01.02.2023

Austria Wirtschaftsservice startet neue KI-Förderung – pro Unternehmen bis 150.000 Euro

Mit einem neuen Förderprogramm der Austria Wirtschaftsservice (aws) sollen künftig Unternehmen bei der Entwicklung und dem Einsatz von vertrauenswürdiger Künstlicher Intelligenz unterstützt werden.
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Künstliche Intelligenz hat in Österreich keinen hohen Stellenwert.
(c) Adobe Stock / metamorworks

„AI Unternehmen und Wachstum“ lautet der Name des neuen Förderprogramms der Austria Wirtschaftsservice (aws), das künftig Künstliche Intelligenz als Schlüsseltechnologie in Österreich stärken soll. Im Rahmen des Programms werden Startups, KMU und große Unternehmen bei ihren AI-Projekten mit Förderungen unterstützt. Insgesamt stehen die drei Module „AI-Start“, „AI-Adoption“ und „AI-Wissen“ zur Verfügung. Finanziert wird „AI Unternehmen und Wachstum“ mit sechs Millionen Euro durch den Fonds Zukunft Österreich. Anträge können über den aws Fördermanager ab sofort gestellt werden, wie die Förderbank des Bundes am Mittwoch in einer Aussendung bekannt gab.

AI Unternehmen und Wachstum im Detail

In den drei Modulen „AI-Start“, „AI-Adoption“ und „AI-Wissen“ werden österreichische Unternehmen in unterschiedlichen Phasen begleitet. Die aws veröffentlichte dazu folgende Details zu den einzelnen Förderschienen

  • Mit „AI-Start“ wird die erstmalige Umsetzung eines Projekts, das auf künstlicher Intelligenz basiert, in KMU mit bis zu 15.000 Euro unterstützt. Hierbei wird mit Hilfe eines Kooperations- und Umsetzungspartners ein KI-Projekt geplant, implementiert und zumindest bis zu einem abgeschlossenen Piloten umgesetzt. Orientierung bietet der aws KI-Marktplatz, wo Antragstellerinnen und Antragsteller potenzielle Kooperations- und Umsetzungspartner, sowie Basisinformationen zu der Technologie AI und dessen Anwendungsfälle finden.
  • Bei „AI-Adaption“ werden innovative vertrauenswürdige AI-Vorhaben unterstützt. Ein besonderer Fokus liegt dabei in der Vorbereitung auf die kommenden europäischen Regulierungen, Standards, Normen und Zertifizierungen im Bereich der künstlichen Intelligenz. Hier stehen pro Unternehmen bis zu 150.000 Euro zur Verfügung.
  • Ziel des Förderungsprogramms „AI-Wissen“ ist der Wissensaufbau für Unternehmen in den Bereichen AI-Datenstrategie sowie AI-Geschäfts- und Innovationsschutzstrategie. Die Förderung erfolgt in Form von Innovationsberatungsdienstleistungen der aws im Ausmaß von maximal 20 Stunden, der Zuschuss beträgt bis zu 20.000 Euro.

Teil von AI Mission Austria

„AI Unternehmen und Wachstum“ ist Teil der gemeinsamen Förderinitiative „AI Mission Austria“. Die Initiative wird im Auftrag des Wirtschaftsministeriums, Bildungsministerium und Finanzministeriums von der aws, der FFG und FWF abgewickelt.

AI Mission Austria erfolgt vor dem Hintergrund, dass für die gesamte AI-Branche mit einem Umsatzwachstum von bis zu 40 Prozent in den kommenden vier Jahren gerechnet wird. Mit der Förderung soll insbesondere vertrauenswürdige Künstliche Intelligenz gefördert werden, ein Bereich in dem noch nicht viele heimische Unternehmen aktiv sind, wie es von Seiten der aws heißt.


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Das Bitpanda Headquarter in Wien © Bitpanda

Sie machte Wien zum beliebten Standort für die EU-Niederlassungen internationaler Krypto-Unternehmen: die EU-Kryptoregulierung MiCAR. Denn die heimische Finanzmarktaufsicht FMA genießt den Ruf, bei der Erteilung der für das Krypto-Geschäft in der EU notwendigen MiCAR-Lizenz hart, aber fair zu sein.

FMA: „MiCAR auch im Enforcement angekommen“

Nach einigen Meldungen rund um die Erteilung solcher Lizenzen – und in einem Fall einer vorübergehenden Sanktionierung – in den vergangenen Monaten, erfolgte nun erstmals die Verhängung einer Strafe wegen eines MiCAR-Verstoßes durch die FMA. „Damit wird sichtbar, dass die MiCAR nicht mehr nur ein Konzessions- und Aufsichtsthema ist, sondern auch im Enforcement angekommen ist“, heißt es von der Behörde in einer Aussendung dazu.

Termin-Fehler und fehlende Telefonnummer und Mail-Adresse

Getroffen hat es ausgerechnet Österreichs Krypto-Regulatorik-Musterschüler Bitpanda. Konkret machte das Wiener Unicorn bei der Veröffentlichung eines Whitepapers im Zuge eines Token-Launchs im vergangenen Jahr einige Termin- bzw. Formfehler, wie aus der Bekanntmachung der FMA hervorgeht: Das Whitepaper hätte laut Regelwerk bis spätestens 20 Werktage vor Veröffentlichung an die FMA übermittelt werden müssen, was nicht passierte; eine Marketingmitteilung zum Whitepaper wurde unerlaubterweise bereits vor dessen Veröffentlichung verbreitet; und in einer weiteren Marketingmitteilung fehlten ein Disclaimer, eine Telefonnummer und eine Mail-Adresse.

„Unmittelbar nach dem behördlichen Hinweis in Abstimmung mit der FMA behoben“

70.000 Euro Strafe wurden letztlich verhängt. Seitens Bitpanda stellt man auf brutkasten-Anfrage klar: „Alle von der FMA aufgezeigten Punkte wurden jeweils unmittelbar nach dem behördlichen Hinweis in Abstimmung mit der FMA behoben. Wir haben uns für eine rasche, einvernehmliche Beendigung des Verfahrens entschieden. Die Veröffentlichung erfolgte nach dem österreichischen MiCA-Vollzugsgesetz. Das Verfahren ist damit abgeschlossen.“

Zudem betont man beim Scaleup: „Kundengelder, die Sicherheit unserer Plattform oder die Integrität des Bitpanda-Ökosystems waren zu keinem Zeitpunkt beeinträchtigt. Aus den beanstandeten Punkten ist unseren Kundinnen und Kunden kein finanzieller Schaden entstanden.“

Analyse: Musterschüler als erster Bestrafter als falsches Signal

Das genau Bitpanda die erste Strafe auf MiCAR-Basis ausfasst, ist nachvollziehbar und könnte dennoch ein falsches Signal aussenden. Als größter heimischer Player, der in seinen Prozessen eng mit der FMA zusammenarbeitet, überrascht es nicht, dass gelegentlich Formfehler nicht nur passieren sondern auch unmittelbar bemerkt werden. Indessen sind einige große internationale Player weiterhin ohne MiCAR-Lizenz am heimischen Markt aktiv und entziehen sich erfolgreich der Strafverfolgung. Dass der Formfehler durch die FMA verfolgt wird ist korrekt und konsequent; dass ausgerechnet Bitpanda damit zum Exempel wird, wird den großen regulatorischen Themen am Krypto-Markt aber nicht gerecht.

In der Aussendung der FMA äußert man sich zu dieser Thematik indirekt und gewohnt sachlich: „Der Umstand, dass es sich um den ersten veröffentlichten MiCAR-Fall handelt, begründet für sich genommen keine Sonderstellung des betroffenen Unternehmens oder der festgestellten Verstöße.“

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