds 1 Jahr” und “Aktiendachfonds 3 Jahre” ausgezeichnet.

KinCon biolabs wiederrum baut seine patentierte Plattformtechnologie weiter aus, um Pharmaunternehmen bei der Lösung medizinischer Herausforderungen, insbesondere bei Krebs und Morbus Parkinson, zu unterstützen. Das von Philipp Tschaikner und Eduard Stefan gegründete Unternehmen entwickelt eine zellbasierte Reportertechnologie, die strukturelle Veränderungen von schwer zu analysierenden Zielproteinen sichtbar macht. Wenn ein Wirkstoffkandidat an einen, spezifisch für das Zielprotein entwickelten Reporter bindet, beginnt der genetisch kodierte Reporter in den Zellen zu leuchten. Damit lasse sich die Wirksamkeit von Medikamentenkandidaten systematisch vorhersagen, sodass die Pharmaunternehmen neuartige Therapien schneller in die klinische Anwendung, d.h. zu den Patient:innen, bringen könnten.

Kartenspiel in USA lizenziert

Das von Physiker:innen an der Universität Innsbruck entwickelte Kartenspiel Seeker Chronicles konnte mittlerweile an den renommierten US-amerikanischen Spieleverlag Wise Wizard Games lizenziert werden. Es verbindet Wissenschaftsvermittlung mit Spielelementen. Dessen Erfinder:innen Hendrik Poulsen Nautrup, Lea Trenkwalder und Fulvio Flamini haben das Spin-off-Unternehmen OneStone Studios gegründet und arbeiten aktuell an Erweiterungen, einer digitalen Version des Spiels und mehreren neuen Spielen, alle mit dem Ziel, Wissenschaft der Gesellschaft näherzubringen.

Arbeitsbedingungen, Arbeitsorganisation und daraus resultierende Beanspruchungen mit dem Ziel zu betrachten, Arbeit “menschenzentriert” zu gestalten und hinsichtlich verschiedener Humankriterien in Unternehmen und Organisationen zum Wohle aller Beteiligten zu verbessern – das ist das Vorhaben von Humane Arbeit. Gegründet von Cornelia Strecker, Christian Seubert und Jürgen Glaser bietet das Spin-off arbeitspsychologische Beratung auf dem aktuellsten Stand wissenschaftlicher Forschung.

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Umsatzersatz: Alle Details zum neuen Corona-Hilfsinstrument der Bundesregierung

Für den Zeitraum der angeordneten Schließung werden den betroffenen österreichischen Unternehmen 80% ihres Umsatzes ersetzt. Um diesen Umsatzersatz möglichst unkompliziert, unbürokratisch und rasch zu ermöglichen, wird dieser anhand der Steuerdaten, die der Finanzverwaltung vorliegen, automatisch berechnet. Die Beantragung erfolgt über FinanzOnline. Beantragt werden kann der Umsatzersatz ab heute bis 15. Dezember. Die Hilfen werden innerhalb von 14 Tagen überwiesen. Der maximale Auszahlungsbetrag pro Unternehmen ist gemäß Genehmigung der EU-Kommission mit 800.000 Euro gedeckelt, wobei bestimmte Corona-Hilfen gegengerechnet werden müssen. Der Fixkostenzuschuss 1 muss nicht gegengerechnet werden. Kurzarbeit wird nicht abgezogen. Weiters steht fest, dass neue Umsätze durch Umstieg auf Lieferung bei Restaurants und Umsätze aus Geschäftsreisen bei Hotels nicht berücksichtigt werden müssen.

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