04.07.2025
OFFENER BRIEF

AI Act: Tech-CEOs, darunter Demuth, fordern Aufschub – dieser ist nicht ausgeschlossen

CEOs einiger der bekanntesten Konzerne und Scaleups Europas fordern in einem offenen Brief einen Aufschub des Inkrafttretens des EU-AI-Acts. Bei einem ersten Bündel an Maßnahmen wäre es am 2. August soweit.
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Fahne der Europäischen Union
Foto: Adobe Stock

Es ist eine exklusive Liste 50 großer Namen, die nun einen offenen Brief unterzeichnet haben. Dabei sind europäische Konzernbosse wie Mercedes-CEO Ola Källenius oder Airbus-CEO Guillaume Faury ebenso wie Scaleup-Gründer wie Mistral-CEO Arthur Mensch oder Black-Forest-Labs-CEO Robin Rombach. Mittendrin: Bipanda-Co-Founder und CEO Eric Demuth. Dazu kommen Vertreter:innen von Institutionen wie Verena Pausder, Vorstandsvorsitzende des deutschen Startup-Verbands. Ihre Forderung: Ein Aufschub des EU-AI-Acts.

Erster Teil des AI-Acts sollte mit 2. August in Kraft treten

Denn mit 2. August 2025 soll laut Plan der erste Teil des Regelwerks in Kraft treten. Konkret die Regelungen für allgemeine AI-Modelle („general purpose AI“, kurz GPAI). Ein Jahr später, am 2. August 2026 sollten dann jene für Hochrisiko-AI-Systeme folgen.

Unterzeichnende sehen Balance zwischen Innovation und Regulierung gestört

Im offenen Brief mit dem Titel „Stop-the-clock to reset the EU’s AI ambitions“ wird zunächst das allgemeine Ziel der EU, eine Balance zwischen Regulierung und Innovation zu schaffen, durchaus positiv herausgestrichen. Dieses sei „besonders wichtig im Kontext Künstlicher Intelligenz“. Gleichzeitig sei aber die Fähigkeit der Europäischen Union, eine Führungsrolle im Bereich AI einzunehmen, entscheidend um die aktuellen Herausforderungen in den Bereichen Wettbewerbsfähigkeit und Souveränität – wie von Mario Draghi im vielzitierten „Draghi-Report“ identifiziert – zu meistern.

„Unglücklicherweise wird diese Balance momentan durch unklare, sich überschneidende und immer komplexer werdende EU-Regulatorien gestört“, heißt es weiter. Das setze Europas AI-Ambitionen aufs Spiel, in dem es nicht nur die Entwicklung europäischer Champions gefährde, sondern auch die Möglichkeiten in allen Branchen, AI schnell und in jenem Umfang zu auszurollen, den es im globalen Wettbewerb brauche.

Zweijähriger „clock-stop“ beim AI-Act gefordert

Man fordere daher einen zweijährigen „clock-stop“, also einen Aufschub des Inkrafttretens des AI-Acts – sowohl für allgemeine, als auch für Hochrisiko-AI-Systeme. Diese Zeitraum soll es einerseits Unternehmen ermöglichen, die Auflagen umzusetzen, andererseits aber auch Spielraum für die Vereinfachung des Regelwerks seitens der EU schaffen. Man habe dabei auch konkrete Vorschläge und sei bereit, „Hand in Hand“ mit der EU-Kommission zusammenzuarbeiten.

„Die Verschiebung, gekoppelt mit einem Bekenntnis, Qualität in der Regulatorik über Geschwindigkeit zu stellen, würde Innovator:innen und Investor:innen auf der ganzen Welt ein starkes Signal schicken, dass Europa es mit seiner Agenda zur Vereinfachung und Verbesserung der Wettbewerbsfähigkeit ernst meint“, heißt es im Text unter anderem.

Verzögerung beim „Code of Practice“ könnte tatsächlich zu Aufschub führen

Explizit hingewiesen wird auch darauf, dass der den AI-Act begleitende „Code of Practice“ der EU (deutsch: „Allgemeiner KI-Verhaltenskodex“) noch nicht veröffentlicht wurde. Genau dieser Umstand schafft auch eine tatsächliche Chance auf einen Aufschub des Inkrafttretens des AI-Acts. Denn ursprünglich war der „Code of Practice“ für den 2. Mai 2025 angekündigt worden. Das passierte aber nicht. Zuletzt hieß es seitens der EU-Kommission nun, es werde gar eine Veröffentlichung erst Ende 2025 in Betracht gezogen.

Hier wiederum öffnete die zuständige EU-Kommissarin Henna Virkkunen bereits Anfang Juni bei einem Treffen der EU-Digital-Minister:innen ein Fenster: „Wenn wir sehen, dass die Standards und Richtlinien nicht rechtzeitig fertiggestellt sind, sollten wir die Verschiebung einiger Teile des AI-Acts nicht ausschließen“, sagte sie damals.

Das letzte Wort dürfte also noch nicht gesprochen sein. Darauf, dass, wie im offenen Brief gefordert, ein Aufschub um zwei Jahre mit begleitender Vereinfachung des Regelwerks im Raum steht, gibt es aber keine Hinweise.

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(c) Tony Sebastian via Unsplash
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Die jüngere Geschichte des deutschen Essenzustellungs-Konzerns Delivery Hero, der u.a. vom Österreicher Markus Fuhrmann (mittlerweile mit Gropyus erfolgreich) mitgrgründet wurde, ist durchaus durchwachsen. Ausgerechnet im Heimatmarkt räumte man bereits 2018 durch einen Verkauf des gesamten Deutschland-Geschäfts an die niederländische Takeaway.com, zu der unter anderem Lieferando gehört, das Feld. Ein kurzer Comeback-Versuch mit der asiatischen Marke Foodpanda im Zuge des Lieferbooms der Corona-Pandemie wurde abgeblasen.

Anders sieht die Situation in eine Reihe weiterer globaler Märkte aus: Im arabischen Raum und in asiatischen Ländern wie Südkorea ist man über diverse Tochtermarken teils Marktführer. In mehreren lateinamerikanischen und europäischen Ländern zählt man zu den wichtigsten Playern. Auch in Österreich steht Delivery Hero mit der Marke Foodora auf Platz zwei hinter Takeaway.com mit Lieferando.

Konsolidierung Richtung USA: Uber Eats wird durch Übernahme zu globaler Nummer 1

Nun werden die Karten aber neu gemischt: Denn wie Uber heute bekanntgab, legte man ein Übernahmeangebot für den börsennotierten Berliner Konzern und will diesen für umgerechnet rund 12,7 Milliarden Euro aufkaufen. Das Angebot liegt dabei deutlich über dem aktuellen Aktienkurs. Geht der Deal durch, bedeutet das eine massive Marktkonsolidierung in Richtung USA. Uber betreibt mit Uber Eats selbst einen globalen Player in der Essenzustellung, der etwa Marktführer in Frankreich, Japan, Australien, Mexiko und Kanada ist – im Heimatmarkt USA aber recht weit hinter Konkurrent Doordash liegt.

Durch die geplante Übernahme von Delivery Hero kauft sich Uber führende Positionen in einer ganzen Reihe von Ländern ein. Mit 99 Märkten und einem Bruttowarenvolumen von 236 Milliarden Dollar (auf Basis der Werte aus 2025) wäre es nachher nach eigenen Angaben das größte Lieferdienst-Unternehmen der Welt.

14 Märkte, darunter Österreich, wegen Kartellrecht an anderen Käufer

Insgesamt 14 Märkte spart Uber bei der Übernahme aber bewusst aus. Diese sollen auf Basis eines Vertrags mit der New Yorker Investmentfirma SSW Partners von dieser für umgerechnet rund 1,4 Milliarden Euro übernommen werden. Das betrifft bis auf Chile, Ecuador und die Türkei europäische Länder, darunter etwa Schweden, Spanien und auch Österreich. Um die Marken geht es dabei nicht – Foodora (Europa), Glovo (Europa/Asien/Afrika) und PedidosYa (Lateinamerika) gehen mit ihren nationalen Töchtern teilweise an Uber und teilweise an SSW Partners.

Grund für die sehr selektive Aufspaltung ist das Kartellrecht. Laut offizieller Uber-Aussendung zum geplanten Deal übernehme SSW Partners „insbesondere dort, wo sich Uber Eats und Delivery Hero bereits überschneiden“. Sprich: Es werden proaktiv Märkte ausgespart, wo Kartell-Klagen und ein Einschreiten von Wettbewerbsbehörden vorprogrammiert sind.

Österreichischer Markt als Spezialfall

Im Fall von Österreich, wo Uber Eats nach einem gescheiterten ersten Versuch momentan gar nicht am Markt ist, geht es vor allem um die EU-Wettbewerbshüter, die den Gesamtmarkt im Blick haben. Durch den Schachzug steht gleichzeitig dem bereits kommunizierten Wiedereinstieg mit der Marke Uber Eats in den österreichischen Markt nichts im Wege.

Die New Yorker Investmentgesellschaft wird übrigens nicht dauerhaft Eigentümerin von Foodora Österreich und den weiteren Töchtern bleiben. Man werde „den Prozess leiten, um die besten langfristigen Heimstätten für diese Unternehmen zu finden, in denen sie weiterhin florieren können“, heißt es von SSW Partners.

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