04.07.2025
OFFENER BRIEF

AI Act: Tech-CEOs, darunter Demuth, fordern Aufschub – dieser ist nicht ausgeschlossen

CEOs einiger der bekanntesten Konzerne und Scaleups Europas fordern in einem offenen Brief einen Aufschub des Inkrafttretens des EU-AI-Acts. Bei einem ersten Bündel an Maßnahmen wäre es am 2. August soweit.
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Fahne der Europäischen Union
Foto: Adobe Stock

Es ist eine exklusive Liste 50 großer Namen, die nun einen offenen Brief unterzeichnet haben. Dabei sind europäische Konzernbosse wie Mercedes-CEO Ola Källenius oder Airbus-CEO Guillaume Faury ebenso wie Scaleup-Gründer wie Mistral-CEO Arthur Mensch oder Black-Forest-Labs-CEO Robin Rombach. Mittendrin: Bipanda-Co-Founder und CEO Eric Demuth. Dazu kommen Vertreter:innen von Institutionen wie Verena Pausder, Vorstandsvorsitzende des deutschen Startup-Verbands. Ihre Forderung: Ein Aufschub des EU-AI-Acts.

Erster Teil des AI-Acts sollte mit 2. August in Kraft treten

Denn mit 2. August 2025 soll laut Plan der erste Teil des Regelwerks in Kraft treten. Konkret die Regelungen für allgemeine AI-Modelle („general purpose AI“, kurz GPAI). Ein Jahr später, am 2. August 2026 sollten dann jene für Hochrisiko-AI-Systeme folgen.

Unterzeichnende sehen Balance zwischen Innovation und Regulierung gestört

Im offenen Brief mit dem Titel „Stop-the-clock to reset the EU’s AI ambitions“ wird zunächst das allgemeine Ziel der EU, eine Balance zwischen Regulierung und Innovation zu schaffen, durchaus positiv herausgestrichen. Dieses sei „besonders wichtig im Kontext Künstlicher Intelligenz“. Gleichzeitig sei aber die Fähigkeit der Europäischen Union, eine Führungsrolle im Bereich AI einzunehmen, entscheidend um die aktuellen Herausforderungen in den Bereichen Wettbewerbsfähigkeit und Souveränität – wie von Mario Draghi im vielzitierten „Draghi-Report“ identifiziert – zu meistern.

„Unglücklicherweise wird diese Balance momentan durch unklare, sich überschneidende und immer komplexer werdende EU-Regulatorien gestört“, heißt es weiter. Das setze Europas AI-Ambitionen aufs Spiel, in dem es nicht nur die Entwicklung europäischer Champions gefährde, sondern auch die Möglichkeiten in allen Branchen, AI schnell und in jenem Umfang zu auszurollen, den es im globalen Wettbewerb brauche.

Zweijähriger „clock-stop“ beim AI-Act gefordert

Man fordere daher einen zweijährigen „clock-stop“, also einen Aufschub des Inkrafttretens des AI-Acts – sowohl für allgemeine, als auch für Hochrisiko-AI-Systeme. Diese Zeitraum soll es einerseits Unternehmen ermöglichen, die Auflagen umzusetzen, andererseits aber auch Spielraum für die Vereinfachung des Regelwerks seitens der EU schaffen. Man habe dabei auch konkrete Vorschläge und sei bereit, „Hand in Hand“ mit der EU-Kommission zusammenzuarbeiten.

„Die Verschiebung, gekoppelt mit einem Bekenntnis, Qualität in der Regulatorik über Geschwindigkeit zu stellen, würde Innovator:innen und Investor:innen auf der ganzen Welt ein starkes Signal schicken, dass Europa es mit seiner Agenda zur Vereinfachung und Verbesserung der Wettbewerbsfähigkeit ernst meint“, heißt es im Text unter anderem.

Verzögerung beim „Code of Practice“ könnte tatsächlich zu Aufschub führen

Explizit hingewiesen wird auch darauf, dass der den AI-Act begleitende „Code of Practice“ der EU (deutsch: „Allgemeiner KI-Verhaltenskodex“) noch nicht veröffentlicht wurde. Genau dieser Umstand schafft auch eine tatsächliche Chance auf einen Aufschub des Inkrafttretens des AI-Acts. Denn ursprünglich war der „Code of Practice“ für den 2. Mai 2025 angekündigt worden. Das passierte aber nicht. Zuletzt hieß es seitens der EU-Kommission nun, es werde gar eine Veröffentlichung erst Ende 2025 in Betracht gezogen.

Hier wiederum öffnete die zuständige EU-Kommissarin Henna Virkkunen bereits Anfang Juni bei einem Treffen der EU-Digital-Minister:innen ein Fenster: „Wenn wir sehen, dass die Standards und Richtlinien nicht rechtzeitig fertiggestellt sind, sollten wir die Verschiebung einiger Teile des AI-Acts nicht ausschließen“, sagte sie damals.

Das letzte Wort dürfte also noch nicht gesprochen sein. Darauf, dass, wie im offenen Brief gefordert, ein Aufschub um zwei Jahre mit begleitender Vereinfachung des Regelwerks im Raum steht, gibt es aber keine Hinweise.

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Biogena-CEO Albert Schmidbauer beim traditionellen Läuten der Börsenglocke | © Wiener Börse AG/APA-Fotoservice/Arman Rastegar
Biogena-CEO Albert Schmidbauer beim traditionellen Läuten der Börsenglocke | © Wiener Börse AG/APA-Fotoservice/Arman Rastegar

Bereits im Juli hatte das Salzburger Unternehmen Biogena rund um Gründer Albert Schmidbauer seinen Börsengang angekündigt, wie brutkasten berichtete. Heute erfolgte das Listing im Direct Market Plus, also im KMU-Segment der Wiener Börse. Gelistet wurde mit der Biogena Good Vibes AG die oberste Holding der Unternehmensgruppe. Wenige Stunden nach Handelsstart lag die Marktkapitalisierung bei knapp über 480 Millionen Euro.

Zwei AGs sollen perspektivisch verschmolzen werden

Bereits seit 2020 ist mit der Beteiligungsgesellschaft Biogena Group Invest AG ein anderer Teil der Unternehmensgruppe dort gelistet. „Perspektivisch sollen die Strukturen zusammengeführt werden; eine Verschmelzung der Biogena Group Invest AG mit der Biogena Good Vibes AG wird derzeit geprüft“, heißt es dazu in einer Aussendung zum heutigen Börsenstart.

Wachstum auf 500 Mio. Euro Umsatz bis 2030 geplant

Die Biogena Group verfolgt einen ambitionierten Wachstumskurs, wie CEO Schmidbauer auch im Juli gegenüber brutkasten darlegte. Bis 2030 will man den Konzernumsatz von zuletzt 156,65 Millionen Euro auf rund 500 Millionen Euro steigern.

„Die bestehenden Fertigungskapazitäten in Koppl und am neuen Spezialproduktionsstandort Liefering reichen bereits für rund 500 Millionen Euro Umsatz. Die Anlage ist aktuell zu weniger als 25 Prozent ausgelastet. Das heißt: Ein wesentlicher Teil der industriellen Basis für das geplante Wachstum ist bereits vorhanden und muss nicht erst vollständig neu aufgebaut werden“, so Schmidbauer damals.

„Zugang zum Kapitalmarkt eröffnet uns neue Möglichkeiten“

Anlässlich des heutigen Börsenstarts kommentiert der CEO: „Biogena ist aus der Überzeugung entstanden, Gesundheit neu und ganzheitlich zu denken – und aus diesem Anspruch ist über die Jahre eine Unternehmensgruppe mit internationaler Perspektive gewachsen.“ Die Notierung sei „weit mehr als ein finanzieller Meilenstein“, sie sei „der nächste konsequente Schritt“ in der Entwicklung.

„Der Zugang zum Kapitalmarkt eröffnet uns neue Möglichkeiten, unsere Ideen schneller in die Welt zu bringen, international weiter zu wachsen und Biogena langfristig als starke österreichische Gesundheitsmarke zu positionieren“, so Schmidbauer

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