04.05.2026
KI

AI-Commerce im Wandel: Wiener Startup Rankscale mit neuer Lösung für AI-Visibility

Das heimische KI-Startup Rankscale bietet Hilfestellungen in einem sich wandelnden E-Commerce-Markt, der verstärkt auf KI-Suche setzt. In knapp einem Jahr konnten damit einige Kunden, darunter auch namhafte, überzeugt werden.
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Rankscale
©Rankscale/Stefan Klinar - Patrick Schmid (r.) und Mathias Ptacek.

Online-Shopping steht vor einem Wandel. Eventuell gar vor einem Paradigmenwechsel. Denn die klassische Suchmaschine könnte bald ausgedient haben. Vor allem in den USA rückt KI im E-Commerce bereits immer stärker in den Fokus und droht damit, aktuellen Netz-Suchmaschinen das gleiche Schicksal widerfahren zu lassen, wie einst Altavista. Hier möchte Rankscale Unternehmen helfen.

Rankscale: Bosch und REWE als Kunden

Das Wiener Startup bewertete bei seiner Gründung die Sichtbarkeit von Unternehmen bei ChatGPT & Co. – brutkasten berichtete. Das Unternehmen von Mathias Ptacek und Patrick Schmid hatte im Mai des Vorjahres 500 User:innen in der Betaversion. Knapp ein Jahr später hat sich einiges getan. Heute verfügt Rankscale über 700 Kunden, darunter etwa Bosch, Rewe, O2, 1&1 und UBS. Das alles gelingt mit einem neuen Zugang, der aus vielen (kleinen) Features besteht.

Die „AI Visibility“-Analysen werden etwa mittlerweile in 17 „AI Search Engines“ angeboten – nicht nur in Google Gemini, ChatGPT, Perplexity und Claude.

Brand Visibility Dashboard

Als Kommandozentrum gilt das „Brand Visibility Dashboard“, mit dem Marken, Suchanfragen, Erwähnungen und Zitate in den KI-Suchmaschinen in einem Dashboard auf einen Blick verfügbar gemacht werden. Eine Wettbewerber-Übersicht zeigt zudem, wie die eigene Marke gegen die Marktbegleiter performt – differenziert nach analysierten AI-Engines. Dadurch könne ermittelt werden, wer die Suchanfragen dominiert und wo die eigenen Opportunitäten liegen.

„Universal Commerce Protocol“ im Anmarsch

Zudem hat das KI-Startup eine neue „KI Shopping Analyse“-Funktion vorgestellt, womit Marken und Händler schnell und intuitiv die Sichtbarkeit ihrer Produkte in ChatGPT, AI Mode (aktuell nur USA) und Copilot monitoren, analysieren und daraus Aktionen ableiten können sollen.

Das sei insbesondere deswegen wichtig, da Google in den nächsten Monaten in den USA bereits die sukzessive Einführung der Integration des neuen Universal Commerce Protocol (UCP) im Merchant Center angekündigt hat. Mit der UCP-aktivierten Funktion des US-Giganten können in den USA ausgewählte Händler einen Direktkauf-Button für Produkte im KI-Modus der Google-Suche und in Gemini implementieren.

Dadurch wird es möglich werden, dass Kund:innen einkaufen können, ohne die (KI-)Suche zu verlassen. Sollten diese Funktionalitäten dann zu einem nicht näher definierten Zeitpunkt auch nach Deutschland und andere Länder kommen, werde die Sichtbarkeit von Produkten ein entscheidender Erfolgsfaktor für Händler, E-Commerce Akteure und Hersteller sein, so das Rankscale-Team.

Browserbasiertes Dashboard

Die Wiener bieten daher in dem neuen, dezidierten Shopping-Tab ein Dashboard an, das auf einen Blick alle wichtigen ChatGPT, AI Mode und Copilot Shopping KPIs verfügbar macht. Das Browser-basierte Dashboard ist filterbar im Hinblick auf spezifische Themen und Suchanfragen, individuell konfigurierbare Tags und nach einem eigens definierten Zeithorizont. Dabei werden zwei übergreifende Perspektiven angeboten: Eine Produkt-Perspektive (aka Item) und eine Händler-Perspektive (aka Provider).

Im „AI Commerce Dashboard“ sehen Nutzer:innen auf einen Blick sämtliche eigenen Produkte, die in ChatGPT, AI Mode und Copilot sichtbar sind und von welchen Händlern sie angeboten werden. Dabei ist ein flexibles Rein- und Rauszoomen möglich: Nutzer:innen können entweder die gesamte Produktlandschaft aller Händler betrachten oder gezielt einzelne Händler auswählen, um ausschließlich deren KI-Sichtbarkeit und Produktperformance im Detail zu analysieren.

Rankscale bietet Ranking-Blick

Daneben gibt es eine „Buybox-Winner“-Analyse, bei der analysiert wird, wie oft ein Händler, der die zu analysierenden Produkte vertreibt, auf „Platz 1“ in ChatGPT, AI Mode oder Copilot angezeigt wird. Dadurch sollen Marken identifizieren können, welcher Händler die besten Sichtbarkeiten in ChatGPT für die eigenen Produkte liefert.

Darüber hinaus werden alle Suchanfragen (Search Terms) transparent ausgewiesen, die für die jeweiligen Rankings maßgeblich waren. Für jedes einzelne Ergebnis besteht außerdem die Möglichkeit, die ursprünglich ausgelieferten Suchergebnisseiten einzusehen. Diese werden im Tool gespeichert, sodass sich die Webansicht der überwachten Suchanfrage jederzeit nachvollziehen und im Detail rekonstruieren lässt.

Wettbewerbsanalysen bis auf Produktebene

Ergänzend stehen tabellarische Ansichten der einzelnen Shopping-Items zur Verfügung, inklusive eines Rankings jener Produkte, die in der KI-Sichtbarkeit besonders stark vertreten sind. Diese Übersicht wird um einen individuellen Visibility-Score ergänzt sowie um zentrale Kennzahlen wie durchschnittlichen Preis, durchschnittliche Bewertung und Anzahl der Reviews.

Eine detaillierte Analyse auf Produktebene ist ebenfalls möglich: Für jedes einzelne Produkt werden die beteiligten Händler sowie deren jeweilige Sichtbarkeit transparent dargestellt. Zusätzlich werden die Preisspannen der einzelnen Anbieter ausgewiesen, wodurch sich für Marken und Hersteller die Bedeutung einzelner Vertriebspartner bewerten lasse. Händler erhalten dadurch wiederum die Möglichkeit, Wettbewerbsanalysen bis auf Produktebene durchzuführen und Marktpositionen differenziert zu vergleichen, heißt es.

Auch in diesem Modul bleiben die ursprünglich ausgelieferten Ergebnisse jederzeit abrufbar, da sie im System gespeichert werden und somit eine vollständige Nachvollziehbarkeit der jeweiligen Datenansicht gewährleisten sollen.

Prompt-Hilfe

Zusätzlich gibt eine indexierte Ansicht im Zeitverlauf nach Produkten (Item) und nach Händler (Provider), so dass man die Entwicklung der Produktsichtbarkeit im Zeitverlauf beobachten kann.

Um die richtigen Prompts zu finden, bietet Rankscale mit dem Modul „Prompt Research“ eine tiefe Analyse des gewählten Segments an, bei der die stärksten im Modellwissen verankerten Suchintentionen sichtbar werden.

360 Grad Transparenz

Rankscale möchte damit eine beinahe „360-Grad-Transparenz“ für die Sichtbarkeit definierter Produkte in ChatGPT, AI Mode und Copilot zur Verfügung stellen.

Nicht zuletzt liefern Sentiment-Analysen die Tonalität, in der über die eigenen Marken oder die der Wettbewerber gesprochen wird.

Rankscale hebt dabei Suchanfragen hervor, bei denen Wettbewerber ranken und man selbst nicht. Dadurch soll man befähigt werden, sich auf solche Aktionen zu fokussieren, die einen besonders hohen Impact haben.

Auch lassen sich Wettbewerbertrends ermitteln, da die jeweilige Sichtbarkeit flexibel im Zeitverlauf getrackt werden könne. Dadurch soll ermittelt werden, wo Rivalen Boden gewinnen oder die eigene KI-Sichtbarkeit in den analysierten KI-Suchmaschinen ausgebaut wird. Mit einer automatischen Detektion sei es, so der Claim, sogar möglich, Wettbewerber zu identifizieren, die man noch gar nicht kennt.

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Symbolbild, erstellt mit Künstlicher Intelligenz (Google Gemini)
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Kaffeekapseln, Teebeutel, Etiketten, Verschlüsse, Tragetaschen: Der Verpackungsbegriff der neuen EU-Verordnung ist weit gefasst. Erfasst sind laut Wirtschaftskammer alle Verpackungen, die auf dem EU-Markt in Verkehr gebracht werden, unabhängig vom Material und davon, ob sie leer oder befüllt sind. Betroffen ist damit jedes Unternehmen, das Verpackungen oder verpackte Produkte in Verkehr bringt. Die Verordnung (EU) 2025/40, kurz PPWR, gilt seit heute in ihren Kernbestimmungen unmittelbar in allen 27 Mitgliedstaaten.

Nicht alle Vorgaben greifen sofort

Für Unternehmen ist das der wichtigste Punkt: Nur einzelne Pflichten sind ab dem Stichtag anwendbar. Das hält das Bundesministerium für Land- und Forstwirtschaft, Klima- und Umweltschutz, Regionen und Wasserwirtschaft (BMLUK) in seinem Merkblatt fest. Zur Präzisierung der übrigen Vorgaben fehlten im Juni noch 18 Durchführungsrechtsakte und 17 delegierte Rechtsakte. Die Leerraumbegrenzung für Versandverpackungen, die Mindestrezyklatanteile und die Design-for-Recycling-Kriterien greifen ab 1. Jänner 2030. Die harmonisierte Entsorgungskennzeichnung folgt frühestens am 12. August 2028 oder 24 Monate nach Inkrafttreten der zugehörigen Durchführungsrechtsakte.

Handelsverband: „Sehenden Auges ins Verpackungschaos“

Der Handelsverband trägt die Ziele der Verordnung nach eigenen Angaben mit, kritisiert die Umsetzung aber scharf. Händler müssten informieren, prüfen, dokumentieren und nachweisen, hätten aber in vielen Fällen keinen Zugang zu den erforderlichen Unterlagen, weil diese typischerweise bei Verpackungsherstellern oder anderen vorgelagerten Akteuren lägen. „Brüssel schickt unsere Branche sehenden Auges ins Verpackungschaos“, sagt Geschäftsführer Rainer Will.

Anfang August legte die EU-Kommission die zweite Auflage ihrer FAQs vor, laut Handelsverband mit 26 neuen und sieben überarbeiteten Punkten. Der Verband fordert ein Moratorium für alle Bestimmungen, deren Auslegung, technische Umsetzung oder Vollziehbarkeit noch nicht rechtssicher geklärt ist. Ein neues Kapitel dieser FAQ-Auflage behandelt die Durchsetzung: Der Geltungsbeginn soll Handelsströme und Lieferketten nicht stören. Rechtsverbindliche Auslegungen sind Leitlinien und FAQs der Kommission laut Wirtschaftskammer allerdings nicht.

Der erste Schritt ist die eigene Rolle

Die Wirtschaftskammer bezeichnet die korrekte Einordnung der eigenen Rolle als zentrale Herausforderung. Die Konformitätserklärung trifft den Erzeuger, also wer eine Verpackung oder ein verpacktes Produkt unter eigenem Namen oder eigener Marke herstellt oder herstellen lässt. Er muss dafür ein Konformitätsbewertungsverfahren durchführen und eine technische Dokumentation erstellen. Importeure fordern diese Unterlagen ein und bewahren sie auf, fünf Jahre bei Einweg- und zehn Jahre bei Mehrwegverpackungen. Vertreiber trifft ein geringerer Sorgfaltsmaßstab: Sie müssen prüfen, ob Erzeuger und Importeur auf der Verpackung angeführt sind.

Ausnahme für Kleinstunternehmen, mit einem Haken

Für Kleinstunternehmen mit weniger als zehn Mitarbeitern und weniger als zwei Millionen Euro Umsatz oder Bilanzsumme gelten laut Wirtschaftskammer Erleichterungen. In der Regel treffen sie dann die Vertreiberpflichten. Wer als Kleinstunternehmen fertig verpackte Ware einkauft, die im Rahmen einer Lohnabfüllung bereits unter der eigenen Marke gelabelt wurde, gilt rechtlich nicht als Erzeuger.

Die Ausnahme greift jedoch nicht, sobald Einzelkomponenten wie Tiegel, Deckel und Dichtungsring zugekauft und im eigenen Betrieb befüllt oder zusammengesetzt werden. Dann entsteht die Verkaufseinheit erst dort, und das Unternehmen wird laut Wirtschaftskammer zum originären Erzeuger.

Stoffgrenzwerte und Lagerbestände

Inhaltlich anwendbar sind seit heute die Anforderungen an Stoffe in Verpackungen nach Artikel 5. Für Blei, Cadmium, Quecksilber und sechswertiges Chrom gilt ein Summengrenzwert von 100 mg/kg. Für Verpackungen mit Lebensmittelkontakt kommen PFAS-Grenzwerte hinzu: 25 ppb für einzelne und 250 ppb für die Summe der nicht-polymeren PFAS. Eine vollständig harmonisierte EU-Prüfmethode dafür gibt es laut dem Umweltdienstleister Interzero in seinen PPWR-FAQ noch nicht.

Verpackungen, die vor dem 12. August in Verkehr gebracht wurden, sind von den neuen Verpflichtungen ausgenommen. Das gilt laut Wirtschaftskammer etwa für bestehende Lagerbestände bei Vertreibern.

In Österreich fehlt die Novelle

An der Verpflichtung zur Teilnahme an einem Sammel- und Verwertungssystem ändert sich vorerst nichts, ebenso wenig an den Meldepflichten. Ein Begutachtungsentwurf für die notwendige AWG-Novelle liegt laut Wirtschaftskammer noch nicht vor, damit fehlen auch die Strafbestimmungen. Das hat eine Konsequenz für Zweifelsfälle: Einen Feststellungsbescheid zur eigenen Rolle kann es erst geben, wenn eine nationale Begleitgesetzgebung mit Verwaltungsstrafbestimmungen in Kraft ist.

Die Konsument:innen sind längst weiter

Eine aktuelle Studie von PwC Österreich zeigt, dass die Erwartungen der Kundschaft weiter reichen. Befragt wurden im Juni 1.000 Personen zwischen 14 und 75 Jahren. Neun von zehn ärgern sich über unnötig große Verpackungen, 84 Prozent fordern nachhaltige Verpackungen als verpflichtenden Standard.

Ausgerechnet im Onlinehandel, wo der Handelsverband die größten Umsetzungsprobleme ortet, sind die Erwartungen hoch: 83 Prozent erwarten wiederverwendbare Versandverpackungen, 72 Prozent nehmen dafür längere Lieferzeiten in Kauf.

„Wer Verpackung reduziert, Mehrweg ermöglicht und Entsorgung einfacher macht, gewinnt nicht nur regulatorische Sicherheit, sondern echtes Kundenvertrauen“, sagt Stefan Merl, Director Sustainability Services bei PwC Österreich.

Ob das geforderte Moratorium kommt, ist offen. Wie Unternehmen Mehrweg als Geschäftsmodell denken können, hat Martina Scheuch im April in einem Gastkommentar auf brutkasten beschrieben. Worauf junge Unternehmen bei Verpackungen von Anfang an achten sollten, erklärte Interzero-Geschäftsführer Thomas Glatz im Verpackungs-1×1.

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