25.02.2026
ERÖFFNUNG

AI Factory Austria: Was der neue AI:AT Coworking Hub für KI-Startups bietet

Die AI Factory Austria hat mit dem AI:AT Coworking Hub in Wien eine neue zentrale Anlaufstelle für die heimische KI-Szene eröffnet. Wir waren vor Ort und haben uns angesehen, warum der dortige Zugang zu europäischen Supercomputern für Startups ein Gamechanger sein soll.
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(c) AIT/APA-Fotoservice/Krisztian Juhasz

Mit der Eröffnung des AI:AT Coworking Hubs in Sankt Marx bekommt die heimische KI-Szene eine neue zentrale Anlaufstelle. Die sogenannte AI Factory Austria fungiert dabei als unabhängiger Zugangspunkt für anspruchsvolle Projekte rund um Künstliche Intelligenz. „Wir schaffen damit ein wichtiges Angebot zur Beherrschung von KI-Technologien und der Umsetzung herausfordernder KI-Projekte und sichern für unsere Unternehmen, darunter viele KMU und Startups, den Zugang zu KI-Hardware und Kompetenzen“, so Innovationsminister Peter Hanke im Rahmen der Eröffnung.

Raum für Zusammenarbeit und Weiterbildung

Der Hub ist als Ort für gemeinsames Arbeiten und als Treffpunkt für Starups, Industrie, Forschung und Verwaltung gedacht. Gründer:innen stehen insgesamt 94 Coworking-Plätze zur Verfügung. Schon jetzt nutzen 67 Personen aus 28 verschiedenen Unternehmen das Angebot vor Ort.

(c) martin pacher / brutkasten

Neben den Arbeitsplätzen gibt es einen eigenen Trainingsraum. Dort finden Kurse für Einsteiger, aber auch hochspezialisierte technische Trainings statt. Seit dem Start der ersten Angebote im Juli 2025 wurden bereits mehr als 20 Trainings mit über 900 Teilnehmer:innen abgehalten und mehr als 40 Projekte begleitet. Hinter dem Projekt steht ein breites Bündnis, das vom AIT Austrian Institute of Technology und Advanced Computing Austria geleitet und durch ein österreichweites Konsortium umgesetzt wird.

(c) martin pacher / brutkasten

Zugang zu Supercomputern als „Gamechanger“

Welchen konkreten Nutzen das neue Zentrum für junge Unternehmen hat, zeigt das Startup AI Baseline. Das Team entwickelt KI-gestützte Architekturen zur automatisierten Dokumentenanalyse. Für Baseline bietet der Hub neben den Büroräumen vor allem ein Netzwerk, um sich mit anderen Startups in Österreich auszutauschen und Tipps zu teilen. Der größte Vorteil aus Sicht des Startups ist die technische Infrastruktur: Da die aufwendigen KI-Modelle des Startups enorm rechenintensiv sind, ist die mögliche Anbindung an den Supercomputer essenziell. Co-Founder und CTO Alexander Czech beschreibt gegenüber brutkasten diese Möglichkeit als „Gamechanger“ für sein Startup.

AI-Baseline Co-Founder und CTO Alexander Czech | (c) martin pacher / brutkasten

Internationale Vernetzung

Die Abendveranstaltung zur Eröffnung, zu der rund 300 Gäste kamen, zeigte auch, wie international das Projekt vernetzt ist. Nach einem Vortrag von Andreas Liebl von der appliedAI Initiative diskutierten Fachleute aus Wirtschaft, Forschung und Politik über Europas Zukunft in der KI. Zudem berichteten Gäste aus anderen europäischen Ländern, wie etwa aus der Slowakei und Slowenien, von ihren Erfahrungen mit ähnlichen Projekten. Um zu zeigen, wer den neuen Hub in Wien bereits nutzt, wurden am Abend neben Baseline auch noch weitere Startups wie anyconcept, Neoalp und Sinntelligence vorgestellt.

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Laura Raggl | Foto: Fabianklima.at

In der Startup-Szene waren bereits Paare in der Gründerschaft ebenso Thema, wie auch alleinerziehende Mütter. Was jedoch als unangenehm gilt und weniger in den Fokus gerät, ist der Ehevertrag bei Founder:innen. Genau dieses Spannungsfeld hat die Investorin Laura Raggl, Managing Partner bei ROI Ventures, jüngst in einem LinkedIn-Post aufgegriffen – und damit eine Debatte angestoßen.

Die Gesamtscheidungsrate in Österreich liegt aktuell bei 36,5 Prozent und ist damit seit Jahren rückläufig. Im Jahr 2024 wurden laut Statistik Austria 14.963 Ehen geschieden, während die vorläufigen Daten für 2025 mit 15.217 Ehescheidungen auf einem ähnlichen Niveau blieben. So viel zur Statistik.

Ehe und Startup

Im eigentlichen Kern geht es um die Frage, was passiert, wenn sich Gründer:innen trennen – und wie sich der während der Ehe entstandene Unternehmenswert in rechtlichen Auseinandersetzungen niederschlagen kann. Gerade in Rechtsordnungen mit Zugewinnausgleich kann der Wertzuwachs eines Unternehmens im Trennungsfall zu erheblichen Ausgleichszahlungen führen. Für Startups, deren Vermögen oft in illiquiden Anteilen gebunden ist, kann das zu einem realen Liquiditätsproblem werden.

Raggl formuliert es derart: „Dein Ehepartner oder deine Ehepartnerin kann indirekt einen Teil deines Startups besitzen. Den meisten Gründer:innen ist das nicht bewusst. Wenn du ohne Ehevertrag heiratest, gilt in vielen Rechtsordnungen (Raggl bezieht sich in ihrem Post auf Deutschland) der gesetzliche Güterstand der Zugewinngemeinschaft. Das bedeutet: Deine Anteile bleiben rechtlich dir zugeordnet. Aber der Wertzuwachs während der Ehe kann im Fall einer Scheidung geteilt werden. Für Gründer:innen entsteht dadurch ein echtes Risiko.“ Gemeint ist dabei die wirtschaftliche Beteiligung über Vermögensausgleichsansprüche, die im Ernstfall den Unternehmenswert betreffen können.

Mögliche Probleme bei Verkaufsprozessen

Oder anders gesagt: Wenn ein Startup während der Ehe deutlich an Wert gewinnt, kann dieser Wertzuwachs im Fall einer Scheidung grundsätzlich im Rahmen des Zugewinnausgleichs relevant werden. Da das Vermögen vieler Gründer:innen überwiegend in Unternehmensanteilen gebunden ist und nicht in liquider Form vorliegt, entsteht in solchen Fällen ein potenzieller Liquiditätsdruck. Der Ausgleichsanspruch muss in der Praxis häufig in Geld erfüllt werden, obwohl der zugrunde liegende Wert ausschließlich in den Beteiligungen am Unternehmen besteht, wie Raggl beschreibt.

Da die Anteile am Startup für viele Gründer:innen den überwiegenden Teil ihres Vermögens ausmachen, kann dies Transaktionen beeinflussen. Insbesondere bei Verkaufsprozessen oder Finanzierungsrunden kann dies zu zeitlichen Verzögerungen oder zusätzlichen Abstimmungs- und Verhandlungserfordernissen führen.

Ehevertrag als Lösung

Familienrechtsexpertin Valentina Philadelphy-Steiner riet bereits 2024: „Um sich vor den negativen Folgen einer Krise zu schützen, ist Vorsorge durch vertragliche Regelungen unerlässlich. In einem Ehevertrag sollten Themen wie die Aufteilung des Vermögens, die Haftung für gemeinsame Schulden und die Übertragung von Unternehmensanteilen klar geregelt werden.“

Die Vertragsgestaltung sollte den besonderen Herausforderungen der Startup-Welt Rechnung tragen. Dazu gehöre beispielsweise die Bewertung von Unternehmensanteilen, die während der Ehe gegründet oder aufgebaut wurden. Auch der Umgang mit geistigem Eigentum, das sowohl privat als auch geschäftlich genutzt wird, müsse der Rechtsanwältin zufolge klar geregelt sein.

Lage in Österreich

Konkret auf Österreich bezogen sind Unternehmensanteile bei einer Scheidung gesetzlich grundsätzlich vom Aufteilungsvermögen ausgenommen (§ 82 EheG), um den Betrieb als Erwerbsquelle zu erhalten. Dennoch lauern erhebliche finanzielle Risiken: Starkes Wertwachstum oder während der Ehe investierte Ersparnisse können zu hohen Unterhalts- und Ausgleichszahlungen führen, die im schlimmsten Fall die Liquidität des Startups gefährden. Eine proaktive Absicherung sei für Gründer:innen daher essenziell. Als wichtigste Hebel gelten ein Ehevertrag zur Vereinbarung der Gütertrennung sowie eine strategische „Marriage Clause“ im Gesellschaftsvertrag, die verhindern soll, dass Ex-Partner im Ernstfall Mitspracherechte im Cap Table erhalten.

Co-Founder in der Pflicht

Raggl indes weiß, dass viele Gründer:innen erstmals im Zuge der ersten Finanzierungsrunde von diesem Thema hören: „Es ist nicht unüblich, dass Investor:innen verlangen, dass Gründer:innen eine ehevertragliche Regelung in Bezug auf ihre Unternehmensanteile treffen. Co-Founder sollten dieses Thema frühzeitig besprechen, um klare Verhältnisse über Eigentum und wirtschaftliche Interessen am Unternehmen zu schaffen“, rät sie.

Abschließend betont die Investorin, dass ein Ehevertrag nichts mit Misstrauen zu tun hat. Es gehe darum, kluge Entscheidungen zu treffen und gemeinsam klare und faire Regeln festzulegen. Der Ehevertrag wird damit nicht als Ausdruck von Distanz verstanden, sondern als Instrument: „Es geht darum, Klarheit zu schaffen und alle Beteiligten zu schützen – Gründer:innen, Ehepartner:innen, Investor:innen und das Unternehmen selbst.“

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