21.04.2023

AI Act: Wieso die EU bei Künstlicher Intelligenz auf die Bremse steigt

Der technologische Fortschritt im KI-Bereich passiert schnell, zu schnell. Der entsprechende EU-Ausschuss zum AI Act wurde nun um zwei Monate verschoben.
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Staatssekretär Florian Tursky, AI-Expertin Jeannette Gorzala und Europarechtler Florian Prischl (C) brutkasten/ Stadler Völkel
Staatssekretär Florian Tursky, AI-Expertin Jeannette Gorzala und Europarechtler Florian Prischl (C) brutkasten/ Stadler Völkel

Die legislativen Mühlen der EU mahlen langsam. Zu langsam, wenn es nach führenden österreichischen KI-Experten und Digitalisierung-Staatssekretär Florian Tursky geht. Die Abstimmung zum AI Act verzögert sich.

KI zu schnell für die EU

Seit knapp zwei Jahren beschäftigt sich die EU mit einer Regulierung von Künstlicher Intelligenz. Richtig Schwung kam in den Diskurs nur selten. Das Aufkommen von Generativer KI wie ChatGPT führte dazu, dass der Prozess bereits während der Debatte von der Technologie überholt wurde. Die Verabschiedung des finalen Gesetzesentwurf liegt auf Eis.

Derzeit herrscht innerhalb der EU jedoch Unklarheit über die konkrete Ausrichtung der Staatengemeinschaft zum Thema. „Es gibt zwei Lager – eines, das eher für mehr Regulierung steht, und eines das die Innovation vorantreiben will“, sagt die Juristin Jeannette Gorzala, die auch im Vorstand von AI Austria sitzt, gegenüber dem brutkasten. Am 26. April entscheidet sich nun, ob sich die EU zu einer gemeinsamen Position durchringen kann. Erst dann würden tiefgreifende Diskussionen starten, die letztlich zentrale Fragen klären.

Geplant ist ein umfassendes Gesetz, das Produkte und Dienstleistungen auf KI-Basis abdecken würde. Neben KI-Anwendungen, die Inhalte, Vorhersagen und Empfehlungen liefern oder die Entscheidungsfindung der Nutzer:innen beeinflussen, soll das Gesetz auch die nicht-kommerziellen Inhalte regeln. Die Nutzung von KI im öffentlichen Sektor, wie zum Beispiel bei der Strafverfolgung, steht dabei im Fokus.

AI-Act-Prozess lässt noch Fragen unbeantwortet

Viele Fragen bleiben jedoch vorerst ungeklärt. Fragen, die KI in der Zukunft wohl aufwerfen wird. Wie regelt man autonom fahrende Autos? Wie geht man mit KI im HR-Bereich um und was ist, wenn KI die Bewertung von Kreditwürdigkeit übernimmt?

Die EU will Standards für die Zukunft setzen, hängt aber derzeit an der Reaktion auf vergangene Phänomene fest. „Wir wissen derzeit nicht, ob das was wir heute unter KI verstehen, auch noch in sechs Monaten unserer Definition entsprechen wird“, erklärt Gorzala das Problem. Derzeit dürfte unter anderem noch ungeklärt sein, wie die Staatengemeinschaft mit ChatGPT umgehen will.

So gebe es derzeit laut Florian Prischl, Anwalt bei Stadler Völkel und spezialisiert auf Europa- und IT-Recht, Unklarheiten darüber, ob der ChatBot als geringes Risiko angesehen werden soll oder ob er stärker reguliert werden muss. In diesem Spannungsverhältnis bewegt sich derzeit der Diskurs.

Tursky fordert Tempo

Für den österreichischen Digitalisierungsstaatsekretär Florian Tursky drängt jedoch bereits die Zeit. „Die erst kürzlich erfolgte Ankündigung Chinas, KI auf Basis ideologischer Maßstäbe zu regulieren ist demokratiepolitisch gefährlich. KI darf keiner staatlich vorgegebenen Ideologie folgen. Umso unverständlicher ist es für mich, warum das Europäische Parlament wichtige Termine zum AI Act verschiebt“, so Tursky.

Auch Gorzala wünscht sich einen baldigen Abschluss: „Vor allem die Industrie braucht Planungs- und Rechtssicherheit im KI-Bereich, allein schon wegen Haftungsfragen“. Prischl sieht die Situation anders. Laut ihm würde der bereits bestehende Rechtsrahmen viel abdecken, das im AI Act zum Thema werden würde.

„Betrug ist Betrug – egal ob ich dafür ein Handy, einen Computer, ein Blatt Papier oder eine KI verwende“, sagt Prischl. Auch bei der Frage, ob KI die Überprüfung von der Kreditwürdigkeit übernehmen kann, würde die Gesellschaft nicht nachhaltig verändern. Immerhin würden bereits jetzt Bankangestellte auf Basis von definierten Kriterien über Kredite entscheiden, wenn das in Zukunft die KI auf Basis der gleichen Kriterien übernehmen würde, wäre das laut Prischl keine Revolution, die ein neues Rechtsverständnis erfordert. So sieht der Jurist, anders als Tursky und Gorzala, die Zeit weniger drängend.

Am 26. April entscheidet die EU über das weitere Vorgehen des AI Acts – Ergebnis vollkommen offen. Gorzala geht davon aus, dass die Rechtsgrundlage noch dieses Jahr oder spätestens Anfang nächsten Jahres beschlossen wird. Tursky hofft darauf, Prischl bleibt zurückhaltend.

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Bitpanda
Bitpanda Headquarter in Wien (c) Bitpanda GmbH

Das Wiener Fintech Bitpanda erweitert sein Angebot um Margin Trading für Aktien und ETFs. Nutzer:innen können damit mehr als 875 Wertpapiere mit einem Hebel von bis zu 20x handeln. Käufe sind ordergebührenfrei, beim Verkauf fällt eine pauschale Gebühr von einem Euro an. Für Kund:innen in Österreich und Deutschland übernimmt die Plattform zudem die steuerliche Abwicklung der Kapitalerträge.

Was „Hebel“ bedeutet

Beim Margin Trading leiht man sich Geld, um mit mehr Kapital zu handeln, als man besitzt. 20x heißt: Wer 500 Euro einsetzt, bewegt eine Position von 10.000 Euro. Gewinne wie Verluste vervielfachen sich entsprechend. Schon ein Kursrückgang von fünf Prozent zehrt den Einsatz komplett auf. Das Produkt richtet sich damit an kurzfristige, risikobewusste Trader:innen – nicht an langfristigen Vermögensaufbau.

Der eigentliche Clou: echte Aktien statt Derivate

Interessant ist, wie Bitpanda den 20x-Hebel möglich macht. Für gehebelte Aktienprodukte gilt in der EU eine strenge Grenze: Die Aufsicht ESMA deckelt Aktien-CFDs – Wetten auf Kursbewegungen ohne echten Aktienbesitz – für Privatkund:innen bei 5:1. Diese Obergrenze gilt jedoch nur für CFDs, und genau die bietet Bitpanda bei diesem Produkt nicht an. Auf Nachfrage von brutkasten stellt das Unternehmen klar: Kund:innen handeln echte Aktien, ETFs und ETCs. Sie setzen eigenes Kapital ein und leihen sich für den Rest den Euro-Stablecoin EURCV von Bitpanda. Weil es sich damit um klassisches Wertpapier-Margin und nicht um ein CFD handelt, gelten die CFD-Hebelgrenzen der ESMA hier nicht – und 20x wird darstellbar.

„Gebührenfrei“ heißt nicht kostenlos

Die beworbene „Zero Order Fee“ gilt nur für die Ordergebühr beim Kauf. Für das geliehene Geld fällt eine Finanzierungsgebühr an: In den ersten 60 Tagen sind es 0,18 Prozent pro Tag auf den geliehenen Betrag, danach sinkt sie schrittweise. Bei sehr kurzen Haltedauern fällt das kaum ins Gewicht – wer eine Position länger offen hält, zahlt spürbar drauf.

Das Risiko, das man kennen sollte

Der zentrale Punkt betrifft den Schutz nach unten. Anders als beim Crypto Margin Trading gibt es hier keinen garantierten Schutz vor einem negativen Kontostand. Reißt der Kurs stark aus – etwa durch eine Kurslücke oder geringe Liquidität – kann der Verkaufserlös das geliehene Geld nicht decken. Dann bleibt eine Restschuld, die Kund:innen begleichen müssen. Das steht in Spannung zur Ankündigung, die vor allem die Risikomanagement-Funktionen betont. Zugang gibt es zudem erst nach einem Angemessenheitstest zu Hebel, Margin und Liquidation, angeboten „execution only“ – also ohne Beratung.

Einordnung: ein Baustein Richtung Börsengang

„Anleger erwarten heute zunehmend dieselben professionellen Möglichkeiten, ihre Portfolios zu steuern und abzusichern, die bislang vor allem institutionellen Investoren zur Verfügung standen“, sagt CEO Lukas Enzersdorfer-Konrad. Man reagiere mit dem neuen Produkt „auf die steigende Nachfrage nach mehr Flexibilität und Möglichkeiten zur kurzfristigen Absicherung“.

Der Schritt passt zum Wandel vom Krypto-Broker zur Multi-Asset-Plattform – in einem Jahr, in dem am Markt über einen möglichen Bitpanda-Börsengang spekuliert wird. Und er reiht sich in einen breiteren europäischen Trend ein: Immer mehr Retail-Plattformen bringen gehebelte Produkte an ein breites Publikum. Die Gewinnchance ist real – das Verlustrisiko ebenso.

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