12.06.2017

„Albert“-Bot des Österreichischen Patentamts soll Startups helfen

Vor knapp über einer Woche launchte "Albert", der Chatbot des österreichischen Patentamts. Wer überprüfen möchte, ob der gewählte Name des Startups frei ist, kann dies ab sofort im Facebook Messenger tun.
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Ab sofort kann man rund um die Uhr den Namen seines Startups von "Albert", dem Chatbot des österreichischen Patentamts, überprüfen lassen. (c) Fotolia/dima_sidelnikov

Die Wahl des richtigen Namens für ein Produkt oder ein Unternehmen kann maßgeblich für dessen Erfolg entscheidend sein. Auch die Recherche im Markenregister sollte unbedingt durchgeführt werden – wählt man einen Namen aus, der bereits geschützt ist, kann dies schwerwiegende Folgen nach sich ziehen.

Das Grazer Startup Nuki, das an einem elektronischen Schloss arbeitet, musste dies vor rund 2 Jahren selbst erfahren. Der Smartphone-Hersteller „Nokia“ störte sich daran, dass der ursprüngliche Name des Startups jenem des finnischen Telekommunikationskonzern ähnlich war- und drohte. 

Datenbank von über 40 Millionen Brands

Der Patentamt-Bot „Albert“ soll neue Marken von Startups überprüfen und herausfinden, ob sich bereits ähnliche Marken im Umlauf befinden. Namensgeber ist übrigens der Physiker Albert Einstein, der selbst zahlreiche Patente angemeldet hat.

Bei der ersten Vorstellung des Bots am Pioneers Festival.

„Viele Startups arbeiten so gebannt an ihren Projekten, dass sie ganz vergessen, ihr geistiges Eigentum durch Patente oder Markenrechte zu schützen“, erklärt Barbara Ondrisek, die mit ihrer Chatbots Agency den Chatbot für das Österreichische Patentamt entwickelt hat. So soll der Patentamt-Bot die erste Anlaufstelle für junge Unternehmen sein, die sich schnell informieren wollen.

„Wir fragen mittels Schnittstelle die zentrale Marken- und Patent-Datenbank von EUIPO in Alicante ab. Somit kann man nicht nur nach europäischen Marken suchen, sondern auch verlässlich weltweit überprüfen, ob die gewünschte Marke noch verfügbar ist“, erklärt Ondrisek. In der Datenbank sind über 40 Millionen Brands gelistet, die Regionen Österreich, DACH, EU oder weltweit können separat überprüft werden. Somit kann man als Gründer oder Unternehmer erstmals abklären, ob ein Name fürs Produkt infrage kommt. Im nächsten Schritt wird man aufgefordert, einen Experten des Patentamt-Teams zu kontaktieren.

Für Gründer kein Wochenende

„Den Startups kann es nicht schnell genug gehen. Und so etwas wie Wochenende kennen ebenfalls die Wenigsten. Also ist es für uns ein logischer Schritt unsere Services möglichst rund um die Uhr und 365 Tage im Jahr anzubieten“, so Patentamtspräsidentin Mariana Karepova zur Entscheidung auf einen Chatbot zu setzen. Dieser soll eine Ergänzung zu den existierenden Services darstellen, den Kontakt zu den Mitarbeitern des Patentamts soll er keinesfalls sein. 

„Den Startups kann es nicht schnell genug gehen. Und so etwas wie Wochenende kennen ebenfalls die Wenigsten“, Patentamtspräsidentin Mariana Karepova darüber, wieso man einen Chatbot gelauncht hat.

Den Benefit der 24 Stunden-Erreichbarkeit hebt auch Ondrisek hervor: „Der Chatbot soll als virtueller Mitarbeiter seine (menschlichen) Kollegen im Servicecenter bzw. auf Veranstaltungen unterstützen.“

„Albert“ ist humorvoll, kann sogar Witze erzählen und „Albert Einstein rezitieren“, erzählt Ondrisek. Neben „Fun Facts“ zu Patenten, Marken und Erfindungen, erzählt er auf Wunsch Infos zum Patentamt und den Mitarbeitern.

Und wie geht es mit „Albert“ nach dem Launch weiter? „Wir stecken ja voller Ideen, was wir Albert sonst noch alles beibringen wollen. So ist unter anderem ein Gebührenrechner geplant. Wenige wissen, dass es relativ günstig ist, sein geistiges Eigentum zu schützen, denn die provisorische Patentanmeldung kostet 50 Euro, die Registrierung einer nationalen Marke 372 Euro. Weiters gibt es eine Reihe von Förderungen und Beratungsangebote vom Patentamt, auf die mit Albert aufmerksam gemacht werden soll“, so Ondrisek.

Im zweiten Teil der Artikelreihe gehen wir der Frage nach, ob man auch Chatbots schützen lassen kann.

Links: Albert Patent BotChatbots Agency

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European Innovation Act
© European Commission

Europa verfügt über eine starke Forschungslandschaft sowie über qualifizierte Fachkräfte und innovative Unternehmen. Gleichzeitig bestehen innerhalb der EU unterschiedliche regulatorische Rahmenbedingungen, und der Zugang zu Finanzierungen kann für innovative Unternehmen eine Herausforderung darstellen. Dadurch werden in Europa entwickelte Innovationen nicht immer in Europa weiterentwickelt und wirtschaftlich genutzt. Der nun von der EU-Kommission vorgeschlagene European Innovation Act soll dazu beitragen, diese Rahmenbedingungen zu verbessern und Unternehmen dabei zu unterstützen, grenzüberschreitend zu wachsen und international wettbewerbsfähig zu werden.

Zugang zu Finanzierung und Vergabeverfahren

Der Vorschlag setzt im Prinzip an zwei zentralen Herausforderungen für Innovationen in Europa an: dem Zugang zu Finanzierung und der stärkeren Nutzung öffentlicher Beschaffung.

Erstens soll der Zugang zu Finanzierungen für innovative Unternehmen erleichtert werden. Viele Startups und Scaleups verfügen über Patente, geistiges Eigentum und andere immaterielle Vermögenswerte. Deren Bewertung kann jedoch komplex sein und den Zugang zu Investitionen erschweren.

Der Vorschlag sieht daher einen gemeinsamen EU-Rahmen für die Bewertung von geistigem Eigentum vor. Zudem soll ein digitaler Marktplatz geschaffen werden, der Anbieter und Interessenten für geistiges Eigentum zusammenbringen und Unternehmen durch fachliche Unterstützung bei der Vermarktung ihrer Innovationen unterstützen soll.

Nach Angaben der Kommission könnten diese Maßnahmen die Verwaltungskosten um rund 35 Mio. Euro senken und zusätzliche Finanzierungen von bis zu 10,2 Mrd. Euro pro Jahr über IP-gestütztes Risiko- und Fremdkapital ermöglichen.

F&E-Aufträge

Zweitens soll ein gemeinsames Verfahren für die Vergabe von Forschungs- und Entwicklungsaufträgen (F&E) eingeführt werden. Dieses soll für mehr Rechtssicherheit sorgen und dazu beitragen, neue Technologien schneller zur Marktreife zu bringen. Dazu zählen auch Technologien, die zur Bewältigung gemeinsamer gesellschaftlicher Herausforderungen etwa in den Bereichen Gesundheit, Bildung und saubere Mobilität beitragen können. Zudem soll die gemeinsame Durchführung von F&E-Aufträgen durch öffentliche Auftraggeber aus verschiedenen Mitgliedstaaten erleichtert werden.

Nach Angaben der Kommission könnten diese Maßnahmen zu Einsparungen von rund einer Milliarde Euro pro Jahr bei öffentlichen Auftraggebern führen und zusätzliche jährliche Gewinne von 25,92 Mrd. Euro für Unternehmen ermöglichen. Nach Einschätzung der Kommission könnte zudem das EU-BIP im zehnten Jahr um 0,24 bis 0,42 Prozent über dem Niveau (Anm.: ohne die Maßnahmen) liegen. Im selben Zeitraum könnten – so die Erwartung – bis zu 507.000 zusätzliche Arbeitsplätze entstehen.

„Mit dem Europäischen Innovationsgesetz gehen wir der Fragmentierung direkt entgegen: einen Rahmen für die Bewertung von Rechten des geistigen Eigentums, einen digitalen Marktplatz, der Käufer und Verkäufer verbindet, und einen einfacheren Weg für die Vergabe öffentlicher Aufträge für Spitzenforschung und -entwicklung. Und das ist erst der Anfang. Bis 2028 werden wir einen echten Binnenmarkt schaffen, in dem Ideen schneller skalieren, Finanzen freier zirkulieren und die strategische Autonomie Europas gestärkt wird. Das ist das Europa, das wir aufbauen“, sagt Ekaterina Sacharieva, EU-Kommissarin für Startups, Forschung und Innovation.

EU-Referenzrahmen für Reallabore

Parallel – und separat zum European Innovation Act zu sehen – möchte die Kommission Innovator:innen zudem dabei unterstützen, neue Ideen schneller in marktfähige Lösungen zu überführen. Dazu ist ein Vorschlag für einen gemeinsamen Rahmen für regulatorische Reallabore vorgesehen.

Reallabore ermöglichen es Unternehmen, Forschungseinrichtungen und Behörden, neue Produkte, Dienstleistungen oder Technologien zeitlich begrenzt in einem kontrollierten Umfeld und unter Aufsicht der zuständigen Behörden zu erproben. Dadurch sollen Erfahrungen mit den geltenden regulatorischen Anforderungen gesammelt werden. Gleichzeitig erhalten Behörden Erkenntnisse darüber, wie bestehende Vorschriften auf neue Technologien angewendet werden können und ob gegebenenfalls Anpassungsbedarf besteht.

In einzelnen Bereichen des EU-Rechts gibt es bereits regulatorische Reallabore. Ein einheitlicher europäischer Ansatz besteht bislang jedoch nicht, sodass sich unterschiedliche Verfahren und regulatorische Rahmenbedingungen ergeben. Eine geplante Empfehlung des Rates soll daher einen gemeinsamen EU-Referenzrahmen für Reallabore in Bereichen schaffen, die bislang nicht durch entsprechende EU-Rechtsvorschriften abgedeckt sind. Dabei sollen Erfahrungen aus den Mitgliedstaaten und bestehenden EU-Initiativen einbezogen werden – mit dem Ziel, die Erprobung innovativer Lösungen zu erleichtern und gleichzeitig öffentliche Interessen zu berücksichtigen.


Zusammenfassung

Worum geht es?
Der European Innovation Act soll Hindernisse für Innovation abbauen, den Weg von der Forschung zum Markt beschleunigen und die Nutzung von geistigem Eigentum erleichtern.

Drei zentrale Maßnahmen

  • Bewertung von geistigem Eigentum: Ein EU-weiter Rahmen soll die Bewertung von Patenten und anderem geistigem Eigentum vereinheitlichen und dadurch den Zugang zu Finanzierung für innovative Startups erleichtern.
  • Digitaler Marktplatz: Eine digitale Plattform soll Käufer und Verkäufer von geistigem Eigentum zusammenbringen.
  • F&E-Beschaffung: Ein gemeinsames Verfahren für die öffentliche Beschaffung von Forschung und Entwicklung soll die Beschaffung und grenzüberschreitende Zusammenarbeit vereinfachen und die Entwicklung und Erprobung innovativer Lösungen fördern.

Erwartete Auswirkungen

  • 10,2 Mrd. EUR zusätzliche Finanzierung für Unternehmen pro Jahr durch die bessere Nutzung von geistigem Eigentum
  • 35 Mio. EUR jährliche Einsparungen bei Verwaltungskosten für Unternehmen durch eine harmonisierte Bewertung von geistigem Eigentum
  • 1 Mrd. EUR jährliche Einsparungen bei öffentlichen Auftraggebern durch effizientere FuE-Beschaffung und vereinfachte grenzüberschreitende Verfahren
  • 25,9 Mrd. EUR zusätzliche jährliche Gewinne für Unternehmen, die an FuE-Beschaffung beteiligt sind
  • 0,24–0,42 % erwarteter Anstieg des EU-BIP über die nächsten zehn Jahre
  • bis zu 507.000 zusätzliche Arbeitsplätze in der EU innerhalb der nächsten zehn Jahre

Quelle: Europäische Kommission, „European Innovation Act“, September 2026. Bei den genannten wirtschaftlichen Effekten handelt es sich um erwartete Auswirkungen.

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