16.05.2024
LIEFERSERVICE

Autos mit Namen: So funktioniert der Wiener Online-Supermarkt Alfies

Alfies verspricht die Lieferung innerhalb von 60 Minuten. Im Hintergrund läuft ein mit der TU Wien entwickeltes System.
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Alfies Co-Founder und Geschäftsführer Gunther Michl mit Lagerleiter Andreas Geißler | (c) Alfies
Alfies Co-Founder und Geschäftsführer Gunther Michl mit Lagerleiter Andreas Geißler | (c) Alfies

Online-Angebote von Supermärkten bzw. Online-Supermärkte gib es mittlerweile einige. Besonders schnell etabliert hat sich etwa Gurkerl, die Tochter der tschechischen Rohlik, die europaweit einen ambitionierten Expansionskurs fährt. Mit Alfies gibt es auch einen etablierten Player aus Wien. Das 2015 als Snack-Lieferservice mit einem VW-Bus gegründete Unternehmen liefert mittlerweile mehr als 5.000 Produkte neben Wien und Umgebung auch in Graz und Umgebung sowie seit kurzem in Zürich aus.

In Corona-Zeit Umsatz verzwanzigfacht

Rund 10.000 Bestellungen pro Woche gehen aktuell ein, heißt es vom Unternehmen. Am beliebtesten seien Bananen gefolgt von Milch und 0,5-Liter-Ottakringer-Bierdosen. Nachdem man in der Corona-Zeit den Umsatz verzwanzigfacht habe, wachse man inzwischen langsamer, räumt Alfies ein und führt aus: „Die Gründe dafür sind u.a. die hohen Investitionen in die Verbesserung des Sortiments und der Servicequalität.“

Das Lager im 11. Bezirk in Wien | (c) Alfies
Das Lager im 11. Bezirk in Wien | (c) Alfies

Alfies-Lieferung innerhalb von 60 Minuten bis Mitternacht

Punkten will der Online-Supermarkt vor allem auch mit dem Versprechen, in den Kerngebieten innerhalb von 60 Minuten bzw. in den Außengebieten innerhalb von 120 Minuten zu liefern – und dabei sogar Pfandflaschen der Kund:innen entgegenzunehmen. Und das Montag bis Donnerstag von 08:00 Uhr bis 24:00 Uhr, Freitag von 08:00 Uhr bis 01:00 Uhr und Samstag von 08:00 Uhr bis 22:00 Uhr. Dafür ist ein durchdachtes Logistik-System notwendig.

Navigations-System mit TU Wien entwickelt

„Entscheidend ist, dass sich das System der Nachfrage anpasst und nicht umgekehrt“, heißt es von Alfies. Dazu wurde das sogenannte „Autoclustering System“ gemeinsam mit der TU Wien entwickelt. Dieses ermittelt automatisch die jeweils effizientesten Routen für die Fahrer:innen, mit denen das Lieferversprechen eingehalten werden kann.

Alfies-„Picker“ gehen Schlangenlinien

Entscheidend sei aber auch, dass schon vorher im Lager die Zusammenstellung der Produkte möglichst schnell und effizient passiere. Auch dafür gibt es ein durchdachtes System: „Entlang von Schlangenlinien können die sogenannten ‚Picker‘ durch die Regalreihen gehen und die Produkte gemäß der in der App angezeigten Reihenfolge herausnehmen, ohne einen Weg zweimal gehen zu müssen. In der App ist das nächste Produkt auch groß angezeigt, sodass es leicht identifiziert werden kann. Mit Hilfe eines Scans wird die Fehlerquote minimiert“, heißt es von Alfies.

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Der „Picker“ sieht in der App, welches Produkt er als nächstes nehmen muss | (c) Alfies

„Benamste“ Autos und Bestellungen

Sind alle Produkte eingesammelt, werden sie an der Packstation in Einkaufssackerl zusammengefasst. „Jede Bestellung hat einen Vornamen, da dieser leichter zu merken ist als die vielen Ziffern der Bestellnummer. Auch die Autos sind benamst, sodass alles reibungslos zusammenfindet. Die Autonamen werden von den Mitarbeitern ausgewählt“, so das Unternehmen.

Bereit für das Einladen durch den/die Fahrer:in | (c) Alfies
Bereit für das Einladen durch den/die Fahrer:in | (c) Alfies
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Das Bitpanda Headquarter in Wien © Bitpanda

Sie machte Wien zum beliebten Standort für die EU-Niederlassungen internationaler Krypto-Unternehmen: die EU-Kryptoregulierung MiCAR. Denn die heimische Finanzmarktaufsicht FMA genießt den Ruf, bei der Erteilung der für das Krypto-Geschäft in der EU notwendigen MiCAR-Lizenz hart, aber fair zu sein.

FMA: „MiCAR auch im Enforcement angekommen“

Nach einigen Meldungen rund um die Erteilung solcher Lizenzen – und in einem Fall einer vorübergehenden Sanktionierung – in den vergangenen Monaten, erfolgte nun erstmals die Verhängung einer Strafe wegen eines MiCAR-Verstoßes durch die FMA. „Damit wird sichtbar, dass die MiCAR nicht mehr nur ein Konzessions- und Aufsichtsthema ist, sondern auch im Enforcement angekommen ist“, heißt es von der Behörde in einer Aussendung dazu.

Termin-Fehler und fehlende Telefonnummer und Mail-Adresse

Getroffen hat es ausgerechnet Österreichs Krypto-Regulatorik-Musterschüler Bitpanda. Konkret machte das Wiener Unicorn bei der Veröffentlichung eines Whitepapers im Zuge eines Token-Launchs im vergangenen Jahr einige Termin- bzw. Formfehler, wie aus der Bekanntmachung der FMA hervorgeht: Das Whitepaper hätte laut Regelwerk bis spätestens 20 Werktage vor Veröffentlichung an die FMA übermittelt werden müssen, was nicht passierte; eine Marketingmitteilung zum Whitepaper wurde unerlaubterweise bereits vor dessen Veröffentlichung verbreitet; und in einer weiteren Marketingmitteilung fehlten ein Disclaimer, eine Telefonnummer und eine Mail-Adresse.

„Unmittelbar nach dem behördlichen Hinweis in Abstimmung mit der FMA behoben“

70.000 Euro Strafe wurden letztlich verhängt. Seitens Bitpanda stellt man auf brutkasten-Anfrage klar: „Alle von der FMA aufgezeigten Punkte wurden jeweils unmittelbar nach dem behördlichen Hinweis in Abstimmung mit der FMA behoben. Wir haben uns für eine rasche, einvernehmliche Beendigung des Verfahrens entschieden. Die Veröffentlichung erfolgte nach dem österreichischen MiCA-Vollzugsgesetz. Das Verfahren ist damit abgeschlossen.“

Zudem betont man beim Scaleup: „Kundengelder, die Sicherheit unserer Plattform oder die Integrität des Bitpanda-Ökosystems waren zu keinem Zeitpunkt beeinträchtigt. Aus den beanstandeten Punkten ist unseren Kundinnen und Kunden kein finanzieller Schaden entstanden.“

Analyse: Musterschüler als erster Bestrafter als falsches Signal

Das genau Bitpanda die erste Strafe auf MiCAR-Basis ausfasst, ist nachvollziehbar und könnte dennoch ein falsches Signal aussenden. Als größter heimischer Player, der in seinen Prozessen eng mit der FMA zusammenarbeitet, überrascht es nicht, dass gelegentlich Formfehler nicht nur passieren sondern auch unmittelbar bemerkt werden. Indessen sind einige große internationale Player weiterhin ohne MiCAR-Lizenz am heimischen Markt aktiv und entziehen sich erfolgreich der Strafverfolgung. Dass der Formfehler durch die FMA verfolgt wird ist korrekt und konsequent; dass ausgerechnet Bitpanda damit zum Exempel wird, wird den großen regulatorischen Themen am Krypto-Markt aber nicht gerecht.

In der Aussendung der FMA äußert man sich zu dieser Thematik indirekt und gewohnt sachlich: „Der Umstand, dass es sich um den ersten veröffentlichten MiCAR-Fall handelt, begründet für sich genommen keine Sonderstellung des betroffenen Unternehmens oder der festgestellten Verstöße.“

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