21.04.2023

AI Act: Wieso die EU bei Künstlicher Intelligenz auf die Bremse steigt

Der technologische Fortschritt im KI-Bereich passiert schnell, zu schnell. Der entsprechende EU-Ausschuss zum AI Act wurde nun um zwei Monate verschoben.
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Staatssekretär Florian Tursky, AI-Expertin Jeannette Gorzala und Europarechtler Florian Prischl (C) brutkasten/ Stadler Völkel
Staatssekretär Florian Tursky, AI-Expertin Jeannette Gorzala und Europarechtler Florian Prischl (C) brutkasten/ Stadler Völkel

Die legislativen Mühlen der EU mahlen langsam. Zu langsam, wenn es nach führenden österreichischen KI-Experten und Digitalisierung-Staatssekretär Florian Tursky geht. Die Abstimmung zum AI Act verzögert sich.

KI zu schnell für die EU

Seit knapp zwei Jahren beschäftigt sich die EU mit einer Regulierung von Künstlicher Intelligenz. Richtig Schwung kam in den Diskurs nur selten. Das Aufkommen von Generativer KI wie ChatGPT führte dazu, dass der Prozess bereits während der Debatte von der Technologie überholt wurde. Die Verabschiedung des finalen Gesetzesentwurf liegt auf Eis.

Derzeit herrscht innerhalb der EU jedoch Unklarheit über die konkrete Ausrichtung der Staatengemeinschaft zum Thema. „Es gibt zwei Lager – eines, das eher für mehr Regulierung steht, und eines das die Innovation vorantreiben will“, sagt die Juristin Jeannette Gorzala, die auch im Vorstand von AI Austria sitzt, gegenüber dem brutkasten. Am 26. April entscheidet sich nun, ob sich die EU zu einer gemeinsamen Position durchringen kann. Erst dann würden tiefgreifende Diskussionen starten, die letztlich zentrale Fragen klären.

Geplant ist ein umfassendes Gesetz, das Produkte und Dienstleistungen auf KI-Basis abdecken würde. Neben KI-Anwendungen, die Inhalte, Vorhersagen und Empfehlungen liefern oder die Entscheidungsfindung der Nutzer:innen beeinflussen, soll das Gesetz auch die nicht-kommerziellen Inhalte regeln. Die Nutzung von KI im öffentlichen Sektor, wie zum Beispiel bei der Strafverfolgung, steht dabei im Fokus.

AI-Act-Prozess lässt noch Fragen unbeantwortet

Viele Fragen bleiben jedoch vorerst ungeklärt. Fragen, die KI in der Zukunft wohl aufwerfen wird. Wie regelt man autonom fahrende Autos? Wie geht man mit KI im HR-Bereich um und was ist, wenn KI die Bewertung von Kreditwürdigkeit übernimmt?

Die EU will Standards für die Zukunft setzen, hängt aber derzeit an der Reaktion auf vergangene Phänomene fest. „Wir wissen derzeit nicht, ob das was wir heute unter KI verstehen, auch noch in sechs Monaten unserer Definition entsprechen wird“, erklärt Gorzala das Problem. Derzeit dürfte unter anderem noch ungeklärt sein, wie die Staatengemeinschaft mit ChatGPT umgehen will.

So gebe es derzeit laut Florian Prischl, Anwalt bei Stadler Völkel und spezialisiert auf Europa- und IT-Recht, Unklarheiten darüber, ob der ChatBot als geringes Risiko angesehen werden soll oder ob er stärker reguliert werden muss. In diesem Spannungsverhältnis bewegt sich derzeit der Diskurs.

Tursky fordert Tempo

Für den österreichischen Digitalisierungsstaatsekretär Florian Tursky drängt jedoch bereits die Zeit. „Die erst kürzlich erfolgte Ankündigung Chinas, KI auf Basis ideologischer Maßstäbe zu regulieren ist demokratiepolitisch gefährlich. KI darf keiner staatlich vorgegebenen Ideologie folgen. Umso unverständlicher ist es für mich, warum das Europäische Parlament wichtige Termine zum AI Act verschiebt“, so Tursky.

Auch Gorzala wünscht sich einen baldigen Abschluss: „Vor allem die Industrie braucht Planungs- und Rechtssicherheit im KI-Bereich, allein schon wegen Haftungsfragen“. Prischl sieht die Situation anders. Laut ihm würde der bereits bestehende Rechtsrahmen viel abdecken, das im AI Act zum Thema werden würde.

„Betrug ist Betrug – egal ob ich dafür ein Handy, einen Computer, ein Blatt Papier oder eine KI verwende“, sagt Prischl. Auch bei der Frage, ob KI die Überprüfung von der Kreditwürdigkeit übernehmen kann, würde die Gesellschaft nicht nachhaltig verändern. Immerhin würden bereits jetzt Bankangestellte auf Basis von definierten Kriterien über Kredite entscheiden, wenn das in Zukunft die KI auf Basis der gleichen Kriterien übernehmen würde, wäre das laut Prischl keine Revolution, die ein neues Rechtsverständnis erfordert. So sieht der Jurist, anders als Tursky und Gorzala, die Zeit weniger drängend.

Am 26. April entscheidet die EU über das weitere Vorgehen des AI Acts – Ergebnis vollkommen offen. Gorzala geht davon aus, dass die Rechtsgrundlage noch dieses Jahr oder spätestens Anfang nächsten Jahres beschlossen wird. Tursky hofft darauf, Prischl bleibt zurückhaltend.

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© Edward Jenner

Ziel der neuen Initiative ist es, EU-prämierte Innovationsvorhaben schneller in die Praxis umzusetzen und strategische Schlüsseltechnologien am Standort Österreich zu stärken.

Dafür übernimmt Österreich künftig direkt die europäische Projektbewertung für ausgewählte Vorhaben. Da eine zusätzliche nationale Fachbegutachtung entfällt, soll der Prozess beschleunigt und der bürokratische Aufwand für Forschende und Gründerinnen sowie Gründer minimiert werden. Das Programm orientiert sich an den Kernzielen der nationalen Industriestrategie 2035, die eine Erhöhung der technologischen Souveränität sowie der wirtschaftlichen Resilienz vorsieht.

Zwei Förderschienen für Startups und Forschung

Das neue Instrument unterteilt sich in zwei spezifische Linien, die unterschiedliche Entwicklungsphasen abdecken:

  • „ERC Proof of Concept Seal of Excellence“: Diese Linie unterstützt die wirtschaftliche Verwertung von bereits vorliegenden wissenschaftlichen Forschungsergebnissen. Hierfür wird ein nicht rückzahlbarer Pauschalbetrag von 150.000 Euro pro Projekt vergeben.
  • „EIC Accelerator Seal of Excellence“: Diese Schiene richtet sich gezielt an österreichische Startups sowie kleine und mittlere Unternehmen (KMU) mit hochgradig innovativen, skalierbaren Projekten. Die Förderung deckt bis zu 70 Prozent der förderfähigen Projektkosten ab, wobei die Maximalsumme bei 2,5 Millionen Euro pro Projekt liegt.

Schlanke Abwicklung in der Pilotphase

Die FFG setzt das Programm zunächst im Rahmen einer Pilotphase um. Um die administrativen Hürden so gering wie möglich zu halten, kommt eine sogenannte „Lump-Sum-Logik“ zum Einsatz. Als Grundlage für den pauschalierten Zuschuss dient dabei direkt der bereits positiv bewertete Horizon-Europe-Antrag.

Laut FFG-Geschäftsführerin Henrietta Egerth soll dieses Verfahren den bürokratischen Aufwand deutlich reduzieren. Dadurch könnten sich die Beteiligten stärker auf die eigentliche Verwertung und die Marktwirkung ihrer Innovationen konzentrieren.

Auch von politischer Seite wird die Initiative unterstützt: Innovationsminister Peter Hanke erklärte: „Mit der neuen Seal of Excellence-Förderung schaffen wir einen schnelleren und effizienteren Weg, um europäisch ausgezeichnete Spitzenforschung und Deep-Tech-Innovationen umzusetzen.“ Wirtschaftsminister Wolfgang Hattmannsdorfer verwies zudem auf den globalen Wettbewerb um Schlüsseltechnologien. Hier sei mehr Tempo bei Innovationen notwendig, um den heimischen Standort nachhaltig abzusichern.

Die Einreichung ist ab sofort laufend über das digitale Portal „FFG eCall“ möglich. Einzige zwingende Voraussetzung für die Antragstellung bleibt das bereits verliehene EU-Exzellenzsiegel.

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