24.06.2025
KI-STANDORT

AI Factory Austria: Fahrplan für die nächsten Monate präsentiert

Mit der AI Factory Austria (AI:AT) will Österreich eine zentrale Rolle in der europäischen KI-Landschaft spielen. Das Zentrum der neuen Initiative ist ein Supercomputer, der an der TU Wien gebaut wird. In einer Pressekonferenz am heutigen Dienstag wurde der Fahrplan für die nächsten Monate nun präsentiert.
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Die AI Factory soll ein physischer Hub zur Stärkung des Innovationsstandortes Österreich werden. | Symbolbild, Foto: Adobe Stock

Bereits vor einigen Monaten wurde der Aufbau dieser neuen AI Factory Austria verkündet – im Juli soll das Projekt tatsächlich starten. Brutkasten hat bereits im März darüber berichtet. Der neue KI-Hub soll als One-Stop-Shop, Co-Working-Space und Community-Zentrum dienen und damit Forschung, Wirtschaft und Industrie branchenübergreifend vereinen.

Projekt steht in den Startlöchern

Bereits im Juli beginnt die Startphase – das Projekt befinde sich zu dem Zeitpunkt noch in der „Startup-Phase“ und wolle Mitarbeiter:innen anstellen, so heißt es in der Pressekonferenz. Im Rahmen des AIT-Events „Technology Talks“ gibt es im September ein Kick-off-Event. Erste Services sollen bereits im Oktober zur Verfügung stehen, ein Startup Accelerator folgt im Jänner 2026. Das Angebot umfasst Trainings, Informationen zu gesetzlichen Rahmenbedingungen und konkrete Unterstützung zur Entwicklung vertrauenswürdiger KI. Der Supercomputer soll ab Jänner 2027 betriebsbereit sein.

„Firmen und öffentliche Einrichtungen sollen hier leicht verständliche Informationen und niederschwellige Zugänge zu KI-Lösungen erhalten“, so Andreas Kugi, Scientific Director am AIT am heutigen Dienstag.

Niederschwelliges Angebot für Startups

Das Programm sei vor allem als niederschwellige Lösung für Startups und KMUs gedacht. Anwendungsfelder seien unter anderem im Biotech-Bereich, in der öffentlichen Verwaltung, Physik oder Entwicklung von neuen Werkstoffen, um nur Einige zu nennen. Insgesamt seien die Möglichkeiten aber beinahe grenzenlos, heißt es.

Besonders Startups seien gezielt dazu aufgerufen, sich für die Angebote zu bewerben – dies könne man direkt über die Website tun. Ideen können dann im Zuge des Programmes weiterentwickelt werden – mit Unterstützung von KI-Expert:innen. Auch eine Zusammenarbeit mit internationalen Firmen wie beispielsweise Meta sei vorstellbar.

Kofinanziert von EU und Bund

Für das Vorhaben werden 80 Millionen Euro in die Hand genommen. 40 kommen von der EU; 40 von der Republik Österreich. Das Vorhaben wird von ACA (Advanced Computing Austria) und dem AIT (Austrian Institute of Technology) koordiniert. Die Basis der technischen Infrastruktur bietet der bewährte Vienna Scientific Cluster.

Obwohl die AI Factory Austria ein außeruniversitäres Projekt ist, sind zahlreiche österreichische Unis an dem Projekt beteiligt. Neben AIT und ACA, einer Tochtergesellschaft von TU Wien, Universität Wien und dem Verein HPC Austria, sind die Unis Wien, Innsbruck und Linz, Universität für Bodenkultur (Boku), TU Graz beteiligt. Außerdem mit dabei sind das Institute of Science and Technology Austria (ISTA), die Akademie der Wissenschaften (ÖAW), der Hightech-Inkubator Inits und die EODC Earth Observation Data Centre for Water Resources Monitoring GmbH.

Das Projekt basiert auf drei strategischen Säulen: Ein High-Performance-Computing-Cluster (HPC) – mit angesetzten 50 Millionen Euro ist das der teuerste Teil des Projektes. Die zweite Säule ist der Aufbau moderner Software-Services. Die dritte Säule ist ein AI Factory Hub als physisches Innovations- und Community-Zentrum.

Österreich will wettbewerbsfähiger werden

Ziel der AI Factory Austria sei es KI-Drehscheibe im europaweiten Vergleich zu werden, sagte man in der Pressekonferenz. Doch ein weiterer, noch größerer Schritt am Weg zur Wettbewerbsfähigkeit Europas sind die sogenannten Gigafabriken. Erst kürzlich hat die Stadt Wien verkündet, sich als Standort für eine von fünf AI Gigafactories beworben zu haben (brutkasten berichtete). Für die AI Gigafactory sind fünf Milliarden Euro angesetzt, die zu 65 Prozent aus der Privatwirtschaft und zu 35 Prozent aus öffentlichen Mitteln finanziert werden sollen.

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Die EU-Entgelttransparenzrichtlinie soll den Gender Pay Gap verringern | (c) Marek Studzinski via Unsplash
Die EU-Entgelttransparenzrichtlinie soll den Gender Pay Gap verringern | (c) Marek Studzinski via Unsplash

Sie soll den Gender Pay Gap verkleinern, indem Unternehmen etwa konkrete Auskünfte über Gehälter geben müssen: Bereits 2023 beschloss das EU-Parlament die Entgelttransparenzrichtlinie. Mit einer Frist von drei Jahren sollte sie von den Mitgliedstaaten bis 7. Juni 2026 umgesetzt werden. Weil es eine Richtlinie (und keine Verordnung) ist, hatten die Nationalstaaten dabei einen gewissen Gestaltungsspielraum.

Begutachtungsentwurf im Alleingang zu Frist-Ende

Dieser führte wohl auch dazu, dass Sozialpartner und Regierung in Österreich sich nicht zeitgerecht auf die konkrete gesetzliche Umsetzung einigen konnten – ähnliches passierte übrigens in mehreren EU-Staaten. Nachdem es ein Ultimatum gestellt hatte, legte das SPÖ-geführte Sozial- und Arbeitsministerium zum Ablauf der Frist im Juni einen in Eigenregie erstellten Begutachtungsentwurf vor – zum Ärger mehrere Sozialpartner, etwa der Industriellenvereinigung (IV), die eine “Bürokratielawine” befürchtet.

Öffentlich ist dieser Entwurf noch nicht verfügbar. IV, Wirtschaftskammer, Gewerkschaftsbund (ÖGB) und Co., die ihn vorliegen haben, diskutieren aber längst per Presseaussendungen zu den Inhalten weiter. Während die konkreten vorgesehen Maßnahmen erst mit dem offiziellen Entwurf klar sein werden, steht bereits fest: Auf die eine oder andere Weise müssen die neuen Transparenzpflichten aus der Richtlinie von Unternehmen am Ende umgesetzt werden. Denn diese gibt klare Mindestanforderungen für die Nationalstaaten vor.

EU sieht Intransparenz als Ursache des Gender Pay Gap

Die EU will mit der Entgelttransparenzrichtlinie das bekanntlich in der Praxis nicht ausreichend umgesetzte Recht auf gleichen Lohn für gleiche oder gleichwertige Arbeit sichern. Und bisher scheiterte die Bekämpfung der ungleichen Bezahlung von Männern und Frauen laut Analysen der EU-Kommission vor allem an der mangelnden Transparenz der betrieblichen Gehaltssysteme. Ziel der Richtlinie ist nichts weniger als ein grundlegender Kulturwandel in den Personalabteilungen: weg von historisch gewachsenen, intransparenten Gehaltsstrukturen hin zu nachvollziehbaren, geschlechtsneutralen Systemen.

Das sind die Eckpunkte der Richtlinie:

  • Gehaltstransparenz schon im Bewerbungsprozess: Arbeitgeber müssen Jobsuchenden das Einstiegsgehalt oder eine entsprechende Gehaltsspanne bereits vor dem ersten Gespräch mitteilen (z. B. direkt im Inserat). Die Frage nach dem letzten Gehalt beim vorherigen Arbeitgeber ist künftig gesetzlich verboten.
  • Individuelles Auskunftsrecht: Beschäftigte können schriftlich Auskunft darüber verlangen, wie viel Kolleg:innen im Durchschnitt verdienen, die eine gleiche oder gleichwertige Arbeit verrichten – aufgeschlüsselt nach Geschlecht. Unternehmen müssen diese Daten innerhalb von maximal zwei Monaten liefern und die Belegschaft einmal jährlich proaktiv über dieses Recht informieren.
  • Schluss mit Schweigeklauseln: Vertragliche Klauseln, die Mitarbeitenden verbieten, über ihr Gehalt zu sprechen, werden ungültig.
  • Offenlegung der Aufstiegskriterien: Die Maßstäbe für die Festlegung des Gehalts und die Karriereentwicklung müssen für alle Beschäftigten leicht zugänglich sein. Betriebe mit weniger als 50 Beschäftigten können von der Pflicht zur Offenlegung der Aufstiegskriterien ausgenommen werden.
  • Verpflichtende Gehaltsberichte (Gender Pay Gap): Größere Betriebe müssen regelmäßig Kennzahlen zum geschlechtsspezifischen Lohnunterschied berechnen und veröffentlichen. Dafür gilt ein gestaffelter Zeitplan:
    • Ab 250 Beschäftigten: Jährliche Berichterstattung, erstmals zum 7. Juni 2027.
    • 150 bis 249 Beschäftigte: Berichterstattung alle drei Jahre, erstmals zum 7. Juni 2027.
    • 100 bis 149 Beschäftigte: Berichterstattung alle drei Jahre, erstmals zum 7. Juni 2031.
  • Pflicht zum Lohnaudit: Weist dieser Bericht in einer Beschäftigtengruppe eine ungerechtfertigte Lohnlücke von 5 Prozent oder mehr auf, die nicht innerhalb von sechs Monaten korrigiert wird, muss der Arbeitgeber gemeinsam mit der Arbeitnehmervertretung eine formelle, tiefgehende Entgeltbewertung durchführen und konkrete Gegenmaßnahmen einleiten.
  • Strengere Haftung und Beweislast: Werden die Transparenzpflichten verletzt, kehrt sich vor Gericht die Beweislast um: Dann muss das Unternehmen beweisen, dass keine Diskriminierung vorlag. Zudem haben Betroffene Anspruch auf ungedeckelten, vollständigen Schadensersatz (inklusive Nachzahlungen und entgangener Chancen), und es drohen empfindliche, umsatzbasierte Strafen.

Konträre Ansichten der Sozialpartner

Die österreichische Umsetzung könnte dann noch etwas strenger ausfallen – das legen zumindest Reaktionen auf den besagten Begutachtungsentwurf nahe. IV-Generalsekretär Christoph Neumayer spricht in einer Aussendung etwa von „nationalem Gold Plating“ und ortet „ein Bürokratiemonster für die Betriebe“. Nachdem nicht nur Österreich, sondern die Mehrheit der EU-Staaten die Richtlinie noch nicht umgesetzt hätten, fordert Neumayer überhaupt eine Überarbeitung dieser. „Wer Einkommensunterschiede nachhaltig reduzieren will, muss an den tatsächlichen Ursachen ansetzen. Zusätzliche Berichtspflichten schaffen keine gerechtere Bezahlung“, meint der IV-Generalsekretär.

Gänzlich konträr beurteilt man die Richtlinie und deren geplante Umsetzung wenig überraschend beim ÖGB. Dort will man per Aussendung „Mythen“ (also die Argumentation der politischen Gegenseite) entkräften und meint abschließend: „Die innerstaatliche Umsetzung der Richtlinie bietet die Chance, gleiche Bezahlung von Frauen und Männern, die gleiche und gleichwertige Arbeit im Betrieb verrichten, zu erreichen, ohne jemandem etwas wegzunehmen, der bisher mehr verdient hat.“

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