03.06.2024
ZUKAUF

Alfies: Wiener Online-Supermarkt übernimmt Schweizer Lieferdienst

Seit Februar ist der Wiener Online-Supermarkt Alfies in Zürich aktiv. Nun übernimmt das Unternehmen den Schweizer Lieferdienst Stash.
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Gunther Michl, Mitgründer und Geschäftsführer von Alfies in Österreic
Gunther Michl, Mitgründer und Geschäftsführer von Alfies in Österreich | Foto: © Alfie

Gestartet ist Alfies 2015 mit 30 Produkten, welche von den drei Gründern aus einem VW-Bus herausverkauft wurden. Seither ist viel passiert: Vom Lieferdienst für Snacks und Getränke in Wien ist das Unternehmen zum Online-Supermarkt geworden und hat mittlerweile 5.000 Produkte im Angebot, die innerhalb von 60 Minuten an Kund:innen geliefert werden können. 2021 expandierte das Unternehmen nach Graz, im Februar dann auch nach Zürich (brutkasten berichtete).

Am Schweizer Markt folgte nun auch der nächste Schritt: Alfies hat den Schweizer Konkurrenten Stash übernommen. Mit 27. Mai ist dessen Onlineshop geschlossen worden. Die bestehenden Kund:innen beliefert nun Alfies. Zum Kaufpreis machten die Unternehmen keine Angaben.

Alfies beliefert in Zürich bereits Stash-Kund:innen

Alfies liefert in Zürich mit Elektroautos aus, während Stash bisher auf Fahrräder setzte. Durch die Umstellungen könnten nun mehrere und auch größere Bestellungen in einer einzigen Tour gebündelt werden, kündigt Alfies in einer Aussendung an. So könnte man den Umsatz pro Tour erhöhen, während die Lieferzeit „beinah gleich“ schnell bleibe.

„Selbstverständlich schauen wir, dass wir die Lieblingsprodukte der Stash-Kunden ins Alfies-Sortiment aufnehmen, um sie gleich von Anfang an von uns zu begeistern. Wir möchten mit dieser Übernahme die Schweizer Kundenbasis weiter stärken“, kommentiert Alfies-Geschäftsführer und Mitgründer Gunther Michl den Zukauf. Stash-Verwaltungsratspräsident Remo Hansen wiederum wird folgendermaßen zitiert: „Wir sind stolz, dass wir Stash so gut aufbauen und attraktiv gestalten konnten, dass es nun von Alfies übernommen wird und unsere Kunden so optimal weiter bedient werden.“

Stash laut Bericht 2023 „nur haarscharf am Konkurs“ vorbeigeschrammt

Stash ist 2021 gegründet worden und lieferte damals Zürich, Luzern, Genf und Basel. Einem Bericht der Neuen Zürcher Zeitung (NZZ) zufolge ging nach dem Fallen der Corona-Auflagen die Nachfrage nach Lieferservices zurück – woraufhin sich das Unternehmen aus Genf und Basel zurückzog. Mit der Übernahme durch Alfies wird nun auch der Standort in Luzern – zumindest vorübergehend – geschlossen. Eine Erweiterung des Liefergebiets bis dorthin sei aber nicht ausgeschlossen, teilte Alfies mit.

Laut NZZ ist Stash 2023 „nur haarscharf am Konkurs“ vorbeigeschrammt. Dank frischem Geld und einer Schrumpfkur sei man dann aber im Kerngeschäft profitabel geworden. Schon zuvor hatte sich Stash in einem jahrelangen Rechtsstreit mit dem Schweizer Staatssekretariat für Wirtschaft (Seco) befunden: Es ging um die Frage, ob der Lieferdienst auch am Sonntag zustellen darf. Dies hatten die Behörden dem Startup im November 2021 verboten. Ab November 2023 konnte Stash dann doch wieder am Sonntag liefern – allerdings nur frisch zubereitete Speisen.

Mittlerweile finanzkräftiger Investor bei Alfies im Hintergrund

Bei Alfies steht mittlerweile übrigens ein finanzkräftiger Investor im Hintergrund, wie Firmenbuch-Daten zu entnehmen ist. Die Coca-Cola HBC Austria GmbH ist 2020 beim Scaleup eingestiegen und kaufte 20 Prozent der Anteile. 2022 wurden die Anteile an die Coca-Cola-Tochter CC Beverages Holdings II B.V. mit Sitz in den Niederlanden übertragen. Diese schoss noch im selben Jahr Kapital nach. Der Getränkeriese ist seitdem mit rund einem Drittel größter Anteilseigner. Die drei aus Salzburg stammenden Gründer – neben Gunther Michl auch dessen Bruder Gerald Michl und Thomas Ecker, halten aktuell noch je knapp über 20 Prozent der Anteile.

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European Innovation Act
© European Commission

Europa verfügt über eine starke Forschungslandschaft sowie über qualifizierte Fachkräfte und innovative Unternehmen. Gleichzeitig bestehen innerhalb der EU unterschiedliche regulatorische Rahmenbedingungen, und der Zugang zu Finanzierungen kann für innovative Unternehmen eine Herausforderung darstellen. Dadurch werden in Europa entwickelte Innovationen nicht immer in Europa weiterentwickelt und wirtschaftlich genutzt. Der nun von der EU-Kommission vorgeschlagene European Innovation Act soll dazu beitragen, diese Rahmenbedingungen zu verbessern und Unternehmen dabei zu unterstützen, grenzüberschreitend zu wachsen und international wettbewerbsfähig zu werden.

Zugang zu Finanzierung und Vergabeverfahren

Der Vorschlag setzt im Prinzip an zwei zentralen Herausforderungen für Innovationen in Europa an: dem Zugang zu Finanzierung und der stärkeren Nutzung öffentlicher Beschaffung.

Erstens soll der Zugang zu Finanzierungen für innovative Unternehmen erleichtert werden. Viele Startups und Scaleups verfügen über Patente, geistiges Eigentum und andere immaterielle Vermögenswerte. Deren Bewertung kann jedoch komplex sein und den Zugang zu Investitionen erschweren.

Der Vorschlag sieht daher einen gemeinsamen EU-Rahmen für die Bewertung von geistigem Eigentum vor. Zudem soll ein digitaler Marktplatz geschaffen werden, der Anbieter und Interessenten für geistiges Eigentum zusammenbringen und Unternehmen durch fachliche Unterstützung bei der Vermarktung ihrer Innovationen unterstützen soll.

Nach Angaben der Kommission könnten diese Maßnahmen die Verwaltungskosten um rund 35 Mio. Euro senken und zusätzliche Finanzierungen von bis zu 10,2 Mrd. Euro pro Jahr über IP-gestütztes Risiko- und Fremdkapital ermöglichen.

F&E-Aufträge

Zweitens soll ein gemeinsames Verfahren für die Vergabe von Forschungs- und Entwicklungsaufträgen (F&E) eingeführt werden. Dieses soll für mehr Rechtssicherheit sorgen und dazu beitragen, neue Technologien schneller zur Marktreife zu bringen. Dazu zählen auch Technologien, die zur Bewältigung gemeinsamer gesellschaftlicher Herausforderungen etwa in den Bereichen Gesundheit, Bildung und saubere Mobilität beitragen können. Zudem soll die gemeinsame Durchführung von F&E-Aufträgen durch öffentliche Auftraggeber aus verschiedenen Mitgliedstaaten erleichtert werden.

Nach Angaben der Kommission könnten diese Maßnahmen zu Einsparungen von rund einer Milliarde Euro pro Jahr bei öffentlichen Auftraggebern führen und zusätzliche jährliche Gewinne von 25,92 Mrd. Euro für Unternehmen ermöglichen. Nach Einschätzung der Kommission könnte zudem das EU-BIP im zehnten Jahr um 0,24 bis 0,42 Prozent über dem Niveau (Anm.: ohne die Maßnahmen) liegen. Im selben Zeitraum könnten – so die Erwartung – bis zu 507.000 zusätzliche Arbeitsplätze entstehen.

„Mit dem Europäischen Innovationsgesetz gehen wir der Fragmentierung direkt entgegen: einen Rahmen für die Bewertung von Rechten des geistigen Eigentums, einen digitalen Marktplatz, der Käufer und Verkäufer verbindet, und einen einfacheren Weg für die Vergabe öffentlicher Aufträge für Spitzenforschung und -entwicklung. Und das ist erst der Anfang. Bis 2028 werden wir einen echten Binnenmarkt schaffen, in dem Ideen schneller skalieren, Finanzen freier zirkulieren und die strategische Autonomie Europas gestärkt wird. Das ist das Europa, das wir aufbauen“, sagt Ekaterina Sacharieva, EU-Kommissarin für Startups, Forschung und Innovation.

EU-Referenzrahmen für Reallabore

Parallel – und separat zum European Innovation Act zu sehen – möchte die Kommission Innovator:innen zudem dabei unterstützen, neue Ideen schneller in marktfähige Lösungen zu überführen. Dazu ist ein Vorschlag für einen gemeinsamen Rahmen für regulatorische Reallabore vorgesehen.

Reallabore ermöglichen es Unternehmen, Forschungseinrichtungen und Behörden, neue Produkte, Dienstleistungen oder Technologien zeitlich begrenzt in einem kontrollierten Umfeld und unter Aufsicht der zuständigen Behörden zu erproben. Dadurch sollen Erfahrungen mit den geltenden regulatorischen Anforderungen gesammelt werden. Gleichzeitig erhalten Behörden Erkenntnisse darüber, wie bestehende Vorschriften auf neue Technologien angewendet werden können und ob gegebenenfalls Anpassungsbedarf besteht.

In einzelnen Bereichen des EU-Rechts gibt es bereits regulatorische Reallabore. Ein einheitlicher europäischer Ansatz besteht bislang jedoch nicht, sodass sich unterschiedliche Verfahren und regulatorische Rahmenbedingungen ergeben. Eine geplante Empfehlung des Rates soll daher einen gemeinsamen EU-Referenzrahmen für Reallabore in Bereichen schaffen, die bislang nicht durch entsprechende EU-Rechtsvorschriften abgedeckt sind. Dabei sollen Erfahrungen aus den Mitgliedstaaten und bestehenden EU-Initiativen einbezogen werden – mit dem Ziel, die Erprobung innovativer Lösungen zu erleichtern und gleichzeitig öffentliche Interessen zu berücksichtigen.


Zusammenfassung

Worum geht es?
Der European Innovation Act soll Hindernisse für Innovation abbauen, den Weg von der Forschung zum Markt beschleunigen und die Nutzung von geistigem Eigentum erleichtern.

Drei zentrale Maßnahmen

  • Bewertung von geistigem Eigentum: Ein EU-weiter Rahmen soll die Bewertung von Patenten und anderem geistigem Eigentum vereinheitlichen und dadurch den Zugang zu Finanzierung für innovative Startups erleichtern.
  • Digitaler Marktplatz: Eine digitale Plattform soll Käufer und Verkäufer von geistigem Eigentum zusammenbringen.
  • F&E-Beschaffung: Ein gemeinsames Verfahren für die öffentliche Beschaffung von Forschung und Entwicklung soll die Beschaffung und grenzüberschreitende Zusammenarbeit vereinfachen und die Entwicklung und Erprobung innovativer Lösungen fördern.

Erwartete Auswirkungen

  • 10,2 Mrd. EUR zusätzliche Finanzierung für Unternehmen pro Jahr durch die bessere Nutzung von geistigem Eigentum
  • 35 Mio. EUR jährliche Einsparungen bei Verwaltungskosten für Unternehmen durch eine harmonisierte Bewertung von geistigem Eigentum
  • 1 Mrd. EUR jährliche Einsparungen bei öffentlichen Auftraggebern durch effizientere FuE-Beschaffung und vereinfachte grenzüberschreitende Verfahren
  • 25,9 Mrd. EUR zusätzliche jährliche Gewinne für Unternehmen, die an FuE-Beschaffung beteiligt sind
  • 0,24–0,42 % erwarteter Anstieg des EU-BIP über die nächsten zehn Jahre
  • bis zu 507.000 zusätzliche Arbeitsplätze in der EU innerhalb der nächsten zehn Jahre

Quelle: Europäische Kommission, „European Innovation Act“, September 2026. Bei den genannten wirtschaftlichen Effekten handelt es sich um erwartete Auswirkungen.

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