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Schon vor der Coronakrise bezweifelten – einigen Negativbeispielen sei Dank – einige Analysten und Experten die Erfolgsaussichten eines Börsengangs der Buchungsplattform Airbnb. Es kann also durchaus paradox wirken, dass das Unternehmen genau jetzt, in einem Jahr, in dem das Geschäft zwischenzeitlich durch Lockdowns nahezu gänzlich einbrach und sich noch immer nicht wirklich erholt hat, um seinen IPO ansucht.
Airbnb IPO: Zeitpunkt und Konditionen noch offen
Doch entsprechenden Medienberichten folgte nun die offizielle Bestätigung durch Airbnb, das sich damit schon einmal in den für börsennotierte Unternehmen obligatorischen trocken-juristischen Ad Hoc-Meldungen übt. Man habe das entsprechende Formular mit dem Ansuchen vertraulich bei der Börsenaufsicht SEC eingebracht. Die Anzahl an Aktien sowie deren Preis seien gegenwärtig noch nicht fixiert. Zum Zeitpunkt heißt es: “Es wird erwartet, dass der Börsengang nach Abschluss des Überprüfungsprozesses der SEC stattfindet, vorbehaltlich der Markt- und sonstigen Bedingungen”.
Darüber, warum Airbnb den IPO trotz Krise durchzieht, wird freilich spekuliert. Grundsätzlich dürften die aktuellen Zahlen nicht ganz so schlimm aussehen, wie man erwarten könnte. Und durch den “Vertraulichen Antrag”, der den Börsengang zeitlich noch nicht festlegt, bleibt für das Unternehmen mehr Flexibilität. Man könnte also auch die Quartalszahlen des dritten Quartals abwarten, um diese dann tatsächlich als Basis der Einreichung heranzuziehen. Eines ist jedenfalls klar: Mit Abschlägen zu bereits zuvor erzielten Unternehmensbewertungen muss Airbnb bei seinem IPO definitiv rechnen. Hierfür dürfte es allerdings in der Öffentlichkeit auch entsprechendes Verständnis geben.