27.05.2019

Rechtslage: Wie man seinen Algorithmus vor Nachahmern schützen kann

Johannes Kautz, Leiter des Startup Desk der Wirtschaftsanwaltskanzlei DLA Piper, erklärt im Gastbeitrag die Rechtslage zum Schutz eines selbst gecodeten Algorithmus.
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Patentrecht, Urheberrecht & Wettbwerbsrecht: So kann man seinen Algorithmus vor Nachahmern schützen
(c) DLA Piper: Johannes Kautz
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Digitalisierung, Künstliche Intelligenz und Machine Learning gelten als die Zukunftsthemen. Gerade in diesem Bereich sind Startups oft Vorreiter. Die angebotenen Lösungen basieren auf Algorithmen, die aus unserem Leben mittlerweile nicht mehr wegzudenken sind und in Zukunft wesentliche Teile des Wirtschafts-, aber auch unseres Privatlebens, maßgeblich beeinflussen werden. Nachdem die Entwicklung eines Algorithmus nicht nur ein entsprechendes Know-how erfordert, sondern meistens auch äußerst zeit- und kostenintensiv ist, hat auch die Frage, wie Startups sich die von ihnen entwickelten Algorithmen schützen lassen können, immer mehr an Bedeutung gewonnen. Die Rechtslage zwischen Patentrecht, Urheberrecht und Wettbewerbsrecht ist dabei mitunter komplex.

+++ 10 Rechtstipps für Startups: Die wichtigsten Gesetze und Regelungen +++

Patentrecht: Kann man einen Algorithmus patentieren lassen?

Beim Schutz des geistigen Eigentums denkt man natürlich in erster Linie an das Patenrecht. Patentiert werden allerdings nur Erfindungen auf dem Gebiet der Technik, also Problemlösungen mit technischen Mitteln. Mathematische Methoden sowie Verfahren für gedankliche Tätigkeiten oder für geschäftliche Datenverarbeitungsanlagen sind vom Patentschutz ausdrücklich ausgeschlossen.

Gebrauchsmusterschutz ausgeschlossen

Algorithmen sind an sich nicht patentfähig, weil die zugrundeliegende Rechenregel eine bloß mathematische Methode ist. Die abstrakte Programmierung eines Algorithmus wird nicht dem Gebiet der Technik zugerechnet. Aus diesem Grund ist auch ein Gebrauchsmusterschutz ausgeschlossen. Eine Ausnahme gibt es aber für Algorithmen, die einen technischen Effekt in einem Bereich haben, der nicht vom Patentschutz ausgenommen ist. Dies ist beispielsweise der Fall, wenn der Algorithmus der Lösung eines über die bloße Datenverarbeitung hinausgehenden technischen Problems dient und das Verfahren somit einen technischen Zweck hat. Ein Patent ist daher möglich, wenn ein konkretes technisches Problem mit Hilfe eines (programmierten) Rechners gelöst wird.

Rechtssprechung wird großzügiger

Da die Eintragungspraxis des Patentamtes und die Rechtsprechung in diesem Bereich tendenziell eher großzügiger wird, sollte man als Gründer jedenfalls abklären, ob man hier nicht einen patentrechtlichen Schutz bekommen kann. So wurde im Jahr 2016 ein „Verfahren zum Lesen und Schreiben von Daten“, bei dem Daten mittels einer Stromchiffrierung ver- bzw. entschlüsselt wurden, als schutzfähig angesehen. Allerdings verfolgt die Rechtsprechung hier nicht immer eine klare Linie und sind die Entscheidungen eher einzelfallbezogen, was oft zu sehr unbefriedigenden Ergebnissen führt. Es wäre sinnvoll, die Patentfähigkeit von Computerprogrammen oder Algorithmen ausschließlich davon abhängig zu machen, ob die damit erreichte Problemlösung neu und erfinderisch ist.

Urheberrecht: Sind Algorithmen urheberrechtlich geschützt?

Abseits vom Patentrecht bietet aber jedenfalls das Urheberrecht einen gewissen Schutz. Die dem Algorithmus zugrundeliegende allgemeine Rechenregel oder Methode ist zwar vom Urheberrecht ausgenommen. Das Urheberrechtsgesetz bestimmt jedoch, dass Computerprogramme (einschließlich der Maschinencodes) geschützte Werke sind, wenn sie das Ergebnis einer eigenen geistigen Schöpfung sind (etwa wenn das Programm eine gewisse Komplexität aufweist oder ein besonderes Know-how des Programmierers erfordert). Die Implementierung eines Algorithmus in einem Programmcode und die Programmstruktur, also die Verknüpfung von Programmroutinen zur Problemlösung, sind daher geschützt.

Wichtig: Übertragung der Werknutzungsrechte an die Gesellschaft!

Hier gilt es allerdings zu beachten, dass der Urheber immer eine natürliche Person ist, und zwar der oder die Programmierer. Wenn der Algorithmus von einem der Gründer programmiert wurde, sollten unbedingt alle Nutzungs-, Verwertungs- und Vervielfältigungsrechte auf die Gesellschaft übertragen werden. Bei Computerprogrammen, die von Dienstnehmern im Rahmen ihrer Dienstpflichten geschaffen wurden, steht das Werknutzungsrecht grundsätzlich dem Dienstgeber zu. Trotzdem ist es empfehlenswert, im Dienstvertrag eine ausdrückliche Regelung für Diensterfindungen vorzusehen, weil unter Umständen eben auch ein Patentschutz in Betracht kommt.

Wettbewerbsrecht: Wie schütze ich mich vor Nachahmern?

Wenn es darum geht, sich vor Trittbrettfahrern und Nachahmern zu schützen, sollte man auch auf das Wettbewerbsrecht nicht vergessen. Hier gilt zwar der Grundsatz der Nachahmungsfreiheit, die Ausbeutung einer fremden Leistung ist aber unter Umständen sittenwidrig. Daher kann man sich gegen einen Mitbewerber, der den aufwändig entwickelten Algorithmus einfach abschreibt oder kopiert, mit einer Wettbewerbsklage zur Wehr setzen. Das gilt auch, wenn nur einzelne (wesentliche) Teile eines Algorithmus 1:1 übernommen werden. Außerdem ist das (vertrauliche) Programm-Know-how i.d.R. ein geschütztes Betriebs- und Geschäftsgeheimnis. Wenn ein Mitbewerber dieses Know-how rechtswidrig erlangt oder ausnützt (z.B. weil er einen Mitarbeiter anwirbt, der einer Geheimhaltungspflicht unterliegt), sind nicht nur Schadenersatz- und Unterlassungsansprüche möglich, sondern kann auch die Herausgabe der erzielten Gewinne verlangt werden.

Wichtig: Geheimhaltungsvereinbarungen abschließen!

Daher sollte man auch keinesfalls darauf vergessen, entsprechende Geheimhaltungspflichten zu vereinbaren, und zwar nicht nur mit Dienstnehmern, sondern auch in Wartungsverträgen oder vor einer DueDiligence durch einen potentiellen Investor.


Zum Autor

Mag. Johannes Kautz ist Rechtsanwalt und Leiter des Startup Desks im Wiener Büro von DLA Piper Weiss-Tessbach. Er berät Startups und Jungunternehmen bei der Gründung sowie beim Aufbau des Unternehmens bis hin zum Exit.

⇒ Johannes Kautz auf der Page von DLA Piper

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Die Fahne der EU (c) Adobe Stock

Im aktuellen „European Innovation Scoreboard 2026“ der Europäischen Kommission behauptet sich Österreich im oberen europäischen Mittelfeld. Mit einer Innovationsleistung von 113 Prozent des EU-Durchschnitts im Jahr 2026 belegt das Land wie schon im Vorjahr den achten Rang unter den EU-Mitgliedstaaten und verbleibt in der Klasse der sogenannten „Strong Innovators“. Langfristig verzeichnet Österreich zwar einen Zuwachs der Innovationskraft von 8,9 Prozentpunkten gegenüber dem Basisjahr 2019, im Vergleich zu 2025 gab der nationale Gesamtindex jedoch um 2,3 Prozentpunkte nach. Diese Abschwächung spiegelt eine wirtschaftliche Dynamik wider, die infolge anhaltender externer Schocks und gestiegener Betriebskosten an internationaler Wettbewerbsfähigkeit eingebüßt hat.

Im Schatten der Spitzenreiter

Angeführt wird das europäische Gesamtklassement unverändert von der Schweiz, die mit 141,3 Prozent des EU-Durchschnitts den innovativsten Standort des Kontinents darstellt. Innerhalb der EU-Grenzen sichert sich erneut Schweden die Spitzenposition (139 Prozent), gefolgt von Dänemark und den Niederlanden. Finnland, das in den Vorjahren fest zur Spitzengruppe der „Innovation Leaders“ zählte, verlor an Schwung und stürzte in die Leistungsklasse Österreichs ab.

Im Vergleich mit dem größten Handelspartner Deutschland (EU-Rang 9) hat Österreich zwar knapp die Nase vorn. Einige Diskrepanzen: Während Deutschland bei den forschungsbezogenen Staatsausgaben im öffentlichen Sektor auf Platz 5 liegt, belegt Österreich hier den hervorragenden dritten Platz. Bei der direkten und indirekten steuerlichen Forschungsförderung für Betriebe verweist Österreich den Nachbarn (Deutschland Rang 23) mit dem vierten Platz klar auf die hinteren Ränge.

Die Achillesferse: Wagniskapital und Skalierungsbarrieren

Für die heimische Startup- und Scaleup-Szene liefert das Scoreboard eine ernüchternde Bilanz in puncto Wachstumsfinanzierung. Als chronischer Schwachpunkt erweist sich einmal mehr der Bereich Venture Capital: Bei den Wagniskapital-Investitionen erreicht Österreich magere 47,9 Prozent des EU-Durchschnitts und belegt im EU-Vergleich lediglich Platz 15.

Diese strukturelle Finanzierungslücke schlägt sich auch im komplementären „European Startup and Scaleup Scoreboard“ (ESSS) nieder: Zwar wird Österreich dort mit 113,8 Prozent des EU-Durchschnitts auf Rang 10 als „High-performing“ eingestuft, die Erhebung attestiert dem Standort jedoch eine deutliche Diskrepanz zwischen einer hohen Startup-Dichte pro Kopf und einer gleichzeitig unterdurchschnittlichen Zahl an schnell wachsenden Unternehmen („Centaurs“ und „Unicorns“). Bereits im Zuge des letztjährigen Rankings stand die stagnierende Entwicklung im Fokus der Kritik, insbesondere im Hinblick auf strukturelle Finanzierungshemmnisse (brutkasten berichtete).

Spürbarer Rückgang bei KMU-Innovationen trotz starker Schutzrechte

Sorge bereiten zudem die Innovationsaktivitäten im KMU-Bereich. Der Anteil kleiner und mittlerer Unternehmen (KMU), die Produkt- oder Geschäftsprozessinnovationen einführen, ist mittelfristig deutlich zurückgegangen – ausgewiesen wird ein Minus von 24,4 Prozentpunkten bei Produkt- bzw. 21,2 Prozentpunkten bei Prozessinnovationen seit dem Jahr 2019. Demgegenüber steht eine traditionelle Stärke bei der Sicherung von geistigem Eigentum, wo Österreich im Bereich der intellektuellen Vermögenswerte im EU-Vergleich den hervorragenden zweiten Platz belegt.

Doch auch dieses Fundament zeigt Ermüdungserscheinungen: Seit 2019 verzeichneten die Designanmeldungen einen spürbaren Rückgang um 49,7 Prozentpunkte, während Patentanmeldungen (-16,8 Prozentpunkte) und Markenanmeldungen (-11,1 Prozentpunkte) ebenfalls schrumpften. Positiv hervorzuheben ist die enge Vernetzung im System bei den öffentlich-privaten Co-Publikationen (EU-Rang 3), wenngleich die Jobmobilität von hochqualifizierten Fachkräften in Wissenschaft und Technologie im Jahresvergleich um empfindliche 32,4 Prozentpunkte einbrach.

Das Transferproblem: Viel Input, zu wenig messbarer Output

Ein altbekanntes, strukturelles Paradoxon des österreichischen Innovationssystems bleibt die mangelnde Effizienz im Transfer von Forschungserfolgen in den Markt. Während das Land beim reinen Innovations-Input die dritthöchsten Investitionen in der EU verzeichnet, reicht es beim tatsächlichen Output nur für Rang 8. Besonders deutlich wird dies bei den Verkäufen von Marktneuheiten und firmeninternen Innovationen, bei denen das Land seit 2025 einen spürbaren Rückgang verzeichnet. Dem Standort gelingt es somit unzureichend, seine enormen Forschungsförderungen und Investitionen in marktfähige, produktivitätssteigernde Produkte zu übersetzen.

Digitalisierung und weitere Kernbereiche im Überblick

In den weiteren Dimensionen des Scoreboards zeichnet sich ein differenziertes Bild ab:

  • Digitalisierung (Rang 14): Ein widersprüchliches Feld. Die Verfügbarkeit von High-Speed-Internet hinkt mit Rang 23 im EU-Vergleich hinterher, hat sich jedoch seit 2019 um 174,7 Prozentpunkte verbessert.
  • Forschungssysteme & Human Ressources: Österreich verfügt über ein hochattraktives akademisches System (Rang 8), getragen von einem sehr hohen Anteil ausländischer Doktoratsstudierender (Rang 5). Bei den Human Ressources insgesamt reicht es wegen einer im EU-Vergleich geringeren Akademikerquote jedoch nur für Rang 14.
  • Nachhaltigkeit & Außenhandel: Während der heimische Öko-Innovations-Index mit 177,1 Prozent weit über dem EU-Schnitt von 127,5 Prozent liegt (beides gemessen an 2019), ist der konsumbedingte Treibhausgas-Fußabdruck fast 20 Prozent zu hoch. Zudem schwächelt Österreich massiv beim Export wissensintensiver Dienstleistungen.

Das politische Spannungsfeld: „Champions League“ vs. „Ergebnisverwaltung“

Die Interpretation des achten Platzes sorgt auf nationaler Ebene für teils konträre Statements von Politik und Wirtschaft. Wirtschaftsminister Wolfgang Hattmannsdorfer unterstreicht: „Das European Innovation Scoreboard zeigt klar: Österreich investiert überdurchschnittlich in Forschung und Innovation. Beim Output schöpfen wir dieses Potenzial aber noch nicht ausreichend aus.“ Mit Platz 3 beim Input und Platz 8 beim Output könne man sich nicht zufriedengeben; man müsse exzellente Forschung schneller in marktfähige Produkte übersetzen.

Innovationsminister Peter Hanke betont wiederum die Stabilität in einem wirtschaftlich anspruchsvollen Umfeld: „Platz 8 im European Innovation Scoreboard ist ein starkes Zeugnis für den Innovationsstandort Österreich. Dieses Ergebnis kommt nicht von ungefähr: Es ist der Verdienst unserer Unternehmen, Forschungseinrichtungen und der vielen klugen Köpfe in diesem Land.“ Er verweist auf das massive staatliche Investment von 5,5 Milliarden Euro durch den FTI-Pakt bis 2029. Stefan Harasek, Präsident des Patentamts, hält fest: „Diese starke Platzierung bestätigt einmal mehr: Österreich zählt in der sich nur zögerlich erholenden Wirtschaftsdynamik zu den Innovationsmotoren Europas und muss sich auch im internationalen Vergleich nicht verstecken.“

Eine gänzlich andere Tonlage schlägt die Industriellenvereinigung (IV) ein. Generalsekretär Christoph Neumayer warnt vor Selbstzufriedenheit: „Der Abstand zur europäischen Spitze droht zum Dauerzustand zu werden. Wir stecken mit Platz 8 im Mittelfeld fest.“ Wer ein „Innovation Leader“ werden wolle, müsse deutlich dynamischer agieren und an Geschwindigkeit zulegen. Neumayer zieht dabei einen sportlichen Vergleich heran: „Wer an die Spitze will, darf nicht nur auf Ergebnisverwaltung spielen. Champions entstehen durch Geschwindigkeit und Angriff, nicht in der Defensive.“

Auch Jochen Danninger, Generalsekretär der Wirtschaftskammer Österreich (WKÖ), mahnt zur Bewegung: „Österreich behauptet sich im European Innovation Scoreboard 2026 erneut auf Rang 8 […] gleichzeitig zeigt das aktuelle Ergebnis aber auch, dass wir uns auf diesem Erfolg nicht ausruhen dürfen.“ Der Vergleich mit 2023 – als Österreich noch bei knapp 120 Prozent des EU-Schnitts lag – zeige deutlich, dass zusätzliche Dynamik notwendig sei, um den Anschluss an die europäische Spitzengruppe nicht zu verlieren.

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