12.02.2026
LAUNCH

Ahoi Kapptn!: Linzer Agentur startet KI-Plattform für den Profisport

Die Linzer Digitalagentur Ahoi Kapptn! bringt mit AhoiSports eine modulare, KI-gestützte Plattform für professionelle Sportorganisationen und Clubs auf den Markt. 
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Das Ahoi Kapptn! Gründer-Team v.l.n.r.: Gregor Pichler, Simon Kapl, Philipp Baldauf, Philipp Jahoda | (c) Stefan Beiganz
Das Ahoi Kapptn! Gründer-Team v.l.n.r.: Gregor Pichler, Simon Kapl, Philipp Baldauf, Philipp Jahoda | (c) Stefan Beiganz

Zu den bisherigen Kunden von Ahoi Kapptn! zählen unter anderem der Österreichische Fußball-Bund (ÖFB), die Österreichische Bundesliga, der LASK, das Startup StadiumADS sowie der TSV 1860 München. Mit dem neuen Produkt AhoiSports soll dieses Know-how nun in einer eigenständigen, skalierbaren Lösung zusammengeführt werden.

Erweiterbare KI-Module

AhoiSports deckt drei zentrale Bereiche des Clubbetriebs ab: Fan Engagement, Commercial Operations und Sport Performance.

Im Bereich Fan Engagement umfasst die Plattform Module für App, Website, Streaming und E-Mail-Marketing. Commercial Operations integriert Funktionen wie Ticketing, Online-Shop, Sponsoring und Vertragsmanagement. Der Bereich Sport Performance wiederum bietet Werkzeuge für Analytics, Scouting und Spielerdaten.

Die Module sind einzeln nutzbar. Clubs können mit einer konkreten Anwendung, etwa einem Website-Relaunch oder der Einführung einer App, starten und das System schrittweise erweitern. Mit jedem zusätzlichen Modul wächst die Datenbasis der Plattform, wodurch Zusammenhänge umfassender analysiert werden können.

KI als zentraler Bestandteil

Im Zentrum des Konzepts steht die Frage der Datenkontrolle. AhoiSports setzt auf eine zentrale Customer Data Platform (CDP), die sämtliche Module verbindet und Sportorganisationen die Kontrolle über ihre Daten sichern soll.

„Wir sehen bei Sportorganisationen sowie Clubs überall ähnliche Herausforderungen: Daten, die in verschiedenen Systemen verstreut sind und oft nicht einmal dem Club gehören. Gleichzeitig verändert KI gerade grundlegend, was im digitalen Sportbusiness möglich ist. AhoiSports ist unsere Antwort darauf. Eine Plattform, die von Grund auf für KI gebaut wurde und Sportorganisationen die Hoheit über ihre eigenen Daten zurückgibt“, sagt Gregor Pichler, CEO & Co-Founder Ahoi Kapptn!.

„AhoiSports folgt einer konsequenten ‚AI-first‘-Architektur. Die Plattform wurde von Grund auf so konzipiert, dass KI nicht als Add-on fungiert, sondern als zentraler Bestandteil. Basis ist ein umfassender Data Lake, der weit über klassische Clubdaten hinausgeht: Durch die Korrelation mit externen Quellen wie Wetterdaten oder Eventkalendern liefern unsere Models präzise Prognosen, etwa für den Ticketverkauf oder für Fan/Kunden-Engagement“, ergänzt Philipp Jahoda, CTO von Ahoi Kapptn!.

Von der App zur Digitalagentur

Die Wurzeln des Unternehmens reichen mehrere Jahre zurück. 2017 starteten die Gründer Gregor Pichler, Simon Kapl, Philipp Baldauf, Philipp Jahoda mit der App myAlfred, die später unter dem Namen Butleroy firmierte. Nach einem weiteren Produkt-Pivot entwickelte sich das Unternehmen 2020 zur Digitalagentur Ahoi Kapptn! (brutkasten berichtete). 

2023 erzielte die Agentur siebenstellige Umsätze im Digitalgeschäft und steuerte im Jahr darauf auf ein Umsatzwachstum von knapp 50 Prozent zu. 

Mit AhoiSports erfolgt nun jedoch erneut eine strategische Verschiebung: weg vom rein projektbasierten Agenturgeschäft, hin zu einem eigenständigen, skalierbaren Produkt. Damit bewegt sich das Unternehmen wieder stärker in Richtung Startup-Modell.

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Die EU-Entgelttransparenzrichtlinie soll den Gender Pay Gap verringern | (c) Marek Studzinski via Unsplash
Die EU-Entgelttransparenzrichtlinie soll den Gender Pay Gap verringern | (c) Marek Studzinski via Unsplash

Sie soll den Gender Pay Gap verkleinern, indem Unternehmen etwa konkrete Auskünfte über Gehälter geben müssen: Bereits 2023 beschloss das EU-Parlament die Entgelttransparenzrichtlinie. Mit einer Frist von drei Jahren sollte sie von den Mitgliedstaaten bis 7. Juni 2026 umgesetzt werden. Weil es eine Richtlinie (und keine Verordnung) ist, hatten die Nationalstaaten dabei einen gewissen Gestaltungsspielraum.

Begutachtungsentwurf im Alleingang zu Frist-Ende

Dieser führte wohl auch dazu, dass Sozialpartner und Regierung in Österreich sich nicht zeitgerecht auf die konkrete gesetzliche Umsetzung einigen konnten – ähnliches passierte übrigens in mehreren EU-Staaten. Nachdem es ein Ultimatum gestellt hatte, legte das SPÖ-geführte Sozial- und Arbeitsministerium zum Ablauf der Frist im Juni einen in Eigenregie erstellten Begutachtungsentwurf vor – zum Ärger mehrere Sozialpartner, etwa der Industriellenvereinigung (IV), die eine “Bürokratielawine” befürchtet.

Öffentlich ist dieser Entwurf noch nicht verfügbar. IV, Wirtschaftskammer, Gewerkschaftsbund (ÖGB) und Co., die ihn vorliegen haben, diskutieren aber längst per Presseaussendungen zu den Inhalten weiter. Während die konkreten vorgesehen Maßnahmen erst mit dem offiziellen Entwurf klar sein werden, steht bereits fest: Auf die eine oder andere Weise müssen die neuen Transparenzpflichten aus der Richtlinie von Unternehmen am Ende umgesetzt werden. Denn diese gibt klare Mindestanforderungen für die Nationalstaaten vor.

EU sieht Intransparenz als Ursache des Gender Pay Gap

Die EU will mit der Entgelttransparenzrichtlinie das bekanntlich in der Praxis nicht ausreichend umgesetzte Recht auf gleichen Lohn für gleiche oder gleichwertige Arbeit sichern. Und bisher scheiterte die Bekämpfung der ungleichen Bezahlung von Männern und Frauen laut Analysen der EU-Kommission vor allem an der mangelnden Transparenz der betrieblichen Gehaltssysteme. Ziel der Richtlinie ist nichts weniger als ein grundlegender Kulturwandel in den Personalabteilungen: weg von historisch gewachsenen, intransparenten Gehaltsstrukturen hin zu nachvollziehbaren, geschlechtsneutralen Systemen.

Das sind die Eckpunkte der Richtlinie:

  • Gehaltstransparenz schon im Bewerbungsprozess: Arbeitgeber müssen Jobsuchenden das Einstiegsgehalt oder eine entsprechende Gehaltsspanne bereits vor dem ersten Gespräch mitteilen (z. B. direkt im Inserat). Die Frage nach dem letzten Gehalt beim vorherigen Arbeitgeber ist künftig gesetzlich verboten.
  • Individuelles Auskunftsrecht: Beschäftigte können schriftlich Auskunft darüber verlangen, wie viel Kolleg:innen im Durchschnitt verdienen, die eine gleiche oder gleichwertige Arbeit verrichten – aufgeschlüsselt nach Geschlecht. Unternehmen müssen diese Daten innerhalb von maximal zwei Monaten liefern und die Belegschaft einmal jährlich proaktiv über dieses Recht informieren.
  • Schluss mit Schweigeklauseln: Vertragliche Klauseln, die Mitarbeitenden verbieten, über ihr Gehalt zu sprechen, werden ungültig.
  • Offenlegung der Aufstiegskriterien: Die Maßstäbe für die Festlegung des Gehalts und die Karriereentwicklung müssen für alle Beschäftigten leicht zugänglich sein. Betriebe mit weniger als 50 Beschäftigten können von der Pflicht zur Offenlegung der Aufstiegskriterien ausgenommen werden.
  • Verpflichtende Gehaltsberichte (Gender Pay Gap): Größere Betriebe müssen regelmäßig Kennzahlen zum geschlechtsspezifischen Lohnunterschied berechnen und veröffentlichen. Dafür gilt ein gestaffelter Zeitplan:
    • Ab 250 Beschäftigten: Jährliche Berichterstattung, erstmals zum 7. Juni 2027.
    • 150 bis 249 Beschäftigte: Berichterstattung alle drei Jahre, erstmals zum 7. Juni 2027.
    • 100 bis 149 Beschäftigte: Berichterstattung alle drei Jahre, erstmals zum 7. Juni 2031.
  • Pflicht zum Lohnaudit: Weist dieser Bericht in einer Beschäftigtengruppe eine ungerechtfertigte Lohnlücke von 5 Prozent oder mehr auf, die nicht innerhalb von sechs Monaten korrigiert wird, muss der Arbeitgeber gemeinsam mit der Arbeitnehmervertretung eine formelle, tiefgehende Entgeltbewertung durchführen und konkrete Gegenmaßnahmen einleiten.
  • Strengere Haftung und Beweislast: Werden die Transparenzpflichten verletzt, kehrt sich vor Gericht die Beweislast um: Dann muss das Unternehmen beweisen, dass keine Diskriminierung vorlag. Zudem haben Betroffene Anspruch auf ungedeckelten, vollständigen Schadensersatz (inklusive Nachzahlungen und entgangener Chancen), und es drohen empfindliche, umsatzbasierte Strafen.

Konträre Ansichten der Sozialpartner

Die österreichische Umsetzung könnte dann noch etwas strenger ausfallen – das legen zumindest Reaktionen auf den besagten Begutachtungsentwurf nahe. IV-Generalsekretär Christoph Neumayer spricht in einer Aussendung etwa von „nationalem Gold Plating“ und ortet „ein Bürokratiemonster für die Betriebe“. Nachdem nicht nur Österreich, sondern die Mehrheit der EU-Staaten die Richtlinie noch nicht umgesetzt hätten, fordert Neumayer überhaupt eine Überarbeitung dieser. „Wer Einkommensunterschiede nachhaltig reduzieren will, muss an den tatsächlichen Ursachen ansetzen. Zusätzliche Berichtspflichten schaffen keine gerechtere Bezahlung“, meint der IV-Generalsekretär.

Gänzlich konträr beurteilt man die Richtlinie und deren geplante Umsetzung wenig überraschend beim ÖGB. Dort will man per Aussendung „Mythen“ (also die Argumentation der politischen Gegenseite) entkräften und meint abschließend: „Die innerstaatliche Umsetzung der Richtlinie bietet die Chance, gleiche Bezahlung von Frauen und Männern, die gleiche und gleichwertige Arbeit im Betrieb verrichten, zu erreichen, ohne jemandem etwas wegzunehmen, der bisher mehr verdient hat.“

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