04.06.2020

2 Mio. Euro: Finnest erprobte neues Eigenkapital-Crowdinvesting in Österreich

Eine Aktienemission an Kleinanleger ohne Börsengang - das bietet die finnische Invesdor Group über Finnest nun auch in Österreich an. Das Salzburger Nahrungsergänzungsmittel-Unternehmen Biogena erprobte das System erfolgreich.
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Aktienemission: Invesdor / Finnest erprobte in Österreich neues Eigenkapital-Crowdinvesting
(c) Invesdor: CEO Günther Lindenlaub

Die Rechtsform Aktiengesellschaft (AG) wird auch von zahlreichen Unternehmen genutzt, die gar kein Interesse daran haben, an die Börse zu gehen, weil sie etwa gar nicht wollen, dass ihre Anteile frei gehandelt werden können. Verzichtet man jedoch auf den durchaus aufwändigen und kostspieligen Börsengang (IPO), kann man dafür auch nicht so einfach Eigenkapital von Kleinanlegern aufnehmen – bislang. Denn das Wiener Crowdinvesting-Unternehmen Finnest, das nach einer Fusion im März 2019 zur finnischen Invesdor Group gehört, bietet nun in Österreich eine kleinteilige Aktienemission ohne IPO an – sprich: Eigenkapital-Crowdinvesting für AGs.

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Biogena nutzte als erster Eigenkapital-Crowdinvesting-Angebot

Als erstes heimisches Unternehmen hat der Salzburger Nahrungsergänzungsmittel-Spezialist Biogena von der Möglichkeit Gebrauch gemacht und holte damit knapp unter zwei Millionen Euro. Konkret gab das Unternehmen über seine Emissionsgesellschaft Biogena Group Invest AG 380 Aktien mit einem Preis von je 5250 Euro aus. Schon früher hatte Biogena mehrmals auf die nunmehrige Invesdor-Tochter Finnest gesetzt. 2016 gelang mit 1,3 Mio. eingesammelten Crowdinvesting-Euro innerhalb von 21 Tagen sogar der damalige österreichische Rekord. Damals ging es freilich, mit den in Österreich üblichen Crowdinvesting-Modalitäten, um sogenanntes Mezzanin-Kapital in Form von Nachrangdarlehen. Die Crowd-Investoren erwerben dabei, anders als nun mit der Aktienemission, keine Anteile am Unternehmen.

Aktienemission: „unkomplizierter Zugang zu Eigenkapital“

Finnest-Gründer und nun Invesdor CEO Günther Lindenlaub meint dazu: „Mit Aktienemissionen dieser Art ermöglichen wir einerseits mittelständischen Unternehmen einen schnellen und unkomplizierten Zugang zu Eigenkapital. Andererseits ermöglichen wir Privatpersonen, ihr Geld direkt in Unternehmen zu investieren, deren Produkte oder Dienstleistungen sie kennen und schätzen“. Man biete so KMU die Möglichkeit, „mit niedrigen Beträgen Transaktionen professionell und mit überschaubaren Kosten und Aufwand durchzuführen, die ansonsten bisher nur Großunternehmen zur Verfügung standen“.

MiFiD II Lizenz von Invesdor im Hintergrund

Potenzielle Nachahmer des Eigenkapital-Crowdinvesting-Modells stehen vor einigen Hürden. Denn der rechtliche Hintergrund des neuen Angebots ist durchaus komplex. Die Muttergesellschaft der Invesdor Group, Invesdor Oy ist im Besitz einer MiFiD II Lizenz (Wertpapierlizenz). Diese ermöglicht unter anderem die Vermittlung von Wertpapieren wie Aktien und Anleihen. Im Zuge eines sogenannten „Passportings“ dieser Lizenz nach Österreich ist Finnest befugt, als „tied agent“ (vertraglich gebundener Vermittler) zu agieren. So kann Finnest übrigens auch einen tatsächlichen IPO über seine Plattform anbieten.

⇒ Biogena

⇒ Finnest

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Elisabeth Zehetner (Staatssekretärin für Energie, Startups und Tourismus) | Foto: Martin Pacher
Elisabeth Zehetner (Staatssekretärin für Energie, Startups und Tourismus) | Foto: Martin Pacher / brutkasten

Er ist seit vielen Jahren einer der obersten Punkte auf der politischen Wunschliste der heimischen Startup-Szene: der Beteiligungsfreibetrag. Das Prinzip ist schnell erklärt: Man kann mit ihm Startup-Investments bis zu einem gewissen jährlichen Betrag von der Steuer absetzen. Das soll einen starken Anreiz schaffen, Risikokapital anderen Veranlagungsformen vorzuziehen und somit mehr privates Kapital für Startups mobilisieren.

Die genaue Ausgestaltung wäre bei einer möglichen Umsetzung Gegenstand politischer Verhandlungen. Die Forderungen aus dem Ökosystem gehen bis zu einem Betrag von 500.000 Euro pro Jahr, wie etwa in der „Vision 2030“ von invest.austria, AustrianStartups, Junge Wirtschaft und StartupNOW aus dem Jahr 2024. Großes internationales Vorbild ist das Vereinigte Königreich, das unter anderem dank eines solchen Modells konstant die mit Abstand höchsten Startup-Investment-Volumina Europas vorweist.

Bei der SPÖ nicht durchzubringen

Doch im Gegensatz zur anderen großen Forderung des heimischen Startup-Ökosystems, dem Dachfonds, der mittlerweile im Entstehen ist, schaffte es der Beteiligungsfreibetrag 2025 nicht ins schwarz-rot-pinke Regierungsprogramm. Hinter vorgehaltener Hand wird der Grund dafür in ÖVP-Kreisen klar benannt: Der Vorschlag sei beim Koalitionspartner SPÖ nicht durchzubringen. Im Frühling 2024, also noch in der Opposition, äußerte sich SPÖ-Chef Andreas Babler, konkret auf das Thema angesprochen, gegenüber brutkasten knapp, aber deutlich: „Steuerbegünstigungen für private Investoren, die in der Regel zu den Top 1 Prozent der Einkommens- und Vermögensverteilung zählen, sind keine Priorität der SPÖ.“

Für Zehetner „nächster logischer Schritt“

On the record ging man dem Thema in der ÖVP seit der Regierungsbildung 2025 dagegen mit Verweis auf die Koalitionsvereinbarung lieber aus dem Weg. Bis jetzt. Denn Startup-Staatssekretärin Elisabeth Zehetner forderte den Beteiligungsfreibetrag nun via LinkedIn-Posting offen ein. Nach dem Dachfonds wäre dieser, „der nächste logische Schritt“, schreibt sie und führt eine EcoAustria-Studie und internationale Vorbilder ins Treffen.

Unverhoffte Schützenhilfe in der Diskussion

Doch woher kommt der plötzliche Mut zur offenen Forderung entgegen dem koalitionären Konsens? Zehetner bekam Anfang dieser Woche eine Steilvorlage aus Deutschland, über die auch brutkasten berichtete. Dort war es nicht etwa CDU-Wirtschaftsministerin Katherina Reiche, sondern mit Lars Klingbeil der amtierende SPD-Chef, Vizekanzler und Finanzminister, der Steuererleichterungen für Startup-Beteiligungen aufs Tapet brachte.

„Deutschland will mehr privates Kapital für Startups mobilisieren. Österreich sollte das auch tun“, schreibt Zehetner und verweist direkt auf die Ankündigung des SPD-Chefs. Das argumentative Kalkül dahinter liegt auf der Hand: Gegen den Vorstoß des deutschen Parteigenossen, dessen Schützenhilfe für Zehetner wohl unverhofft kam, lässt sich in der österreichischen Sozialdemokratie deutlich schwerer argumentieren, als gegen die Dauerforderung aus der liberalen Ecke. Ob dadurch tatsächlich eine offene Diskussion innerhalb der Koalition angestoßen wird, ist freilich zu bezweifeln.

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2 Mio. Euro: Finnest erprobte neues Eigenkapital-Crowdinvesting in Österreich

  • Die Rechtsform Aktiengesellschaft (AG) wird auch von zahlreichen Unternehmen genutzt, die gar kein Interesse daran haben, an die Börse zu gehen, weil sie etwa gar nicht wollen, dass ihre Anteile frei gehandelt werden können.
  • Verzichtet man jedoch auf den durchaus aufwändigen und kostspieligen Börsengang (IPO), kann man dafür auch nicht so einfach Eigenkapital von Kleinanlegern aufnehmen – bislang.
  • Denn das Wiener Crowdinvesting-Unternehmen Finnest, das nach einer Fusion im März 2019 zur finnischen Invesdor Group gehört, bietet nun in Österreich eine kleinteilige Aktienemission ohne IPO an – sprich: Eigenkapital-Crowdinvesting für AGs.
  • Als erstes heimisches Unternehmen hat der Salzburger Nahrungsergänzungsmittel-Spezialist Biogena von der Möglichkeit Gebrauch gemacht und holte damit knapp unter zwei Millionen Euro.
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