28.06.2022

Airbnb verhängt weltweites Partyverbot in Unterkünften

Das Partyverbot in Airbnb-Unterkünften wurde bereits 2020 im Zuge der Corona-Regelungen vorübergehend eingeführt und gilt nun dauerhaft.
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Airbnb fixiert IPO
(c) Adobe Stock - AlesiaKan

Partys feiern ist vor allem bei jungen Menschen oft ein wichtiger Bestandteil des Urlaubs. Das passiert dann nicht nur in Clubs und Bars. In Airbnb-Unterkünften kam es dadurch in der Vergangenheit oft zu Problemen mit betroffenen Nachbar:innen. Immer wieder gab es sogar Fälle von „Partyhaus-Unterkünften“, die immer wieder nur zu diesem Zweck angemietet wurden. Nun verhängt die Vermittlungsplattform ein weltweites Partyverbot.

Partyverbot bei Airbnb: Wegen Corona eingeführt, nun dauerhaft

Tatsächlich gibt es ein solches bereits seit August 2020. Damals wurde die Einführung aber mit der Corona-Pandemie erklärt und als „vorübergehend“ tituliert. Von airbnb heißt es dazu in einer aktuellen Aussendung: „Als die Pandemie ausbrach und viele Bars und Clubs schließen mussten oder ihre Öffnungszeiten und Gäste-Kapazitäten einschränkten, beobachteten wir, dass einige Leute ihre Partys in gemietete Wohnungen verlegten, auch in Unterkünfte auf Airbnb. Dies war für uns besorgniserregend, sowohl wegen der Störung durch nicht genehmigte Partys als auch wegen des Risikos, dass solche Zusammenkünfte das Virus verbreiten könnten“.

Obergrenze für Personen pro Unterkunft fällt

Eingeführt wurde damals im August 2020 auch eine Obergrenze von 16 Personen pro Unterkunft. Diese fällt nun mit Verweis darauf, dass größere Unterkünfte auch mehr Platz bieten können. Diese seien aber verantwortungsvoll zu nutzen und dabei sei eben das Partyverbot zu beachten. Das Verbot gilt auch für andere „Veranstaltungen und Versammlungen mit offener Einladung“.

Airbnb: Deutliche Konsequenzen für Verstoß gegen Partyverbot

Die neue Richtlinie sieht auch handfeste Konsequenzen für Personen vor, die sich nicht daran halten. „Diese reichen von der Sperrung des Kontos bis zum vollständigen Ausschluss von der Plattform“, heißt es von Airbnb. Im Jahr 2021 seien weltweit mehr als 6.600 Gäste von gesperrt worden, weil sie gegen das Partyverbot verstoßen haben. Für Gastgeber:innen gibt es dabei eine Unterstützung seitens der Plattform im Fall von Sachschäden. Zudem bietet Airbnb eine 24-Stunden-Sicherheitshotline und „Nachbarschafts-Support“.

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Neos und epicenter.works orten Datenschutz-Skandal rund um Härtefallfonds
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In einem Interview mit brutkasten im Februar dieses Jahres hob die Wiener Digitalstadträtin Barbara Novak (SPÖ) den Standort Wien für eine „AI Gigafactory“ noch hervor. Die Abwärme der Server sollte dabei direkt in das bestehende Fernwärmenetz eingespeist werden, so das Konzept. „Bei einer AI Gigafactory fällt sehr viel Abwärme an, mit der bis zu 200.000 Haushalte versorgt werden könnten. Das wäre ein wesentlicher Beitrag zur Dekarbonisierung der Fernwärme und stellt eine klassische Win-win-Situation dar“, so Novak im Interview.

Brief von Digitalstadträtin an EU

Die Auflagen der Förderung seien von Seiten der EU nun aber dahingehend geändert worden, dass das Projekt an keinen bestimmten Standort bzw. an keine definierten Auflagen gebunden werden dürfe, berichtet die Tageszeitung Kurier. Ein zentrales Element der Wiener Bewerbung beinhaltet jedoch die erwähnte Anknüpfung der Gigafactory an das Fernwärmenetz (brutkasten berichtete). Laut Kurier wird in einem offiziellen Brief der Digitalstadträtin an die EU nun dazu aufgerufen, die Auflagen für die Förderung nochmal zu überdenken.

„Einkaufsgemeinschaften“ nicht passend für Stadt Wien

Das Finanzierungsmodell für das 5-Milliarden-Euro-Projekt sah ursprünglich vor, dass zwei Drittel der Mittel von privaten Investoren und ein Drittel gemeinschaftlich von der Stadt Wien, dem Bund sowie der EU aufgebracht werden. Aktuelle Bestrebungen in Brüssel sehen nun jedoch die Bildung von standortungebundenen „Einkaufsgemeinschaften“ vor. Für Wien würde dies bedeuten, dass das Projekt nicht mehr zwingend an die geplante Abwärme-Integration in das Fernwärmenetz gekoppelt werden dürfte. Da diese Koppelung jedoch eine Grundvoraussetzung der Wiener Bewerbung ist, wird eine Beteiligung unter den geänderten Bedingungen derzeit hinterfragt.

Fünf Gigafactories geplant

Bis zum Jahr 2028 plant die Europäische Union den Baubeginn von bis zu fünf neuen „AI-Gigafactories“. Diese hochmodernen Rechenzentren sollen speziell auf die enormen Anforderungen zugeschnitten werden, die das Training und der laufende Betrieb fortschrittlicher Künstlicher Intelligenz mit sich bringen. Dabei legt die EU besonderen Wert auf strengste Maßstäbe in den Bereichen Datensicherheit, IT-Schutz und Energieeffizienz.

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