19.06.2024
FÖRDERUNG

AIT-Spinoff Cellectric erhält FFG-Förderung in Höhe von einer Million Euro

Es gewinnt Preise und sammelt Förderungen ein - nicht zu Unrecht. Das Wiener DeepTech Startup Cellectric will die Diagnose von Blutvergiftungen beschleunigen - und wird dafür mit einem Millionenbetrag gefördert.
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Das Cellectric Team am Austrian Institute of Technology (AIT) (c) AIT

Seit 2021 zählt es zu Vorreitern in der österreichischen Spinoff-Landschaft. Basierend auf ihrer Forschung am Austrian Institute of Technology (AIT) haben Terje Wimberger und Klemens Wassermann das DeepTech-Startup Cellectric ins Leben gerufen – und zwar mit keinem geringeren Ziel, als genau jene zu retten.

Das Spinoff hat eine schnelle Methode zur Diagnose von Blutvergiftungen entwickelt. Anfang Juni gewann es dafür den Startup World Cup Austria 2024 – brutkasten berichtete. Basis für die von Cellectric entwickelte Methode ist ein Verfahren zur „elektrodynamischen Zellmanipulation“.

“Mit der Blutvergiftung als erstem Business Case will Cellectric zum Weltmarktführer für elektrodynamische Anwendungen in der Biotechnologie und bioelektrischen Medizin werden”, hieß es vom Startup. In weiterer Folge will das Spinoff mittelfristig noch weitere Usecases in der Präzisionsmedizin abdecken.

Eine Million Euro für 18-monatiges Forschungsprojekt

Nicht nur Pitch-Wettbewerbe, sondern auch einen neuen Förderungszuschuss hat das DeepTech erst kürzlich für sich entschieden. Erst letzte Woche kommunizierte das Spinoff einen Förderzuschuss in Höhe von einer Million Euro – vergeben von der Österreichischen Forschungsförderungsgesellschaft (FFG).

Damit soll die laufende Untersuchung und Entwicklung der Zelllyse-Technologie zur Identifikation und Diagnose von Blutvergiftungen in einem 18-monatigen Forschungsprojekt finanziert werden.

Cellectric selbst will das Projekt mit weiteren 500.000 Euro finanzieren. Durchgeführt wird es in Zusammenarbeit mit Birgit Willinger und Heinz Burgmann vom AKH Wien und der MedUni Wien. Das Unternehmen will im Zuge dessen 2.000 Blutproben von Patient:innen mit Verdacht auf Blutvergiftung (Sepsis) sammeln und aufbereiten.

Blutvergiftung bringt jährlich zehn Millionen Todesfälle

In 18 Monaten möchte man schließlich feststellen, ob die Methode des Spinoffs zur Isolierung von Krankheitserregern die Ergebnisse der dazu bisher eingesetzten Methoden übertrifft. In einem solchen Fall würde Cellectric beweisen, dass seine Methode effizientere und qualitativ-hochwertigere Sepsis-Diagnosen stellen und damit Leben retten kann.

Co-Founder und Geschäftsführer Terje Wimberger meint indes: „Das gesamte Team von Cellectric freut sich unglaublich über diesen Zuschuss. Die Unterstützung der FFG wird es uns ermöglichen, unsere Plattform klinisch zu testen, und sobald dies abgeschlossen ist, können wir weitere rasche Fortschritte auf dem Weg zur Klinik machen, wo wir für Patienten mit Verdacht auf Sepsis, einer Erkrankung, die jedes Jahr für mehr als zehn Millionen Todesfälle verantwortlich ist, einen echten Unterschied machen werden.“

„Das Potenzial, Leben zu retten“

Auch Projekt-Mitwirkender Burgmann sieht dringende Notwendigkeit in einem beschleunigten und vereinfachten Verfahren zum Nachweis von Krankheitserregern, „um Sepsispatienten früher helfen zu können.“ Auch Willinger bezeichnet den Projektstart als „einen großen Schritt nach vorne in unseren Bemühungen, die Sepsisdiagnose zu verbessern“. In der von Cellectric entwickelten elektrodynamischen Zellmanipulationstechnologie liege das Potenzial, „klinische Prozesse zu verändern und zahlreiche Leben zu retten“, so Willinger.

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Symbolbild, erstellt mit Künstlicher Intelligenz (Google Gemini)
Symbolbild, erstellt mit Künstlicher Intelligenz (Google Gemini)

Kaffeekapseln, Teebeutel, Etiketten, Verschlüsse, Tragetaschen: Der Verpackungsbegriff der neuen EU-Verordnung ist weit gefasst. Erfasst sind laut Wirtschaftskammer alle Verpackungen, die auf dem EU-Markt in Verkehr gebracht werden, unabhängig vom Material und davon, ob sie leer oder befüllt sind. Betroffen ist damit jedes Unternehmen, das Verpackungen oder verpackte Produkte in Verkehr bringt. Die Verordnung (EU) 2025/40, kurz PPWR, gilt seit heute in ihren Kernbestimmungen unmittelbar in allen 27 Mitgliedstaaten.

Nicht alle Vorgaben greifen sofort

Für Unternehmen ist das der wichtigste Punkt: Nur einzelne Pflichten sind ab dem Stichtag anwendbar. Das hält das Bundesministerium für Land- und Forstwirtschaft, Klima- und Umweltschutz, Regionen und Wasserwirtschaft (BMLUK) in seinem Merkblatt fest. Zur Präzisierung der übrigen Vorgaben fehlten im Juni noch 18 Durchführungsrechtsakte und 17 delegierte Rechtsakte. Die Leerraumbegrenzung für Versandverpackungen, die Mindestrezyklatanteile und die Design-for-Recycling-Kriterien greifen ab 1. Jänner 2030. Die harmonisierte Entsorgungskennzeichnung folgt frühestens am 12. August 2028 oder 24 Monate nach Inkrafttreten der zugehörigen Durchführungsrechtsakte.

Handelsverband: „Sehenden Auges ins Verpackungschaos“

Der Handelsverband trägt die Ziele der Verordnung nach eigenen Angaben mit, kritisiert die Umsetzung aber scharf. Händler müssten informieren, prüfen, dokumentieren und nachweisen, hätten aber in vielen Fällen keinen Zugang zu den erforderlichen Unterlagen, weil diese typischerweise bei Verpackungsherstellern oder anderen vorgelagerten Akteuren lägen. „Brüssel schickt unsere Branche sehenden Auges ins Verpackungschaos“, sagt Geschäftsführer Rainer Will.

Anfang August legte die EU-Kommission die zweite Auflage ihrer FAQs vor, laut Handelsverband mit 26 neuen und sieben überarbeiteten Punkten. Der Verband fordert ein Moratorium für alle Bestimmungen, deren Auslegung, technische Umsetzung oder Vollziehbarkeit noch nicht rechtssicher geklärt ist. Ein neues Kapitel dieser FAQ-Auflage behandelt die Durchsetzung: Der Geltungsbeginn soll Handelsströme und Lieferketten nicht stören. Rechtsverbindliche Auslegungen sind Leitlinien und FAQs der Kommission laut Wirtschaftskammer allerdings nicht.

Der erste Schritt ist die eigene Rolle

Die Wirtschaftskammer bezeichnet die korrekte Einordnung der eigenen Rolle als zentrale Herausforderung. Die Konformitätserklärung trifft den Erzeuger, also wer eine Verpackung oder ein verpacktes Produkt unter eigenem Namen oder eigener Marke herstellt oder herstellen lässt. Er muss dafür ein Konformitätsbewertungsverfahren durchführen und eine technische Dokumentation erstellen. Importeure fordern diese Unterlagen ein und bewahren sie auf, fünf Jahre bei Einweg- und zehn Jahre bei Mehrwegverpackungen. Vertreiber trifft ein geringerer Sorgfaltsmaßstab: Sie müssen prüfen, ob Erzeuger und Importeur auf der Verpackung angeführt sind.

Ausnahme für Kleinstunternehmen, mit einem Haken

Für Kleinstunternehmen mit weniger als zehn Mitarbeitern und weniger als zwei Millionen Euro Umsatz oder Bilanzsumme gelten laut Wirtschaftskammer Erleichterungen. In der Regel treffen sie dann die Vertreiberpflichten. Wer als Kleinstunternehmen fertig verpackte Ware einkauft, die im Rahmen einer Lohnabfüllung bereits unter der eigenen Marke gelabelt wurde, gilt rechtlich nicht als Erzeuger.

Die Ausnahme greift jedoch nicht, sobald Einzelkomponenten wie Tiegel, Deckel und Dichtungsring zugekauft und im eigenen Betrieb befüllt oder zusammengesetzt werden. Dann entsteht die Verkaufseinheit erst dort, und das Unternehmen wird laut Wirtschaftskammer zum originären Erzeuger.

Stoffgrenzwerte und Lagerbestände

Inhaltlich anwendbar sind seit heute die Anforderungen an Stoffe in Verpackungen nach Artikel 5. Für Blei, Cadmium, Quecksilber und sechswertiges Chrom gilt ein Summengrenzwert von 100 mg/kg. Für Verpackungen mit Lebensmittelkontakt kommen PFAS-Grenzwerte hinzu: 25 ppb für einzelne und 250 ppb für die Summe der nicht-polymeren PFAS. Eine vollständig harmonisierte EU-Prüfmethode dafür gibt es laut dem Umweltdienstleister Interzero in seinen PPWR-FAQ noch nicht.

Verpackungen, die vor dem 12. August in Verkehr gebracht wurden, sind von den neuen Verpflichtungen ausgenommen. Das gilt laut Wirtschaftskammer etwa für bestehende Lagerbestände bei Vertreibern.

In Österreich fehlt die Novelle

An der Verpflichtung zur Teilnahme an einem Sammel- und Verwertungssystem ändert sich vorerst nichts, ebenso wenig an den Meldepflichten. Ein Begutachtungsentwurf für die notwendige AWG-Novelle liegt laut Wirtschaftskammer noch nicht vor, damit fehlen auch die Strafbestimmungen. Das hat eine Konsequenz für Zweifelsfälle: Einen Feststellungsbescheid zur eigenen Rolle kann es erst geben, wenn eine nationale Begleitgesetzgebung mit Verwaltungsstrafbestimmungen in Kraft ist.

Die Konsument:innen sind längst weiter

Eine aktuelle Studie von PwC Österreich zeigt, dass die Erwartungen der Kundschaft weiter reichen. Befragt wurden im Juni 1.000 Personen zwischen 14 und 75 Jahren. Neun von zehn ärgern sich über unnötig große Verpackungen, 84 Prozent fordern nachhaltige Verpackungen als verpflichtenden Standard.

Ausgerechnet im Onlinehandel, wo der Handelsverband die größten Umsetzungsprobleme ortet, sind die Erwartungen hoch: 83 Prozent erwarten wiederverwendbare Versandverpackungen, 72 Prozent nehmen dafür längere Lieferzeiten in Kauf.

„Wer Verpackung reduziert, Mehrweg ermöglicht und Entsorgung einfacher macht, gewinnt nicht nur regulatorische Sicherheit, sondern echtes Kundenvertrauen“, sagt Stefan Merl, Director Sustainability Services bei PwC Österreich.

Ob das geforderte Moratorium kommt, ist offen. Wie Unternehmen Mehrweg als Geschäftsmodell denken können, hat Martina Scheuch im April in einem Gastkommentar auf brutkasten beschrieben. Worauf junge Unternehmen bei Verpackungen von Anfang an achten sollten, erklärte Interzero-Geschäftsführer Thomas Glatz im Verpackungs-1×1.

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