03.06.2024
ZUKAUF

Alfies: Wiener Online-Supermarkt übernimmt Schweizer Lieferdienst

Seit Februar ist der Wiener Online-Supermarkt Alfies in Zürich aktiv. Nun übernimmt das Unternehmen den Schweizer Lieferdienst Stash.
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Gunther Michl, Mitgründer und Geschäftsführer von Alfies in Österreic
Gunther Michl, Mitgründer und Geschäftsführer von Alfies in Österreich | Foto: © Alfie

Gestartet ist Alfies 2015 mit 30 Produkten, welche von den drei Gründern aus einem VW-Bus herausverkauft wurden. Seither ist viel passiert: Vom Lieferdienst für Snacks und Getränke in Wien ist das Unternehmen zum Online-Supermarkt geworden und hat mittlerweile 5.000 Produkte im Angebot, die innerhalb von 60 Minuten an Kund:innen geliefert werden können. 2021 expandierte das Unternehmen nach Graz, im Februar dann auch nach Zürich (brutkasten berichtete).

Am Schweizer Markt folgte nun auch der nächste Schritt: Alfies hat den Schweizer Konkurrenten Stash übernommen. Mit 27. Mai ist dessen Onlineshop geschlossen worden. Die bestehenden Kund:innen beliefert nun Alfies. Zum Kaufpreis machten die Unternehmen keine Angaben.

Alfies beliefert in Zürich bereits Stash-Kund:innen

Alfies liefert in Zürich mit Elektroautos aus, während Stash bisher auf Fahrräder setzte. Durch die Umstellungen könnten nun mehrere und auch größere Bestellungen in einer einzigen Tour gebündelt werden, kündigt Alfies in einer Aussendung an. So könnte man den Umsatz pro Tour erhöhen, während die Lieferzeit „beinah gleich“ schnell bleibe.

„Selbstverständlich schauen wir, dass wir die Lieblingsprodukte der Stash-Kunden ins Alfies-Sortiment aufnehmen, um sie gleich von Anfang an von uns zu begeistern. Wir möchten mit dieser Übernahme die Schweizer Kundenbasis weiter stärken“, kommentiert Alfies-Geschäftsführer und Mitgründer Gunther Michl den Zukauf. Stash-Verwaltungsratspräsident Remo Hansen wiederum wird folgendermaßen zitiert: „Wir sind stolz, dass wir Stash so gut aufbauen und attraktiv gestalten konnten, dass es nun von Alfies übernommen wird und unsere Kunden so optimal weiter bedient werden.“

Stash laut Bericht 2023 „nur haarscharf am Konkurs“ vorbeigeschrammt

Stash ist 2021 gegründet worden und lieferte damals Zürich, Luzern, Genf und Basel. Einem Bericht der Neuen Zürcher Zeitung (NZZ) zufolge ging nach dem Fallen der Corona-Auflagen die Nachfrage nach Lieferservices zurück – woraufhin sich das Unternehmen aus Genf und Basel zurückzog. Mit der Übernahme durch Alfies wird nun auch der Standort in Luzern – zumindest vorübergehend – geschlossen. Eine Erweiterung des Liefergebiets bis dorthin sei aber nicht ausgeschlossen, teilte Alfies mit.

Laut NZZ ist Stash 2023 „nur haarscharf am Konkurs“ vorbeigeschrammt. Dank frischem Geld und einer Schrumpfkur sei man dann aber im Kerngeschäft profitabel geworden. Schon zuvor hatte sich Stash in einem jahrelangen Rechtsstreit mit dem Schweizer Staatssekretariat für Wirtschaft (Seco) befunden: Es ging um die Frage, ob der Lieferdienst auch am Sonntag zustellen darf. Dies hatten die Behörden dem Startup im November 2021 verboten. Ab November 2023 konnte Stash dann doch wieder am Sonntag liefern – allerdings nur frisch zubereitete Speisen.

Mittlerweile finanzkräftiger Investor bei Alfies im Hintergrund

Bei Alfies steht mittlerweile übrigens ein finanzkräftiger Investor im Hintergrund, wie Firmenbuch-Daten zu entnehmen ist. Die Coca-Cola HBC Austria GmbH ist 2020 beim Scaleup eingestiegen und kaufte 20 Prozent der Anteile. 2022 wurden die Anteile an die Coca-Cola-Tochter CC Beverages Holdings II B.V. mit Sitz in den Niederlanden übertragen. Diese schoss noch im selben Jahr Kapital nach. Der Getränkeriese ist seitdem mit rund einem Drittel größter Anteilseigner. Die drei aus Salzburg stammenden Gründer – neben Gunther Michl auch dessen Bruder Gerald Michl und Thomas Ecker, halten aktuell noch je knapp über 20 Prozent der Anteile.

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Laura Raggl | Foto: Fabianklima.at

In der Startup-Szene waren bereits Paare in der Gründerschaft ebenso Thema, wie auch alleinerziehende Mütter. Was jedoch als unangenehm gilt und weniger in den Fokus gerät, ist der Ehevertrag bei Founder:innen. Genau dieses Spannungsfeld hat die Investorin Laura Raggl, Managing Partner bei ROI Ventures, jüngst in einem LinkedIn-Post aufgegriffen – und damit eine Debatte angestoßen.

Die Gesamtscheidungsrate in Österreich liegt aktuell bei 36,5 Prozent und ist damit seit Jahren rückläufig. Im Jahr 2024 wurden laut Statistik Austria 14.963 Ehen geschieden, während die vorläufigen Daten für 2025 mit 15.217 Ehescheidungen auf einem ähnlichen Niveau blieben. So viel zur Statistik.

Ehe und Startup

Im eigentlichen Kern geht es um die Frage, was passiert, wenn sich Gründer:innen trennen – und wie sich der während der Ehe entstandene Unternehmenswert in rechtlichen Auseinandersetzungen niederschlagen kann. Gerade in Rechtsordnungen mit Zugewinnausgleich kann der Wertzuwachs eines Unternehmens im Trennungsfall zu erheblichen Ausgleichszahlungen führen. Für Startups, deren Vermögen oft in illiquiden Anteilen gebunden ist, kann das zu einem realen Liquiditätsproblem werden.

Raggl formuliert es derart: „Dein Ehepartner oder deine Ehepartnerin kann indirekt einen Teil deines Startups besitzen. Den meisten Gründer:innen ist das nicht bewusst. Wenn du ohne Ehevertrag heiratest, gilt in vielen Rechtsordnungen (Raggl bezieht sich in ihrem Post auf Deutschland) der gesetzliche Güterstand der Zugewinngemeinschaft. Das bedeutet: Deine Anteile bleiben rechtlich dir zugeordnet. Aber der Wertzuwachs während der Ehe kann im Fall einer Scheidung geteilt werden. Für Gründer:innen entsteht dadurch ein echtes Risiko.“ Gemeint ist dabei die wirtschaftliche Beteiligung über Vermögensausgleichsansprüche, die im Ernstfall den Unternehmenswert betreffen können.

Mögliche Probleme bei Verkaufsprozessen

Oder anders gesagt: Wenn ein Startup während der Ehe deutlich an Wert gewinnt, kann dieser Wertzuwachs im Fall einer Scheidung grundsätzlich im Rahmen des Zugewinnausgleichs relevant werden. Da das Vermögen vieler Gründer:innen überwiegend in Unternehmensanteilen gebunden ist und nicht in liquider Form vorliegt, entsteht in solchen Fällen ein potenzieller Liquiditätsdruck. Der Ausgleichsanspruch muss in der Praxis häufig in Geld erfüllt werden, obwohl der zugrunde liegende Wert ausschließlich in den Beteiligungen am Unternehmen besteht, wie Raggl beschreibt.

Da die Anteile am Startup für viele Gründer:innen den überwiegenden Teil ihres Vermögens ausmachen, kann dies Transaktionen beeinflussen. Insbesondere bei Verkaufsprozessen oder Finanzierungsrunden kann dies zu zeitlichen Verzögerungen oder zusätzlichen Abstimmungs- und Verhandlungserfordernissen führen.

Ehevertrag als Lösung

Familienrechtsexpertin Valentina Philadelphy-Steiner riet bereits 2024: „Um sich vor den negativen Folgen einer Krise zu schützen, ist Vorsorge durch vertragliche Regelungen unerlässlich. In einem Ehevertrag sollten Themen wie die Aufteilung des Vermögens, die Haftung für gemeinsame Schulden und die Übertragung von Unternehmensanteilen klar geregelt werden.“

Die Vertragsgestaltung sollte den besonderen Herausforderungen der Startup-Welt Rechnung tragen. Dazu gehöre beispielsweise die Bewertung von Unternehmensanteilen, die während der Ehe gegründet oder aufgebaut wurden. Auch der Umgang mit geistigem Eigentum, das sowohl privat als auch geschäftlich genutzt wird, müsse der Rechtsanwältin zufolge klar geregelt sein.

Lage in Österreich

Konkret auf Österreich bezogen sind Unternehmensanteile bei einer Scheidung gesetzlich grundsätzlich vom Aufteilungsvermögen ausgenommen (§ 82 EheG), um den Betrieb als Erwerbsquelle zu erhalten. Dennoch lauern erhebliche finanzielle Risiken: Starkes Wertwachstum oder während der Ehe investierte Ersparnisse können zu hohen Unterhalts- und Ausgleichszahlungen führen, die im schlimmsten Fall die Liquidität des Startups gefährden. Eine proaktive Absicherung sei für Gründer:innen daher essenziell. Als wichtigste Hebel gelten ein Ehevertrag zur Vereinbarung der Gütertrennung sowie eine strategische „Marriage Clause“ im Gesellschaftsvertrag, die verhindern soll, dass Ex-Partner im Ernstfall Mitspracherechte im Cap Table erhalten.

Co-Founder in der Pflicht

Raggl indes weiß, dass viele Gründer:innen erstmals im Zuge der ersten Finanzierungsrunde von diesem Thema hören: „Es ist nicht unüblich, dass Investor:innen verlangen, dass Gründer:innen eine ehevertragliche Regelung in Bezug auf ihre Unternehmensanteile treffen. Co-Founder sollten dieses Thema frühzeitig besprechen, um klare Verhältnisse über Eigentum und wirtschaftliche Interessen am Unternehmen zu schaffen“, rät sie.

Abschließend betont die Investorin, dass ein Ehevertrag nichts mit Misstrauen zu tun hat. Es gehe darum, kluge Entscheidungen zu treffen und gemeinsam klare und faire Regeln festzulegen. Der Ehevertrag wird damit nicht als Ausdruck von Distanz verstanden, sondern als Instrument: „Es geht darum, Klarheit zu schaffen und alle Beteiligten zu schützen – Gründer:innen, Ehepartner:innen, Investor:innen und das Unternehmen selbst.“

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