29.07.2020

Zwei Millionen Euro für die Förderung von Drohnen in Österreich

Im Jänner 2020 wurde AIRlabs Austria gegründet, welches Drohnenprojekte in Österreich vorantreiben soll und mit zwei Millionen Euro gefördert wird. Eine neue Partnerschaft mit der WKÖ soll auch KMU und Startups in das Projekt einbinden.
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von links nach rechts: Hannes Hecher (CEO Schiebel), Andreas Perotti (Director Marketing & Communications FACC), WKNÖ-Präsident Wolfgang Ecker, LH NÖ Mikl-Leitner, WKÖ-Präsident Harald Mahrer. © WKÖ/MAREK KNOPP

Sei es die Überwachung kritischer Infrastruktur, die Schadesprüfung für Versicherungen, die Agrar- und Forstwirtschaft oder die rasche Zustellung von Medikamenten: Die potenziellen Einsatzgebiete von Drohnen sind vielfältig. Und ebenso groß ist das Marktpotenzial. So wird in einer Studie von Goldman Sachs etwa von einem Markt ausgegangen, der 100 Milliarden Dollar schwer ist – und weiter stark wächst, wie Joachim Edel, Managing Director von AIRlabs Austria, betont.

Eine Drohne der Firma Schiebel aus Niederösterreich. (c) Stefan Mey

AIRlabs Austria (das ist die Abkürzung für „Aeronautical Innovation & Research Laboratories Austria“) wurde erst im Jänner 2020 gegründet und ist ein „gemeinwohlorientiertes Innovationslabor“, das diverse Stakeholder zusammen bringt, um unbemannte Luftfahrzeuge (UAVs) in Österreich zu fördern. AIRlabs wird dabei im FTI-Luftfahrtprogramm „TAKE OFF“ des Innovationsministeriums (BMK) gefördert und von der FFG abgewickelt. Das Fördervolumen des BMK beläuft sich auf zwei Millionen Euro.

„Dadurch ermöglichen wir Testungen unterschiedlicher Drohnen-Anwendungen und machen diese Zukunftstechnologie sicherer und wettbewerbsfähiger“, sagt Magnus Brunner, Staatssekretär im BMK: „Das stärkt den Wirtschafts- und Forschungsstandort Österreich.“ Eigentümer der AIRlabs Austria sind laut Firmenbuch Unternehmen wie die Frequentis AG (18,00%) und FACC (18,00%) sowie Forschungseinrichtungen wie FH Joanneum (34,00%), FH Kärnten (10,00%), TU Graz (10,00%) und das AIT (10,00%).

Drohnen sollen in der Wirtschaft landen

Dabei soll es nicht nur beim Testen und Ausprobieren bleiben. Daher wurde am 29. Juli eine Kooperation zwischen der Wirtschaftskammer Österreich (WKÖ) und AIRlabs Austria bekannt gegeben – medienwirksam auf dem Flugfeld Wiener Neustadt, unter Anwesenheit der Niederösterreichischen Landesobfrau Johanna Mikl-Leitner.

Johanna Mikl-Leitner und Harald Mahrer mit dem autonomen Lufttaxi von EHang und FACC. (c) Stefan Mey

„Es geht dabei darum, aus der Forschung heraus konkrete Anwendungen zu schaffen. So schaffen wir Wertschöpfung und Jobs im Inland und stärken Österreichs Präsenz im Ausland“, sagt WKÖ-Präsident Harald Mahrer. Dem pflichtet Mikl-Leitner bei: Man wisse nicht, wie sich die Luftfahrt in den kommenden Monaten entwickeln werde – klar sei aber, dass Drohnen zunehmend an Bedeutung gewinnen werden. Und mit der Kooperation könne die Innovationskraft Österreichs und somit die heimischen Unternehmen gestärkt werden.

Startups und KMU sollen mitmischen

Harald Mahrer: Das WKÖ-Projekt „Neues Ermöglichen“ soll mehr Innovation in die Betriebe bringen. (c) Stefan Mey

Denn geht es nach Mahrer und Mikl-Leitner, dann sollen auch mittelständische Unternehmen (KMU) in das Drohnengeschäft eingebunden werden – und auch Startups, wie Mahrer dem brutkasten im Rahmen der Veranstaltung sagt. Hier wollen die Kooperationspartner gemeinsam die Brücke zwischen Forschung und Wirtschaft, also zwischen Theorie und Anwendung, schlagen.

Dabei ist diese Kooperation Teil eines größeren Plans der WKÖ mit dem Namen „Neues Ermöglichen“: Diese Initiative soll Innovation in Betrieben erleichtern und anstoßen. Vor allem KMU sollen hier die nötige Umgebung bekommen, um innovative Ideen ausprobieren zu können. Ansprechpartner für Betriebe, die ihre Projekte erproben wollen, ist dabei die Wirtschaftskammer.

Österreich, die Luftfahrt-Nation

Hannes Hercher (re.), CEO von Schiebel: 300 Mitarbeiter in Österreich. (c) Stefan Mey

Einen guten Nährboden für die Drohnen-Strategie hat Österreich jedenfalls so oder so schon mal. Dies zeigt sich etwa bei FACC, welches gemeinsam mit dem chinesischen Anbieter EHang an einem autonom fliegenden Lufttaxi arbeitet. Andreas Perotti, Director Marketing & Communications bei FACC, erwartet sich dementsprechend einen weiteren Boost von der Kooperation.

Ähnlich sieht das Hannes Hecher, CEO des niederösterreichischen Drohnenherstellers Schiebel: Er sieht das Konsortium als „einen wichtigen Schritt für die unbemannte Luftfahrt in Österreich“. In den 1990ern gegründet, beschäftigt Schiebel mittlerweile 300 Mitarbeiter in Österreich, über tausend weitere Personen sind in Zulieferbetrieben tätig.

„Die Möglichkeit mit allen relevanten Stakeholdern in der Branche in engen Austausch zu treten, ist eine große Chance für die gesamte österreichische unbemannte Luftfahrtindustrie“, sagt Schiebel: „Vor allem die Erschließung weiterer Testgebiete unter Einbindung der Luftfahrtbehörden wird die Entwicklung der unbemannten Luftfahrt in Österreich weiter fördern.“

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Finanzminister Markus Marterbauer bei der Budget-Rede | (c) Parlamentsdirektion / ​Bernadette Sattler-Remling

Wie bereits vorab von der Regierung angekündigt, bringt das vergangene Woche präsentierte Budget für die kommenden zwei Jahre auch Maßnahmen mit sich, die Unternehmen betreffen. Zu finden sind diese in der Regierungsvorlage zum Budgetbegleitgesetz 2027/28 – dieses muss noch vom Nationalrat beschlossen werden. Besonderes mediales Aufsehen hat dabei schon bislang die Staffelung der Körperschaftssteuer (KÖSt) erregt. Es gibt allerdings noch weitere Regelungen, die – auch für Startups und Scaleups – durchaus relevant sind.

Neue Spielregeln bei der Bewertung von Kapitalanteilen

Eine dieser Änderungen betrifft die steuerliche Bewertung von Kapitalanteilen. Die Steuerberatungskanzlei Ecovis in einer aktuellen Analyse festhält, kam es in der Vergangenheit aufgrund von vereinfachten Bewertungsverfahren und der Auslegung durch die Rechtsprechung häufig zu einer steuerlichen Unterbewertung von Unternehmensanteilen. Um den steuerlich relevanten Wert – den sogenannten „gemeinen Wert“ – künftig stärker an die tatsächlichen Marktverhältnisse anzunähern, sieht der Gesetzesentwurf vor, dass dieser bald auch aus einem einzelnen Verkauf abgeleitet werden darf.

Besonders bemerkenswert ist dabei laut Ecovis ein spezifisches Detail: Künftig können für die Wertermittlung auch Verkäufe herangezogen werden, die erst nach dem eigentlichen Bewertungsstichtag stattfinden. Ein solcher späterer Anteilsverkauf wird steuerrechtlich dann als „rückwirkendes Ereignis“ behandelt. Ecovis weist darauf hin, dass diese Neuregelung bereits für Vorgänge ab dem 10. Juni 2026 gelten soll und in verschiedensten Unternehmenssituationen schlagend werden kann. Explizit genannt werden dabei die Wegzugsbesteuerung, die unentgeltliche Zuwendung von Anteilen an Privatstiftungen sowie Mitarbeiterbeteiligungsprogramme. Gerade bei Letzteren könnte die neue Möglichkeit, spätere Verkäufe als Bewertungsmaßstab heranzuziehen, künftig eine wichtige Rolle in der steuerlichen Beurteilung spielen.

Striktere Regeln für Gesellschafterverrechnungskonten

Eine weitere Änderung im Entwurf betrifft den Umgang mit sogenannten Gesellschafterverrechnungskonten. In der Praxis nutzen Kapitalgesellschaften solche Konten, um kurzfristige Geldflüsse zwischen dem Unternehmen und seinen Eigentümern festzuhalten – etwa wenn sich ein Gesellschafter vorübergehend Geld auszahlt oder der Firma privat etwas vorschießt. Der neue Gesetzestext sieht vor, dass Forderungen der Gesellschaft gegenüber einer natürlichen Person als Gesellschafter künftig bis zum Ablauf des Bilanzstichtages zwingend ausgeglichen werden müssen.

Alternativ ist eine Umwandlung in eine „fremdübliche Darlehensforderung“ nötig. Das bedeutet, dass das Darlehen zu Bedingungen abgeschlossen werden muss, die auch unter unabhängigen Dritten üblich wären – etwa durch klare schriftliche Vereinbarungen hinsichtlich Verzinsung, Laufzeit und Bonität.

Ecovis warnt vor den weitreichenden Konsequenzen bei Nichtbeachtung: Wird das Konto nicht fristgerecht ausgeglichen oder formell korrekt umgewandelt, greift eine sogenannte Ausschüttungsfiktion. Der offene Betrag wird in diesem Fall am Tag nach dem Bilanzstichtag steuerrechtlich als Gewinnausschüttung an den Gesellschafter gewertet, wodurch umgehend Kapitalertragsteuer (KESt) fällig wird. Eine Entschärfung gibt es laut Gesetzestext für Gesellschafter, die am Bilanzstichtag zu mindestens zehn Prozent am Unternehmen beteiligt sind: Hier gilt die strenge Regelung erst für Forderungsbeträge, die die Schwelle von 50.000 Euro übersteigen.

Gestaffelte KÖSt

Auch bei der generellen Besteuerung der Unternehmensgewinne sieht die Regierungsvorlage eine Neugestaltung vor, die, wie erwähnt, bereits im Vorfeld umfassend diskutiert wurde. Die Körperschaftsteuer (KÖSt) wird künftig gestaffelt berechnet. Für Einkommensteile bis zu einer Million Euro bleibt es beim Steuersatz von 23 Prozent. Erwirtschaftet ein Unternehmen jedoch Einkommensteile, die über diese Grenze hinausgehen, erhöht sich der Steuersatz für diesen übersteigenden Teil auf 24 Prozent. Die Neuregelung wird erstmals auf Wirtschaftsjahre anwendbar sein, die nach dem 31. Dezember 2027 beginnen, und gilt ebenso für Unternehmensgruppen.

Ende des Steuer-Privilegs für E-Firmenautos

Ein weiteres Thema wurde ebenfalls bereits im Vorfeld breit diskutiert – angestoßen etwa durch eine Petition von Biogena-Gründer Albert Schmidbauer (brutkasten berichtete): Eine finanzielle Mehrbelastung kommt auf Angestellte und Führungskräfte zu, die ein Firmen-Elektroauto auch privat nutzen. Bisher fiel für E-Autos ohne CO2-Ausstoß kein steuerpflichtiger Sachbezug an. Dieses Privileg wird nun laut Regierungsvorlage beendet: Künftig muss ein Sachbezug versteuert werden. Ab dem Jahr 2027 werden dafür 0,375 Prozent der Anschaffungskosten (inklusive USt und NoVA) fällig, wobei ein Maximalbetrag von 180 Euro pro Monat gilt. Im Jahr 2028 wird die Steuerlast weiter angehoben: Dann sind 0,625 Prozent der Anschaffungskosten als Sachbezug anzusetzen, gedeckelt mit maximal 300 Euro monatlich.

Neue „Paketsteuer“ für den Online-Handel

Eine branchenspezifische, aber markante Neuerung, die ebenfalls für Unmut in der Startup-Szene sorgt (brutkasten berichtete) ist die Einführung eines neuen Paketsteuergesetzes. Dieses richtet sich zwar gezielt an große Versandhändler, deren Versandhandelsumsätze im Inland im vorangegangenen Wirtschaftsjahr die Grenze von 100 Millionen Euro überschritten haben, betrifft aber indirekt etwa jedes Unternehmen, das seine Produkte über Amazon und Co. verkauft. Ab Oktober 2026 müssen die großen E-Commerce-Anbieter eine Steuer von zwei Euro pro im Inland zugestelltem Paket abführen.

Einschränkung beim investitionsbedingten Gewinnfreibetrag

Auch Unternehmen, die den investitionsbedingten Gewinnfreibetrag nutzen, müssen sich auf eine deutliche Einschränkung einstellen. Laut Neuregelung sollen Investitionen in Wertpapiere zur Deckung dieses Freibetrags vorübergehend ausgesetzt werden. Konkret betrifft der geplante Ausschluss Wirtschaftsjahre, die nach dem 31. Dezember 2026 und vor dem 1. Jänner 2030 beginnen. Erst danach sollen Investitionen in Wertpapiere wieder begünstigt möglich sein. Ein kleines Trostpflaster gibt es für den Übergangszeitraum: Für bereits in der Vergangenheit getätigte, begünstigte Wertpapierinvestitionen bleibt eine sogenannte Ersatz- beziehungsweise Wertpapierersatzbeschaffung weiterhin erlaubt.

Homeoffice und digitale Arbeitsmittel

Im Bereich der Einkommensteuer bringt das Budgetbegleitgesetz zudem Anpassungen für das dezentrale Arbeiten. Ausgaben für ergonomisch geeignetes Mobiliar für einen in der Wohnung eingerichteten Arbeitsplatz – explizit genannt werden Schreibtisch, Drehstuhl und Beleuchtung – können künftig bis zu einem Höchstbetrag von insgesamt 300 Euro pro Kalenderjahr steuerlich berücksichtigt werden. Zudem wird gesetzlich festgeschrieben, dass der Wert von digitalen Arbeitsmitteln, die der Arbeitgeber seinen Angestellten unentgeltlich für die berufliche Tätigkeit überlässt, nicht zu den steuerpflichtigen Einnahmen zählt.

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Zwei Millionen Euro für die Förderung von Drohnen in Österreich

  • AIRlabs Austria wurde erst im Jänner 2020 gegründet und ist ein „gemeinwohlorientiertes Innovationslabor“, das diverse Stakeholder zusammen bringt, um unbemannte Luftfahrzeuge (UAVs) in Österreich zu fördern.
  • AIRlabs wird dabei im FTI-Luftfahrtprogramm „TAKE OFF“ des Innovationsministeriums BMK gefördert und von der FFG abgewickelt.
  • Das Fördervolumen des BMK beläuft sich auf zwei Millionen Euro.
  • Eigentümer der AIRlabs Austria sind laut Firmenbuch Unternehmen wie die Frequentis AG (18,00%) und FACC (18,00%) sowie Forschungseinrichtungen wie FH Joanneum (34,00%), FH Kärnten (10,00%), TU Graz (10,00%) und das AIT (10,00%).
  • Am 29. Juli wurde eine Kooperation zwischen der Wirtschaftskammer Österreich (WKÖ) und AIRlabs Austria bekannt gegeben – medienwirksam auf dem Flugfeld Wiener Neustadt, unter Anwesenheit der Niederösterreichischen Landesobfrau Johanna Mikl-Leitner.
  • Geht es nach Mahrer und Mikl-Leitner, dann sollen auch mittelständische Unternehmen (KMU) in das Drohnengeschäft eingebunden werden – und auch Startups, wie Mahrer dem brutkasten im Rahmen der Veranstaltung sagt.

AI Kontextualisierung

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  • AIRlabs wird dabei im FTI-Luftfahrtprogramm „TAKE OFF“ des Innovationsministeriums BMK gefördert und von der FFG abgewickelt.
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  • Am 29. Juli wurde eine Kooperation zwischen der Wirtschaftskammer Österreich (WKÖ) und AIRlabs Austria bekannt gegeben – medienwirksam auf dem Flugfeld Wiener Neustadt, unter Anwesenheit der Niederösterreichischen Landesobfrau Johanna Mikl-Leitner.
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