26.04.2024
INNOVATION

Akemi: Wiener Startup will Sonnenlicht einfangen

Mit Lichtobjekten aus zig Glasfasern, die Sonnenlicht leiten können, will Akemi bereits nächstes Jahr in den Verkauf gehen. Die Technologie dahinter stehe bereits; für die Umsetzung muss jedoch noch einiges passieren.
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Co-Grüderin Heike Stuckstedde vor einem ihrer Lichtobjekte. (c) ATARA design

Taghelle Stimmung im fensterlosen Raum: Das soll durch die Lichtlösungen von Akemi in Zukunft möglich sein. Und zwar durch ein eigens entwickeltes Glasfaserfilament, das mithilfe von 3D-Druckern zu kunstvollen Sonnenlichtobjekten geformt werden kann – ganz ohne zusätzliche Leuchtmittel. Ein Kollektor von etwa einem Quadratmeter Größe soll dabei genug Sonnenlicht einfangen, um bis zu 200 Quadratmeter Innenfläche beleuchten zu können.

Kunst trifft Technik

Die Arbeit mit Licht ist für Co-Gründerin Heike Stuckstedde nichts Neues. Bereits Jahre vor der Gründung von Akemi wurde die Innenarchitektin mit ihrem Designstudio Atara für ihre Lichtkunst prämiert. Ihre Idee, ihre Modelle auch mit Sonnenlicht durchfluten zu lassen, scheiterte zunächst an der technologischen Umsetzung. Ein langjähriger Bekannter verhalf dem Projekt schließlich zu neuem Aufwind: Unternehmer Andreas Wampl stellte die richtigen Kontakte her, um den 3D-Druck zu ermöglichen und gründete 2020 zusammen mit Stuckstedde die Akemi Rethinking Light GmbH.

Lichtlandschaften aus dem Drucker

Die aufwändigen Gebilde oder „Lichtlandschaften“, wie sie Stuckstedde nennt, sollen je nach Wunsch individuell gefertigt werden können. Durch die Produktion mit 3D-Druck seien Sonderanfertigungen „sehr einfach – und ich hoffe dann auch preislich entsprechend attraktiv“, so Stuckstedde. Bei der Preisgestaltung ihrer Lichtobjekte rechnet Akemi pro ausgeleuchteten Quadratmeter. „Wir hoffen, dass wir auf einen Quadratmeterpreis von 150 Euro kommen. Aber das kann in die eine oder auch in die andere Richtung natürlich noch variieren“, so Stuckstedde.

Strom sparen und Energie tanken

Besonders in Bürogebäuden, in denen auch oft tagsüber künstliches Licht zugeschalten wird, könne so in Zukunft Energie gespart werden. Und nicht nur das: „Zusätzlich könnte man in diese Kollektorenkelche auch Solarzellen einsetzen. Mit dem Strom kann man dann heizen, kühlen, belüften, wofür auch immer man halt im Gebäude Strom braucht“, so Stuckstedde.

Die 52-Jährige betont außerdem die gesundheitlichen Vorteile, die sich durch die Akemi-Lösung für Personen ergeben sollten, die tagsüber viel Zeit in Innenräumen verbringen. Sonnenlicht könne laut Stuckstedde die Produktivität und Gesundheit dieser Menschen verbessern. „Die gesunden Teile des Sonnenlichts sind, was die Melatoninproduktion anregt, Serotoninproduktion anregt, also die ganze Hormonachse, die ein funktionierender Körper braucht“, sagt sie.

Die ungesunden Teile hingegen, also UV-Licht und Infrarotstrahlen, sollen aus dem Sonnenlicht herausgefiltert werden können. Der Nachteil: UV-Licht verursacht zwar Sonnenbrand, ist aber auch wichtig für die Aufnahme von Vitamin D. „Was mir vorschwebt, ist, diesen Filter zum Beispiel eine halbe Stunde pro Tag ausschalten zu können, damit man eine Art Lichtdusche nehmen kann“, so Stuckstedde. Sollte die Sonne gerade bedeckt sein, könne man auch Licht zugeschalten werden. Dabei handelt es sich um Human Centric Lighting, das die Stimmung und Farbe des natürliche Tageslichtes imitiert.

Ein Beispiel dafür, wie ein zukünftiges Tageslichtobjekt aussehen könnte. (c) Akemi

Sechsstellige Förderungen für Akemi

Obwohl die technologischen Prozesse schon ausgeklügelt sind, befindet sich Akemi noch in der konzeptionellen Phase. Zwei Jahre hat alleine die aufwendige Entwicklung der Glasfaser-Technologie gedauert. Finanziert wurde diese durch Eigenkapital sowie verschiedene Förderungen: 155.000 Euro von der Wirtschaftsagentur Wien, 40.000 Euro vom Austria Wirtschaftsservice (aws) und weitere 20.000 Euro von der Österreichischen Forschungsförderungsgesellschaft (FFG). Eine weitere Förderung über 500.000 Euro von der FFG ist gerade in Bearbeitung. Diese werde für weitere technische Weiterentwicklungen, Materialtestungen und Prozessoptimierungen eingesetzt, die notwendig sind, bevor Akemi in Produktion gehen kann.

Investment als „wichtigster nächster Schritt“

Um diese Vorhaben zu finanzieren, hat das Startup außerdem vor zwei Wochen Gespräche mit möglichen Investor:innen zu einer Seed-Runde gestartet. „Einen Investor zu finden, ist unser wichtigster nächster Schritt“, so Stuckstedde. Bei einigen Gesprächen sei man bereits auf Interesse gestoßen. „Sobald Kapital da ist, gehen wir in die Prototypen-Bauphase und danach weiterer Folge in den Vertriebsaufbau, Produktionsaufbau, und in alles andere, was noch da dranhängt“, so Stuckstedde.

Der Marktstart sei für 2025 geplant. Wann der erste Prototyp fertig sein wird, sei laut Stuckstedde jedoch noch schwer abzuschätzen: „Ende diesen Jahres, vielleicht Anfang nächsten Jahres. Aber das hängt sicher auch davon ab, wie die Investoren-Suche verläuft. Da bräuchte ich jetzt die Kugel“, sagt sie lachend.

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European Innovation Act
© European Commission

Europa verfügt über eine starke Forschungslandschaft sowie über qualifizierte Fachkräfte und innovative Unternehmen. Gleichzeitig bestehen innerhalb der EU unterschiedliche regulatorische Rahmenbedingungen, und der Zugang zu Finanzierungen kann für innovative Unternehmen eine Herausforderung darstellen. Dadurch werden in Europa entwickelte Innovationen nicht immer in Europa weiterentwickelt und wirtschaftlich genutzt. Der nun von der EU-Kommission vorgeschlagene European Innovation Act soll dazu beitragen, diese Rahmenbedingungen zu verbessern und Unternehmen dabei zu unterstützen, grenzüberschreitend zu wachsen und international wettbewerbsfähig zu werden.

Zugang zu Finanzierung und Vergabeverfahren

Der Vorschlag setzt im Prinzip an zwei zentralen Herausforderungen für Innovationen in Europa an: dem Zugang zu Finanzierung und der stärkeren Nutzung öffentlicher Beschaffung.

Erstens soll der Zugang zu Finanzierungen für innovative Unternehmen erleichtert werden. Viele Startups und Scaleups verfügen über Patente, geistiges Eigentum und andere immaterielle Vermögenswerte. Deren Bewertung kann jedoch komplex sein und den Zugang zu Investitionen erschweren.

Der Vorschlag sieht daher einen gemeinsamen EU-Rahmen für die Bewertung von geistigem Eigentum vor. Zudem soll ein digitaler Marktplatz geschaffen werden, der Anbieter und Interessenten für geistiges Eigentum zusammenbringen und Unternehmen durch fachliche Unterstützung bei der Vermarktung ihrer Innovationen unterstützen soll.

Nach Angaben der Kommission könnten diese Maßnahmen die Verwaltungskosten um rund 35 Mio. Euro senken und zusätzliche Finanzierungen von bis zu 10,2 Mrd. Euro pro Jahr über IP-gestütztes Risiko- und Fremdkapital ermöglichen.

F&E-Aufträge

Zweitens soll ein gemeinsames Verfahren für die Vergabe von Forschungs- und Entwicklungsaufträgen (F&E) eingeführt werden. Dieses soll für mehr Rechtssicherheit sorgen und dazu beitragen, neue Technologien schneller zur Marktreife zu bringen. Dazu zählen auch Technologien, die zur Bewältigung gemeinsamer gesellschaftlicher Herausforderungen etwa in den Bereichen Gesundheit, Bildung und saubere Mobilität beitragen können. Zudem soll die gemeinsame Durchführung von F&E-Aufträgen durch öffentliche Auftraggeber aus verschiedenen Mitgliedstaaten erleichtert werden.

Nach Angaben der Kommission könnten diese Maßnahmen zu Einsparungen von rund einer Milliarde Euro pro Jahr bei öffentlichen Auftraggebern führen und zusätzliche jährliche Gewinne von 25,92 Mrd. Euro für Unternehmen ermöglichen. Nach Einschätzung der Kommission könnte zudem das EU-BIP im zehnten Jahr um 0,24 bis 0,42 Prozent über dem Niveau (Anm.: ohne die Maßnahmen) liegen. Im selben Zeitraum könnten – so die Erwartung – bis zu 507.000 zusätzliche Arbeitsplätze entstehen.

„Mit dem Europäischen Innovationsgesetz gehen wir der Fragmentierung direkt entgegen: einen Rahmen für die Bewertung von Rechten des geistigen Eigentums, einen digitalen Marktplatz, der Käufer und Verkäufer verbindet, und einen einfacheren Weg für die Vergabe öffentlicher Aufträge für Spitzenforschung und -entwicklung. Und das ist erst der Anfang. Bis 2028 werden wir einen echten Binnenmarkt schaffen, in dem Ideen schneller skalieren, Finanzen freier zirkulieren und die strategische Autonomie Europas gestärkt wird. Das ist das Europa, das wir aufbauen“, sagt Ekaterina Sacharieva, EU-Kommissarin für Startups, Forschung und Innovation.

EU-Referenzrahmen für Reallabore

Parallel – und separat zum European Innovation Act zu sehen – möchte die Kommission Innovator:innen zudem dabei unterstützen, neue Ideen schneller in marktfähige Lösungen zu überführen. Dazu ist ein Vorschlag für einen gemeinsamen Rahmen für regulatorische Reallabore vorgesehen.

Reallabore ermöglichen es Unternehmen, Forschungseinrichtungen und Behörden, neue Produkte, Dienstleistungen oder Technologien zeitlich begrenzt in einem kontrollierten Umfeld und unter Aufsicht der zuständigen Behörden zu erproben. Dadurch sollen Erfahrungen mit den geltenden regulatorischen Anforderungen gesammelt werden. Gleichzeitig erhalten Behörden Erkenntnisse darüber, wie bestehende Vorschriften auf neue Technologien angewendet werden können und ob gegebenenfalls Anpassungsbedarf besteht.

In einzelnen Bereichen des EU-Rechts gibt es bereits regulatorische Reallabore. Ein einheitlicher europäischer Ansatz besteht bislang jedoch nicht, sodass sich unterschiedliche Verfahren und regulatorische Rahmenbedingungen ergeben. Eine geplante Empfehlung des Rates soll daher einen gemeinsamen EU-Referenzrahmen für Reallabore in Bereichen schaffen, die bislang nicht durch entsprechende EU-Rechtsvorschriften abgedeckt sind. Dabei sollen Erfahrungen aus den Mitgliedstaaten und bestehenden EU-Initiativen einbezogen werden – mit dem Ziel, die Erprobung innovativer Lösungen zu erleichtern und gleichzeitig öffentliche Interessen zu berücksichtigen.


Zusammenfassung

Worum geht es?
Der European Innovation Act soll Hindernisse für Innovation abbauen, den Weg von der Forschung zum Markt beschleunigen und die Nutzung von geistigem Eigentum erleichtern.

Drei zentrale Maßnahmen

  • Bewertung von geistigem Eigentum: Ein EU-weiter Rahmen soll die Bewertung von Patenten und anderem geistigem Eigentum vereinheitlichen und dadurch den Zugang zu Finanzierung für innovative Startups erleichtern.
  • Digitaler Marktplatz: Eine digitale Plattform soll Käufer und Verkäufer von geistigem Eigentum zusammenbringen.
  • F&E-Beschaffung: Ein gemeinsames Verfahren für die öffentliche Beschaffung von Forschung und Entwicklung soll die Beschaffung und grenzüberschreitende Zusammenarbeit vereinfachen und die Entwicklung und Erprobung innovativer Lösungen fördern.

Erwartete Auswirkungen

  • 10,2 Mrd. EUR zusätzliche Finanzierung für Unternehmen pro Jahr durch die bessere Nutzung von geistigem Eigentum
  • 35 Mio. EUR jährliche Einsparungen bei Verwaltungskosten für Unternehmen durch eine harmonisierte Bewertung von geistigem Eigentum
  • 1 Mrd. EUR jährliche Einsparungen bei öffentlichen Auftraggebern durch effizientere FuE-Beschaffung und vereinfachte grenzüberschreitende Verfahren
  • 25,9 Mrd. EUR zusätzliche jährliche Gewinne für Unternehmen, die an FuE-Beschaffung beteiligt sind
  • 0,24–0,42 % erwarteter Anstieg des EU-BIP über die nächsten zehn Jahre
  • bis zu 507.000 zusätzliche Arbeitsplätze in der EU innerhalb der nächsten zehn Jahre

Quelle: Europäische Kommission, „European Innovation Act“, September 2026. Bei den genannten wirtschaftlichen Effekten handelt es sich um erwartete Auswirkungen.

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