07.05.2021

akostart: Ein Pionier der Linzer Startup-Szene sperrt zu

Gerold Weisz und sein akostart in der Humboldtstraße 40 haben die Linzer Startup-Szene fast ein Jahrzehnt lang geprägt.
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Gerold Weisz unterrichtet an FH Oberösterreich und JKU die nächste Gründerinnen-Generation . 2012 gründete er das akostart © Weisz
Gerold Weisz unterrichtet an FH Oberösterreich und JKU die nächste Gründerinnen-Generation . 2012 gründete er das akostart © Weisz

Was das Sektor 5 für Wien war, ist das akostart für Linz. Als der kleine Co-Working-Space in der Humboldtstraße 40 im zweiten Stock 2012 aufsperrte, steckte die Linzer Startup-Szene noch in den Kinderschuhen. Gründerinnen und Gründer haben geholfen, die Wände zu streichen, die Möbel zu schleppen. Hier haben sich Co-Founder gefunden, Teams gebildet und mitunter auch wieder getrennt. Mit dem akostart sperrt heuer ein Pionier des Linzer Startup-Ökosystems zu. Initiator Gerold Weisz hatte jederzeit ein offenes Ohr und einen guten Rat für seine Startups – Ende Juni wird er das letzte Mal den Schlüssel in der Humboldtstraße 40 umdrehen.

Die Humboldtstraße 40 in Linz, eine legendäre Adresse?

Gerold Weisz: (lacht) Ja, die Humboldtstraße ist so zumindest in der Startup-Szene bekannt geworden.

Wie erinnerst du dich an die Zeit zurück, in der das akostart entstanden ist?

Die Vorgeschichte von akostart war, dass ich mit einem Telekombetreiber und Fabasoft den eigentlich ersten Coworking-Space in Österreich gegründet habe. Das war 2008, als wir auch ein Pre-Venture-Programm angedacht hatten. Dann kam die Wirtschaftskrise und meine Partner sind ausgestiegen. Das a plus b Zentrum war damals auf absolute Hochtechnologie spezialisiert, es war aber die Zeit, in der auch App-Entwickler aufgekommen sind und für die gab es keine Unterstützungseinrichtung. Ich habe mich mit diesem Problem an die JKU gewandt und gemeinsam mit JKU und Kunstuni einen Verein gegründet. Dass wir den Coworking-Space mitten in Linz bekommen haben, war dann eigentlich ein Zufall. Wir waren ab dem ersten Moment voll. Wir haben die Räume gemeinsam mit Startups renoviert und eingerichtet. Die Zeit ganz am Anfang war schon wahnsinnig schön. Das war so eine starke Dynamik. Wenn 15 Leute freiwillig mit dir das Büro ausmalen und Tische aufstellen, das war wirklich toll! Wir waren die ersten in Österreich, gemeinsam mit Sektor 5. Darauf sind wir stolz. 

Welche Startup-Geschichten sind dir besonders in Erinnerung geblieben?

Ab der ersten Stunde dabei war Christian Derwein, der damals PetTogether hatte. Das Startup war kurzfristig stark in den Medien, aber leider langfristig nicht erfolgreich. Offisy war auch eines der Startups der ersten Stunde. Jetzt auch noch sehr erfolgreich ist hejfish, damals als Bissanzeiger gestartet. Und natürlich myEsel. Immer wieder bei uns ein- und ausgegangen sind aber zum Beispiel auch die Gründer von Tractive, die ihr Startup im akostart zum ersten Mal gepitcht haben. Auch Florian Gschwandtner war immer wieder zu Gast. 

Im akostart in Linz © akostart
Im akostart in Linz © akostart

Du hast also sehr viele Startups ab der ersten wagen Idee begleitet. Was war aus deiner Sicht oft ausschlaggebend für Erfolg oder Misserfolg?

Erfolgreich sind Startups, wenn sie selbst von ihrer Idee überzeugt sind und wirklich etwas bewegen wollen. Startups, die mit einem Schlag reich werden wollten, aus denen wird meist nichts. Der große Exit war in den Anfangszeiten des akostart auch noch nicht so ein Thema, weil die Investorenszene 2012 noch nicht so präsent war. Manche sind gescheitert, weil sie sich vielleicht den Markt nicht gut genug angeschaut haben. Team-Streitereien haben auch einige Startups scheitern lassen. Als Sparringspartner war ich nicht nur in guten Zeiten da, sondern auch in schlechten. Das ist für mich immer noch das Wesen eines Coworking-Spaces. Du brauchst dort einen Netzwerker, der sich um die Startups kümmert und in der ersten Phase der beste Freund ist. Das muss jemand sein, der kein Investitionsinteresse hat. Ich war immer völlig neutral und das wurde auch sehr geschätzt.

Wie hat sich das Startup-Ökosystem seither in Linz entwickelt?

2011 gab es nur die WKO, tech2b, die FH Oberösterreich und die JKU. Dann haben wir das akostart gegründet. 2021 ist die Landschaft der Startup-Unterstützer massiv größer. Ab 2014 ist ja die mediale Berichterstattung rund um Startups stark gestiegen. 2 Minuten 2 Millionen ist gestartet, Runtastic hat den Exit an Adidas geschafft – das hatte einen großen Effekt in der Aufmerksamkeit. Wir in Oberösterreich haben das Glück, dass wir eine starke Industrie haben. Vor zehn Jahren hat die noch nicht daran gedacht, dass man mit Startups zusammenarbeiten kann. Das hat sich stark geändert. Es war also eine sehr positive Entwicklung in den letzten zehn Jahren, zu der wir als akostart sicher beigetragen haben.

Ist die Szene zu groß geworden für Einrichtungen wie das akostart?

Ja, das war der Grund, warum wir jetzt die Segel streichen. Natürlich hat die Tabakfabrik auch dazu beigetragen, dass wir etwas in den Hintergrund getreten sind. Dort ist ein toller Hotspot entstanden und das ist auch gut so. Aber als Hochschul-Inkubator abseits der Tabakfabrik leidet man da halt ein bisschen. Das System, so wie wir es damals initiiert haben als Coworking-Space mit Sparringspartner, das braucht es jetzt nicht mehr sosehr. Also machen wir dieses System zu. Das Pre-Inkubations-Programm haben wir tech2b übergeben, wo es weitergeführt wird. 

Im akostart in Linz © akostart
Im akostart in Linz © akostart

Welche Pläne hast du für die nächsten Jahre?

Ich bin weiterhin leidenschaftlich Professor an der FH, damit habe ich viel zu tun. An den Unis in Graz und Linz bin ich auch tätig. Ich will Startups außerdem stärker in den Bereichen Marketing, Imagebildung und PR unterstützen. Das ist meine nächste Mission. Die Startups von heute schaffen die Arbeitsplätze von morgen. Das sind die Arbeitsplätze unserer Kinder und Enkel. 

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Finanzminister Markus Marterbauer bei der Budget-Rede | (c) Parlamentsdirektion / ​Bernadette Sattler-Remling

Wie bereits vorab von der Regierung angekündigt, bringt das vergangene Woche präsentierte Budget für die kommenden zwei Jahre auch Maßnahmen mit sich, die Unternehmen betreffen. Zu finden sind diese in der Regierungsvorlage zum Budgetbegleitgesetz 2027/28 – dieses muss noch vom Nationalrat beschlossen werden. Besonderes mediales Aufsehen hat dabei schon bislang die Staffelung der Körperschaftssteuer (KÖSt) erregt. Es gibt allerdings noch weitere Regelungen, die – auch für Startups und Scaleups – durchaus relevant sind.

Neue Spielregeln bei der Bewertung von Kapitalanteilen

Eine dieser Änderungen betrifft die steuerliche Bewertung von Kapitalanteilen. Die Steuerberatungskanzlei Ecovis in einer aktuellen Analyse festhält, kam es in der Vergangenheit aufgrund von vereinfachten Bewertungsverfahren und der Auslegung durch die Rechtsprechung häufig zu einer steuerlichen Unterbewertung von Unternehmensanteilen. Um den steuerlich relevanten Wert – den sogenannten „gemeinen Wert“ – künftig stärker an die tatsächlichen Marktverhältnisse anzunähern, sieht der Gesetzesentwurf vor, dass dieser bald auch aus einem einzelnen Verkauf abgeleitet werden darf.

Besonders bemerkenswert ist dabei laut Ecovis ein spezifisches Detail: Künftig können für die Wertermittlung auch Verkäufe herangezogen werden, die erst nach dem eigentlichen Bewertungsstichtag stattfinden. Ein solcher späterer Anteilsverkauf wird steuerrechtlich dann als „rückwirkendes Ereignis“ behandelt. Ecovis weist darauf hin, dass diese Neuregelung bereits für Vorgänge ab dem 10. Juni 2026 gelten soll und in verschiedensten Unternehmenssituationen schlagend werden kann. Explizit genannt werden dabei die Wegzugsbesteuerung, die unentgeltliche Zuwendung von Anteilen an Privatstiftungen sowie Mitarbeiterbeteiligungsprogramme. Gerade bei Letzteren könnte die neue Möglichkeit, spätere Verkäufe als Bewertungsmaßstab heranzuziehen, künftig eine wichtige Rolle in der steuerlichen Beurteilung spielen.

Striktere Regeln für Gesellschafterverrechnungskonten

Eine weitere Änderung im Entwurf betrifft den Umgang mit sogenannten Gesellschafterverrechnungskonten. In der Praxis nutzen Kapitalgesellschaften solche Konten, um kurzfristige Geldflüsse zwischen dem Unternehmen und seinen Eigentümern festzuhalten – etwa wenn sich ein Gesellschafter vorübergehend Geld auszahlt oder der Firma privat etwas vorschießt. Der neue Gesetzestext sieht vor, dass Forderungen der Gesellschaft gegenüber einer natürlichen Person als Gesellschafter künftig bis zum Ablauf des Bilanzstichtages zwingend ausgeglichen werden müssen.

Alternativ ist eine Umwandlung in eine „fremdübliche Darlehensforderung“ nötig. Das bedeutet, dass das Darlehen zu Bedingungen abgeschlossen werden muss, die auch unter unabhängigen Dritten üblich wären – etwa durch klare schriftliche Vereinbarungen hinsichtlich Verzinsung, Laufzeit und Bonität.

Ecovis warnt vor den weitreichenden Konsequenzen bei Nichtbeachtung: Wird das Konto nicht fristgerecht ausgeglichen oder formell korrekt umgewandelt, greift eine sogenannte Ausschüttungsfiktion. Der offene Betrag wird in diesem Fall am Tag nach dem Bilanzstichtag steuerrechtlich als Gewinnausschüttung an den Gesellschafter gewertet, wodurch umgehend Kapitalertragsteuer (KESt) fällig wird. Eine Entschärfung gibt es laut Gesetzestext für Gesellschafter, die am Bilanzstichtag zu mindestens zehn Prozent am Unternehmen beteiligt sind: Hier gilt die strenge Regelung erst für Forderungsbeträge, die die Schwelle von 50.000 Euro übersteigen.

Gestaffelte KÖSt

Auch bei der generellen Besteuerung der Unternehmensgewinne sieht die Regierungsvorlage eine Neugestaltung vor, die, wie erwähnt, bereits im Vorfeld umfassend diskutiert wurde. Die Körperschaftsteuer (KÖSt) wird künftig gestaffelt berechnet. Für Einkommensteile bis zu einer Million Euro bleibt es beim Steuersatz von 23 Prozent. Erwirtschaftet ein Unternehmen jedoch Einkommensteile, die über diese Grenze hinausgehen, erhöht sich der Steuersatz für diesen übersteigenden Teil auf 24 Prozent. Die Neuregelung wird erstmals auf Wirtschaftsjahre anwendbar sein, die nach dem 31. Dezember 2027 beginnen, und gilt ebenso für Unternehmensgruppen.

Ende des Steuer-Privilegs für E-Firmenautos

Ein weiteres Thema wurde ebenfalls bereits im Vorfeld breit diskutiert – angestoßen etwa durch eine Petition von Biogena-Gründer Albert Schmidbauer (brutkasten berichtete): Eine finanzielle Mehrbelastung kommt auf Angestellte und Führungskräfte zu, die ein Firmen-Elektroauto auch privat nutzen. Bisher fiel für E-Autos ohne CO2-Ausstoß kein steuerpflichtiger Sachbezug an. Dieses Privileg wird nun laut Regierungsvorlage beendet: Künftig muss ein Sachbezug versteuert werden. Ab dem Jahr 2027 werden dafür 0,375 Prozent der Anschaffungskosten (inklusive USt und NoVA) fällig, wobei ein Maximalbetrag von 180 Euro pro Monat gilt. Im Jahr 2028 wird die Steuerlast weiter angehoben: Dann sind 0,625 Prozent der Anschaffungskosten als Sachbezug anzusetzen, gedeckelt mit maximal 300 Euro monatlich.

Neue „Paketsteuer“ für den Online-Handel

Eine branchenspezifische, aber markante Neuerung, die ebenfalls für Unmut in der Startup-Szene sorgt (brutkasten berichtete) ist die Einführung eines neuen Paketsteuergesetzes. Dieses richtet sich zwar gezielt an große Versandhändler, deren Versandhandelsumsätze im Inland im vorangegangenen Wirtschaftsjahr die Grenze von 100 Millionen Euro überschritten haben, betrifft aber indirekt etwa jedes Unternehmen, das seine Produkte über Amazon und Co. verkauft. Ab Oktober 2026 müssen die großen E-Commerce-Anbieter eine Steuer von zwei Euro pro im Inland zugestelltem Paket abführen.

Einschränkung beim investitionsbedingten Gewinnfreibetrag

Auch Unternehmen, die den investitionsbedingten Gewinnfreibetrag nutzen, müssen sich auf eine deutliche Einschränkung einstellen. Laut Neuregelung sollen Investitionen in Wertpapiere zur Deckung dieses Freibetrags vorübergehend ausgesetzt werden. Konkret betrifft der geplante Ausschluss Wirtschaftsjahre, die nach dem 31. Dezember 2026 und vor dem 1. Jänner 2030 beginnen. Erst danach sollen Investitionen in Wertpapiere wieder begünstigt möglich sein. Ein kleines Trostpflaster gibt es für den Übergangszeitraum: Für bereits in der Vergangenheit getätigte, begünstigte Wertpapierinvestitionen bleibt eine sogenannte Ersatz- beziehungsweise Wertpapierersatzbeschaffung weiterhin erlaubt.

Homeoffice und digitale Arbeitsmittel

Im Bereich der Einkommensteuer bringt das Budgetbegleitgesetz zudem Anpassungen für das dezentrale Arbeiten. Ausgaben für ergonomisch geeignetes Mobiliar für einen in der Wohnung eingerichteten Arbeitsplatz – explizit genannt werden Schreibtisch, Drehstuhl und Beleuchtung – können künftig bis zu einem Höchstbetrag von insgesamt 300 Euro pro Kalenderjahr steuerlich berücksichtigt werden. Zudem wird gesetzlich festgeschrieben, dass der Wert von digitalen Arbeitsmitteln, die der Arbeitgeber seinen Angestellten unentgeltlich für die berufliche Tätigkeit überlässt, nicht zu den steuerpflichtigen Einnahmen zählt.

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