29.07.2020

Zwei Millionen Euro für die Förderung von Drohnen in Österreich

Im Jänner 2020 wurde AIRlabs Austria gegründet, welches Drohnenprojekte in Österreich vorantreiben soll und mit zwei Millionen Euro gefördert wird. Eine neue Partnerschaft mit der WKÖ soll auch KMU und Startups in das Projekt einbinden.
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von links nach rechts: Hannes Hecher (CEO Schiebel), Andreas Perotti (Director Marketing & Communications FACC), WKNÖ-Präsident Wolfgang Ecker, LH NÖ Mikl-Leitner, WKÖ-Präsident Harald Mahrer. © WKÖ/MAREK KNOPP

Sei es die Überwachung kritischer Infrastruktur, die Schadesprüfung für Versicherungen, die Agrar- und Forstwirtschaft oder die rasche Zustellung von Medikamenten: Die potenziellen Einsatzgebiete von Drohnen sind vielfältig. Und ebenso groß ist das Marktpotenzial. So wird in einer Studie von Goldman Sachs etwa von einem Markt ausgegangen, der 100 Milliarden Dollar schwer ist – und weiter stark wächst, wie Joachim Edel, Managing Director von AIRlabs Austria, betont.

Eine Drohne der Firma Schiebel aus Niederösterreich. (c) Stefan Mey

AIRlabs Austria (das ist die Abkürzung für „Aeronautical Innovation & Research Laboratories Austria“) wurde erst im Jänner 2020 gegründet und ist ein „gemeinwohlorientiertes Innovationslabor“, das diverse Stakeholder zusammen bringt, um unbemannte Luftfahrzeuge (UAVs) in Österreich zu fördern. AIRlabs wird dabei im FTI-Luftfahrtprogramm „TAKE OFF“ des Innovationsministeriums (BMK) gefördert und von der FFG abgewickelt. Das Fördervolumen des BMK beläuft sich auf zwei Millionen Euro.

„Dadurch ermöglichen wir Testungen unterschiedlicher Drohnen-Anwendungen und machen diese Zukunftstechnologie sicherer und wettbewerbsfähiger“, sagt Magnus Brunner, Staatssekretär im BMK: „Das stärkt den Wirtschafts- und Forschungsstandort Österreich.“ Eigentümer der AIRlabs Austria sind laut Firmenbuch Unternehmen wie die Frequentis AG (18,00%) und FACC (18,00%) sowie Forschungseinrichtungen wie FH Joanneum (34,00%), FH Kärnten (10,00%), TU Graz (10,00%) und das AIT (10,00%).

Drohnen sollen in der Wirtschaft landen

Dabei soll es nicht nur beim Testen und Ausprobieren bleiben. Daher wurde am 29. Juli eine Kooperation zwischen der Wirtschaftskammer Österreich (WKÖ) und AIRlabs Austria bekannt gegeben – medienwirksam auf dem Flugfeld Wiener Neustadt, unter Anwesenheit der Niederösterreichischen Landesobfrau Johanna Mikl-Leitner.

Johanna Mikl-Leitner und Harald Mahrer mit dem autonomen Lufttaxi von EHang und FACC. (c) Stefan Mey

„Es geht dabei darum, aus der Forschung heraus konkrete Anwendungen zu schaffen. So schaffen wir Wertschöpfung und Jobs im Inland und stärken Österreichs Präsenz im Ausland“, sagt WKÖ-Präsident Harald Mahrer. Dem pflichtet Mikl-Leitner bei: Man wisse nicht, wie sich die Luftfahrt in den kommenden Monaten entwickeln werde – klar sei aber, dass Drohnen zunehmend an Bedeutung gewinnen werden. Und mit der Kooperation könne die Innovationskraft Österreichs und somit die heimischen Unternehmen gestärkt werden.

Startups und KMU sollen mitmischen

Harald Mahrer: Das WKÖ-Projekt „Neues Ermöglichen“ soll mehr Innovation in die Betriebe bringen. (c) Stefan Mey

Denn geht es nach Mahrer und Mikl-Leitner, dann sollen auch mittelständische Unternehmen (KMU) in das Drohnengeschäft eingebunden werden – und auch Startups, wie Mahrer dem brutkasten im Rahmen der Veranstaltung sagt. Hier wollen die Kooperationspartner gemeinsam die Brücke zwischen Forschung und Wirtschaft, also zwischen Theorie und Anwendung, schlagen.

Dabei ist diese Kooperation Teil eines größeren Plans der WKÖ mit dem Namen „Neues Ermöglichen“: Diese Initiative soll Innovation in Betrieben erleichtern und anstoßen. Vor allem KMU sollen hier die nötige Umgebung bekommen, um innovative Ideen ausprobieren zu können. Ansprechpartner für Betriebe, die ihre Projekte erproben wollen, ist dabei die Wirtschaftskammer.

Österreich, die Luftfahrt-Nation

Hannes Hercher (re.), CEO von Schiebel: 300 Mitarbeiter in Österreich. (c) Stefan Mey

Einen guten Nährboden für die Drohnen-Strategie hat Österreich jedenfalls so oder so schon mal. Dies zeigt sich etwa bei FACC, welches gemeinsam mit dem chinesischen Anbieter EHang an einem autonom fliegenden Lufttaxi arbeitet. Andreas Perotti, Director Marketing & Communications bei FACC, erwartet sich dementsprechend einen weiteren Boost von der Kooperation.

Ähnlich sieht das Hannes Hecher, CEO des niederösterreichischen Drohnenherstellers Schiebel: Er sieht das Konsortium als „einen wichtigen Schritt für die unbemannte Luftfahrt in Österreich“. In den 1990ern gegründet, beschäftigt Schiebel mittlerweile 300 Mitarbeiter in Österreich, über tausend weitere Personen sind in Zulieferbetrieben tätig.

„Die Möglichkeit mit allen relevanten Stakeholdern in der Branche in engen Austausch zu treten, ist eine große Chance für die gesamte österreichische unbemannte Luftfahrtindustrie“, sagt Schiebel: „Vor allem die Erschließung weiterer Testgebiete unter Einbindung der Luftfahrtbehörden wird die Entwicklung der unbemannten Luftfahrt in Österreich weiter fördern.“

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Laura Raggl | Foto: Fabianklima.at

In der Startup-Szene waren bereits Paare in der Gründerschaft ebenso Thema, wie auch alleinerziehende Mütter. Was jedoch als unangenehm gilt und weniger in den Fokus gerät, ist der Ehevertrag bei Founder:innen. Genau dieses Spannungsfeld hat die Investorin Laura Raggl, Managing Partner bei ROI Ventures, jüngst in einem LinkedIn-Post aufgegriffen – und damit eine Debatte angestoßen.

Die Gesamtscheidungsrate in Österreich liegt aktuell bei 36,5 Prozent und ist damit seit Jahren rückläufig. Im Jahr 2024 wurden laut Statistik Austria 14.963 Ehen geschieden, während die vorläufigen Daten für 2025 mit 15.217 Ehescheidungen auf einem ähnlichen Niveau blieben. So viel zur Statistik.

Ehe und Startup

Im eigentlichen Kern geht es um die Frage, was passiert, wenn sich Gründer:innen trennen – und wie sich der während der Ehe entstandene Unternehmenswert in rechtlichen Auseinandersetzungen niederschlagen kann. Gerade in Rechtsordnungen mit Zugewinnausgleich kann der Wertzuwachs eines Unternehmens im Trennungsfall zu erheblichen Ausgleichszahlungen führen. Für Startups, deren Vermögen oft in illiquiden Anteilen gebunden ist, kann das zu einem realen Liquiditätsproblem werden.

Raggl formuliert es derart: „Dein Ehepartner oder deine Ehepartnerin kann indirekt einen Teil deines Startups besitzen. Den meisten Gründer:innen ist das nicht bewusst. Wenn du ohne Ehevertrag heiratest, gilt in vielen Rechtsordnungen (Raggl bezieht sich in ihrem Post auf Deutschland) der gesetzliche Güterstand der Zugewinngemeinschaft. Das bedeutet: Deine Anteile bleiben rechtlich dir zugeordnet. Aber der Wertzuwachs während der Ehe kann im Fall einer Scheidung geteilt werden. Für Gründer:innen entsteht dadurch ein echtes Risiko.“ Gemeint ist dabei die wirtschaftliche Beteiligung über Vermögensausgleichsansprüche, die im Ernstfall den Unternehmenswert betreffen können.

Mögliche Probleme bei Verkaufsprozessen

Oder anders gesagt: Wenn ein Startup während der Ehe deutlich an Wert gewinnt, kann dieser Wertzuwachs im Fall einer Scheidung grundsätzlich im Rahmen des Zugewinnausgleichs relevant werden. Da das Vermögen vieler Gründer:innen überwiegend in Unternehmensanteilen gebunden ist und nicht in liquider Form vorliegt, entsteht in solchen Fällen ein potenzieller Liquiditätsdruck. Der Ausgleichsanspruch muss in der Praxis häufig in Geld erfüllt werden, obwohl der zugrunde liegende Wert ausschließlich in den Beteiligungen am Unternehmen besteht, wie Raggl beschreibt.

Da die Anteile am Startup für viele Gründer:innen den überwiegenden Teil ihres Vermögens ausmachen, kann dies Transaktionen beeinflussen. Insbesondere bei Verkaufsprozessen oder Finanzierungsrunden kann dies zu zeitlichen Verzögerungen oder zusätzlichen Abstimmungs- und Verhandlungserfordernissen führen.

Ehevertrag als Lösung

Familienrechtsexpertin Valentina Philadelphy-Steiner riet bereits 2024: „Um sich vor den negativen Folgen einer Krise zu schützen, ist Vorsorge durch vertragliche Regelungen unerlässlich. In einem Ehevertrag sollten Themen wie die Aufteilung des Vermögens, die Haftung für gemeinsame Schulden und die Übertragung von Unternehmensanteilen klar geregelt werden.“

Die Vertragsgestaltung sollte den besonderen Herausforderungen der Startup-Welt Rechnung tragen. Dazu gehöre beispielsweise die Bewertung von Unternehmensanteilen, die während der Ehe gegründet oder aufgebaut wurden. Auch der Umgang mit geistigem Eigentum, das sowohl privat als auch geschäftlich genutzt wird, müsse der Rechtsanwältin zufolge klar geregelt sein.

Lage in Österreich

Konkret auf Österreich bezogen sind Unternehmensanteile bei einer Scheidung gesetzlich grundsätzlich vom Aufteilungsvermögen ausgenommen (§ 82 EheG), um den Betrieb als Erwerbsquelle zu erhalten. Dennoch lauern erhebliche finanzielle Risiken: Starkes Wertwachstum oder während der Ehe investierte Ersparnisse können zu hohen Unterhalts- und Ausgleichszahlungen führen, die im schlimmsten Fall die Liquidität des Startups gefährden. Eine proaktive Absicherung sei für Gründer:innen daher essenziell. Als wichtigste Hebel gelten ein Ehevertrag zur Vereinbarung der Gütertrennung sowie eine strategische „Marriage Clause“ im Gesellschaftsvertrag, die verhindern soll, dass Ex-Partner im Ernstfall Mitspracherechte im Cap Table erhalten.

Co-Founder in der Pflicht

Raggl indes weiß, dass viele Gründer:innen erstmals im Zuge der ersten Finanzierungsrunde von diesem Thema hören: „Es ist nicht unüblich, dass Investor:innen verlangen, dass Gründer:innen eine ehevertragliche Regelung in Bezug auf ihre Unternehmensanteile treffen. Co-Founder sollten dieses Thema frühzeitig besprechen, um klare Verhältnisse über Eigentum und wirtschaftliche Interessen am Unternehmen zu schaffen“, rät sie.

Abschließend betont die Investorin, dass ein Ehevertrag nichts mit Misstrauen zu tun hat. Es gehe darum, kluge Entscheidungen zu treffen und gemeinsam klare und faire Regeln festzulegen. Der Ehevertrag wird damit nicht als Ausdruck von Distanz verstanden, sondern als Instrument: „Es geht darum, Klarheit zu schaffen und alle Beteiligten zu schützen – Gründer:innen, Ehepartner:innen, Investor:innen und das Unternehmen selbst.“

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AI Summaries

Zwei Millionen Euro für die Förderung von Drohnen in Österreich

  • AIRlabs Austria wurde erst im Jänner 2020 gegründet und ist ein „gemeinwohlorientiertes Innovationslabor“, das diverse Stakeholder zusammen bringt, um unbemannte Luftfahrzeuge (UAVs) in Österreich zu fördern.
  • AIRlabs wird dabei im FTI-Luftfahrtprogramm „TAKE OFF“ des Innovationsministeriums BMK gefördert und von der FFG abgewickelt.
  • Das Fördervolumen des BMK beläuft sich auf zwei Millionen Euro.
  • Eigentümer der AIRlabs Austria sind laut Firmenbuch Unternehmen wie die Frequentis AG (18,00%) und FACC (18,00%) sowie Forschungseinrichtungen wie FH Joanneum (34,00%), FH Kärnten (10,00%), TU Graz (10,00%) und das AIT (10,00%).
  • Am 29. Juli wurde eine Kooperation zwischen der Wirtschaftskammer Österreich (WKÖ) und AIRlabs Austria bekannt gegeben – medienwirksam auf dem Flugfeld Wiener Neustadt, unter Anwesenheit der Niederösterreichischen Landesobfrau Johanna Mikl-Leitner.
  • Geht es nach Mahrer und Mikl-Leitner, dann sollen auch mittelständische Unternehmen (KMU) in das Drohnengeschäft eingebunden werden – und auch Startups, wie Mahrer dem brutkasten im Rahmen der Veranstaltung sagt.

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