04.06.2020

2 Mio. Euro: Finnest erprobte neues Eigenkapital-Crowdinvesting in Österreich

Eine Aktienemission an Kleinanleger ohne Börsengang - das bietet die finnische Invesdor Group über Finnest nun auch in Österreich an. Das Salzburger Nahrungsergänzungsmittel-Unternehmen Biogena erprobte das System erfolgreich.
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Aktienemission: Invesdor / Finnest erprobte in Österreich neues Eigenkapital-Crowdinvesting
(c) Invesdor: CEO Günther Lindenlaub

Die Rechtsform Aktiengesellschaft (AG) wird auch von zahlreichen Unternehmen genutzt, die gar kein Interesse daran haben, an die Börse zu gehen, weil sie etwa gar nicht wollen, dass ihre Anteile frei gehandelt werden können. Verzichtet man jedoch auf den durchaus aufwändigen und kostspieligen Börsengang (IPO), kann man dafür auch nicht so einfach Eigenkapital von Kleinanlegern aufnehmen – bislang. Denn das Wiener Crowdinvesting-Unternehmen Finnest, das nach einer Fusion im März 2019 zur finnischen Invesdor Group gehört, bietet nun in Österreich eine kleinteilige Aktienemission ohne IPO an – sprich: Eigenkapital-Crowdinvesting für AGs.

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Biogena nutzte als erster Eigenkapital-Crowdinvesting-Angebot

Als erstes heimisches Unternehmen hat der Salzburger Nahrungsergänzungsmittel-Spezialist Biogena von der Möglichkeit Gebrauch gemacht und holte damit knapp unter zwei Millionen Euro. Konkret gab das Unternehmen über seine Emissionsgesellschaft Biogena Group Invest AG 380 Aktien mit einem Preis von je 5250 Euro aus. Schon früher hatte Biogena mehrmals auf die nunmehrige Invesdor-Tochter Finnest gesetzt. 2016 gelang mit 1,3 Mio. eingesammelten Crowdinvesting-Euro innerhalb von 21 Tagen sogar der damalige österreichische Rekord. Damals ging es freilich, mit den in Österreich üblichen Crowdinvesting-Modalitäten, um sogenanntes Mezzanin-Kapital in Form von Nachrangdarlehen. Die Crowd-Investoren erwerben dabei, anders als nun mit der Aktienemission, keine Anteile am Unternehmen.

Aktienemission: „unkomplizierter Zugang zu Eigenkapital“

Finnest-Gründer und nun Invesdor CEO Günther Lindenlaub meint dazu: „Mit Aktienemissionen dieser Art ermöglichen wir einerseits mittelständischen Unternehmen einen schnellen und unkomplizierten Zugang zu Eigenkapital. Andererseits ermöglichen wir Privatpersonen, ihr Geld direkt in Unternehmen zu investieren, deren Produkte oder Dienstleistungen sie kennen und schätzen“. Man biete so KMU die Möglichkeit, „mit niedrigen Beträgen Transaktionen professionell und mit überschaubaren Kosten und Aufwand durchzuführen, die ansonsten bisher nur Großunternehmen zur Verfügung standen“.

MiFiD II Lizenz von Invesdor im Hintergrund

Potenzielle Nachahmer des Eigenkapital-Crowdinvesting-Modells stehen vor einigen Hürden. Denn der rechtliche Hintergrund des neuen Angebots ist durchaus komplex. Die Muttergesellschaft der Invesdor Group, Invesdor Oy ist im Besitz einer MiFiD II Lizenz (Wertpapierlizenz). Diese ermöglicht unter anderem die Vermittlung von Wertpapieren wie Aktien und Anleihen. Im Zuge eines sogenannten „Passportings“ dieser Lizenz nach Österreich ist Finnest befugt, als „tied agent“ (vertraglich gebundener Vermittler) zu agieren. So kann Finnest übrigens auch einen tatsächlichen IPO über seine Plattform anbieten.

⇒ Biogena

⇒ Finnest

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European Innovation Act
© European Commission

Europa verfügt über eine starke Forschungslandschaft sowie über qualifizierte Fachkräfte und innovative Unternehmen. Gleichzeitig bestehen innerhalb der EU unterschiedliche regulatorische Rahmenbedingungen, und der Zugang zu Finanzierungen kann für innovative Unternehmen eine Herausforderung darstellen. Dadurch werden in Europa entwickelte Innovationen nicht immer in Europa weiterentwickelt und wirtschaftlich genutzt. Der nun von der EU-Kommission vorgeschlagene European Innovation Act soll dazu beitragen, diese Rahmenbedingungen zu verbessern und Unternehmen dabei zu unterstützen, grenzüberschreitend zu wachsen und international wettbewerbsfähig zu werden.

Zugang zu Finanzierung und Vergabeverfahren

Der Vorschlag setzt im Prinzip an zwei zentralen Herausforderungen für Innovationen in Europa an: dem Zugang zu Finanzierung und der stärkeren Nutzung öffentlicher Beschaffung.

Erstens soll der Zugang zu Finanzierungen für innovative Unternehmen erleichtert werden. Viele Startups und Scaleups verfügen über Patente, geistiges Eigentum und andere immaterielle Vermögenswerte. Deren Bewertung kann jedoch komplex sein und den Zugang zu Investitionen erschweren.

Der Vorschlag sieht daher einen gemeinsamen EU-Rahmen für die Bewertung von geistigem Eigentum vor. Zudem soll ein digitaler Marktplatz geschaffen werden, der Anbieter und Interessenten für geistiges Eigentum zusammenbringen und Unternehmen durch fachliche Unterstützung bei der Vermarktung ihrer Innovationen unterstützen soll.

Nach Angaben der Kommission könnten diese Maßnahmen die Verwaltungskosten um rund 35 Mio. Euro senken und zusätzliche Finanzierungen von bis zu 10,2 Mrd. Euro pro Jahr über IP-gestütztes Risiko- und Fremdkapital ermöglichen.

F&E-Aufträge

Zweitens soll ein gemeinsames Verfahren für die Vergabe von Forschungs- und Entwicklungsaufträgen (F&E) eingeführt werden. Dieses soll für mehr Rechtssicherheit sorgen und dazu beitragen, neue Technologien schneller zur Marktreife zu bringen. Dazu zählen auch Technologien, die zur Bewältigung gemeinsamer gesellschaftlicher Herausforderungen etwa in den Bereichen Gesundheit, Bildung und saubere Mobilität beitragen können. Zudem soll die gemeinsame Durchführung von F&E-Aufträgen durch öffentliche Auftraggeber aus verschiedenen Mitgliedstaaten erleichtert werden.

Nach Angaben der Kommission könnten diese Maßnahmen zu Einsparungen von rund einer Milliarde Euro pro Jahr bei öffentlichen Auftraggebern führen und zusätzliche jährliche Gewinne von 25,92 Mrd. Euro für Unternehmen ermöglichen. Nach Einschätzung der Kommission könnte zudem das EU-BIP im zehnten Jahr um 0,24 bis 0,42 Prozent über dem Niveau (Anm.: ohne die Maßnahmen) liegen. Im selben Zeitraum könnten – so die Erwartung – bis zu 507.000 zusätzliche Arbeitsplätze entstehen.

„Mit dem Europäischen Innovationsgesetz gehen wir der Fragmentierung direkt entgegen: einen Rahmen für die Bewertung von Rechten des geistigen Eigentums, einen digitalen Marktplatz, der Käufer und Verkäufer verbindet, und einen einfacheren Weg für die Vergabe öffentlicher Aufträge für Spitzenforschung und -entwicklung. Und das ist erst der Anfang. Bis 2028 werden wir einen echten Binnenmarkt schaffen, in dem Ideen schneller skalieren, Finanzen freier zirkulieren und die strategische Autonomie Europas gestärkt wird. Das ist das Europa, das wir aufbauen“, sagt Ekaterina Sacharieva, EU-Kommissarin für Startups, Forschung und Innovation.

EU-Referenzrahmen für Reallabore

Parallel – und separat zum European Innovation Act zu sehen – möchte die Kommission Innovator:innen zudem dabei unterstützen, neue Ideen schneller in marktfähige Lösungen zu überführen. Dazu ist ein Vorschlag für einen gemeinsamen Rahmen für regulatorische Reallabore vorgesehen.

Reallabore ermöglichen es Unternehmen, Forschungseinrichtungen und Behörden, neue Produkte, Dienstleistungen oder Technologien zeitlich begrenzt in einem kontrollierten Umfeld und unter Aufsicht der zuständigen Behörden zu erproben. Dadurch sollen Erfahrungen mit den geltenden regulatorischen Anforderungen gesammelt werden. Gleichzeitig erhalten Behörden Erkenntnisse darüber, wie bestehende Vorschriften auf neue Technologien angewendet werden können und ob gegebenenfalls Anpassungsbedarf besteht.

In einzelnen Bereichen des EU-Rechts gibt es bereits regulatorische Reallabore. Ein einheitlicher europäischer Ansatz besteht bislang jedoch nicht, sodass sich unterschiedliche Verfahren und regulatorische Rahmenbedingungen ergeben. Eine geplante Empfehlung des Rates soll daher einen gemeinsamen EU-Referenzrahmen für Reallabore in Bereichen schaffen, die bislang nicht durch entsprechende EU-Rechtsvorschriften abgedeckt sind. Dabei sollen Erfahrungen aus den Mitgliedstaaten und bestehenden EU-Initiativen einbezogen werden – mit dem Ziel, die Erprobung innovativer Lösungen zu erleichtern und gleichzeitig öffentliche Interessen zu berücksichtigen.


Zusammenfassung

Worum geht es?
Der European Innovation Act soll Hindernisse für Innovation abbauen, den Weg von der Forschung zum Markt beschleunigen und die Nutzung von geistigem Eigentum erleichtern.

Drei zentrale Maßnahmen

  • Bewertung von geistigem Eigentum: Ein EU-weiter Rahmen soll die Bewertung von Patenten und anderem geistigem Eigentum vereinheitlichen und dadurch den Zugang zu Finanzierung für innovative Startups erleichtern.
  • Digitaler Marktplatz: Eine digitale Plattform soll Käufer und Verkäufer von geistigem Eigentum zusammenbringen.
  • F&E-Beschaffung: Ein gemeinsames Verfahren für die öffentliche Beschaffung von Forschung und Entwicklung soll die Beschaffung und grenzüberschreitende Zusammenarbeit vereinfachen und die Entwicklung und Erprobung innovativer Lösungen fördern.

Erwartete Auswirkungen

  • 10,2 Mrd. EUR zusätzliche Finanzierung für Unternehmen pro Jahr durch die bessere Nutzung von geistigem Eigentum
  • 35 Mio. EUR jährliche Einsparungen bei Verwaltungskosten für Unternehmen durch eine harmonisierte Bewertung von geistigem Eigentum
  • 1 Mrd. EUR jährliche Einsparungen bei öffentlichen Auftraggebern durch effizientere FuE-Beschaffung und vereinfachte grenzüberschreitende Verfahren
  • 25,9 Mrd. EUR zusätzliche jährliche Gewinne für Unternehmen, die an FuE-Beschaffung beteiligt sind
  • 0,24–0,42 % erwarteter Anstieg des EU-BIP über die nächsten zehn Jahre
  • bis zu 507.000 zusätzliche Arbeitsplätze in der EU innerhalb der nächsten zehn Jahre

Quelle: Europäische Kommission, „European Innovation Act“, September 2026. Bei den genannten wirtschaftlichen Effekten handelt es sich um erwartete Auswirkungen.

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2 Mio. Euro: Finnest erprobte neues Eigenkapital-Crowdinvesting in Österreich

  • Die Rechtsform Aktiengesellschaft (AG) wird auch von zahlreichen Unternehmen genutzt, die gar kein Interesse daran haben, an die Börse zu gehen, weil sie etwa gar nicht wollen, dass ihre Anteile frei gehandelt werden können.
  • Verzichtet man jedoch auf den durchaus aufwändigen und kostspieligen Börsengang (IPO), kann man dafür auch nicht so einfach Eigenkapital von Kleinanlegern aufnehmen – bislang.
  • Denn das Wiener Crowdinvesting-Unternehmen Finnest, das nach einer Fusion im März 2019 zur finnischen Invesdor Group gehört, bietet nun in Österreich eine kleinteilige Aktienemission ohne IPO an – sprich: Eigenkapital-Crowdinvesting für AGs.
  • Als erstes heimisches Unternehmen hat der Salzburger Nahrungsergänzungsmittel-Spezialist Biogena von der Möglichkeit Gebrauch gemacht und holte damit knapp unter zwei Millionen Euro.
  • Konkret gab das Unternehmen über seine Emissionsgesellschaft Biogena Group Invest AG 380 Aktien mit einem Preis von je 5250 Euro aus.

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  • Verzichtet man jedoch auf den durchaus aufwändigen und kostspieligen Börsengang (IPO), kann man dafür auch nicht so einfach Eigenkapital von Kleinanlegern aufnehmen – bislang.
  • Denn das Wiener Crowdinvesting-Unternehmen Finnest, das nach einer Fusion im März 2019 zur finnischen Invesdor Group gehört, bietet nun in Österreich eine kleinteilige Aktienemission ohne IPO an – sprich: Eigenkapital-Crowdinvesting für AGs.
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