04.07.2025
OFFENER BRIEF

AI Act: Tech-CEOs, darunter Demuth, fordern Aufschub – dieser ist nicht ausgeschlossen

CEOs einiger der bekanntesten Konzerne und Scaleups Europas fordern in einem offenen Brief einen Aufschub des Inkrafttretens des EU-AI-Acts. Bei einem ersten Bündel an Maßnahmen wäre es am 2. August soweit.
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Fahne der Europäischen Union
Foto: Adobe Stock

Es ist eine exklusive Liste 50 großer Namen, die nun einen offenen Brief unterzeichnet haben. Dabei sind europäische Konzernbosse wie Mercedes-CEO Ola Källenius oder Airbus-CEO Guillaume Faury ebenso wie Scaleup-Gründer wie Mistral-CEO Arthur Mensch oder Black-Forest-Labs-CEO Robin Rombach. Mittendrin: Bipanda-Co-Founder und CEO Eric Demuth. Dazu kommen Vertreter:innen von Institutionen wie Verena Pausder, Vorstandsvorsitzende des deutschen Startup-Verbands. Ihre Forderung: Ein Aufschub des EU-AI-Acts.

Erster Teil des AI-Acts sollte mit 2. August in Kraft treten

Denn mit 2. August 2025 soll laut Plan der erste Teil des Regelwerks in Kraft treten. Konkret die Regelungen für allgemeine AI-Modelle („general purpose AI“, kurz GPAI). Ein Jahr später, am 2. August 2026 sollten dann jene für Hochrisiko-AI-Systeme folgen.

Unterzeichnende sehen Balance zwischen Innovation und Regulierung gestört

Im offenen Brief mit dem Titel „Stop-the-clock to reset the EU’s AI ambitions“ wird zunächst das allgemeine Ziel der EU, eine Balance zwischen Regulierung und Innovation zu schaffen, durchaus positiv herausgestrichen. Dieses sei „besonders wichtig im Kontext Künstlicher Intelligenz“. Gleichzeitig sei aber die Fähigkeit der Europäischen Union, eine Führungsrolle im Bereich AI einzunehmen, entscheidend um die aktuellen Herausforderungen in den Bereichen Wettbewerbsfähigkeit und Souveränität – wie von Mario Draghi im vielzitierten „Draghi-Report“ identifiziert – zu meistern.

„Unglücklicherweise wird diese Balance momentan durch unklare, sich überschneidende und immer komplexer werdende EU-Regulatorien gestört“, heißt es weiter. Das setze Europas AI-Ambitionen aufs Spiel, in dem es nicht nur die Entwicklung europäischer Champions gefährde, sondern auch die Möglichkeiten in allen Branchen, AI schnell und in jenem Umfang zu auszurollen, den es im globalen Wettbewerb brauche.

Zweijähriger „clock-stop“ beim AI-Act gefordert

Man fordere daher einen zweijährigen „clock-stop“, also einen Aufschub des Inkrafttretens des AI-Acts – sowohl für allgemeine, als auch für Hochrisiko-AI-Systeme. Diese Zeitraum soll es einerseits Unternehmen ermöglichen, die Auflagen umzusetzen, andererseits aber auch Spielraum für die Vereinfachung des Regelwerks seitens der EU schaffen. Man habe dabei auch konkrete Vorschläge und sei bereit, „Hand in Hand“ mit der EU-Kommission zusammenzuarbeiten.

„Die Verschiebung, gekoppelt mit einem Bekenntnis, Qualität in der Regulatorik über Geschwindigkeit zu stellen, würde Innovator:innen und Investor:innen auf der ganzen Welt ein starkes Signal schicken, dass Europa es mit seiner Agenda zur Vereinfachung und Verbesserung der Wettbewerbsfähigkeit ernst meint“, heißt es im Text unter anderem.

Verzögerung beim „Code of Practice“ könnte tatsächlich zu Aufschub führen

Explizit hingewiesen wird auch darauf, dass der den AI-Act begleitende „Code of Practice“ der EU (deutsch: „Allgemeiner KI-Verhaltenskodex“) noch nicht veröffentlicht wurde. Genau dieser Umstand schafft auch eine tatsächliche Chance auf einen Aufschub des Inkrafttretens des AI-Acts. Denn ursprünglich war der „Code of Practice“ für den 2. Mai 2025 angekündigt worden. Das passierte aber nicht. Zuletzt hieß es seitens der EU-Kommission nun, es werde gar eine Veröffentlichung erst Ende 2025 in Betracht gezogen.

Hier wiederum öffnete die zuständige EU-Kommissarin Henna Virkkunen bereits Anfang Juni bei einem Treffen der EU-Digital-Minister:innen ein Fenster: „Wenn wir sehen, dass die Standards und Richtlinien nicht rechtzeitig fertiggestellt sind, sollten wir die Verschiebung einiger Teile des AI-Acts nicht ausschließen“, sagte sie damals.

Das letzte Wort dürfte also noch nicht gesprochen sein. Darauf, dass, wie im offenen Brief gefordert, ein Aufschub um zwei Jahre mit begleitender Vereinfachung des Regelwerks im Raum steht, gibt es aber keine Hinweise.

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Elisabeth Zehetner (Staatssekretärin für Energie, Startups und Tourismus) | Foto: Martin Pacher
Elisabeth Zehetner (Staatssekretärin für Energie, Startups und Tourismus) | Foto: Martin Pacher / brutkasten

Er ist seit vielen Jahren einer der obersten Punkte auf der politischen Wunschliste der heimischen Startup-Szene: der Beteiligungsfreibetrag. Das Prinzip ist schnell erklärt: Man kann mit ihm Startup-Investments bis zu einem gewissen jährlichen Betrag von der Steuer absetzen. Das soll einen starken Anreiz schaffen, Risikokapital anderen Veranlagungsformen vorzuziehen und somit mehr privates Kapital für Startups mobilisieren.

Die genaue Ausgestaltung wäre bei einer möglichen Umsetzung Gegenstand politischer Verhandlungen. Die Forderungen aus dem Ökosystem gehen bis zu einem Betrag von 500.000 Euro pro Jahr, wie etwa in der „Vision 2030“ von invest.austria, AustrianStartups, Junge Wirtschaft und StartupNOW aus dem Jahr 2024. Großes internationales Vorbild ist das Vereinigte Königreich, das unter anderem dank eines solchen Modells konstant die mit Abstand höchsten Startup-Investment-Volumina Europas vorweist.

Bei der SPÖ nicht durchzubringen

Doch im Gegensatz zur anderen großen Forderung des heimischen Startup-Ökosystems, dem Dachfonds, der mittlerweile im Entstehen ist, schaffte es der Beteiligungsfreibetrag 2025 nicht ins schwarz-rot-pinke Regierungsprogramm. Hinter vorgehaltener Hand wird der Grund dafür in ÖVP-Kreisen klar benannt: Der Vorschlag sei beim Koalitionspartner SPÖ nicht durchzubringen. Im Frühling 2024, also noch in der Opposition, äußerte sich SPÖ-Chef Andreas Babler, konkret auf das Thema angesprochen, gegenüber brutkasten knapp, aber deutlich: „Steuerbegünstigungen für private Investoren, die in der Regel zu den Top 1 Prozent der Einkommens- und Vermögensverteilung zählen, sind keine Priorität der SPÖ.“

Für Zehetner „nächster logischer Schritt“

On the record ging man dem Thema in der ÖVP seit der Regierungsbildung 2025 dagegen mit Verweis auf die Koalitionsvereinbarung lieber aus dem Weg. Bis jetzt. Denn Startup-Staatssekretärin Elisabeth Zehetner forderte den Beteiligungsfreibetrag nun via LinkedIn-Posting offen ein. Nach dem Dachfonds wäre dieser, „der nächste logische Schritt“, schreibt sie und führt eine EcoAustria-Studie und internationale Vorbilder ins Treffen.

Unverhoffte Schützenhilfe in der Diskussion

Doch woher kommt der plötzliche Mut zur offenen Forderung entgegen dem koalitionären Konsens? Zehetner bekam Anfang dieser Woche eine Steilvorlage aus Deutschland, über die auch brutkasten berichtete. Dort war es nicht etwa CDU-Wirtschaftsministerin Katherina Reiche, sondern mit Lars Klingbeil der amtierende SPD-Chef, Vizekanzler und Finanzminister, der Steuererleichterungen für Startup-Beteiligungen aufs Tapet brachte.

„Deutschland will mehr privates Kapital für Startups mobilisieren. Österreich sollte das auch tun“, schreibt Zehetner und verweist direkt auf die Ankündigung des SPD-Chefs. Das argumentative Kalkül dahinter liegt auf der Hand: Gegen den Vorstoß des deutschen Parteigenossen, dessen Schützenhilfe für Zehetner wohl unverhofft kam, lässt sich in der österreichischen Sozialdemokratie deutlich schwerer argumentieren, als gegen die Dauerforderung aus der liberalen Ecke. Ob dadurch tatsächlich eine offene Diskussion innerhalb der Koalition angestoßen wird, ist freilich zu bezweifeln.

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