15.01.2026
PRÄKLINISCHE FORSCHUNG

AIT und Joanneum Research bündeln Kräfte

Das Memorandum of Understanding soll eine gemeinsame Plattform für Diagnostik, Modelle und Dienstleistungen schaffen.
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AIT, Joanneum
(c) AIT/Husar - AIT-Managing Director Andreas Kugi (l.) und Joanneum Research-Geschäftsführer Heinz Mayer bei der Unterzeichnung eines Memorandum of Understandings.

Das AIT Austrian Institute of Technology (AIT) und Joanneum Research haben ein Memorandum of Understanding unterzeichnet, um ihre Expertise in der präklinischen Forschung zusammenzuführen. Geplant ist eine Plattform, die ein integriertes Angebot an Technologien, Services und wissenschaftlicher Kompetenz bereitstellen soll. Das Ziel ist es, die Forschung und Entwicklung für Partner:innen aus Wissenschaft und Industrie effizienter zu gestalten.

AIT-Director: „Partnern integriertes Serviceangebot bieten“

Präklinische Forschung ist der Schritt, in dem neue Medikamente, Diagnostikverfahren oder Therapien erstmals systematisch getestet werden, bevor klinische Studien an Menschen möglich sind. Gerade in diesem Übergang von Grundlagenforschung zur Anwendung entstehen oft Hürden: verschiedene Labore und Anbieter arbeiten isoliert, Schnittstellen sind unklar, und für Unternehmen wie Startups wird der Zugang zu den richtigen Methoden erschwert.

„Durch die Bündelung komplementärer präklinischer Kompetenzen können wir Industrie- und Forschungspartnern ein deutlich erweitertes, integriertes Serviceangebot bieten. Das steigert Effizienz, Planungssicherheit und Umsetzungsgeschwindigkeit in der Forschung und Entwicklung“, sagt AIT Scientific Director Andreas Kugi.

Soll auch der Industrie zugute kommen

Die Zusammenarbeit setzt genau dort an: Die AIT „Competence Unit Molecular Diagnostics“ bringt bei dieser Kooperation ihre Erfahrung mit molekularen Analysen, Biomarker-Entwicklung und modernster Diagnostik ein – Joanneum Research ergänzt dies mit Expertise in der präklinischen Forschung, etwa für gewebespezifische Pharmakokinetik und -dynamik, Mode-of-Action-Studien, die Bewertung von Proteinbindungseffekten sowie mit Ansätzen zur Vorhersage von Ergebnissen teurer klinischer Studien.

„Die Etablierung einer gemeinsamen Plattform für Diagnostik, Modelle und Dienstleistungen ist ein wichtiger Schritt in der Zusammenarbeit der beiden größten außeruniversitären Forschungseinheiten Österreichs. Damit schaffen wir ein Angebot, das der Wissenschaft, aber vor allem auch der Industrie zugute kommt“, erklärt Joanneum-Research-Geschäftsführer Heinz Mayer.

Gesamtpaket

Das Angebot richtet sich konkret an Pharma- und Biotech-Unternehmen, Medizintechnik-Firmen sowie akademische Partner. Startups, etwa die neue Wirkstoffkandidaten entwickeln, sollen künftig in Österreich auf ein Gesamtpaket zugreifen können – von der genetischen und molekularen Analyse über präklinische Tests in validierten Modellen bis hin zu Datenauswertung und Beratung für regulatorische Anforderungen. Der Vorteil seien kürzere Wege, geringere Risiken und ein gebündelter Zugang zu relevanter Expertise.

In den kommenden Monaten soll die Plattform als konkretes Angebot an die Bio- und pharmazeutische Industrie ausgestaltet werden. Geplant sind zudem gemeinsame Projekte mit Industrie- und Wissenschaftspartnern, um den Standort Österreich als Zentrum für präklinische Forschung international zu profilieren, wie es per Aussendung heißt. Neben der AIT-Geschäftsführung sind Andreas Weinhäusel, AIT Competence Unit Molecular Diagnostics, sowie Franz Feichtner von Joanneum Research in die Umsetzung eingebunden.

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Die EU-Entgelttransparenzrichtlinie soll den Gender Pay Gap verringern | (c) Marek Studzinski via Unsplash
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Sie soll den Gender Pay Gap verkleinern, indem Unternehmen etwa konkrete Auskünfte über Gehälter geben müssen: Bereits 2023 beschloss das EU-Parlament die Entgelttransparenzrichtlinie. Mit einer Frist von drei Jahren sollte sie von den Mitgliedstaaten bis 7. Juni 2026 umgesetzt werden. Weil es eine Richtlinie (und keine Verordnung) ist, hatten die Nationalstaaten dabei einen gewissen Gestaltungsspielraum.

Begutachtungsentwurf im Alleingang zu Frist-Ende

Dieser führte wohl auch dazu, dass Sozialpartner und Regierung in Österreich sich nicht zeitgerecht auf die konkrete gesetzliche Umsetzung einigen konnten – ähnliches passierte übrigens in mehreren EU-Staaten. Nachdem es ein Ultimatum gestellt hatte, legte das SPÖ-geführte Sozial- und Arbeitsministerium zum Ablauf der Frist im Juni einen in Eigenregie erstellten Begutachtungsentwurf vor – zum Ärger mehrere Sozialpartner, etwa der Industriellenvereinigung (IV), die eine “Bürokratielawine” befürchtet.

Öffentlich ist dieser Entwurf noch nicht verfügbar. IV, Wirtschaftskammer, Gewerkschaftsbund (ÖGB) und Co., die ihn vorliegen haben, diskutieren aber längst per Presseaussendungen zu den Inhalten weiter. Während die konkreten vorgesehen Maßnahmen erst mit dem offiziellen Entwurf klar sein werden, steht bereits fest: Auf die eine oder andere Weise müssen die neuen Transparenzpflichten aus der Richtlinie von Unternehmen am Ende umgesetzt werden. Denn diese gibt klare Mindestanforderungen für die Nationalstaaten vor.

EU sieht Intransparenz als Ursache des Gender Pay Gap

Die EU will mit der Entgelttransparenzrichtlinie das bekanntlich in der Praxis nicht ausreichend umgesetzte Recht auf gleichen Lohn für gleiche oder gleichwertige Arbeit sichern. Und bisher scheiterte die Bekämpfung der ungleichen Bezahlung von Männern und Frauen laut Analysen der EU-Kommission vor allem an der mangelnden Transparenz der betrieblichen Gehaltssysteme. Ziel der Richtlinie ist nichts weniger als ein grundlegender Kulturwandel in den Personalabteilungen: weg von historisch gewachsenen, intransparenten Gehaltsstrukturen hin zu nachvollziehbaren, geschlechtsneutralen Systemen.

Das sind die Eckpunkte der Richtlinie:

  • Gehaltstransparenz schon im Bewerbungsprozess: Arbeitgeber müssen Jobsuchenden das Einstiegsgehalt oder eine entsprechende Gehaltsspanne bereits vor dem ersten Gespräch mitteilen (z. B. direkt im Inserat). Die Frage nach dem letzten Gehalt beim vorherigen Arbeitgeber ist künftig gesetzlich verboten.
  • Individuelles Auskunftsrecht: Beschäftigte können schriftlich Auskunft darüber verlangen, wie viel Kolleg:innen im Durchschnitt verdienen, die eine gleiche oder gleichwertige Arbeit verrichten – aufgeschlüsselt nach Geschlecht. Unternehmen müssen diese Daten innerhalb von maximal zwei Monaten liefern und die Belegschaft einmal jährlich proaktiv über dieses Recht informieren.
  • Schluss mit Schweigeklauseln: Vertragliche Klauseln, die Mitarbeitenden verbieten, über ihr Gehalt zu sprechen, werden ungültig.
  • Offenlegung der Aufstiegskriterien: Die Maßstäbe für die Festlegung des Gehalts und die Karriereentwicklung müssen für alle Beschäftigten leicht zugänglich sein. Betriebe mit weniger als 50 Beschäftigten können von der Pflicht zur Offenlegung der Aufstiegskriterien ausgenommen werden.
  • Verpflichtende Gehaltsberichte (Gender Pay Gap): Größere Betriebe müssen regelmäßig Kennzahlen zum geschlechtsspezifischen Lohnunterschied berechnen und veröffentlichen. Dafür gilt ein gestaffelter Zeitplan:
    • Ab 250 Beschäftigten: Jährliche Berichterstattung, erstmals zum 7. Juni 2027.
    • 150 bis 249 Beschäftigte: Berichterstattung alle drei Jahre, erstmals zum 7. Juni 2027.
    • 100 bis 149 Beschäftigte: Berichterstattung alle drei Jahre, erstmals zum 7. Juni 2031.
  • Pflicht zum Lohnaudit: Weist dieser Bericht in einer Beschäftigtengruppe eine ungerechtfertigte Lohnlücke von 5 Prozent oder mehr auf, die nicht innerhalb von sechs Monaten korrigiert wird, muss der Arbeitgeber gemeinsam mit der Arbeitnehmervertretung eine formelle, tiefgehende Entgeltbewertung durchführen und konkrete Gegenmaßnahmen einleiten.
  • Strengere Haftung und Beweislast: Werden die Transparenzpflichten verletzt, kehrt sich vor Gericht die Beweislast um: Dann muss das Unternehmen beweisen, dass keine Diskriminierung vorlag. Zudem haben Betroffene Anspruch auf ungedeckelten, vollständigen Schadensersatz (inklusive Nachzahlungen und entgangener Chancen), und es drohen empfindliche, umsatzbasierte Strafen.

Konträre Ansichten der Sozialpartner

Die österreichische Umsetzung könnte dann noch etwas strenger ausfallen – das legen zumindest Reaktionen auf den besagten Begutachtungsentwurf nahe. IV-Generalsekretär Christoph Neumayer spricht in einer Aussendung etwa von „nationalem Gold Plating“ und ortet „ein Bürokratiemonster für die Betriebe“. Nachdem nicht nur Österreich, sondern die Mehrheit der EU-Staaten die Richtlinie noch nicht umgesetzt hätten, fordert Neumayer überhaupt eine Überarbeitung dieser. „Wer Einkommensunterschiede nachhaltig reduzieren will, muss an den tatsächlichen Ursachen ansetzen. Zusätzliche Berichtspflichten schaffen keine gerechtere Bezahlung“, meint der IV-Generalsekretär.

Gänzlich konträr beurteilt man die Richtlinie und deren geplante Umsetzung wenig überraschend beim ÖGB. Dort will man per Aussendung „Mythen“ (also die Argumentation der politischen Gegenseite) entkräften und meint abschließend: „Die innerstaatliche Umsetzung der Richtlinie bietet die Chance, gleiche Bezahlung von Frauen und Männern, die gleiche und gleichwertige Arbeit im Betrieb verrichten, zu erreichen, ohne jemandem etwas wegzunehmen, der bisher mehr verdient hat.“

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