16.11.2018

Aktionspaket des BMVIT: 65 Mio. Euro für automatisierte Mobilität

Das Verkehrsministerium (BMVIT) präsentierte gestern ein gemeinsam mit AustriaTech erarbeitetes "Aktionspaket zur Automatisierten Mobilität für den Zeitraum 2019 bis 2022". Damit sollen in Österreich u.a. die Rahmenbedingungen für selbstfahrende Autos geschaffen werden.
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Aktionspaket automatisierte Mobilität
(c) BMVIT

Mit TTTech hat Österreich ein Unternehmen, das in der Entwicklung selbstfahrender Autos in der ersten Reihe mitspielt. Im praktischen Einsatz hat man die Technologie hierzulande aber noch kaum gesehen. Es gibt einige Pilotprojekte mit äußerst gemächlich fahrenden Kleinbussen. Von den tausenden selbstfahrenden Autos, die – zu Testzwecken – auf den Straßen von Städten wie San Francisco unterwegs sind, ist man aber noch weit entfernt. Ein gestern vom Verkehrsministerium (BMVIT) und AustriaTech vorgestelltes „Aktionspaket zur Automatisierten Mobilität für den Zeitraum 2019 bis 2022″ soll nun Rahmenbedingungen für die erwartete große Umwälzung im Personenverkehr schaffen. Zudem soll automatisierte Mobilität als Wirtschaftsfaktor gefördert werden.

+++ Sichere und noch komfortablere Mobilität in der Smart City +++

Aufbau auf Aktionsplan aus 2016

Das aktuelle Paket baut auf dem „Aktionsplan Automatisiert – Vernetzt – Mobil“ aus dem Jahr 2016 auf. Entsprechend wird auf einige bereits umgesetzte Maßnahmen hingewiesen. So seien bereits 2016 erste rechtliche Rahmenbedingungen zum Testen auf öffentlichen Straßen im Kraftfahrgesetz umgesetzt worden. Erste Tests mit Kleinbussen, auf der Autobahn und mit einem Heeresfahrzeug seien erfolgt. Eine Technologieförderung für interdisziplinäre F&E-Projekte mit vielschichtigen Zielen sei eingeführt worden und es hätten Vorarbeiten zum Aufbau einer Testumgebung für selbstfahrende Züge stattgefunden.

Video-Talk mit Michael Nikowitz, Koordinator für Automatisiertes Fahren im BMVIT

Michael Nikowitz im Live-Talk

Michael Nikowitz, der Koordinator für #Automatisiertes #Fahren beim Bundesministerium für Verkehr, Innovation und Technologie, im Live-Talk über den #Hype hinter dem automatisierten Fahren, den Status Quo, Erfahrungsberichte, Pläne für Österreich und vieles mehr.

Gepostet von DerBrutkasten am Dienstag, 6. November 2018

34 konkrete Maßnahmen im Aktionspaket

Im „Ausblick“ im aktuellen Aktionspaket heißt es zunächst: „Die wesentlichen Fragen, die den ersten österreichischen Aktionsplan geleitet haben, verbleiben im Kern gleich“. Die Tests sollen weiter intensiviert werden. Eine klarere aussage gibt es bezüglich der Reduktion von CO2-Emmisionen. Demnach soll Österreichs Verkehrssystem bis 2050 CO2-neutral werden. Besondere Schwerpunkte will man im Industrie- bzw. Zuliefer-Bereich sowie bei rechtlichen Fragestellungen und im Schienenbereich setzen. Insgesamt 34 konkrete Maßnahmen seien für die nächsten Jahre vorgesehen.

Hofer: „Verkehrssicherheit, Nachhaltigkeit und Wertschöpfung“

Verkehrsminister Norbert Hofer kommentiert: „Mit dem neuen Aktionspaket investiert das BMVIT in den nächsten Jahren über 65 Millionen Euro in Forschung und Entwicklung rund um innovative multimodale Mobilitätslösungen, Verkehrstechnologien aber auch gesellschaftliche Fragestellungen. Über das automatisierte Fahren auf der Straße hinaus nehmen wir auch erstmals Schiene und den neuen Bereich der Drohnen in den Fokus. Wichtig ist es mir, dass sich die Bundesebene gemeinsam mit Ländern und Kommunen in Partnerschaft mit der Wirtschaft gestaltend bei der schrittweisen Einführung der neuen Technologien einbringt. Unsere Ziele sind dabei nach wie vor Verkehrssicherheit, Nachhaltigkeit und Wertschöpfung und Arbeitsplätze in Österreich“.

+++ Fokus: Mobility & Connectivity +++

60 Mio. Euro für konkrete Forschungsmaßnahmen

Für eine Reihe von Maßnahmen im Forschungsbereich werden im Aktionsplan konkrete Budgets ausgewiesen (in Summe 60 Mio. Euro):

  • 10 Mio. Euro Forschungsbudget für Basistechnologien (künstliche Intelligenz, Entwicklung und Optimierung von Chip- und neuen Sensortechnologien, Kommunikationslösungen, Optimierung von Mensch-Maschine-Interaktion, HD-Maps, Internet of Things, etc.)
  • 34 Mio. Euro für Forschung zu Verkehrstechnologien/-systeme (inklusive digitaler Verkehrsinfrastruktur) zur Automatisierung von Straße, System Bahn (Erweiterung von Testumgebungen) sowie zu Drohnen/Lufttaxis (inklusive Aufbau von Drohnentestumgebungen)
  • 8 Mio. Euro Forschungsbudget für innovative multimodale Mobilitätslösungen (v.a. skalierbare Pilotanwendungen) für die automatisierte Personen- und Gütermobilität (automatisierter Gütertransport, First-/Lastmile, modulare Fahrzeugkonzepte, Physical Internet, etc.)
  • 6 Mio. Euro für Forschung zur Anwendung von satellitenunterstützten Technologien (insbesondere EGNSS – Galileo / EGNOS und Erdbeobachtung – Copernicus) sowie sicherheitskritische Fragestellungen (Safety, Security, Cybersecurity, etc.)
  • 2 Mio. Euro Forschungsbudget für gesellschaftliche Fragestellungen (mobilitätseingeschränkte Personen und Fahrerin und Fahrer, Inklusion/Zugänglichkeit, Planungsgrundlagen und -werkzeuge, Akzeptanz, etc.)

⇒ Der gesamte Aktionsplan zum Download

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Symbolbild, erstellt mit Künstlicher Intelligenz (Google Gemini)
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Kaffeekapseln, Teebeutel, Etiketten, Verschlüsse, Tragetaschen: Der Verpackungsbegriff der neuen EU-Verordnung ist weit gefasst. Erfasst sind laut Wirtschaftskammer alle Verpackungen, die auf dem EU-Markt in Verkehr gebracht werden, unabhängig vom Material und davon, ob sie leer oder befüllt sind. Betroffen ist damit jedes Unternehmen, das Verpackungen oder verpackte Produkte in Verkehr bringt. Die Verordnung (EU) 2025/40, kurz PPWR, gilt seit heute in ihren Kernbestimmungen unmittelbar in allen 27 Mitgliedstaaten.

Nicht alle Vorgaben greifen sofort

Für Unternehmen ist das der wichtigste Punkt: Nur einzelne Pflichten sind ab dem Stichtag anwendbar. Das hält das Bundesministerium für Land- und Forstwirtschaft, Klima- und Umweltschutz, Regionen und Wasserwirtschaft (BMLUK) in seinem Merkblatt fest. Zur Präzisierung der übrigen Vorgaben fehlten im Juni noch 18 Durchführungsrechtsakte und 17 delegierte Rechtsakte. Die Leerraumbegrenzung für Versandverpackungen, die Mindestrezyklatanteile und die Design-for-Recycling-Kriterien greifen ab 1. Jänner 2030. Die harmonisierte Entsorgungskennzeichnung folgt frühestens am 12. August 2028 oder 24 Monate nach Inkrafttreten der zugehörigen Durchführungsrechtsakte.

Handelsverband: „Sehenden Auges ins Verpackungschaos“

Der Handelsverband trägt die Ziele der Verordnung nach eigenen Angaben mit, kritisiert die Umsetzung aber scharf. Händler müssten informieren, prüfen, dokumentieren und nachweisen, hätten aber in vielen Fällen keinen Zugang zu den erforderlichen Unterlagen, weil diese typischerweise bei Verpackungsherstellern oder anderen vorgelagerten Akteuren lägen. „Brüssel schickt unsere Branche sehenden Auges ins Verpackungschaos“, sagt Geschäftsführer Rainer Will.

Anfang August legte die EU-Kommission die zweite Auflage ihrer FAQs vor, laut Handelsverband mit 26 neuen und sieben überarbeiteten Punkten. Der Verband fordert ein Moratorium für alle Bestimmungen, deren Auslegung, technische Umsetzung oder Vollziehbarkeit noch nicht rechtssicher geklärt ist. Ein neues Kapitel dieser FAQ-Auflage behandelt die Durchsetzung: Der Geltungsbeginn soll Handelsströme und Lieferketten nicht stören. Rechtsverbindliche Auslegungen sind Leitlinien und FAQs der Kommission laut Wirtschaftskammer allerdings nicht.

Der erste Schritt ist die eigene Rolle

Die Wirtschaftskammer bezeichnet die korrekte Einordnung der eigenen Rolle als zentrale Herausforderung. Die Konformitätserklärung trifft den Erzeuger, also wer eine Verpackung oder ein verpacktes Produkt unter eigenem Namen oder eigener Marke herstellt oder herstellen lässt. Er muss dafür ein Konformitätsbewertungsverfahren durchführen und eine technische Dokumentation erstellen. Importeure fordern diese Unterlagen ein und bewahren sie auf, fünf Jahre bei Einweg- und zehn Jahre bei Mehrwegverpackungen. Vertreiber trifft ein geringerer Sorgfaltsmaßstab: Sie müssen prüfen, ob Erzeuger und Importeur auf der Verpackung angeführt sind.

Ausnahme für Kleinstunternehmen, mit einem Haken

Für Kleinstunternehmen mit weniger als zehn Mitarbeitern und weniger als zwei Millionen Euro Umsatz oder Bilanzsumme gelten laut Wirtschaftskammer Erleichterungen. In der Regel treffen sie dann die Vertreiberpflichten. Wer als Kleinstunternehmen fertig verpackte Ware einkauft, die im Rahmen einer Lohnabfüllung bereits unter der eigenen Marke gelabelt wurde, gilt rechtlich nicht als Erzeuger.

Die Ausnahme greift jedoch nicht, sobald Einzelkomponenten wie Tiegel, Deckel und Dichtungsring zugekauft und im eigenen Betrieb befüllt oder zusammengesetzt werden. Dann entsteht die Verkaufseinheit erst dort, und das Unternehmen wird laut Wirtschaftskammer zum originären Erzeuger.

Stoffgrenzwerte und Lagerbestände

Inhaltlich anwendbar sind seit heute die Anforderungen an Stoffe in Verpackungen nach Artikel 5. Für Blei, Cadmium, Quecksilber und sechswertiges Chrom gilt ein Summengrenzwert von 100 mg/kg. Für Verpackungen mit Lebensmittelkontakt kommen PFAS-Grenzwerte hinzu: 25 ppb für einzelne und 250 ppb für die Summe der nicht-polymeren PFAS. Eine vollständig harmonisierte EU-Prüfmethode dafür gibt es laut dem Umweltdienstleister Interzero in seinen PPWR-FAQ noch nicht.

Verpackungen, die vor dem 12. August in Verkehr gebracht wurden, sind von den neuen Verpflichtungen ausgenommen. Das gilt laut Wirtschaftskammer etwa für bestehende Lagerbestände bei Vertreibern.

In Österreich fehlt die Novelle

An der Verpflichtung zur Teilnahme an einem Sammel- und Verwertungssystem ändert sich vorerst nichts, ebenso wenig an den Meldepflichten. Ein Begutachtungsentwurf für die notwendige AWG-Novelle liegt laut Wirtschaftskammer noch nicht vor, damit fehlen auch die Strafbestimmungen. Das hat eine Konsequenz für Zweifelsfälle: Einen Feststellungsbescheid zur eigenen Rolle kann es erst geben, wenn eine nationale Begleitgesetzgebung mit Verwaltungsstrafbestimmungen in Kraft ist.

Die Konsument:innen sind längst weiter

Eine aktuelle Studie von PwC Österreich zeigt, dass die Erwartungen der Kundschaft weiter reichen. Befragt wurden im Juni 1.000 Personen zwischen 14 und 75 Jahren. Neun von zehn ärgern sich über unnötig große Verpackungen, 84 Prozent fordern nachhaltige Verpackungen als verpflichtenden Standard.

Ausgerechnet im Onlinehandel, wo der Handelsverband die größten Umsetzungsprobleme ortet, sind die Erwartungen hoch: 83 Prozent erwarten wiederverwendbare Versandverpackungen, 72 Prozent nehmen dafür längere Lieferzeiten in Kauf.

„Wer Verpackung reduziert, Mehrweg ermöglicht und Entsorgung einfacher macht, gewinnt nicht nur regulatorische Sicherheit, sondern echtes Kundenvertrauen“, sagt Stefan Merl, Director Sustainability Services bei PwC Österreich.

Ob das geforderte Moratorium kommt, ist offen. Wie Unternehmen Mehrweg als Geschäftsmodell denken können, hat Martina Scheuch im April in einem Gastkommentar auf brutkasten beschrieben. Worauf junge Unternehmen bei Verpackungen von Anfang an achten sollten, erklärte Interzero-Geschäftsführer Thomas Glatz im Verpackungs-1×1.

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