02.12.2022

AI Act: EU will KI stärker fördern, aber auch viel stärker reglementieren

Mit dem AI Act, der in Kürze verhandelt wird, will die EU einen klaren Rechtsrahmen für Künstliche Intelligenz schaffen.
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Fahne der Europäischen Union
Foto: Adobe Stock

In der KI-Forschung steht die EU – wie auch in anderen Forschungsbereichen – gut da. Der Staatenbund bringt weltweit die meisten wissenschaftlichen Papers zum Thema hervor. In anderen relevanten Bereichen, etwa bei Investitionen, sieht es aber – wie so oft – anders aus. An China und die USA wird die EU auch dann nicht herankommen, wenn sie ihr Ziel, im Laufe des Jahrzehnts auf 20 Milliarden Euro Investment in AI pro Jahr zu kommen, erreicht. Unter anderem hier soll ein neuer „AI Act“ (KI-Verordnung) der Europäischen Union Verbesserung bringen – der brutkasten berichtete bereits. Zum Gesetzeswerk liegt ein Vorschlag der EU-Kommission vor, der kommende Woche erstmals abgestimmt wird, um dann in die Trilogverhandlungen zwischen Europäischem Parlament, Rat und EU-Kommission zu gehen.

„Balanceakt“ zwischen Förderung und Regulierung

Auffallend ist im Entwurf zum AI Act vor allem der Versuch, Künstliche Intelligenz sehr genau – und auch relativ streng – zu reglementieren. Der Rechtsrahmen soll künftig sowohl für öffentliche als auch für private Akteure gelten – innerhalb und außerhalb der EU, „sofern das KI-System in der EU in Verkehr gebracht wird oder Menschen in der EU von seiner Verwendung betroffen sind“. Zu diesem Spannungsfeld zwischen Förderung und Reglementierung meinte Digitalisierungs-Staatssekretär Florian Tursky bei einem heutigen Pressetermin, es sei ein Balanceakt in den Verhandlungen, das richtige Maß an Regulierung zu finden.

Staatssekretär Florian Tursky beim heutigen Presetermin | © BMF

Einteilung in vier Risikostufen

Ob eine KI-Anwendung überhaupt zugelassen wird, soll nach dem AI Act-Entwurf vom von dieser ausgehenden Risiko abhängig sein, das in vier Klassifizierungen unterteil werden soll: Unannehmbares Risiko, Hohes Risiko, Geringes Risiko und Minimales Risiko. Anwendungen mit unannehmbarem Risiko sollen demnach verboten werden, etwa „social Scoring“. Die Einstufung als hohes Risiko führt zu strengen Vorgaben vor Inverkehrbringen. KI-Systeme mit geringem Risiko treffen gewisse Transparenzverpflichtungen.

Der Großteil der Anwendungen stellen Systeme mit minimalem Risiko dar, wird angeführt. Für diese gilt die freie Anwendung auf Basis der bestehenden rechtlichen Verpflichtungen ohne zusätzliche Auflagen. Dem Hochrisikobereich gehören laut EU-Kommission 15 Prozent aller Anwendungen an. Fragen zur Haftung von KI-Systemen werden im Rechtsakt übrigens nicht verankert. Hierzu wurde erst kürzlich eine gesonderte KI-Haftungs-Richtlinie vorgelegt.

In Österreich verschiedene Behörden für Ahndung von AI Act-Verstößen zuständig

Personen und Unternehmen sollen bei mutmaßlichen Verstößen gegen die geplante KI-Verordnung künftig Beschwerde bei der zuständigen Marktaufsichtsbehörde einreichen können. „In Österreich ist die Marktüberwachung je nach Produkt bei einer unterschiedlichen Stelle angesiedelt“, heißt es vom Staatssekretäriat für Digitalisierung in einer Aussendung.

Staatssekretär Tursky kommentiert dort: „Die KI-Verordnung ist ein wichtiger Schritt für Europa, um in diesem Zusammenhang für Rechtssicherheit zu sorgen. Ziel ist es, einerseits die Entwicklung von KI in Europa zu fördern. Gleichzeitig müssen aber die öffentlichen Interessen, wie Grundrechte und Sicherheit gewährleistet sein“. Ein klarer europaweiter Rechtsrahmen sei beim Thema Künstliche Intelligenz unerlässlich. Er schaffe sowohl für Entwickler die Sicherheit klarer Regeln für die Gestaltung, als auch für die Endnutzer die Sicherheit, mit einer sicheren und vertrauenswürdigen KI-Anwendung zu interagieren.

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AmCham
@ Christian Mikes - Michael Zettel (li.) und Marco Porak.

Marco Porak, Geschäftsführer IBM Österreich, ist der neue Präsident der Amerikanischen Handelskammer AmCham Austria. Er wurde am gestrigen Montag vom Vorstand einstimmig gewählt. Porak folgt damit Michael Zettel, bis vor Kurzem Managing Director Accenture Österreich, in dieser Funktion.

AmCham: Plattform für Austausch

„AmCham ist weit mehr als ein Wirtschaftsnetzwerk. AmCham ist eine Plattform für Austausch, Innovation und Partnerschaft zwischen österreichischen und amerikanischen Unternehmen und Institutionen“, sagte Porak im Anschluss an seine Wahl bei der Generalversammlung und umriss seine Ziele: „Ich möchte den transatlantischen Dialog weiter stärken, die aktive Einbindung der Mitglieder fördern und neue Impulse für den Wirtschaftsstandort Österreich setzen.“

Porak dankte dem scheidenden Präsidenten Zettel: „Michael Zettel hat die AmCham in herausfordernden Zeiten stark nach außen und nach innen positioniert und die Verbindung der beiden Ökonomien nachhaltig gestärkt.“

Weitere Personalentscheidungen

Marco Porak wurde 1978 in Wien geboren und hat an der Wirtschaftsuniversität Wien erfolgreich Betriebswirtschaft studiert. Er startete 1999 seine Karriere bei IBM als Projektmanager. 2021 wurde Porak nach nationalen und internationalen Managementpositionen im Software-Development- und Sales-Bereich Geschäftsführer von IBM Österreich. In dieser Rolle unterstützt er heimische Unternehmen und Organisationen bei der digitalen Transformation.

Neben dem neuen Präsidenten Marco Porak wurden Roman Biller (Oracle), Michael Edelsbrunner (Citibank), Carmen Greider (3M) und Wolfgang Litzlbauer (Umdasch) als Vizepräsidenten gewählt bzw. bestätigt. Friedrich Rödler (Erste Bank) als Kassier, Sepp Zotti als Schriftführer und Martin Brodey (Dorda) als Syndikus wurden wiedergewählt.

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