02.12.2022

AI Act: EU will KI stärker fördern, aber auch viel stärker reglementieren

Mit dem AI Act, der in Kürze verhandelt wird, will die EU einen klaren Rechtsrahmen für Künstliche Intelligenz schaffen.
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Fahne der Europäischen Union
Foto: Adobe Stock

In der KI-Forschung steht die EU – wie auch in anderen Forschungsbereichen – gut da. Der Staatenbund bringt weltweit die meisten wissenschaftlichen Papers zum Thema hervor. In anderen relevanten Bereichen, etwa bei Investitionen, sieht es aber – wie so oft – anders aus. An China und die USA wird die EU auch dann nicht herankommen, wenn sie ihr Ziel, im Laufe des Jahrzehnts auf 20 Milliarden Euro Investment in AI pro Jahr zu kommen, erreicht. Unter anderem hier soll ein neuer „AI Act“ (KI-Verordnung) der Europäischen Union Verbesserung bringen – der brutkasten berichtete bereits. Zum Gesetzeswerk liegt ein Vorschlag der EU-Kommission vor, der kommende Woche erstmals abgestimmt wird, um dann in die Trilogverhandlungen zwischen Europäischem Parlament, Rat und EU-Kommission zu gehen.

„Balanceakt“ zwischen Förderung und Regulierung

Auffallend ist im Entwurf zum AI Act vor allem der Versuch, Künstliche Intelligenz sehr genau – und auch relativ streng – zu reglementieren. Der Rechtsrahmen soll künftig sowohl für öffentliche als auch für private Akteure gelten – innerhalb und außerhalb der EU, „sofern das KI-System in der EU in Verkehr gebracht wird oder Menschen in der EU von seiner Verwendung betroffen sind“. Zu diesem Spannungsfeld zwischen Förderung und Reglementierung meinte Digitalisierungs-Staatssekretär Florian Tursky bei einem heutigen Pressetermin, es sei ein Balanceakt in den Verhandlungen, das richtige Maß an Regulierung zu finden.

Staatssekretär Florian Tursky beim heutigen Presetermin | © BMF

Einteilung in vier Risikostufen

Ob eine KI-Anwendung überhaupt zugelassen wird, soll nach dem AI Act-Entwurf vom von dieser ausgehenden Risiko abhängig sein, das in vier Klassifizierungen unterteil werden soll: Unannehmbares Risiko, Hohes Risiko, Geringes Risiko und Minimales Risiko. Anwendungen mit unannehmbarem Risiko sollen demnach verboten werden, etwa „social Scoring“. Die Einstufung als hohes Risiko führt zu strengen Vorgaben vor Inverkehrbringen. KI-Systeme mit geringem Risiko treffen gewisse Transparenzverpflichtungen.

Der Großteil der Anwendungen stellen Systeme mit minimalem Risiko dar, wird angeführt. Für diese gilt die freie Anwendung auf Basis der bestehenden rechtlichen Verpflichtungen ohne zusätzliche Auflagen. Dem Hochrisikobereich gehören laut EU-Kommission 15 Prozent aller Anwendungen an. Fragen zur Haftung von KI-Systemen werden im Rechtsakt übrigens nicht verankert. Hierzu wurde erst kürzlich eine gesonderte KI-Haftungs-Richtlinie vorgelegt.

In Österreich verschiedene Behörden für Ahndung von AI Act-Verstößen zuständig

Personen und Unternehmen sollen bei mutmaßlichen Verstößen gegen die geplante KI-Verordnung künftig Beschwerde bei der zuständigen Marktaufsichtsbehörde einreichen können. „In Österreich ist die Marktüberwachung je nach Produkt bei einer unterschiedlichen Stelle angesiedelt“, heißt es vom Staatssekretäriat für Digitalisierung in einer Aussendung.

Staatssekretär Tursky kommentiert dort: „Die KI-Verordnung ist ein wichtiger Schritt für Europa, um in diesem Zusammenhang für Rechtssicherheit zu sorgen. Ziel ist es, einerseits die Entwicklung von KI in Europa zu fördern. Gleichzeitig müssen aber die öffentlichen Interessen, wie Grundrechte und Sicherheit gewährleistet sein“. Ein klarer europaweiter Rechtsrahmen sei beim Thema Künstliche Intelligenz unerlässlich. Er schaffe sowohl für Entwickler die Sicherheit klarer Regeln für die Gestaltung, als auch für die Endnutzer die Sicherheit, mit einer sicheren und vertrauenswürdigen KI-Anwendung zu interagieren.

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Zwei Player im Kampf gegen Energiearmut in Österreich arbeiten nun zusammen: enixi-Gründer Matthias Nadrag, der 2023 bereits mit energiespenden.at eine Plattform für Stromspenden startete (brutkasten berichtete), und Valentin Neuhauser, der seit 2022 die Projektleitung und seit Jänner 2026 die Funktion des Obmanns von Robin Powerhood, eine spendenbegünstigte Energiegemeinschaft, inne hat. Im Forschungsprojekt „Energiespenden 2.0″ wollen sie gemeinsam mit Salzburg Research und OurPower ein Modell entwickeln, das armutsgefährdete Haushalte über gespendete Energie in Vollversorgung bringt.

Von der Bezahlhilfe zur Vollversorgung

„Die bisherige Frage war immer: Wie helfen wir beim Bezahlen? Wir stellen eine andere Frage: Müssen energiearme Haushalte überhaupt eine Rechnung bekommen?“, sagt Nadrag. Er bringt eigenen Angaben zufolge mehr als zwölf Jahre Erfahrung in Bürgerbeteiligung und Marktprozessen der Energiewirtschaft ein und verantwortet die technische Umsetzung des Projekts.

Neuhauser hat für Robin Powerhood laut eigenen Angaben bereits starke Partner gewinnen können, darunter Caritas, Rotes Kreuz und die Volkshilfe. „Die Bereitschaft zu teilen ist vorhanden – jetzt müssen wir dafür sorgen, dass diese Energie auch wirklich ankommt“, ergänzt er.

Öffentliche Förderung

Gefördert wird „Energiespenden 2.0″ vom Bundesministerium für Innovation, Mobilität und Infrastruktur sowie dem Klima- und Energiefonds im Programm „Energieforschung 2025″. Die Abwicklung übernimmt die Österreichische Forschungsförderungsgesellschaft FFG. Nadrag hatte mit enixi zuletzt im April 2026 ein sechsstelliges Investment geholt und im Juli 2026 die B2B-Strombörse RegioStrom angekündigt (brutkasten berichtete).

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