25.11.2025
TRANSFER

AI Factory Austria ermöglicht ersten Zugang zu EuroHPC-Supercomputer „Leonardo“

Die AI Factory Austria hat mit dem Wiener Technologieunternehmen Zenta Solutions das erste erfolgreiche Praxisbeispiel für ihren Unterstützungsansatz realisiert.
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AI Factory Austria, Leonardo, Supercomputer
© EuroHPC JU - Der Supercomputer Leonardo.

Die AI Factory Austria ist Teil der europäischen Initiative der AI Factories, die durch das „EuroHPC Joint Undertaking“ und das Horizon Europe-Programm getragen wird und den Aufbau vernetzter, anwendungsorientierter KI-Infrastrukturen in ganz Europa fördert. Sie wird vom AIT Austrian Institute of Technology gemeinsam mit Advanced Computing Austria (ACA) umgesetzt und bietet Unternehmen, Startups und Forschungseinrichtungen einen Zugang zu europäischen Rechenressourcen, Beratungs-, Schulungs- und Innovationsangeboten rund um KI, HPC und vertrauenswürdige Technologieentwicklung.

AI Factory Austria: „Leonardo“ in Bologna

„Die AI Factory Austria ist ein wesentlicher Baustein der europäischen AI Factories-Initiative. Sie stellt nicht nur einen wesentlichen Meilenstein zur Stärkung von Österreichs digitaler Souveränität dar, sondern schafft auch die Basis dafür, dass Unternehmen von den besten europäischen Infrastrukturen profitieren können. Damit wollen wir die Digitalisierung vorantreiben, die Wettbewerbsfähigkeit von Unternehmen verbessern und die Schlüsseltechnologie KI möglichst vielen Startups als Türöffner für Märkte und neue Lösungen zur Verfügung stellen“, erklärt Innovations- und Infrastrukturminister Peter Hanke.

Nun gab es einen ersten Anwendungsfall: Zenta Solutions, eine Ausgründung der Medizinischen Universität Wien mit Schwerpunkt auf medizinischer Datenanalyse, ist das erste Unternehmen, das mithilfe der AI Factory Austria den Zugang zum EuroHPC-System „Leonardo“ in Bologna, Italien, erfolgreich umsetzen konnte. Dort werden aktuell KI-basierte Verfahren zur Strukturierung und Auswertung medizinischer Datensätze getestet und optimiert.

„In einem ersten Schritt werden die Daten vollständig anonymisiert. Anschließend werden sie mithilfe bildbasierter KI-Modelle und großer Sprachmodelle analysiert, kontextualisiert und in eine strukturierte Form überführt. So entstehen aus zuvor unstrukturierten Gesundheitsdaten wertvolle Informationen, die eine solide Grundlage für vielfältige weiterführende Anwendungen bilden, beispielsweise für die Vorhersage von Therapieansprechen“, sagt David Haberl von Zenta.

„Ohne teure Infrastruktur“

„Dank der AI Factory Austria konnten wir innerhalb weniger Tage auf die EuroHPC-Systeme zugreifen. Der Zugang funktioniert reibungslos – wir können unsere Modelle unmittelbar testen und weiterentwickeln, ohne eigene teure Infrastruktur aufbauen zu müssen“, sagt Thomas Beyer, Co-Founder von Zenta Solutions.

Karl Kugler, Co-Lead der AI Factory Austria, ergänzt: „Die AI Factory Austria fungiert als One-Stop-Shop. Wir kombinieren technische Beratung, Rechenressourcen, Trainings und Unterstützung bei der sicheren Anwendung von KI. Das hilft Unternehmen, ihre datengetriebenen Projekte schneller umzusetzen und Innovationen von der Idee bis zur Umsetzung neuer Geschäftsmodelle zu entwickeln.“

AI Factory Austria mit Transfer-Fokus

Die AI Factory Austria baut aktuell schrittweise ein umfassendes Serviceportfolio auf, das insbesondere kleinen und mittleren Unternehmen den Zugang zu Hochleistungsrechnen und KI-Anwendungen erleichtern soll. Im Zentrum steht eine praxisnahe Unterstützung: von der Auswahl geeigneter Systeme über die technische Integration bis hin zur Weiterentwicklung datenbasierter und KI-gestützter Anwendungen“. Damit soll der effiziente Transfer von Forschungsergebnissen in die industrielle Praxis gezielt gefördert werden.

Parallel dazu wird das Serviceangebot kontinuierlich erweitert, um künftig noch mehr heimische Unternehmen im KI-Bereich zu unterstützen und ihnen den Weg in das europäische Supercomputing-Ökosystem zu öffnen.

Der Anwendungsfall von Zenta Solutions zeigt, welchen Unterschied zielgerichtete Unterstützung im Zugang zu europäischen Rechenressourcen machen kann“, sagt Thomas Mayerhofer, Head of Innovation Center der AI Factory Austria. „Wir stehen bereits mit weiteren Unternehmen in Kontakt, die ähnliche Bedarfe haben – und begleiten sie dabei, die für sie passenden Möglichkeiten innerhalb der AI Factory Austria und des europäischen AI-Factories-Netzwerks zu nutzen.“


Zum Konsortium der AI Factory Austria zählen:
Die Technische Universität Wien (TU Wien), Universität Wien, Universität für Bodenkultur Wien (BOKU), Universität Innsbruck, Technische Universität Graz (TU Graz), Johannes Kepler Universität Linz (JKU), das Institute of Science and Technology Austria (ISTA), die Österreichische Akademie der Wissenschaften (ÖAW), INiTS – Vienna’s High-Tech Incubator sowie das EODC – Earth Observation Data Centre for Water Resources Monitoring GmbH.

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European Innovation Act
© European Commission

Europa verfügt über eine starke Forschungslandschaft sowie über qualifizierte Fachkräfte und innovative Unternehmen. Gleichzeitig bestehen innerhalb der EU unterschiedliche regulatorische Rahmenbedingungen, und der Zugang zu Finanzierungen kann für innovative Unternehmen eine Herausforderung darstellen. Dadurch werden in Europa entwickelte Innovationen nicht immer in Europa weiterentwickelt und wirtschaftlich genutzt. Der nun von der EU-Kommission vorgeschlagene European Innovation Act soll dazu beitragen, diese Rahmenbedingungen zu verbessern und Unternehmen dabei zu unterstützen, grenzüberschreitend zu wachsen und international wettbewerbsfähig zu werden.

Zugang zu Finanzierung und Vergabeverfahren

Der Vorschlag setzt im Prinzip an zwei zentralen Herausforderungen für Innovationen in Europa an: dem Zugang zu Finanzierung und der stärkeren Nutzung öffentlicher Beschaffung.

Erstens soll der Zugang zu Finanzierungen für innovative Unternehmen erleichtert werden. Viele Startups und Scaleups verfügen über Patente, geistiges Eigentum und andere immaterielle Vermögenswerte. Deren Bewertung kann jedoch komplex sein und den Zugang zu Investitionen erschweren.

Der Vorschlag sieht daher einen gemeinsamen EU-Rahmen für die Bewertung von geistigem Eigentum vor. Zudem soll ein digitaler Marktplatz geschaffen werden, der Anbieter und Interessenten für geistiges Eigentum zusammenbringen und Unternehmen durch fachliche Unterstützung bei der Vermarktung ihrer Innovationen unterstützen soll.

Nach Angaben der Kommission könnten diese Maßnahmen die Verwaltungskosten um rund 35 Mio. Euro senken und zusätzliche Finanzierungen von bis zu 10,2 Mrd. Euro pro Jahr über IP-gestütztes Risiko- und Fremdkapital ermöglichen.

F&E-Aufträge

Zweitens soll ein gemeinsames Verfahren für die Vergabe von Forschungs- und Entwicklungsaufträgen (F&E) eingeführt werden. Dieses soll für mehr Rechtssicherheit sorgen und dazu beitragen, neue Technologien schneller zur Marktreife zu bringen. Dazu zählen auch Technologien, die zur Bewältigung gemeinsamer gesellschaftlicher Herausforderungen etwa in den Bereichen Gesundheit, Bildung und saubere Mobilität beitragen können. Zudem soll die gemeinsame Durchführung von F&E-Aufträgen durch öffentliche Auftraggeber aus verschiedenen Mitgliedstaaten erleichtert werden.

Nach Angaben der Kommission könnten diese Maßnahmen zu Einsparungen von rund einer Milliarde Euro pro Jahr bei öffentlichen Auftraggebern führen und zusätzliche jährliche Gewinne von 25,92 Mrd. Euro für Unternehmen ermöglichen. Nach Einschätzung der Kommission könnte zudem das EU-BIP im zehnten Jahr um 0,24 bis 0,42 Prozent über dem Niveau (Anm.: ohne die Maßnahmen) liegen. Im selben Zeitraum könnten – so die Erwartung – bis zu 507.000 zusätzliche Arbeitsplätze entstehen.

„Mit dem Europäischen Innovationsgesetz gehen wir der Fragmentierung direkt entgegen: einen Rahmen für die Bewertung von Rechten des geistigen Eigentums, einen digitalen Marktplatz, der Käufer und Verkäufer verbindet, und einen einfacheren Weg für die Vergabe öffentlicher Aufträge für Spitzenforschung und -entwicklung. Und das ist erst der Anfang. Bis 2028 werden wir einen echten Binnenmarkt schaffen, in dem Ideen schneller skalieren, Finanzen freier zirkulieren und die strategische Autonomie Europas gestärkt wird. Das ist das Europa, das wir aufbauen“, sagt Ekaterina Sacharieva, EU-Kommissarin für Startups, Forschung und Innovation.

EU-Referenzrahmen für Reallabore

Parallel – und separat zum European Innovation Act zu sehen – möchte die Kommission Innovator:innen zudem dabei unterstützen, neue Ideen schneller in marktfähige Lösungen zu überführen. Dazu ist ein Vorschlag für einen gemeinsamen Rahmen für regulatorische Reallabore vorgesehen.

Reallabore ermöglichen es Unternehmen, Forschungseinrichtungen und Behörden, neue Produkte, Dienstleistungen oder Technologien zeitlich begrenzt in einem kontrollierten Umfeld und unter Aufsicht der zuständigen Behörden zu erproben. Dadurch sollen Erfahrungen mit den geltenden regulatorischen Anforderungen gesammelt werden. Gleichzeitig erhalten Behörden Erkenntnisse darüber, wie bestehende Vorschriften auf neue Technologien angewendet werden können und ob gegebenenfalls Anpassungsbedarf besteht.

In einzelnen Bereichen des EU-Rechts gibt es bereits regulatorische Reallabore. Ein einheitlicher europäischer Ansatz besteht bislang jedoch nicht, sodass sich unterschiedliche Verfahren und regulatorische Rahmenbedingungen ergeben. Eine geplante Empfehlung des Rates soll daher einen gemeinsamen EU-Referenzrahmen für Reallabore in Bereichen schaffen, die bislang nicht durch entsprechende EU-Rechtsvorschriften abgedeckt sind. Dabei sollen Erfahrungen aus den Mitgliedstaaten und bestehenden EU-Initiativen einbezogen werden – mit dem Ziel, die Erprobung innovativer Lösungen zu erleichtern und gleichzeitig öffentliche Interessen zu berücksichtigen.


Zusammenfassung

Worum geht es?
Der European Innovation Act soll Hindernisse für Innovation abbauen, den Weg von der Forschung zum Markt beschleunigen und die Nutzung von geistigem Eigentum erleichtern.

Drei zentrale Maßnahmen

  • Bewertung von geistigem Eigentum: Ein EU-weiter Rahmen soll die Bewertung von Patenten und anderem geistigem Eigentum vereinheitlichen und dadurch den Zugang zu Finanzierung für innovative Startups erleichtern.
  • Digitaler Marktplatz: Eine digitale Plattform soll Käufer und Verkäufer von geistigem Eigentum zusammenbringen.
  • F&E-Beschaffung: Ein gemeinsames Verfahren für die öffentliche Beschaffung von Forschung und Entwicklung soll die Beschaffung und grenzüberschreitende Zusammenarbeit vereinfachen und die Entwicklung und Erprobung innovativer Lösungen fördern.

Erwartete Auswirkungen

  • 10,2 Mrd. EUR zusätzliche Finanzierung für Unternehmen pro Jahr durch die bessere Nutzung von geistigem Eigentum
  • 35 Mio. EUR jährliche Einsparungen bei Verwaltungskosten für Unternehmen durch eine harmonisierte Bewertung von geistigem Eigentum
  • 1 Mrd. EUR jährliche Einsparungen bei öffentlichen Auftraggebern durch effizientere FuE-Beschaffung und vereinfachte grenzüberschreitende Verfahren
  • 25,9 Mrd. EUR zusätzliche jährliche Gewinne für Unternehmen, die an FuE-Beschaffung beteiligt sind
  • 0,24–0,42 % erwarteter Anstieg des EU-BIP über die nächsten zehn Jahre
  • bis zu 507.000 zusätzliche Arbeitsplätze in der EU innerhalb der nächsten zehn Jahre

Quelle: Europäische Kommission, „European Innovation Act“, September 2026. Bei den genannten wirtschaftlichen Effekten handelt es sich um erwartete Auswirkungen.

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