26.01.2026
PROFITABILITÄT

Alfies: Wiener Online-Supermarkt erreichte im Vorjahr 33 Mio. Euro Umsatz

Alfies blickt auf ein erfolgreiches Geschäftsjahr 2025 zurück: Das vor zehn Jahren in Wien gegründete Unternehmen verbesserte seine Profitabilität und wuchs mit einem Umsatz von rund 33 Millionen Euro im zweistelligen Prozentbereich.
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Alfies
© Alfies - Gunther Michl, Mitgründer und Geschäftsführer Alfies.

Im vergangenen Jahr erreichten alle heimischen Lagerstandorte von Alfies (vier in Wien, einer in Graz) die Profitabilität. Trotz des starken Fokus auf Effizienz und Kostenoptimierung konnte der Umsatz auf rund 33 Millionen Euro gesteigert werden, heißt es laut Aussendung. 2024 erzielte das Unternehmen noch unter 30 Millionen Euro Umsatz.

Alfies wächst zweistellig

Konkret verzeichnete Alfies in Österreich ein Wachstum im zweistelligen Prozentbereich. Das Unternehmen gewann laut eigenen Angaben eine fünfstellige Anzahl an Neukund:innen, der durchschnittliche Warenkorb der Kund:innen steigerte sich auf rund 70 Euro. In der Schweiz verdoppelte sich der Umsatz im Vergleich zum Vorjahr. Zusätzlich wurde dort erstmals ein positiver Deckungsbeitrag pro Bestellung erreicht – ein wesentlicher Schritt für die langfristige Skalierbarkeit des Geschäftsmodells, wie es heißt.

„2025 feierten wir unser zehnjähriges Jubiläum. Schon seit 2015 liefern wir in Wien Lebensmittel. Die Herausforderungen im Online-Lebensmittelhandel sind heute andere als damals, aber für langfristigen Erfolg braucht es Durchhaltevermögen und das richtige Geschäftsmodell. Das haben wir auch anhand vieler Konkurrenten gesehen, die im letzten Jahrzehnt in den Markt eingestiegen oder wieder ausgeschieden sind“, sagt Gunther Michl, Mitgründer und Geschäftsführer von Alfies. Der Salzburger gründete den Lieferdienst mit seinem Bruder Gerald Michl und dem Schulfreund Thomas Ecker. „Daher freut es uns umso mehr, dass wir 2025 so positiv abschließen konnten.“

Pfand als Herausforderung

Vor erhebliche operative Herausforderungen stellte Alfies die Einführung des Einwegpfands in Österreich mit 1. Jänner 2025, etwa aufgrund der notwendigen manuellen Etikettierung importierter Getränke. „Wir mussten unsere Prozesse im Lager über das Jahr hinweg immer wieder anpassen, auch weil sich das Kauf- und Rückgabeverhalten der Kunden verändert hat“, erklärt Michl. Die Nachfrage nach Getränken in PET-Flaschen und Dosen, besonders im Biersegment, brach deutlich ein. Mehrweggebinde legten hingegen über alle Kategorien zu. Mit der Menge an Pfandgebinden im Umlauf stieg naturgemäß auch die Rückgabemenge: Mittlerweile wird bei nahezu jeder vierten Lieferung Pfand retourniert. Insgesamt nahmen die Alfies-Driver 2025 fast sechs Millionen Pfandgebinde von den Kund:innen mit.

Neben der Pfandrücknahme baute Alfies seinen Service auch auf Produkt- und Technologieebene aus. Alle Apps wurden vollständig erneuert – mit dem Launch von alfies.shop als Domain für beide Märkte schuf das Unternehmen zudem eine neue technologische Plattform, die als Grundlage dienen soll, Verbesserungen, neue Features und Innovationen künftig wesentlich schneller umzusetzen.

Alfies mit KI-Assistent

Eine weitere Neuerung war der Start des KI-Einkaufsassistenten „Alfie“, der mit jeder Nutzung dazulernt, um an die Kund:innenwünsche angepasste Rezepte und Produktvorschläge zu bieten. Der auf einem Transformer-Sprachmodell basierende Assistent kann nicht nur Rezepte finden und Wochenpläne erstellen, sondern auch Event-Menüs planen – inklusive Mengenberechnung für Gäste. Selbst Foodpairing beherrscht er: Zu einem Gericht liefert Alfie etwa die passende Weinempfehlung – wie brutkasten berichtete.

Diese Vorschläge kommen aus einem Sortiment, das im letzten Jahr um mehr als 1.000 Produkte wuchs und mittlerweile über 6.000 umfasst. „Wöchentlich listen wir neue Produkte, vor allem im Bereich Lebensmittel. Das ist unser Anspruch als vollwertiger Online-Supermarkt für den täglichen Bedarf“, sagt Geschäftsführer Michl.

Expansion geplant

Für das Jahr 2026 plant Alfies den nächsten Wachstumsschritt. Das Liefergebiet soll ausgeweitet werden, sodass größere Teile Niederösterreichs, der Steiermark sowie der Schweizer Kantone Zürich, Aargau und Zug erschlossen werden. Parallel dazu wird die Elektroautoflotte – wie bereits 2025 – auch heuer um weitere 30 Fahrzeuge erweitert, um die nachhaltige Zustellung weiter voranzutreiben.

Produktseitig plant Alfies einen Ausbau des Sortiments im Bereich Frische. Zusätzlich investiert das Unternehmen in die Weiterentwicklung der Alfies-Plattform, um den Kunden ihren Online-Einkauf noch einfacher, schneller und personalisierter zu gestalten: „Mit profitablen Strukturen, klarer Wachstumsstrategie und konsequentem Fokus auf Technologie und Kundenerlebnis sehen wir uns bestens aufgestellt für die nächsten Entwicklungsschritte im Online-Lebensmittelhandel“, so Michl abschließend.

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Laura Raggl | Foto: Fabianklima.at

In der Startup-Szene waren bereits Paare in der Gründerschaft ebenso Thema, wie auch alleinerziehende Mütter. Was jedoch als unangenehm gilt und weniger in den Fokus gerät, ist der Ehevertrag bei Founder:innen. Genau dieses Spannungsfeld hat die Investorin Laura Raggl, Managing Partner bei ROI Ventures, jüngst in einem LinkedIn-Post aufgegriffen – und damit eine Debatte angestoßen.

Die Gesamtscheidungsrate in Österreich liegt aktuell bei 36,5 Prozent und ist damit seit Jahren rückläufig. Im Jahr 2024 wurden laut Statistik Austria 14.963 Ehen geschieden, während die vorläufigen Daten für 2025 mit 15.217 Ehescheidungen auf einem ähnlichen Niveau blieben. So viel zur Statistik.

Ehe und Startup

Im eigentlichen Kern geht es um die Frage, was passiert, wenn sich Gründer:innen trennen – und wie sich der während der Ehe entstandene Unternehmenswert in rechtlichen Auseinandersetzungen niederschlagen kann. Gerade in Rechtsordnungen mit Zugewinnausgleich kann der Wertzuwachs eines Unternehmens im Trennungsfall zu erheblichen Ausgleichszahlungen führen. Für Startups, deren Vermögen oft in illiquiden Anteilen gebunden ist, kann das zu einem realen Liquiditätsproblem werden.

Raggl formuliert es derart: „Dein Ehepartner oder deine Ehepartnerin kann indirekt einen Teil deines Startups besitzen. Den meisten Gründer:innen ist das nicht bewusst. Wenn du ohne Ehevertrag heiratest, gilt in vielen Rechtsordnungen (Raggl bezieht sich in ihrem Post auf Deutschland) der gesetzliche Güterstand der Zugewinngemeinschaft. Das bedeutet: Deine Anteile bleiben rechtlich dir zugeordnet. Aber der Wertzuwachs während der Ehe kann im Fall einer Scheidung geteilt werden. Für Gründer:innen entsteht dadurch ein echtes Risiko.“ Gemeint ist dabei die wirtschaftliche Beteiligung über Vermögensausgleichsansprüche, die im Ernstfall den Unternehmenswert betreffen können.

Mögliche Probleme bei Verkaufsprozessen

Oder anders gesagt: Wenn ein Startup während der Ehe deutlich an Wert gewinnt, kann dieser Wertzuwachs im Fall einer Scheidung grundsätzlich im Rahmen des Zugewinnausgleichs relevant werden. Da das Vermögen vieler Gründer:innen überwiegend in Unternehmensanteilen gebunden ist und nicht in liquider Form vorliegt, entsteht in solchen Fällen ein potenzieller Liquiditätsdruck. Der Ausgleichsanspruch muss in der Praxis häufig in Geld erfüllt werden, obwohl der zugrunde liegende Wert ausschließlich in den Beteiligungen am Unternehmen besteht, wie Raggl beschreibt.

Da die Anteile am Startup für viele Gründer:innen den überwiegenden Teil ihres Vermögens ausmachen, kann dies Transaktionen beeinflussen. Insbesondere bei Verkaufsprozessen oder Finanzierungsrunden kann dies zu zeitlichen Verzögerungen oder zusätzlichen Abstimmungs- und Verhandlungserfordernissen führen.

Ehevertrag als Lösung

Familienrechtsexpertin Valentina Philadelphy-Steiner riet bereits 2024: „Um sich vor den negativen Folgen einer Krise zu schützen, ist Vorsorge durch vertragliche Regelungen unerlässlich. In einem Ehevertrag sollten Themen wie die Aufteilung des Vermögens, die Haftung für gemeinsame Schulden und die Übertragung von Unternehmensanteilen klar geregelt werden.“

Die Vertragsgestaltung sollte den besonderen Herausforderungen der Startup-Welt Rechnung tragen. Dazu gehöre beispielsweise die Bewertung von Unternehmensanteilen, die während der Ehe gegründet oder aufgebaut wurden. Auch der Umgang mit geistigem Eigentum, das sowohl privat als auch geschäftlich genutzt wird, müsse der Rechtsanwältin zufolge klar geregelt sein.

Lage in Österreich

Konkret auf Österreich bezogen sind Unternehmensanteile bei einer Scheidung gesetzlich grundsätzlich vom Aufteilungsvermögen ausgenommen (§ 82 EheG), um den Betrieb als Erwerbsquelle zu erhalten. Dennoch lauern erhebliche finanzielle Risiken: Starkes Wertwachstum oder während der Ehe investierte Ersparnisse können zu hohen Unterhalts- und Ausgleichszahlungen führen, die im schlimmsten Fall die Liquidität des Startups gefährden. Eine proaktive Absicherung sei für Gründer:innen daher essenziell. Als wichtigste Hebel gelten ein Ehevertrag zur Vereinbarung der Gütertrennung sowie eine strategische „Marriage Clause“ im Gesellschaftsvertrag, die verhindern soll, dass Ex-Partner im Ernstfall Mitspracherechte im Cap Table erhalten.

Co-Founder in der Pflicht

Raggl indes weiß, dass viele Gründer:innen erstmals im Zuge der ersten Finanzierungsrunde von diesem Thema hören: „Es ist nicht unüblich, dass Investor:innen verlangen, dass Gründer:innen eine ehevertragliche Regelung in Bezug auf ihre Unternehmensanteile treffen. Co-Founder sollten dieses Thema frühzeitig besprechen, um klare Verhältnisse über Eigentum und wirtschaftliche Interessen am Unternehmen zu schaffen“, rät sie.

Abschließend betont die Investorin, dass ein Ehevertrag nichts mit Misstrauen zu tun hat. Es gehe darum, kluge Entscheidungen zu treffen und gemeinsam klare und faire Regeln festzulegen. Der Ehevertrag wird damit nicht als Ausdruck von Distanz verstanden, sondern als Instrument: „Es geht darum, Klarheit zu schaffen und alle Beteiligten zu schützen – Gründer:innen, Ehepartner:innen, Investor:innen und das Unternehmen selbst.“

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