04.06.2020

2 Mio. Euro: Finnest erprobte neues Eigenkapital-Crowdinvesting in Österreich

Eine Aktienemission an Kleinanleger ohne Börsengang - das bietet die finnische Invesdor Group über Finnest nun auch in Österreich an. Das Salzburger Nahrungsergänzungsmittel-Unternehmen Biogena erprobte das System erfolgreich.
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Aktienemission: Invesdor / Finnest erprobte in Österreich neues Eigenkapital-Crowdinvesting
(c) Invesdor: CEO Günther Lindenlaub

Die Rechtsform Aktiengesellschaft (AG) wird auch von zahlreichen Unternehmen genutzt, die gar kein Interesse daran haben, an die Börse zu gehen, weil sie etwa gar nicht wollen, dass ihre Anteile frei gehandelt werden können. Verzichtet man jedoch auf den durchaus aufwändigen und kostspieligen Börsengang (IPO), kann man dafür auch nicht so einfach Eigenkapital von Kleinanlegern aufnehmen – bislang. Denn das Wiener Crowdinvesting-Unternehmen Finnest, das nach einer Fusion im März 2019 zur finnischen Invesdor Group gehört, bietet nun in Österreich eine kleinteilige Aktienemission ohne IPO an – sprich: Eigenkapital-Crowdinvesting für AGs.

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Biogena nutzte als erster Eigenkapital-Crowdinvesting-Angebot

Als erstes heimisches Unternehmen hat der Salzburger Nahrungsergänzungsmittel-Spezialist Biogena von der Möglichkeit Gebrauch gemacht und holte damit knapp unter zwei Millionen Euro. Konkret gab das Unternehmen über seine Emissionsgesellschaft Biogena Group Invest AG 380 Aktien mit einem Preis von je 5250 Euro aus. Schon früher hatte Biogena mehrmals auf die nunmehrige Invesdor-Tochter Finnest gesetzt. 2016 gelang mit 1,3 Mio. eingesammelten Crowdinvesting-Euro innerhalb von 21 Tagen sogar der damalige österreichische Rekord. Damals ging es freilich, mit den in Österreich üblichen Crowdinvesting-Modalitäten, um sogenanntes Mezzanin-Kapital in Form von Nachrangdarlehen. Die Crowd-Investoren erwerben dabei, anders als nun mit der Aktienemission, keine Anteile am Unternehmen.

Aktienemission: „unkomplizierter Zugang zu Eigenkapital“

Finnest-Gründer und nun Invesdor CEO Günther Lindenlaub meint dazu: „Mit Aktienemissionen dieser Art ermöglichen wir einerseits mittelständischen Unternehmen einen schnellen und unkomplizierten Zugang zu Eigenkapital. Andererseits ermöglichen wir Privatpersonen, ihr Geld direkt in Unternehmen zu investieren, deren Produkte oder Dienstleistungen sie kennen und schätzen“. Man biete so KMU die Möglichkeit, „mit niedrigen Beträgen Transaktionen professionell und mit überschaubaren Kosten und Aufwand durchzuführen, die ansonsten bisher nur Großunternehmen zur Verfügung standen“.

MiFiD II Lizenz von Invesdor im Hintergrund

Potenzielle Nachahmer des Eigenkapital-Crowdinvesting-Modells stehen vor einigen Hürden. Denn der rechtliche Hintergrund des neuen Angebots ist durchaus komplex. Die Muttergesellschaft der Invesdor Group, Invesdor Oy ist im Besitz einer MiFiD II Lizenz (Wertpapierlizenz). Diese ermöglicht unter anderem die Vermittlung von Wertpapieren wie Aktien und Anleihen. Im Zuge eines sogenannten „Passportings“ dieser Lizenz nach Österreich ist Finnest befugt, als „tied agent“ (vertraglich gebundener Vermittler) zu agieren. So kann Finnest übrigens auch einen tatsächlichen IPO über seine Plattform anbieten.

⇒ Biogena

⇒ Finnest

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V.l.: Philipp von Lattorff, Johanna Pirker, Georg Kopetz und Dietrich Haubenberger bilden die Arbeitsgruppe "Science to Business" von Forwit | (c) Johannes Zinner

Die Verhandlungen zur gemeinsamen europäischen Gesellschaftsform EU Inc. bewegen sich langsam auf die Zielgerade zu. Mitsprache haben dabei nicht nur die EU-Kommission, die bereits im März ihren Entwurf vorlegte, und das EU-Parlament, das letztlich über das Regelwerk abstimmen wird, sondern auch der Rat der EU, also die Regierungen der Mitgliedstaaten. In der zweiten Reihe machen zudem einige mächtige Interessensvertretungen, etwa mehrere nationalstaatliche Notariatsverbände, ihren Einfluss geltend.

Eines zeichnet sich dabei bereits klar ab: Die Verhandlungen laufen auf einen Kompromiss hinaus, wie brutkasten bereits analysierte. Bereits der Kommissionsentwurf war eine im Vergleich zu den ursprünglichen Forderungen der im Startup-Umfeld formierten Initiative „EU-INC“ abgespeckte Version. Dass es in den Verhandlungen zu Abänderungen im Sinne der Initiative kommt, ist höchst unwahrscheinlich. Vielmehr stehen Streichungen zentraler Punkte im Raum, die für die Initiative zum Kern des Vorhabens zählen.

„Once in a generation-Chance für Österreich und Europa“

Diese adressiert nun auch die Arbeitsgruppe „Science to Business“ des österreichischen Rats für Forschung, Wissenschaft, Innovation und Technologieentwicklung (Forwit) in einem offenen Brief an mehrere österreichische Regierungsmitglieder. Der Arbeitsgruppe gehören TTTech-Gründer Georg Kopetz, Informatik-Professorin Johanna Pirker, Neurologe Dietrich Haubenberger und Philipp von Lattorff, Aufsichtsratsvorsitzender des Boehringer Ingelheim Regional Center Vienna, an.

Die EU Inc. sei eine „once in a generation-Chance für Österreich und Europa“, heißt es im offenen Brief. Während die Bundesregierung mit der strategischen öffentlichen Beschaffung und der Errichtung eines Dachfonds bereits zwei „kritische Schwachstellen“ im Wissenstransfer in Österreich angehe, könne dies gemeinsam mit der EU mit der EU Inc. auch beim Thema Skalierung „schlagkräftig“ gelingen.

Regierung soll sich für zentrales Handelsregister und Mitarbeiter:innenbeteiligung einsetzen

Zwei aus Sicht von Forwit dafür maßgebliche Elemente der EU Inc., nämlich ein zentrales europäisches Handelsregister und eine standardisierte Mitarbeiter:innenbeteiligung, würden aber aktuell drohen, im Zuge der Verhandlungen gestrichen zu werden. Ersteres brauche man, damit es sich bei der EU Inc. tatsächlich um einen europäischen Standard handle, zweiteres, damit europäische Wachstumsunternehmen im Wettbewerb um Talente bestehen könnten. Zudem betont die Forwit-Arbeitsgruppe auch die Möglichkeiten, die die neue Gesellschaftsform KMU im Allgemeinen bieten könne.

Entsprechend fordert sie die Regierungsmitglieder im offenen Brief konkret dazu auf, sich in den Verhandlungen für das zentrale Handelsregister und die Mitarbeiter:innenbeteiligung einzusetzen, ebenso wie für die freie Wahl des Registrierungssitzes, den Zugang für alle Unternehmen und die Geltung des lokalen Arbeits- und Steuerrechts. Und zudem „die EU Inc. als Bestandteil der Umsetzung der Industriestrategie 2035 zu erachten und in der Folge entsprechend mitzugestalten.“ Man stehe den Adressat:innen und der gesamten Bundesregierung „für eine Vertiefung und Begleitung der österreichischen Position selbstverständlich zur Verfügung.“

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2 Mio. Euro: Finnest erprobte neues Eigenkapital-Crowdinvesting in Österreich

  • Die Rechtsform Aktiengesellschaft (AG) wird auch von zahlreichen Unternehmen genutzt, die gar kein Interesse daran haben, an die Börse zu gehen, weil sie etwa gar nicht wollen, dass ihre Anteile frei gehandelt werden können.
  • Verzichtet man jedoch auf den durchaus aufwändigen und kostspieligen Börsengang (IPO), kann man dafür auch nicht so einfach Eigenkapital von Kleinanlegern aufnehmen – bislang.
  • Denn das Wiener Crowdinvesting-Unternehmen Finnest, das nach einer Fusion im März 2019 zur finnischen Invesdor Group gehört, bietet nun in Österreich eine kleinteilige Aktienemission ohne IPO an – sprich: Eigenkapital-Crowdinvesting für AGs.
  • Als erstes heimisches Unternehmen hat der Salzburger Nahrungsergänzungsmittel-Spezialist Biogena von der Möglichkeit Gebrauch gemacht und holte damit knapp unter zwei Millionen Euro.
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