12.06.2017

„Albert“-Bot des Österreichischen Patentamts soll Startups helfen

Vor knapp über einer Woche launchte "Albert", der Chatbot des österreichischen Patentamts. Wer überprüfen möchte, ob der gewählte Name des Startups frei ist, kann dies ab sofort im Facebook Messenger tun.
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Ab sofort kann man rund um die Uhr den Namen seines Startups von "Albert", dem Chatbot des österreichischen Patentamts, überprüfen lassen. (c) Fotolia/dima_sidelnikov

Die Wahl des richtigen Namens für ein Produkt oder ein Unternehmen kann maßgeblich für dessen Erfolg entscheidend sein. Auch die Recherche im Markenregister sollte unbedingt durchgeführt werden – wählt man einen Namen aus, der bereits geschützt ist, kann dies schwerwiegende Folgen nach sich ziehen.

Das Grazer Startup Nuki, das an einem elektronischen Schloss arbeitet, musste dies vor rund 2 Jahren selbst erfahren. Der Smartphone-Hersteller „Nokia“ störte sich daran, dass der ursprüngliche Name des Startups jenem des finnischen Telekommunikationskonzern ähnlich war- und drohte. 

Datenbank von über 40 Millionen Brands

Der Patentamt-Bot „Albert“ soll neue Marken von Startups überprüfen und herausfinden, ob sich bereits ähnliche Marken im Umlauf befinden. Namensgeber ist übrigens der Physiker Albert Einstein, der selbst zahlreiche Patente angemeldet hat.

Bei der ersten Vorstellung des Bots am Pioneers Festival.

„Viele Startups arbeiten so gebannt an ihren Projekten, dass sie ganz vergessen, ihr geistiges Eigentum durch Patente oder Markenrechte zu schützen“, erklärt Barbara Ondrisek, die mit ihrer Chatbots Agency den Chatbot für das Österreichische Patentamt entwickelt hat. So soll der Patentamt-Bot die erste Anlaufstelle für junge Unternehmen sein, die sich schnell informieren wollen.

„Wir fragen mittels Schnittstelle die zentrale Marken- und Patent-Datenbank von EUIPO in Alicante ab. Somit kann man nicht nur nach europäischen Marken suchen, sondern auch verlässlich weltweit überprüfen, ob die gewünschte Marke noch verfügbar ist“, erklärt Ondrisek. In der Datenbank sind über 40 Millionen Brands gelistet, die Regionen Österreich, DACH, EU oder weltweit können separat überprüft werden. Somit kann man als Gründer oder Unternehmer erstmals abklären, ob ein Name fürs Produkt infrage kommt. Im nächsten Schritt wird man aufgefordert, einen Experten des Patentamt-Teams zu kontaktieren.

Für Gründer kein Wochenende

„Den Startups kann es nicht schnell genug gehen. Und so etwas wie Wochenende kennen ebenfalls die Wenigsten. Also ist es für uns ein logischer Schritt unsere Services möglichst rund um die Uhr und 365 Tage im Jahr anzubieten“, so Patentamtspräsidentin Mariana Karepova zur Entscheidung auf einen Chatbot zu setzen. Dieser soll eine Ergänzung zu den existierenden Services darstellen, den Kontakt zu den Mitarbeitern des Patentamts soll er keinesfalls sein. 

„Den Startups kann es nicht schnell genug gehen. Und so etwas wie Wochenende kennen ebenfalls die Wenigsten“, Patentamtspräsidentin Mariana Karepova darüber, wieso man einen Chatbot gelauncht hat.

Den Benefit der 24 Stunden-Erreichbarkeit hebt auch Ondrisek hervor: „Der Chatbot soll als virtueller Mitarbeiter seine (menschlichen) Kollegen im Servicecenter bzw. auf Veranstaltungen unterstützen.“

„Albert“ ist humorvoll, kann sogar Witze erzählen und „Albert Einstein rezitieren“, erzählt Ondrisek. Neben „Fun Facts“ zu Patenten, Marken und Erfindungen, erzählt er auf Wunsch Infos zum Patentamt und den Mitarbeitern.

Und wie geht es mit „Albert“ nach dem Launch weiter? „Wir stecken ja voller Ideen, was wir Albert sonst noch alles beibringen wollen. So ist unter anderem ein Gebührenrechner geplant. Wenige wissen, dass es relativ günstig ist, sein geistiges Eigentum zu schützen, denn die provisorische Patentanmeldung kostet 50 Euro, die Registrierung einer nationalen Marke 372 Euro. Weiters gibt es eine Reihe von Förderungen und Beratungsangebote vom Patentamt, auf die mit Albert aufmerksam gemacht werden soll“, so Ondrisek.

Im zweiten Teil der Artikelreihe gehen wir der Frage nach, ob man auch Chatbots schützen lassen kann.

Links: Albert Patent BotChatbots Agency

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Impression von der Preisverleihung im Vorjahr | (c) BMWET/Noisternig
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Auch dieses Jahr wird der Brigitte-Bierlein-Frauenpreis des Bundesministeriums für Wirtschaft, Energie und Tourismus (BMWET) vergeben. Erstmalig erfolgt die Ausschreibung in Kooperation mit der Oesterreichischen Nationalbank (OeNB). Mit dem Preis soll die Sichtbarkeit von Frauen erhöht werden, die in den Bereichen Innovation, Unternehmertum und gesellschaftliches Engagement in Österreich tätig sind. Die Auszeichnung erinnert an die Namensgeberin Brigitte Bierlein, die erste Bundeskanzlerin in der Geschichte Österreichs, und würdigt zugleich das Lebenswerk der Schirmherrin des Preises, der ehemaligen Bundesministerin Maria Rauch-Kallat.

Ziel der Initiative ist es, Frauen im unternehmerischen und wirtschaftlichen Umfeld sichtbar zu machen und deren Leistungen durch öffentliche Aufmerksamkeit sowie politische Anerkennung zu unterstützen. Die Veranstalter:innen wollen damit erfolgreiche Frauen als Vorbilder für nachfolgende Generationen positionieren, um junge Talente zur Verfolgung von Laufbahnen in Wirtschaft, Forschung und Innovation zu motivieren. Das soll auch langfristig zum Abbau von Geschlechterungleichheiten in Führungspositionen beitragen.

Die Voraussetzungen für den Brigitte-Bierlein-Frauenpreis 2026

Konkret richtet sich die Ausschreibung an Frauen unter 35 Jahren, die in Führungspositionen oder mit Verantwortung in Unternehmen, Forschungseinrichtungen oder Organisationen tätig sind. Schwerpunkte liegen dabei auf den Bereichen Entrepreneurship, Innovation und Technologie, angewandte wirtschaftlich-technische Forschung und Wissenschaft, Familienunternehmen sowie Startups.

Für eine Nominierung müssen die Leistungen der Bewerberinnen einen Bezug zu Österreich aufweisen. Das kann durch eine Wirkung auf den Wirtschafts- oder Innovationsstandort, eine entsprechende Tätigkeit im Land oder relevante Projekte mit Österreich-Fokus passieren. Die Staatsbürgerschaft und der aktuelle Wohnsitz der Kandidatinnen sind für die Vergabe hingegen kein Kriterium.

Die Vorjahres-Preisträgerinnen: v.l. Marlene Rezk-Füreder (3. Platz), Anja Moser-Tscharf (2. Platz), Katharina Baumgartner (1. Platz), Lara Vadlau (Ehrenpreis); Foto: BMWET/Veronika Noisternig

Die drei Preiskategorien

Die Vergabe des Preises erfolgt dieses Jahr in drei Kategorien, die mit jeweils 5.000 Euro dotiert sind:

  • Entrepreneurship, Führungskräfte & Nachfolge: Diese vom BMWET vergebene Kategorie richtet sich an Frauen, die als Gründerinnen, Unternehmensübernehmerinnen oder Managerinnen mit Ergebnisverantwortung zur Entwicklung eines Unternehmens beitragen. Berücksichtigt werden laut Ausschreibung Leistungen in Bereichen wie Betriebsübernahmen, Generationenwechseln, Internationalisierung, Wachstum aus bestehenden Strukturen, Social Entrepreneurship sowie bei der Entwicklung nachhaltiger Geschäftsmodelle.
  • Forschung, Innovation & Transfer: In dieser von der Oesterreichischen Nationalbank (OeNB) gestifteten Kategorie werden Frauen ausgezeichnet, die wissenschaftliche Arbeit mit wirtschaftlicher oder gesellschaftlicher Wirkung verbinden. Der Fokus liegt auf der Überführung von Forschungsergebnissen in marktfähige Anwendungen – wie etwa Spinoffs, technologiegetriebene Startups oder Kooperationsprojekte zwischen Wissenschaft und Wirtschaft – sowie auf Lösungen mit wirtschaftlicher Relevanz oder Skalierbarkeit.
  • Ehrenpreis Maria Rauch-Kallat: Gesellschaftlicher Impact & Role Model: Diese vom BMWET vergebene Auszeichnung würdigt Frauen, die durch eine Vorbildfunktion und einen gesellschaftlichen Beitrag über Branchengrenzen hinweg wirken. Preisträgerinnen sollen beispielhaft für gesellschaftlichen Wandel und Empowerment stehen. Die Ausgezeichnete erhält neben dem Preisgeld einen Platz im WoMentoring-Programm des club alpha.


Zeitplan und Nominierungsverfahren

Die Einreichfrist für Nominierungen hat bereits begonnen und läuft bis zum 17. August 2026. Für Mitte September ist die Veröffentlichung der Liste „35 under 35“ mit den nominierten Frauen vorgesehen. Anfang November tritt eine achtköpfige Fachjury aus den Bereichen Unternehmertum, Wissenschaft und Startups zusammen, um die Preisträgerinnen auszuwählen. Die feierliche Preisverleihung findet am 7. Dezember 2026 statt.

Nominierungen können sowohl als Selbstnominierung der Bewerberinnen als auch als Fremdnominierung durch Dritte eingereicht werden.


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Die Einreichung von Nominierungen und Bewerbungen ist über die Online-Formulare des Bundesministeriums möglich.

Weitere Details und die vollständigen Vergaberichtlinien stehen auf der offiziellen Website zum Preis zur Verfügung.

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