09.12.2023

AI Act: EU einigt sich auf Regulierung für künstliche Intelligenz

Nach 36 Stunden intensiver Verhandlungen erzielten EU-Parlament, EU-Kommission und Mitgliedsstaaten eine Einigung beim AI Act. Die technischen Details der ersten umfassenden Regulierung von künstlicher Intelligenz in der EU müssen aber noch geklärt werden.
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Fahnen der Europäischen Union
Fahnen der Europäischen Union | Foto: Adobe Stock

Sie haben sich ordentlich dahingezogen, die Verhandlungen zwischen EU-Parlament, EU-Kommission und den Mitgliedsstaaten. Der vermeintlich letzte Verhandlungstag begann am Mittwoch um 16 Uhr. Nach einer durchverhandelten Nacht wurden die Gespäche aber am frühen Donnerstagnachmittag unterbrochen. Am Freitag in der Früh ging es weiter – und nach einem weiteren Tag mit intensiven Verhandlungen kam man gegen Mitternach schließlich zu einer vorläufigen Einigung.

„Deal“, schrieb Digitalkommissar Thierry Breton um 23.37 Uhr auf der Plattform X (vormals Twitter) und postete dabei eine Grafik, die die EU als einzigen Kontinent mit KI-Regulierung auswies. Die Einigung sei „historisch“, schreib er in einer weiteren Nachricht. Der AI Act sei „viel mehr als ein Regelwerk – er ist eine Startrampe für EU-Startups und Forscher, um das globale KI-Rennen anzuführen.“

Die Verhandler:innen standen schon unter Zeitdruck: Denn im kommenden Jahr stehen Wahlen zum EU-Parlament an. Und ohne Einigung hätte sich ein Beschluss bis in die nächste Legislaturperiode des Parlaments verzögert.

Nun gibt es eine vorläufige politische Einigung, die die Eckpunkte absteckt. Viele technische Details müssen erst noch ausgearbeitet werden. „Es könnte Wochen dauern, um den Text zu konsolidieren“, erwartet der Journalist Luca Bertuzzi, der die Verhandlungen für das Portal Euractiv intensiv verfolgte. Wirksam werden soll der AI Act in rund zwei Jahren, bestimmte Teile der Regulierung sollen bereits früher schlagend werden.

„Foundation Models“ wie GPT-4 nicht vom AI Act ausgenommen

Die konkrete Ausgestaltung des AI Acts ist schon länger äußerst umstritten. Kontroverse Punkte gab es dabei einige. In den vergangenen Wochen war etwa der Umgang mit „Foundation Models“ ein Streitpunkt. Dabei handelt es sich um KI-Modelle, die die Grundlage für andere Anwendungen liefern, wie etwa die GPT-Modelle von OpenAI. Die Sprachmodelle GPT-3.5 und GPT-4 sind die „Foundation Models“ hinter ChatGPT.

Deutschland, Frankreich und Italien hatten hier vorgeschlagen, solche Basismodelle aus dem AI Act auszunehmen. Stattdessen sollte eine Selbstverpflichtung der Anbeiter umgesetzt werden. Das EU-Parlament war strikt dagegen – und setzte sich weitgehend durch. Bestimmte Transparenzvorschriften werden für alle KI-Modelle gelten. Große KI-Modelle, die „systemische Risiken“ aufweisen, bekommen zusätzliche Verpflichtungen.

Neue KI-Behörde in Kommission geplant

Für Open-Source-Modelle wiederum sind Ausnahmen vorgesehen: Werden sie nicht als Modelle mit systemtischen Risiko eingestuft, beschränken sich die verpflichtenden Angaben auf Informationen zu Trainingsdaten und Testverfahren.

Zur Regulierung dieser Basismodelle wird innerhalb der Europäischen Kommission eine KI-Behörde etabliert. Grundsätzlich werden KI-Modelle von den zuständigen Behörden auf Ebene der Mitgliedsstaaten überwacht. Diese stimmen sich dazu im Europäischen Ausschuss für künstliche Intelligenz ab.

Der AI Act ermöglicht Strafen von bis 6,5 Prozent des globalen Umsatzes eines Unternehmen oder bis zu 35 Mio. Euro – dies gilt für die schwersten Vergehen bei verbotenen Anwendungsfällen. System- und Modellanbietern können Strafen von 3 Prozent des Umsatzes oder 15 Mio. Euro drohen, wenn sie ihren Verpflichtungen nicht nachkommen. Strafen von 1,5 Prozent des Umsatzes oder 500.000 Euro können fällig werden, wenn falsche Informationen angegeben werden.

Biometrische Identifizierung von Personen nicht vollständig verboten

Intensiv diskutiert wurden auch bestimmte Anwendungsfälle von KI – etwa im Bereich biometrischer Anwendungen. Das EU-Parlament wollte biometrische Identifizierung von Personen im öffentlichen Raum völlig verbieten. Damit konnte es sich nicht durchsetzen. Die biometrische Identifizierung von Personen ist nach dem AI unter bestimmten Voraussetzungen zulässig – und zwar bei der gezielten Suche nach konkreten Personen, wenn es um die Gefahr eines Terroranschlags oder um andere schwere Straftaten geht.

Lange kontroverse Diskussionen über AI Act

Über die konkrete Ausgestaltung des AI Acts war inbesondere in den vegangenen Monaten kontrovers diskutiert worden – auch Startups befürchteten Nachteile. Im Oktober hatte beispielsweise das französische KI-Jungunternehmen Mistral AI gewarnt, dass der AI Act, so wie er geplant sei, den weiteren Betrieb des Startups verunmöglichen könnte (brutkasten berichtete). Der AI Act klassifiziert KI-Anwendungen in unterschiedliche Risikokategorieren – mit denen dann verschiedene Pflichten und Haftungen einhergehen.

Auch ein im Sommer an der Hochschule St. Gallen durchgeführter „Praxis-Stresstest“ zum AI lieferte mehrere kritische Punkte (brutkasten berichtete). Bei der von Europarechts-Professor Thomas Burri durchgeführten Challenge wurden reale KI-Anwendungen von Unternehmen, wie der Deutschen Telekom oder Mercedes Benz, auf ihre Kompatibilität mit dem AI Act abgeklopft. „Mit dem AI Act sähen wir Unsicherheit bei genau den Leuten, auf die wir unsere Zukunft bauen wollen“, schlussfolgerte Burri damals.

Die EU beschäftigt sich seit über zwei Jahren mit einem Rahmenwerk für künstliche Intelligenz. Seither hat sich in dem Bereich allerdings auch einiges verändert – man denke nur an das Erscheinen von ChatGTP Ende November 2022, das die Fortschritte bei künstlicher Intelligenz ins Bewusstsein der Öffentlichkeit holte. “Die schnellen Entwicklungen im AI-Bereich haben die Aufgabe nicht leichter gemacht”, sagte der italienische EU-Parlamentarier Brando Benifel bei einem Pressebriefing zum AI Act im Juni, an dem brutkasten teilgenommen hatte.

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Gruppenfoto von Georg Kopetz, CEO und Mitgründer von TTTECH und Eddie Myers, CEO TTTech Systems SE / (c) Nicky Webb
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Die Wiener High-Tech-Gruppe TTTech stellt sich neu auf. Mit Wirkung zum 1. Oktober 2026 gründet das Unternehmen die TTTech Systems SE, eine 100-prozentige Tochtergesellschaft, in der die Geschäftsfelder Luft- und Raumfahrt, Verteidigung und kritische Infrastruktur gebündelt werden. Zur kritischen Infrastruktur zählt TTTech etwa Anwendungen in der Energieerzeugung. Laut Aussendung wachsen diese Märkte gerade in Nordamerika und Europa stark.

Das Portfolio der neuen Gesellschaft umfasst Komponenten, Produkte und komplette Plattformlösungen für sicherheitsrelevante Anwendungen. Zum Einsatz kommen sie nach Unternehmensangaben in Kommunikations- und Avionikarchitekturen von Verkehrsflugzeugen, militärischen Luftfahrzeugen, Advanced-Air-Mobility-Plattformen, Satelliten, Raumfahrzeugen und Trägerraketen. Technologien und Produkte von TTTech kommen unter anderem in der europäischen Trägerrakete Ariane 6 und bei der NASA-Mondmission Artemis II zum Einsatz.

Nächster Schritt nach NXP-Deal und Invest-AG-Einstieg

TTTech ordnet die Gründung als weiteren Schritt seiner langfristigen Wachstumsstrategie ein. Anfang 2025 hatte die Gruppe ihre Anteile an der von ihr mitbegründeten TTTech Auto an NXP verkauft und sich danach stärker auf ihre Kerngeschäfte konzentriert. Erst im August stieg zudem die Linzer Invest AG mit 11 Prozent bei TTTech ein (brutkasten berichtete).

Das Unternehmen verweist auf die weltweit steigende Nachfrage nach sicheren, resilienten und zunehmend autonomen Technologien. Gleichzeitig würden technologische Souveränität, Versorgungssicherheit und digitale Resilienz an Bedeutung gewinnen.

„Europa braucht in Bereichen wie Raumfahrt, Verteidigung, kritischer Infrastruktur und industrieller Automatisierung starke Technologieunternehmen mit langfristiger Perspektive. Mit der TTTech Systems SE schaffen wir die Voraussetzungen, unsere Stärken gezielter einzusetzen und neue Wachstumschancen in internationalen Märkten zu nutzen“, wird Georg Kopetz, CEO und Mitgründer von TTTech, in der Aussendung zitiert.

Eddie Myers wird CEO

An der Spitze der TTTech Systems SE steht Eddie Myers. Er ist am 15. Juli zu TTTech gekommen und derzeit als CEO von TTTech North America tätig. Die Leitung der neuen Gesellschaft übernimmt er mit 1. Oktober zusätzlich. Myers soll laut Aussendung Branchenkenntnisse und Verbindungen in Nordamerika, einen Kernmarkt von TTTech, einbringen und die weltweite Marktpositionierung der Tochter vorantreiben.

Hauptsitz bleibt Wien

Sowohl TTTech als auch die TTTech Systems SE haben ihren Hauptsitz in Wien. Die Stadt soll auch künftig das Zentrum der Forschungs- und Entwicklungsaktivitäten der Gruppe bleiben, ergänzt durch Engineering-Teams in Deutschland, Finnland, Serbien und Rumänien.

Für Kunden, Partner und Lieferanten ändert sich mit dem Übergang der Geschäftsbereiche laut TTTech nichts. Produkte, Dienstleistungen, laufende Projekte und Supportleistungen würden in gewohnter Form fortgeführt. Bestehende Verträge, Zertifizierungen und Geschäftsbeziehungen bleiben demnach gültig, ebenso die bisherigen Ansprechpartner und Prozesse.

„Gleichzeitig steht dieser Schritt für Kontinuität. Unsere Kunden und Partner können weiterhin auf die technologische Exzellenz und Verlässlichkeit vertrauen, für die TTTech seit Jahrzehnten steht“, so Kopetz.

Die TTTech Group beschäftigt nach eigenen Angaben mehr als 1.200 Mitarbeitende an zwölf Standorten in elf Ländern.

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