12.07.2023

Alex Osterwalder: „CEOs müssen 40 bis 60 Prozent der Zeit mit Innovationen verbringen“

Interview. Der Schweizer Innovationsexperte Alex Osterwalder ist vor allem als Erfinder des Business Model Canvas bekannt. Kürzlich trat er am Wiener Strategieforum auf, wo er brutkasten ein Interview gab.
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Alex Osterwalder
Alex Osterwalder am Wiener Strategieforum | Foto:

Alex Osterwalder ist der Erfinder des Business Model Canvas – einem Ansatz, mit dem sich Geschäftsmodelle visuell dargestellt, eingeordnet und weiterentwickelt werden können. Der Schweizer ist Autor mehrerer internationaler Bestseller und derzeit hauptsächlich als Unternehmer mit seiner Firma Strategizer tätig. Mit dieser berät er Unternehmen bei der Umsetzung von Innovationen. Daneben ist Osterwalder Visiting Professor am IMD Business School.

Im Juni war Osterwalder am Wiener Strategieforum zu Gast und bekam dort den Theory-to-Practice Strategy Award verliehen. Am Rande der Veranstaltung stand er brutkasten für ein kurzes Interview zur Verfügung.


brutkasten: Was sind Ihrer Meinung nach die wichtigsten Erfolgsfaktoren, damit Unternehmen innovativ sind?

Alex Osterwalder: Nummer eins ist die Füh­rungs­equi­pe. Der CEO muss 40 bis 60 Prozent der Zeit mit Innovationen verbringen. Wenn das der Fall ist, dann ist alles andere eigentlich relativ einfach. Wenn das nicht der Fall ist und ein CEO nur fünf Prozent der Zeit oder gar null Prozent der Zeit investiert, dann kann das Unternehmen keine Innovation betreiben. Doesn’t happen.

Ist das nicht ein sehr hoher Prozentsatz?

Ja, aber die Frage ist: Wie ernst nimmt man die Zukunft? Wenn die Zukunft nicht wichtig ist, okay, dann muss ich mich nicht damit befassen. Aber wenn die Geschäftsmodelle sich verändern, dann muss man sich damit befassen. Heute gehen 40 Prozent der CEOs in der Welt davon aus, dass ihr Geschäftsmodell in den nächsten zehn Jahren nicht überleben wird. Dann muss man sich mit der Zukunft auseinandersetzen und mit Innovation.

Und Innovation ist nicht nur Research & Development (R&D). Innovation ist auch Business-R&D. Es sind nicht nur Technologie und Produkte, es sind neue Geschäftsmodelle.

Können Sie das ein bisschen näher ausführen, wo der Unterschied dann liegt?

Es gibt drei verschiedene Arten von Innovation. Eins: Das ist Efficiency Innovation. Da verbessere ich Prozesse. Dann mache ich mein bestehendes Geschäftsmodell besser.

Dann gibt es Sustaining Innovation. Da mache ich neue Produkte, neue Werte, vielleicht neue digitale Kanäle, bin aber immer noch im selben alten „Geschäftsmodell“.

Und dann gibt es Transformative Innovation. Da geht es darum wirklich was ganz Neues zu machen. Das muss nicht unbedingt Self-Destruction sein, das kann auch auf einem bestehenden Geschäftsmodell aufbauen. Aber es sind ganz ganz neue Werte versprechen mit neuen Geschäftsmodellen, neuen Vertriebskanälen, Einkommensquellen.

Das ist natürlich schwierig zu machen, weil ein Unternehmen darauf getrimmt ist, ein bestehendes Geschäftsmodell gut auszuführen. Da ist es natürlich schwierig, etwas Neues zu machen. Da muss man eine Unternehmensstruktur aufbauen, um das umsetzen zu können.

Woran scheitern denn Innovationen in der Praxis bei Unternehmen am häufigsten?

Am fehlenden Management Buy-in, das ist ganz einfach. Es gibt sehr viele Unternehmen, die machen Innovationsaktivitäten: Accelerators, Hackathons, Silicon Valley Tours. Aber das nennen wir Innovation Theater, weil das Management den Innovationen keine Power gibt. Und dann passiert nichts. Es wird bottom-up gut gemacht, aber top-down wird das nicht wirklich angefasst.

Wenn die Füh­rungs­equi­pe da mitmacht und es betreibt, dann ist es nicht so schwierig, Innovationen zu betreiben. Die Füh­rungs­equi­pe soll nicht die konkreten Ideen auswählen, sondern das System dafür bauen. Wir wissen heute, wie man es macht. Wenn das Top-Management dabei ist, dann ist es wirklich, wirklich machbar.

Wie ernst nehmen CEOs das Thema Innovation und wie hat sich das in den vergangenen zehn Jahren verändert?

Das hat sich sehr stark verändert. Heute sagen 75 Prozent der Unternehmen, dass Innovation ein Top-3-Thema ist. Das ist ein bisschen ein Clash mit der Fähigkeit, Innovation zu skalieren. Nur ungefähr 20 Prozent der Unternehmen sind wirklich fähig, innovation at scale zu betreiben. Es gibt einen Graben zwischen der Ambition und der Fähigkeit, es auch umzusetzen. 

Aber heute sieht das ganz anders aus als vor fünf bis zehn Jahren. Die meisten CEOs gehen das Thema wirklich an. Vor allem in gewissen Industrien, wo man einfach nicht mehr drum herum kommt: Finance, Banking, Food and Beverage. Das ist ein Thema, das hat einen ganz anderen Stellenwert. Da wird heute nicht nur darüber gesprochen, sondern da wird wirklich was gemacht. Wir gehen weg von Innovation Theater zu Innovation Results. Eine positive Entwicklung.

Wie sehen Sie denn den Stellenwert von Startups verglichen mit Corporates, wenn es um Innovation geht?

Ich denke, wir Startups werden immer Disruption betreiben, das ist immer spannend. Aber wenn man sich überlegt, wer wirklich die Welt beeinflussen kann, dann sind das Großunternehmen. Die haben eine Brand, die haben Kunden, die haben einen Vertriebskanal, die sind schon groß. 

Was denen aber fehlt, ist ein System, um Innovationen großflächig zu betreiben. In der Zukunft werden die bestandenen Unternehmen, das können Mittelständler oder Großunternehmen sein, viel, viel besser werden bei der Innovation, aber es braucht immer noch Startups, die die ganz wilden Ideen angehen. Es wird es immer beides geben, aber ich denke, die Großunternehmen werden da sehr, sehr stark aufholen.

Das Interview mit Alex Osterwalder am Wiener Strategieforum im Videoformat:


Titelbild: Andreas Kowacsik

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Die EU-Entgelttransparenzrichtlinie soll den Gender Pay Gap verringern | (c) Marek Studzinski via Unsplash
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Sie soll den Gender Pay Gap verkleinern, indem Unternehmen etwa konkrete Auskünfte über Gehälter geben müssen: Bereits 2023 beschloss das EU-Parlament die Entgelttransparenzrichtlinie. Mit einer Frist von drei Jahren sollte sie von den Mitgliedstaaten bis 7. Juni 2026 umgesetzt werden. Weil es eine Richtlinie (und keine Verordnung) ist, hatten die Nationalstaaten dabei einen gewissen Gestaltungsspielraum.

Begutachtungsentwurf im Alleingang zu Frist-Ende

Dieser führte wohl auch dazu, dass Sozialpartner und Regierung in Österreich sich nicht zeitgerecht auf die konkrete gesetzliche Umsetzung einigen konnten – ähnliches passierte übrigens in mehreren EU-Staaten. Nachdem es ein Ultimatum gestellt hatte, legte das SPÖ-geführte Sozial- und Arbeitsministerium zum Ablauf der Frist im Juni einen in Eigenregie erstellten Begutachtungsentwurf vor – zum Ärger mehrere Sozialpartner, etwa der Industriellenvereinigung (IV), die eine “Bürokratielawine” befürchtet.

Öffentlich ist dieser Entwurf noch nicht verfügbar. IV, Wirtschaftskammer, Gewerkschaftsbund (ÖGB) und Co., die ihn vorliegen haben, diskutieren aber längst per Presseaussendungen zu den Inhalten weiter. Während die konkreten vorgesehen Maßnahmen erst mit dem offiziellen Entwurf klar sein werden, steht bereits fest: Auf die eine oder andere Weise müssen die neuen Transparenzpflichten aus der Richtlinie von Unternehmen am Ende umgesetzt werden. Denn diese gibt klare Mindestanforderungen für die Nationalstaaten vor.

EU sieht Intransparenz als Ursache des Gender Pay Gap

Die EU will mit der Entgelttransparenzrichtlinie das bekanntlich in der Praxis nicht ausreichend umgesetzte Recht auf gleichen Lohn für gleiche oder gleichwertige Arbeit sichern. Und bisher scheiterte die Bekämpfung der ungleichen Bezahlung von Männern und Frauen laut Analysen der EU-Kommission vor allem an der mangelnden Transparenz der betrieblichen Gehaltssysteme. Ziel der Richtlinie ist nichts weniger als ein grundlegender Kulturwandel in den Personalabteilungen: weg von historisch gewachsenen, intransparenten Gehaltsstrukturen hin zu nachvollziehbaren, geschlechtsneutralen Systemen.

Das sind die Eckpunkte der Richtlinie:

  • Gehaltstransparenz schon im Bewerbungsprozess: Arbeitgeber müssen Jobsuchenden das Einstiegsgehalt oder eine entsprechende Gehaltsspanne bereits vor dem ersten Gespräch mitteilen (z. B. direkt im Inserat). Die Frage nach dem letzten Gehalt beim vorherigen Arbeitgeber ist künftig gesetzlich verboten.
  • Individuelles Auskunftsrecht: Beschäftigte können schriftlich Auskunft darüber verlangen, wie viel Kolleg:innen im Durchschnitt verdienen, die eine gleiche oder gleichwertige Arbeit verrichten – aufgeschlüsselt nach Geschlecht. Unternehmen müssen diese Daten innerhalb von maximal zwei Monaten liefern und die Belegschaft einmal jährlich proaktiv über dieses Recht informieren.
  • Schluss mit Schweigeklauseln: Vertragliche Klauseln, die Mitarbeitenden verbieten, über ihr Gehalt zu sprechen, werden ungültig.
  • Offenlegung der Aufstiegskriterien: Die Maßstäbe für die Festlegung des Gehalts und die Karriereentwicklung müssen für alle Beschäftigten leicht zugänglich sein. Betriebe mit weniger als 50 Beschäftigten können von der Pflicht zur Offenlegung der Aufstiegskriterien ausgenommen werden.
  • Verpflichtende Gehaltsberichte (Gender Pay Gap): Größere Betriebe müssen regelmäßig Kennzahlen zum geschlechtsspezifischen Lohnunterschied berechnen und veröffentlichen. Dafür gilt ein gestaffelter Zeitplan:
    • Ab 250 Beschäftigten: Jährliche Berichterstattung, erstmals zum 7. Juni 2027.
    • 150 bis 249 Beschäftigte: Berichterstattung alle drei Jahre, erstmals zum 7. Juni 2027.
    • 100 bis 149 Beschäftigte: Berichterstattung alle drei Jahre, erstmals zum 7. Juni 2031.
  • Pflicht zum Lohnaudit: Weist dieser Bericht in einer Beschäftigtengruppe eine ungerechtfertigte Lohnlücke von 5 Prozent oder mehr auf, die nicht innerhalb von sechs Monaten korrigiert wird, muss der Arbeitgeber gemeinsam mit der Arbeitnehmervertretung eine formelle, tiefgehende Entgeltbewertung durchführen und konkrete Gegenmaßnahmen einleiten.
  • Strengere Haftung und Beweislast: Werden die Transparenzpflichten verletzt, kehrt sich vor Gericht die Beweislast um: Dann muss das Unternehmen beweisen, dass keine Diskriminierung vorlag. Zudem haben Betroffene Anspruch auf ungedeckelten, vollständigen Schadensersatz (inklusive Nachzahlungen und entgangener Chancen), und es drohen empfindliche, umsatzbasierte Strafen.

Konträre Ansichten der Sozialpartner

Die österreichische Umsetzung könnte dann noch etwas strenger ausfallen – das legen zumindest Reaktionen auf den besagten Begutachtungsentwurf nahe. IV-Generalsekretär Christoph Neumayer spricht in einer Aussendung etwa von „nationalem Gold Plating“ und ortet „ein Bürokratiemonster für die Betriebe“. Nachdem nicht nur Österreich, sondern die Mehrheit der EU-Staaten die Richtlinie noch nicht umgesetzt hätten, fordert Neumayer überhaupt eine Überarbeitung dieser. „Wer Einkommensunterschiede nachhaltig reduzieren will, muss an den tatsächlichen Ursachen ansetzen. Zusätzliche Berichtspflichten schaffen keine gerechtere Bezahlung“, meint der IV-Generalsekretär.

Gänzlich konträr beurteilt man die Richtlinie und deren geplante Umsetzung wenig überraschend beim ÖGB. Dort will man per Aussendung „Mythen“ (also die Argumentation der politischen Gegenseite) entkräften und meint abschließend: „Die innerstaatliche Umsetzung der Richtlinie bietet die Chance, gleiche Bezahlung von Frauen und Männern, die gleiche und gleichwertige Arbeit im Betrieb verrichten, zu erreichen, ohne jemandem etwas wegzunehmen, der bisher mehr verdient hat.“

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