12.06.2017

„Albert“-Bot des Österreichischen Patentamts soll Startups helfen

Vor knapp über einer Woche launchte "Albert", der Chatbot des österreichischen Patentamts. Wer überprüfen möchte, ob der gewählte Name des Startups frei ist, kann dies ab sofort im Facebook Messenger tun.
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Ab sofort kann man rund um die Uhr den Namen seines Startups von "Albert", dem Chatbot des österreichischen Patentamts, überprüfen lassen. (c) Fotolia/dima_sidelnikov

Die Wahl des richtigen Namens für ein Produkt oder ein Unternehmen kann maßgeblich für dessen Erfolg entscheidend sein. Auch die Recherche im Markenregister sollte unbedingt durchgeführt werden – wählt man einen Namen aus, der bereits geschützt ist, kann dies schwerwiegende Folgen nach sich ziehen.

Das Grazer Startup Nuki, das an einem elektronischen Schloss arbeitet, musste dies vor rund 2 Jahren selbst erfahren. Der Smartphone-Hersteller „Nokia“ störte sich daran, dass der ursprüngliche Name des Startups jenem des finnischen Telekommunikationskonzern ähnlich war- und drohte. 

Datenbank von über 40 Millionen Brands

Der Patentamt-Bot „Albert“ soll neue Marken von Startups überprüfen und herausfinden, ob sich bereits ähnliche Marken im Umlauf befinden. Namensgeber ist übrigens der Physiker Albert Einstein, der selbst zahlreiche Patente angemeldet hat.

Bei der ersten Vorstellung des Bots am Pioneers Festival.

„Viele Startups arbeiten so gebannt an ihren Projekten, dass sie ganz vergessen, ihr geistiges Eigentum durch Patente oder Markenrechte zu schützen“, erklärt Barbara Ondrisek, die mit ihrer Chatbots Agency den Chatbot für das Österreichische Patentamt entwickelt hat. So soll der Patentamt-Bot die erste Anlaufstelle für junge Unternehmen sein, die sich schnell informieren wollen.

„Wir fragen mittels Schnittstelle die zentrale Marken- und Patent-Datenbank von EUIPO in Alicante ab. Somit kann man nicht nur nach europäischen Marken suchen, sondern auch verlässlich weltweit überprüfen, ob die gewünschte Marke noch verfügbar ist“, erklärt Ondrisek. In der Datenbank sind über 40 Millionen Brands gelistet, die Regionen Österreich, DACH, EU oder weltweit können separat überprüft werden. Somit kann man als Gründer oder Unternehmer erstmals abklären, ob ein Name fürs Produkt infrage kommt. Im nächsten Schritt wird man aufgefordert, einen Experten des Patentamt-Teams zu kontaktieren.

Für Gründer kein Wochenende

„Den Startups kann es nicht schnell genug gehen. Und so etwas wie Wochenende kennen ebenfalls die Wenigsten. Also ist es für uns ein logischer Schritt unsere Services möglichst rund um die Uhr und 365 Tage im Jahr anzubieten“, so Patentamtspräsidentin Mariana Karepova zur Entscheidung auf einen Chatbot zu setzen. Dieser soll eine Ergänzung zu den existierenden Services darstellen, den Kontakt zu den Mitarbeitern des Patentamts soll er keinesfalls sein. 

„Den Startups kann es nicht schnell genug gehen. Und so etwas wie Wochenende kennen ebenfalls die Wenigsten“, Patentamtspräsidentin Mariana Karepova darüber, wieso man einen Chatbot gelauncht hat.

Den Benefit der 24 Stunden-Erreichbarkeit hebt auch Ondrisek hervor: „Der Chatbot soll als virtueller Mitarbeiter seine (menschlichen) Kollegen im Servicecenter bzw. auf Veranstaltungen unterstützen.“

„Albert“ ist humorvoll, kann sogar Witze erzählen und „Albert Einstein rezitieren“, erzählt Ondrisek. Neben „Fun Facts“ zu Patenten, Marken und Erfindungen, erzählt er auf Wunsch Infos zum Patentamt und den Mitarbeitern.

Und wie geht es mit „Albert“ nach dem Launch weiter? „Wir stecken ja voller Ideen, was wir Albert sonst noch alles beibringen wollen. So ist unter anderem ein Gebührenrechner geplant. Wenige wissen, dass es relativ günstig ist, sein geistiges Eigentum zu schützen, denn die provisorische Patentanmeldung kostet 50 Euro, die Registrierung einer nationalen Marke 372 Euro. Weiters gibt es eine Reihe von Förderungen und Beratungsangebote vom Patentamt, auf die mit Albert aufmerksam gemacht werden soll“, so Ondrisek.

Im zweiten Teil der Artikelreihe gehen wir der Frage nach, ob man auch Chatbots schützen lassen kann.

Links: Albert Patent BotChatbots Agency

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Bereits seit der Veröffentlichung des Ministerialentwurfs zu einer neuen Paketsteuer im Mai trifft diese in der öffentlichen Diskussion auf Kritik. Vorgesehen ist eine Abgabe von zwei Euro pro zugestelltem Paket, die ab dem 1. Oktober 2026 von großen Online-Handelsplattformen mit einem Jahresumsatz ab 100 Millionen Euro eingehoben werden soll. Nachdem das vorparlamentarische Begutachtungsverfahren zum Gesetzesentwurf am 26. Mai 2026 offiziell geendet hat, geht die Vorlage im nächsten Schritt in die Debatte und finale Abstimmung im Nationalrat.

Mit den prognostizierten Einnahmen von jährlich rund 280 Millionen Euro will die Bundesregierung die geplante Mehrwertsteuersenkung auf Grundnahrungsmittel teilweise gegenfinanzieren. Zudem wolle man den lokalen stationären Handel gegenüber den internationalen E-Commerce-Riesen stärken, so die Argumentation. Und auch der Umweltschutzaspekt wird seitens der Regierung ins Treffen geführt. Diese Begründung lassen viele Kritiker:innen aber nicht gelten.

Dobrocka: „wird nur das Angebot verringern und die Kosten für österreichische Kunden in die Höhe treiben“

Auch unter Gründer:innen heimischer Startups und Scaleups im Logistik-Bereich, die für brutkasten erreichbar waren, herrscht breite Ablehnung gegenüber der Paketabgabe. Dabei ist es nicht die Zielsetzung, die kritisiert wird. „Grundsätzlich finde ich es begrüßenswert über Maßnahmen zu diskutieren, die den österreichischen Markt vor einer Flut an ausländischen Sendungen schützen und österreichische Unternehmer stärken. Aber diese Maßnahme tut das nicht“, meint etwa Petra Dobrocka, Co-Founderin und CCO des Wiener Logistik-Scaleups byrd. „Selbst wenn ein heimischer Händler die Ware in Österreich verpackt und mit der österreichischen Post an einen österreichischen Kunden schickt: Sobald der Verkauf über einen Marktplatz wie Amazon läuft, greift die Steuer.“ Die Maßnahme werde letztlich „nur das Angebot verringern und die Kosten für österreichische Kunden in die Höhe treiben.“

Braith: „Emissionsärmere Zustellformen gezielt begünstigen“

Ähnlich argumentiert auch Storebox-Co-Founder und CEO Johannes Braith. Er führt zusätzlich eine ökologische Perspektive ins Treffen. „Wir brauchen aus meiner Sicht weniger Symbolpolitik und mehr intelligente Steuerung. Wenn Politik Lenkungswirkung ernst meint, dann sollte sie emissionsärmere Zustellformen gezielt begünstigen und nicht pauschal jede Form des Versandhandels verteuern“, so der Gründer. Das Gesetz unterscheide nämlich zu wenig zwischen emissionsintensiven und emissionsarmen Zustellmodellen. Klassische Haustürzustellung sei ineffizient und verursache Retourenverkehr und Parkdruck, meint Braith und führt Click-&-Collect-Modelle mit gebündelter Anlieferung ins Treffen, wie sie auch sein Unternehmen umsetzt.

Weiß: EU-Regelung statt „Alleingang“

Georg Weiß, Co-Founder und CEO des Wiener Logistik-Scaleups Quivo, würde in dem Zusammenhang lieber eine europäische Lösung sehen. „Auf EU-Ebene gibt es ja auch Vorschläge, etwa Zölle für Kleinpakete unter 150 Euro einzuführen, um den europäischen Markt vor Billigprodukten zu schützen. Das halte ich für die sinnvollere Maßnahme, als aus Österreich heraus einen Alleingang zu machen und eine Zwei-Euro-Paketgebühr einzuführen“, so der Gründer gegenüber brutkasten.

AustrianStartups: Nachteile für Startups und Scaleups befürchtet

Kritik an der Paketsteuer kommt auch von AustrianStartups. „Wer Österreich als Innovationsstandort stärken will, kann nicht gleichzeitig die Vertriebskanäle innovativer Unternehmen im E-Commerce belasten. In der aktuellen Form würde der Entwurf vor allem Startups, Scaleups und KMUs treffen, die über Plattformen verkaufen oder aus Österreich versenden“, meint man dort. Auch befürchtet man potenzielle Probleme für Scaleups in der Branche, weil ein gleitender Übergang bei der Umsatzschwelle fehle: „Für Scaleups, die gerade die 100-Millionen-Euro-Grenze überschreiten, bedeutet das einen abrupten Kostenschock in genau der Phase, in der sie skalieren wollen.“

Kaminski: „Das ist das Gegenteil von dem, was erreicht werden soll“

Zudem hebt AustrianStartups eine besondere Problematik im Secondhand- und Refurbishment-Bereich hervor und zitiert dazu refurbed-Co-Founder Kilian Kaminski: „Bei einem refurbishten iPhone beispielsweise ist der Produktpreis zwar relativ hoch, aber die Marge für Refurbisher ist sehr gering. So eine Abgabe kann nicht einfach weitergegeben werden. Das Resultat: Preise im Reuse-Bereich steigen, neue Billigwaren nicht. Das ist das Gegenteil von dem, was erreicht werden soll. Falls die Abgabe kommt, braucht es zwingend eine Ausnahmeregelung für Secondhand und Refurbished.“

AustrianStartups forderte daher bereits im Mai „eine Rücknahme des Entwurfs in seiner aktuellen Form“. Sollte dies nicht passieren jedenfalls aber eine „Prüfung eines EU-weiten Rahmens statt eines österreichischen Alleingangs“ und eine Ausnahmeregelung für Secondhand, Refurbished und Reuse.

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