12.06.2017

„Albert“-Bot des Österreichischen Patentamts soll Startups helfen

Vor knapp über einer Woche launchte "Albert", der Chatbot des österreichischen Patentamts. Wer überprüfen möchte, ob der gewählte Name des Startups frei ist, kann dies ab sofort im Facebook Messenger tun.
/artikel/albert-chatbot-patentamt-startup-namen
Ab sofort kann man rund um die Uhr den Namen seines Startups von "Albert", dem Chatbot des österreichischen Patentamts, überprüfen lassen. (c) Fotolia/dima_sidelnikov

Die Wahl des richtigen Namens für ein Produkt oder ein Unternehmen kann maßgeblich für dessen Erfolg entscheidend sein. Auch die Recherche im Markenregister sollte unbedingt durchgeführt werden – wählt man einen Namen aus, der bereits geschützt ist, kann dies schwerwiegende Folgen nach sich ziehen.

Das Grazer Startup Nuki, das an einem elektronischen Schloss arbeitet, musste dies vor rund 2 Jahren selbst erfahren. Der Smartphone-Hersteller „Nokia“ störte sich daran, dass der ursprüngliche Name des Startups jenem des finnischen Telekommunikationskonzern ähnlich war- und drohte. 

Datenbank von über 40 Millionen Brands

Der Patentamt-Bot „Albert“ soll neue Marken von Startups überprüfen und herausfinden, ob sich bereits ähnliche Marken im Umlauf befinden. Namensgeber ist übrigens der Physiker Albert Einstein, der selbst zahlreiche Patente angemeldet hat.

Bei der ersten Vorstellung des Bots am Pioneers Festival.

„Viele Startups arbeiten so gebannt an ihren Projekten, dass sie ganz vergessen, ihr geistiges Eigentum durch Patente oder Markenrechte zu schützen“, erklärt Barbara Ondrisek, die mit ihrer Chatbots Agency den Chatbot für das Österreichische Patentamt entwickelt hat. So soll der Patentamt-Bot die erste Anlaufstelle für junge Unternehmen sein, die sich schnell informieren wollen.

„Wir fragen mittels Schnittstelle die zentrale Marken- und Patent-Datenbank von EUIPO in Alicante ab. Somit kann man nicht nur nach europäischen Marken suchen, sondern auch verlässlich weltweit überprüfen, ob die gewünschte Marke noch verfügbar ist“, erklärt Ondrisek. In der Datenbank sind über 40 Millionen Brands gelistet, die Regionen Österreich, DACH, EU oder weltweit können separat überprüft werden. Somit kann man als Gründer oder Unternehmer erstmals abklären, ob ein Name fürs Produkt infrage kommt. Im nächsten Schritt wird man aufgefordert, einen Experten des Patentamt-Teams zu kontaktieren.

Für Gründer kein Wochenende

„Den Startups kann es nicht schnell genug gehen. Und so etwas wie Wochenende kennen ebenfalls die Wenigsten. Also ist es für uns ein logischer Schritt unsere Services möglichst rund um die Uhr und 365 Tage im Jahr anzubieten“, so Patentamtspräsidentin Mariana Karepova zur Entscheidung auf einen Chatbot zu setzen. Dieser soll eine Ergänzung zu den existierenden Services darstellen, den Kontakt zu den Mitarbeitern des Patentamts soll er keinesfalls sein. 

„Den Startups kann es nicht schnell genug gehen. Und so etwas wie Wochenende kennen ebenfalls die Wenigsten“, Patentamtspräsidentin Mariana Karepova darüber, wieso man einen Chatbot gelauncht hat.

Den Benefit der 24 Stunden-Erreichbarkeit hebt auch Ondrisek hervor: „Der Chatbot soll als virtueller Mitarbeiter seine (menschlichen) Kollegen im Servicecenter bzw. auf Veranstaltungen unterstützen.“

„Albert“ ist humorvoll, kann sogar Witze erzählen und „Albert Einstein rezitieren“, erzählt Ondrisek. Neben „Fun Facts“ zu Patenten, Marken und Erfindungen, erzählt er auf Wunsch Infos zum Patentamt und den Mitarbeitern.

Und wie geht es mit „Albert“ nach dem Launch weiter? „Wir stecken ja voller Ideen, was wir Albert sonst noch alles beibringen wollen. So ist unter anderem ein Gebührenrechner geplant. Wenige wissen, dass es relativ günstig ist, sein geistiges Eigentum zu schützen, denn die provisorische Patentanmeldung kostet 50 Euro, die Registrierung einer nationalen Marke 372 Euro. Weiters gibt es eine Reihe von Förderungen und Beratungsangebote vom Patentamt, auf die mit Albert aufmerksam gemacht werden soll“, so Ondrisek.

Im zweiten Teil der Artikelreihe gehen wir der Frage nach, ob man auch Chatbots schützen lassen kann.

Links: Albert Patent BotChatbots Agency

Deine ungelesenen Artikel:
12.08.2026

EU-Verpackungsverordnung gilt: Was jetzt auf Unternehmen zukommt

Seit heute ist die PPWR EU-weit unmittelbar anwendbar. Der Handelsverband fordert ein Moratorium, eine PwC-Studie zeigt zeitgleich, dass die Konsument:innen strengere Regeln wollen. Ein Überblick, welche Pflichten tatsächlich schon greifen und wo Kleinstunternehmen ausgenommen sind.
/artikel/eu-verpackungsverordnung-gilt-was-jetzt-auf-unternehmen-zukommt
12.08.2026

EU-Verpackungsverordnung gilt: Was jetzt auf Unternehmen zukommt

Seit heute ist die PPWR EU-weit unmittelbar anwendbar. Der Handelsverband fordert ein Moratorium, eine PwC-Studie zeigt zeitgleich, dass die Konsument:innen strengere Regeln wollen. Ein Überblick, welche Pflichten tatsächlich schon greifen und wo Kleinstunternehmen ausgenommen sind.
/artikel/eu-verpackungsverordnung-gilt-was-jetzt-auf-unternehmen-zukommt
Symbolbild, erstellt mit Künstlicher Intelligenz (Google Gemini)
Symbolbild, erstellt mit Künstlicher Intelligenz (Google Gemini)

Kaffeekapseln, Teebeutel, Etiketten, Verschlüsse, Tragetaschen: Der Verpackungsbegriff der neuen EU-Verordnung ist weit gefasst. Erfasst sind laut Wirtschaftskammer alle Verpackungen, die auf dem EU-Markt in Verkehr gebracht werden, unabhängig vom Material und davon, ob sie leer oder befüllt sind. Betroffen ist damit jedes Unternehmen, das Verpackungen oder verpackte Produkte in Verkehr bringt. Die Verordnung (EU) 2025/40, kurz PPWR, gilt seit heute in ihren Kernbestimmungen unmittelbar in allen 27 Mitgliedstaaten.

Nicht alle Vorgaben greifen sofort

Für Unternehmen ist das der wichtigste Punkt: Nur einzelne Pflichten sind ab dem Stichtag anwendbar. Das hält das Bundesministerium für Land- und Forstwirtschaft, Klima- und Umweltschutz, Regionen und Wasserwirtschaft (BMLUK) in seinem Merkblatt fest. Zur Präzisierung der übrigen Vorgaben fehlten im Juni noch 18 Durchführungsrechtsakte und 17 delegierte Rechtsakte. Die Leerraumbegrenzung für Versandverpackungen, die Mindestrezyklatanteile und die Design-for-Recycling-Kriterien greifen ab 1. Jänner 2030. Die harmonisierte Entsorgungskennzeichnung folgt frühestens am 12. August 2028 oder 24 Monate nach Inkrafttreten der zugehörigen Durchführungsrechtsakte.

Handelsverband: „Sehenden Auges ins Verpackungschaos“

Der Handelsverband trägt die Ziele der Verordnung nach eigenen Angaben mit, kritisiert die Umsetzung aber scharf. Händler müssten informieren, prüfen, dokumentieren und nachweisen, hätten aber in vielen Fällen keinen Zugang zu den erforderlichen Unterlagen, weil diese typischerweise bei Verpackungsherstellern oder anderen vorgelagerten Akteuren lägen. „Brüssel schickt unsere Branche sehenden Auges ins Verpackungschaos“, sagt Geschäftsführer Rainer Will.

Anfang August legte die EU-Kommission die zweite Auflage ihrer FAQs vor, laut Handelsverband mit 26 neuen und sieben überarbeiteten Punkten. Der Verband fordert ein Moratorium für alle Bestimmungen, deren Auslegung, technische Umsetzung oder Vollziehbarkeit noch nicht rechtssicher geklärt ist. Ein neues Kapitel dieser FAQ-Auflage behandelt die Durchsetzung: Der Geltungsbeginn soll Handelsströme und Lieferketten nicht stören. Rechtsverbindliche Auslegungen sind Leitlinien und FAQs der Kommission laut Wirtschaftskammer allerdings nicht.

Der erste Schritt ist die eigene Rolle

Die Wirtschaftskammer bezeichnet die korrekte Einordnung der eigenen Rolle als zentrale Herausforderung. Die Konformitätserklärung trifft den Erzeuger, also wer eine Verpackung oder ein verpacktes Produkt unter eigenem Namen oder eigener Marke herstellt oder herstellen lässt. Er muss dafür ein Konformitätsbewertungsverfahren durchführen und eine technische Dokumentation erstellen. Importeure fordern diese Unterlagen ein und bewahren sie auf, fünf Jahre bei Einweg- und zehn Jahre bei Mehrwegverpackungen. Vertreiber trifft ein geringerer Sorgfaltsmaßstab: Sie müssen prüfen, ob Erzeuger und Importeur auf der Verpackung angeführt sind.

Ausnahme für Kleinstunternehmen, mit einem Haken

Für Kleinstunternehmen mit weniger als zehn Mitarbeitern und weniger als zwei Millionen Euro Umsatz oder Bilanzsumme gelten laut Wirtschaftskammer Erleichterungen. In der Regel treffen sie dann die Vertreiberpflichten. Wer als Kleinstunternehmen fertig verpackte Ware einkauft, die im Rahmen einer Lohnabfüllung bereits unter der eigenen Marke gelabelt wurde, gilt rechtlich nicht als Erzeuger.

Die Ausnahme greift jedoch nicht, sobald Einzelkomponenten wie Tiegel, Deckel und Dichtungsring zugekauft und im eigenen Betrieb befüllt oder zusammengesetzt werden. Dann entsteht die Verkaufseinheit erst dort, und das Unternehmen wird laut Wirtschaftskammer zum originären Erzeuger.

Stoffgrenzwerte und Lagerbestände

Inhaltlich anwendbar sind seit heute die Anforderungen an Stoffe in Verpackungen nach Artikel 5. Für Blei, Cadmium, Quecksilber und sechswertiges Chrom gilt ein Summengrenzwert von 100 mg/kg. Für Verpackungen mit Lebensmittelkontakt kommen PFAS-Grenzwerte hinzu: 25 ppb für einzelne und 250 ppb für die Summe der nicht-polymeren PFAS. Eine vollständig harmonisierte EU-Prüfmethode dafür gibt es laut dem Umweltdienstleister Interzero in seinen PPWR-FAQ noch nicht.

Verpackungen, die vor dem 12. August in Verkehr gebracht wurden, sind von den neuen Verpflichtungen ausgenommen. Das gilt laut Wirtschaftskammer etwa für bestehende Lagerbestände bei Vertreibern.

In Österreich fehlt die Novelle

An der Verpflichtung zur Teilnahme an einem Sammel- und Verwertungssystem ändert sich vorerst nichts, ebenso wenig an den Meldepflichten. Ein Begutachtungsentwurf für die notwendige AWG-Novelle liegt laut Wirtschaftskammer noch nicht vor, damit fehlen auch die Strafbestimmungen. Das hat eine Konsequenz für Zweifelsfälle: Einen Feststellungsbescheid zur eigenen Rolle kann es erst geben, wenn eine nationale Begleitgesetzgebung mit Verwaltungsstrafbestimmungen in Kraft ist.

Die Konsument:innen sind längst weiter

Eine aktuelle Studie von PwC Österreich zeigt, dass die Erwartungen der Kundschaft weiter reichen. Befragt wurden im Juni 1.000 Personen zwischen 14 und 75 Jahren. Neun von zehn ärgern sich über unnötig große Verpackungen, 84 Prozent fordern nachhaltige Verpackungen als verpflichtenden Standard.

Ausgerechnet im Onlinehandel, wo der Handelsverband die größten Umsetzungsprobleme ortet, sind die Erwartungen hoch: 83 Prozent erwarten wiederverwendbare Versandverpackungen, 72 Prozent nehmen dafür längere Lieferzeiten in Kauf.

„Wer Verpackung reduziert, Mehrweg ermöglicht und Entsorgung einfacher macht, gewinnt nicht nur regulatorische Sicherheit, sondern echtes Kundenvertrauen“, sagt Stefan Merl, Director Sustainability Services bei PwC Österreich.

Ob das geforderte Moratorium kommt, ist offen. Wie Unternehmen Mehrweg als Geschäftsmodell denken können, hat Martina Scheuch im April in einem Gastkommentar auf brutkasten beschrieben. Worauf junge Unternehmen bei Verpackungen von Anfang an achten sollten, erklärte Interzero-Geschäftsführer Thomas Glatz im Verpackungs-1×1.

Toll dass du so interessiert bist!
Hinterlasse uns bitte ein Feedback über den Button am linken Bildschirmrand.
Und klicke hier um die ganze Welt von der brutkasten zu entdecken.

brutkasten Newsletter

Aktuelle Nachrichten zu Startups, den neuesten Innovationen und politischen Entscheidungen zur Digitalisierung direkt in dein Postfach. Wähle aus unserer breiten Palette an Newslettern den passenden für dich.

Montag, Mittwoch und Freitag

AI Summaries

„Albert“-Bot des Österreichischen Patentamts soll Startups helfen

AI Kontextualisierung

Welche gesellschaftspolitischen Auswirkungen hat der Inhalt dieses Artikels?

Leider hat die AI für diese Frage in diesem Artikel keine Antwort …

„Albert“-Bot des Österreichischen Patentamts soll Startups helfen

AI Kontextualisierung

Welche wirtschaftlichen Auswirkungen hat der Inhalt dieses Artikels?

Leider hat die AI für diese Frage in diesem Artikel keine Antwort …

„Albert“-Bot des Österreichischen Patentamts soll Startups helfen

AI Kontextualisierung

Welche Relevanz hat der Inhalt dieses Artikels für mich als Innovationsmanager:in?

Leider hat die AI für diese Frage in diesem Artikel keine Antwort …

„Albert“-Bot des Österreichischen Patentamts soll Startups helfen

AI Kontextualisierung

Welche Relevanz hat der Inhalt dieses Artikels für mich als Investor:in?

Leider hat die AI für diese Frage in diesem Artikel keine Antwort …

„Albert“-Bot des Österreichischen Patentamts soll Startups helfen

AI Kontextualisierung

Welche Relevanz hat der Inhalt dieses Artikels für mich als Politiker:in?

Leider hat die AI für diese Frage in diesem Artikel keine Antwort …

„Albert“-Bot des Österreichischen Patentamts soll Startups helfen

AI Kontextualisierung

Was könnte das Bigger Picture von den Inhalten dieses Artikels sein?

Leider hat die AI für diese Frage in diesem Artikel keine Antwort …

„Albert“-Bot des Österreichischen Patentamts soll Startups helfen

AI Kontextualisierung

Wer sind die relevantesten Personen in diesem Artikel?

Leider hat die AI für diese Frage in diesem Artikel keine Antwort …

„Albert“-Bot des Österreichischen Patentamts soll Startups helfen

AI Kontextualisierung

Wer sind die relevantesten Organisationen in diesem Artikel?

Leider hat die AI für diese Frage in diesem Artikel keine Antwort …

„Albert“-Bot des Österreichischen Patentamts soll Startups helfen