12.08.2020

Airbnb will trotz Krise Börsengang durchziehen

Airbnb wurde von der Coronakrise besonders hart getroffen. Trotzdem will das Unternehmen seine schon länger angekündigten IPO-Pläne nun offenbar umsetzen.
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Airbnb CEO Brian Chesky
Airbnb CEO Brian Chesky (c) Mike Windle/Getty Images for Airbnb

Der Tourismus ist die von der Coronakrise vielleicht am stärksten getroffene Branche. Einen schweren Schlag haben Reisewarnungen und Co. freilich nicht nur der traditionellen Hotel-Brnache, sondern auch ihrem größten Disruptor versetzt. Airbnb entließ bis Anfang Mai rund 1900 Mitarbeiter – etwa ein Viertel des gesamten Personals. Noch im April hatte man sich eine Milliarde US-Dollar von privaten Investoren geholt – zu einer nicht kommunizierten, aber gewiss nicht vorteilhaften Bewertung.

Doch schon im Juni und Juli kamen vom Buchungsplattform-Riesen wieder positive Meldungen. Die Buchungen – nun vor allem im Inland und in ländlichen Gebieten zogen wieder an. In bestimmten Zeiträumen, etwa zwischen 17. Mai und 6. Juni verzeichnete man nach eigenen Angaben sogar ein Plus im Vergleich zum Vorjahr.

IPO: Braucht Airbnb einfach das Geld?

Und doch ist es zu bezweifeln, dass die finanziellen Aussichten für Airbnb – ob der nach wie vor sehr unsicheren Lage im Tourismus – allzu rosig sind. Da kann eine Meldung des Wall Street Journal (WSJ), wonach das Unternehmen seine bereits vor längerer Zeit kommunizierten IPO-Pläne genau jetzt durchziehen will, durchaus überraschen. Laut WSJ, das sich auf Insider bezieht, will Airbnb im August bei der Börsenaufsicht SEC den Börsengang beantragen. Eigentlich sollte das unter Ausschluss der Öffentlichkeit passieren. Vom Unternehmen gibt es entsprechend noch keine offizielle Bestätigung zu diesen Plänen.

Ein möglicher Grund, den ursprünglich tatsächlich für dieses Jahr angekündigten Börsengang nun umzusetzen, könnte sein, dass das Unternehmen weiteres Kapital braucht und sich von Anlegern an der Börse mehr Milde bei der Bewertung erhofft, als von weiteren Investment-Unternehmen. Auch vor der Coronakrise war Airbnb zuletzt nicht profitabel gewesen, was schon damals Zweifel am Erfolg des geplanten Börsengangs aufkommen ließ.

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Das Bitpanda Headquarter in Wien © Bitpanda

Sie machte Wien zum beliebten Standort für die EU-Niederlassungen internationaler Krypto-Unternehmen: die EU-Kryptoregulierung MiCAR. Denn die heimische Finanzmarktaufsicht FMA genießt den Ruf, bei der Erteilung der für das Krypto-Geschäft in der EU notwendigen MiCAR-Lizenz hart, aber fair zu sein.

FMA: „MiCAR auch im Enforcement angekommen“

Nach einigen Meldungen rund um die Erteilung solcher Lizenzen – und in einem Fall einer vorübergehenden Sanktionierung – in den vergangenen Monaten, erfolgte nun erstmals die Verhängung einer Strafe wegen eines MiCAR-Verstoßes durch die FMA. „Damit wird sichtbar, dass die MiCAR nicht mehr nur ein Konzessions- und Aufsichtsthema ist, sondern auch im Enforcement angekommen ist“, heißt es von der Behörde in einer Aussendung dazu.

Termin-Fehler und fehlende Telefonnummer und Mail-Adresse

Getroffen hat es ausgerechnet Österreichs Krypto-Regulatorik-Musterschüler Bitpanda. Konkret machte das Wiener Unicorn bei der Veröffentlichung eines Whitepapers im Zuge eines Token-Launchs im vergangenen Jahr einige Termin- bzw. Formfehler, wie aus der Bekanntmachung der FMA hervorgeht: Das Whitepaper hätte laut Regelwerk bis spätestens 20 Werktage vor Veröffentlichung an die FMA übermittelt werden müssen, was nicht passierte; eine Marketingmitteilung zum Whitepaper wurde unerlaubterweise bereits vor dessen Veröffentlichung verbreitet; und in einer weiteren Marketingmitteilung fehlten ein Disclaimer, eine Telefonnummer und eine Mail-Adresse.

„Unmittelbar nach dem behördlichen Hinweis in Abstimmung mit der FMA behoben“

70.000 Euro Strafe wurden letztlich verhängt. Seitens Bitpanda stellt man auf brutkasten-Anfrage klar: „Alle von der FMA aufgezeigten Punkte wurden jeweils unmittelbar nach dem behördlichen Hinweis in Abstimmung mit der FMA behoben. Wir haben uns für eine rasche, einvernehmliche Beendigung des Verfahrens entschieden. Die Veröffentlichung erfolgte nach dem österreichischen MiCA-Vollzugsgesetz. Das Verfahren ist damit abgeschlossen.“

Zudem betont man beim Scaleup: „Kundengelder, die Sicherheit unserer Plattform oder die Integrität des Bitpanda-Ökosystems waren zu keinem Zeitpunkt beeinträchtigt. Aus den beanstandeten Punkten ist unseren Kundinnen und Kunden kein finanzieller Schaden entstanden.“

Analyse: Musterschüler als erster Bestrafter als falsches Signal

Das genau Bitpanda die erste Strafe auf MiCAR-Basis ausfasst, ist nachvollziehbar und könnte dennoch ein falsches Signal aussenden. Als größter heimischer Player, der in seinen Prozessen eng mit der FMA zusammenarbeitet, überrascht es nicht, dass gelegentlich Formfehler nicht nur passieren sondern auch unmittelbar bemerkt werden. Indessen sind einige große internationale Player weiterhin ohne MiCAR-Lizenz am heimischen Markt aktiv und entziehen sich erfolgreich der Strafverfolgung. Dass der Formfehler durch die FMA verfolgt wird ist korrekt und konsequent; dass ausgerechnet Bitpanda damit zum Exempel wird, wird den großen regulatorischen Themen am Krypto-Markt aber nicht gerecht.

In der Aussendung der FMA äußert man sich zu dieser Thematik indirekt und gewohnt sachlich: „Der Umstand, dass es sich um den ersten veröffentlichten MiCAR-Fall handelt, begründet für sich genommen keine Sonderstellung des betroffenen Unternehmens oder der festgestellten Verstöße.“

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AI Summaries

Airbnb will trotz Krise Börsengang durchziehen

  • Der Tourismus ist die von der Coronakrise vielleicht am stärksten getroffene Branche.
  • Airbnb entließ bis Anfang Mai rund 1900 Mitarbeiter – etwa ein Viertel des gesamten Personals.
  • Doch schon im Juni und Juli kamen vom Buchungsplattform-Riesen wieder positive Meldungen.
  • Nun berichtet das Wall Street Journal, dass Airbnb seinen IPO beantragen will.
  • Ein möglicher Grund, den ursprünglich tatsächlich für dieses Jahr angekündigten Börsengang nun umzusetzen, könnte sein, dass das Unternehmen weiteres Kapital braucht und sich von Anlegern an der Börse mehr Milde bei der Bewertung erhofft, als von weiteren Investment-Unternehmen.
  • Auch vor der Coronakrise war Airbnb zuletzt nicht profitabel gewesen, was schon damals Zweifel am Erfolg des geplanten Börsengangs aufkommen ließ.

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