26.01.2026
PROFITABILITÄT

Alfies: Wiener Online-Supermarkt erreichte im Vorjahr 33 Mio. Euro Umsatz

Alfies blickt auf ein erfolgreiches Geschäftsjahr 2025 zurück: Das vor zehn Jahren in Wien gegründete Unternehmen verbesserte seine Profitabilität und wuchs mit einem Umsatz von rund 33 Millionen Euro im zweistelligen Prozentbereich.
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Alfies
© Alfies - Gunther Michl, Mitgründer und Geschäftsführer Alfies.

Im vergangenen Jahr erreichten alle heimischen Lagerstandorte von Alfies (vier in Wien, einer in Graz) die Profitabilität. Trotz des starken Fokus auf Effizienz und Kostenoptimierung konnte der Umsatz auf rund 33 Millionen Euro gesteigert werden, heißt es laut Aussendung. 2024 erzielte das Unternehmen noch unter 30 Millionen Euro Umsatz.

Alfies wächst zweistellig

Konkret verzeichnete Alfies in Österreich ein Wachstum im zweistelligen Prozentbereich. Das Unternehmen gewann laut eigenen Angaben eine fünfstellige Anzahl an Neukund:innen, der durchschnittliche Warenkorb der Kund:innen steigerte sich auf rund 70 Euro. In der Schweiz verdoppelte sich der Umsatz im Vergleich zum Vorjahr. Zusätzlich wurde dort erstmals ein positiver Deckungsbeitrag pro Bestellung erreicht – ein wesentlicher Schritt für die langfristige Skalierbarkeit des Geschäftsmodells, wie es heißt.

„2025 feierten wir unser zehnjähriges Jubiläum. Schon seit 2015 liefern wir in Wien Lebensmittel. Die Herausforderungen im Online-Lebensmittelhandel sind heute andere als damals, aber für langfristigen Erfolg braucht es Durchhaltevermögen und das richtige Geschäftsmodell. Das haben wir auch anhand vieler Konkurrenten gesehen, die im letzten Jahrzehnt in den Markt eingestiegen oder wieder ausgeschieden sind“, sagt Gunther Michl, Mitgründer und Geschäftsführer von Alfies. Der Salzburger gründete den Lieferdienst mit seinem Bruder Gerald Michl und dem Schulfreund Thomas Ecker. „Daher freut es uns umso mehr, dass wir 2025 so positiv abschließen konnten.“

Pfand als Herausforderung

Vor erhebliche operative Herausforderungen stellte Alfies die Einführung des Einwegpfands in Österreich mit 1. Jänner 2025, etwa aufgrund der notwendigen manuellen Etikettierung importierter Getränke. „Wir mussten unsere Prozesse im Lager über das Jahr hinweg immer wieder anpassen, auch weil sich das Kauf- und Rückgabeverhalten der Kunden verändert hat“, erklärt Michl. Die Nachfrage nach Getränken in PET-Flaschen und Dosen, besonders im Biersegment, brach deutlich ein. Mehrweggebinde legten hingegen über alle Kategorien zu. Mit der Menge an Pfandgebinden im Umlauf stieg naturgemäß auch die Rückgabemenge: Mittlerweile wird bei nahezu jeder vierten Lieferung Pfand retourniert. Insgesamt nahmen die Alfies-Driver 2025 fast sechs Millionen Pfandgebinde von den Kund:innen mit.

Neben der Pfandrücknahme baute Alfies seinen Service auch auf Produkt- und Technologieebene aus. Alle Apps wurden vollständig erneuert – mit dem Launch von alfies.shop als Domain für beide Märkte schuf das Unternehmen zudem eine neue technologische Plattform, die als Grundlage dienen soll, Verbesserungen, neue Features und Innovationen künftig wesentlich schneller umzusetzen.

Alfies mit KI-Assistent

Eine weitere Neuerung war der Start des KI-Einkaufsassistenten „Alfie“, der mit jeder Nutzung dazulernt, um an die Kund:innenwünsche angepasste Rezepte und Produktvorschläge zu bieten. Der auf einem Transformer-Sprachmodell basierende Assistent kann nicht nur Rezepte finden und Wochenpläne erstellen, sondern auch Event-Menüs planen – inklusive Mengenberechnung für Gäste. Selbst Foodpairing beherrscht er: Zu einem Gericht liefert Alfie etwa die passende Weinempfehlung – wie brutkasten berichtete.

Diese Vorschläge kommen aus einem Sortiment, das im letzten Jahr um mehr als 1.000 Produkte wuchs und mittlerweile über 6.000 umfasst. „Wöchentlich listen wir neue Produkte, vor allem im Bereich Lebensmittel. Das ist unser Anspruch als vollwertiger Online-Supermarkt für den täglichen Bedarf“, sagt Geschäftsführer Michl.

Expansion geplant

Für das Jahr 2026 plant Alfies den nächsten Wachstumsschritt. Das Liefergebiet soll ausgeweitet werden, sodass größere Teile Niederösterreichs, der Steiermark sowie der Schweizer Kantone Zürich, Aargau und Zug erschlossen werden. Parallel dazu wird die Elektroautoflotte – wie bereits 2025 – auch heuer um weitere 30 Fahrzeuge erweitert, um die nachhaltige Zustellung weiter voranzutreiben.

Produktseitig plant Alfies einen Ausbau des Sortiments im Bereich Frische. Zusätzlich investiert das Unternehmen in die Weiterentwicklung der Alfies-Plattform, um den Kunden ihren Online-Einkauf noch einfacher, schneller und personalisierter zu gestalten: „Mit profitablen Strukturen, klarer Wachstumsstrategie und konsequentem Fokus auf Technologie und Kundenerlebnis sehen wir uns bestens aufgestellt für die nächsten Entwicklungsschritte im Online-Lebensmittelhandel“, so Michl abschließend.

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Symbolbild, erstellt mit Künstlicher Intelligenz (Google Gemini)
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Kaffeekapseln, Teebeutel, Etiketten, Verschlüsse, Tragetaschen: Der Verpackungsbegriff der neuen EU-Verordnung ist weit gefasst. Erfasst sind laut Wirtschaftskammer alle Verpackungen, die auf dem EU-Markt in Verkehr gebracht werden, unabhängig vom Material und davon, ob sie leer oder befüllt sind. Betroffen ist damit jedes Unternehmen, das Verpackungen oder verpackte Produkte in Verkehr bringt. Die Verordnung (EU) 2025/40, kurz PPWR, gilt seit heute in ihren Kernbestimmungen unmittelbar in allen 27 Mitgliedstaaten.

Nicht alle Vorgaben greifen sofort

Für Unternehmen ist das der wichtigste Punkt: Nur einzelne Pflichten sind ab dem Stichtag anwendbar. Das hält das Bundesministerium für Land- und Forstwirtschaft, Klima- und Umweltschutz, Regionen und Wasserwirtschaft (BMLUK) in seinem Merkblatt fest. Zur Präzisierung der übrigen Vorgaben fehlten im Juni noch 18 Durchführungsrechtsakte und 17 delegierte Rechtsakte. Die Leerraumbegrenzung für Versandverpackungen, die Mindestrezyklatanteile und die Design-for-Recycling-Kriterien greifen ab 1. Jänner 2030. Die harmonisierte Entsorgungskennzeichnung folgt frühestens am 12. August 2028 oder 24 Monate nach Inkrafttreten der zugehörigen Durchführungsrechtsakte.

Handelsverband: „Sehenden Auges ins Verpackungschaos“

Der Handelsverband trägt die Ziele der Verordnung nach eigenen Angaben mit, kritisiert die Umsetzung aber scharf. Händler müssten informieren, prüfen, dokumentieren und nachweisen, hätten aber in vielen Fällen keinen Zugang zu den erforderlichen Unterlagen, weil diese typischerweise bei Verpackungsherstellern oder anderen vorgelagerten Akteuren lägen. „Brüssel schickt unsere Branche sehenden Auges ins Verpackungschaos“, sagt Geschäftsführer Rainer Will.

Anfang August legte die EU-Kommission die zweite Auflage ihrer FAQs vor, laut Handelsverband mit 26 neuen und sieben überarbeiteten Punkten. Der Verband fordert ein Moratorium für alle Bestimmungen, deren Auslegung, technische Umsetzung oder Vollziehbarkeit noch nicht rechtssicher geklärt ist. Ein neues Kapitel dieser FAQ-Auflage behandelt die Durchsetzung: Der Geltungsbeginn soll Handelsströme und Lieferketten nicht stören. Rechtsverbindliche Auslegungen sind Leitlinien und FAQs der Kommission laut Wirtschaftskammer allerdings nicht.

Der erste Schritt ist die eigene Rolle

Die Wirtschaftskammer bezeichnet die korrekte Einordnung der eigenen Rolle als zentrale Herausforderung. Die Konformitätserklärung trifft den Erzeuger, also wer eine Verpackung oder ein verpacktes Produkt unter eigenem Namen oder eigener Marke herstellt oder herstellen lässt. Er muss dafür ein Konformitätsbewertungsverfahren durchführen und eine technische Dokumentation erstellen. Importeure fordern diese Unterlagen ein und bewahren sie auf, fünf Jahre bei Einweg- und zehn Jahre bei Mehrwegverpackungen. Vertreiber trifft ein geringerer Sorgfaltsmaßstab: Sie müssen prüfen, ob Erzeuger und Importeur auf der Verpackung angeführt sind.

Ausnahme für Kleinstunternehmen, mit einem Haken

Für Kleinstunternehmen mit weniger als zehn Mitarbeitern und weniger als zwei Millionen Euro Umsatz oder Bilanzsumme gelten laut Wirtschaftskammer Erleichterungen. In der Regel treffen sie dann die Vertreiberpflichten. Wer als Kleinstunternehmen fertig verpackte Ware einkauft, die im Rahmen einer Lohnabfüllung bereits unter der eigenen Marke gelabelt wurde, gilt rechtlich nicht als Erzeuger.

Die Ausnahme greift jedoch nicht, sobald Einzelkomponenten wie Tiegel, Deckel und Dichtungsring zugekauft und im eigenen Betrieb befüllt oder zusammengesetzt werden. Dann entsteht die Verkaufseinheit erst dort, und das Unternehmen wird laut Wirtschaftskammer zum originären Erzeuger.

Stoffgrenzwerte und Lagerbestände

Inhaltlich anwendbar sind seit heute die Anforderungen an Stoffe in Verpackungen nach Artikel 5. Für Blei, Cadmium, Quecksilber und sechswertiges Chrom gilt ein Summengrenzwert von 100 mg/kg. Für Verpackungen mit Lebensmittelkontakt kommen PFAS-Grenzwerte hinzu: 25 ppb für einzelne und 250 ppb für die Summe der nicht-polymeren PFAS. Eine vollständig harmonisierte EU-Prüfmethode dafür gibt es laut dem Umweltdienstleister Interzero in seinen PPWR-FAQ noch nicht.

Verpackungen, die vor dem 12. August in Verkehr gebracht wurden, sind von den neuen Verpflichtungen ausgenommen. Das gilt laut Wirtschaftskammer etwa für bestehende Lagerbestände bei Vertreibern.

In Österreich fehlt die Novelle

An der Verpflichtung zur Teilnahme an einem Sammel- und Verwertungssystem ändert sich vorerst nichts, ebenso wenig an den Meldepflichten. Ein Begutachtungsentwurf für die notwendige AWG-Novelle liegt laut Wirtschaftskammer noch nicht vor, damit fehlen auch die Strafbestimmungen. Das hat eine Konsequenz für Zweifelsfälle: Einen Feststellungsbescheid zur eigenen Rolle kann es erst geben, wenn eine nationale Begleitgesetzgebung mit Verwaltungsstrafbestimmungen in Kraft ist.

Die Konsument:innen sind längst weiter

Eine aktuelle Studie von PwC Österreich zeigt, dass die Erwartungen der Kundschaft weiter reichen. Befragt wurden im Juni 1.000 Personen zwischen 14 und 75 Jahren. Neun von zehn ärgern sich über unnötig große Verpackungen, 84 Prozent fordern nachhaltige Verpackungen als verpflichtenden Standard.

Ausgerechnet im Onlinehandel, wo der Handelsverband die größten Umsetzungsprobleme ortet, sind die Erwartungen hoch: 83 Prozent erwarten wiederverwendbare Versandverpackungen, 72 Prozent nehmen dafür längere Lieferzeiten in Kauf.

„Wer Verpackung reduziert, Mehrweg ermöglicht und Entsorgung einfacher macht, gewinnt nicht nur regulatorische Sicherheit, sondern echtes Kundenvertrauen“, sagt Stefan Merl, Director Sustainability Services bei PwC Österreich.

Ob das geforderte Moratorium kommt, ist offen. Wie Unternehmen Mehrweg als Geschäftsmodell denken können, hat Martina Scheuch im April in einem Gastkommentar auf brutkasten beschrieben. Worauf junge Unternehmen bei Verpackungen von Anfang an achten sollten, erklärte Interzero-Geschäftsführer Thomas Glatz im Verpackungs-1×1.

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