17.02.2025
PERSONALIE

Ahoi Kapptn!: Linzer Agentur holt sich neuen Partner mit Exit- und KI-Erfahrung an Bord

Die Linzer Digitalagentur Ahoi Kapptn! holt sich mit Sulejman Ganibegovic jemanden als Partner an Bord, der sowohl Exit-Erfahrung als auch KI-Wissen mitbringt.
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Ahoi Kapptn!
© Ahoi Kapptn! - Das Gründer-Team von Ahoi Kapptn! mit Sulejman Ganibegovic.

Ein Butler für jeden in App-Form – mit dieser Ansage startete 2017 die App myAlfred – brutkasten berichtete damals. Schon im Jahr darauf, 2018 folgte – gemeinsam mit einem Investment – das Rebranding des Linzer Startups auf Butleroy. Wieder ein Jahr später, 2019, folgte ein Produkt-Pivot zum reinen Termin-Manager. Und 2020 schließlich – im Lichte der Coronakrise – starteten die Gründer mit Ahoi Kapptn! eine Agentur, der sie fortan den Großteil ihrer Aufmerksamkeit widmeten.

Ahoi Kapptn! vermeldete 2023 siebenstellige Umsätze im Digital-Agentur-Geschäft und steuerte im vorigen Jahr auf knapp 50 Prozent Umsatzwachstum zu. Neben anderen habe man zudem Red Bull und die österreichische Bundesliga als neue Referenzkunden gewonnen. Sie kamen zu Namen wie Florian Gschwandtner, ÖFB, Rotax, Linde Verlag und dem LASK dazu. Nun begrüßt man einen neuen Partner an Bord.

Ahoi Kapptn!: Ganzheitlicher Ansatz

Sulejman „Sule“ Ganibegovic, der als ehemaliger Geschäftsführer des Tech-Unternehmens Mogree, 2022 einen erfolgreichen Exit verzeichnen konnte, bringe tiefgreifendes Know-how aus Technologie, Strategie und Unternehmertum mit. Mit ihm gewinne das Unternehmen „eine starke Unterstützung, um seine ambitionierten Wachstums- und Expansionsziele weiter voranzutreiben“, wie es heißt.

Ahoi Kapptn! sieht sich in diesem Sinne als digitaler Produktentwickler mit einem ganzheitlichen Ansatz: „Wir entwickeln nicht einfach nur Apps oder Weblösungen. Wir schaffen digitale Produkte, die den Puls der Zeit treffen – und denken stets einen Schritt voraus, um das beste Ergebnis für unsere Kunden zu erzielen“, sagt Philipp Baldauf, Mitgründer und Geschäftsführer von Ahoi Kapptn!. „Mit Sule haben wir einen Partner gefunden, der unsere Vision nicht nur teilt, sondern durch seine Erfahrung und sein strategisches Know-how unser Wachstum beschleunigen wird.“

Gregor Pichler, Mitgründer von Ahoi Kapptn!, ergänzt: „Mit Sule haben wir einen Partner gewonnen, der uns im Gründerteam bei unterschiedlichen Themen unterstützt – ein echter Gamechanger für unser Unternehmen.“

KI im Fokus

Im Mittelpunkt der Projektarbeit von Ahoi Kapptn! steht zunehmend der Einsatz von Künstlicher Intelligenz. Der ganzheitliche Ansatz bildet dabei die Grundlage für den verstärkten Einsatz innovativer Technologien: Indem das Team gezielt auf KI setzt, sollen digitale Lösungen weiter optimiert werden, um den Kunden zukunftsweisende Mehrwerte zu bieten.

„Wir erleben aktuell eine Zeitenwende, in der KI von einer technologischen Nische zum strategischen Kern vieler Unternehmen wird“, erklärt Ganibegovic. „Gemeinsam wollen wir diese Expertise ausbauen und den Kunden echte Mehrwerte im Bereich Künstliche Intelligenz bieten. Es ist beeindruckend zu sehen, mit wie viel Leidenschaft und Innovationsgeist das Team von Ahoi Kapptn! arbeitet. Diese Energie wollen wir gezielt nutzen, um neue Maßstäbe in der Produktentwicklung und KI-Integration zu setzen.“

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Die EU-Entgelttransparenzrichtlinie soll den Gender Pay Gap verringern | (c) Marek Studzinski via Unsplash
Die EU-Entgelttransparenzrichtlinie soll den Gender Pay Gap verringern | (c) Marek Studzinski via Unsplash

Sie soll den Gender Pay Gap verkleinern, indem Unternehmen etwa konkrete Auskünfte über Gehälter geben müssen: Bereits 2023 beschloss das EU-Parlament die Entgelttransparenzrichtlinie. Mit einer Frist von drei Jahren sollte sie von den Mitgliedstaaten bis 7. Juni 2026 umgesetzt werden. Weil es eine Richtlinie (und keine Verordnung) ist, hatten die Nationalstaaten dabei einen gewissen Gestaltungsspielraum.

Begutachtungsentwurf im Alleingang zu Frist-Ende

Dieser führte wohl auch dazu, dass Sozialpartner und Regierung in Österreich sich nicht zeitgerecht auf die konkrete gesetzliche Umsetzung einigen konnten – ähnliches passierte übrigens in mehreren EU-Staaten. Nachdem es ein Ultimatum gestellt hatte, legte das SPÖ-geführte Sozial- und Arbeitsministerium zum Ablauf der Frist im Juni einen in Eigenregie erstellten Begutachtungsentwurf vor – zum Ärger mehrere Sozialpartner, etwa der Industriellenvereinigung (IV), die eine “Bürokratielawine” befürchtet.

Öffentlich ist dieser Entwurf noch nicht verfügbar. IV, Wirtschaftskammer, Gewerkschaftsbund (ÖGB) und Co., die ihn vorliegen haben, diskutieren aber längst per Presseaussendungen zu den Inhalten weiter. Während die konkreten vorgesehen Maßnahmen erst mit dem offiziellen Entwurf klar sein werden, steht bereits fest: Auf die eine oder andere Weise müssen die neuen Transparenzpflichten aus der Richtlinie von Unternehmen am Ende umgesetzt werden. Denn diese gibt klare Mindestanforderungen für die Nationalstaaten vor.

EU sieht Intransparenz als Ursache des Gender Pay Gap

Die EU will mit der Entgelttransparenzrichtlinie das bekanntlich in der Praxis nicht ausreichend umgesetzte Recht auf gleichen Lohn für gleiche oder gleichwertige Arbeit sichern. Und bisher scheiterte die Bekämpfung der ungleichen Bezahlung von Männern und Frauen laut Analysen der EU-Kommission vor allem an der mangelnden Transparenz der betrieblichen Gehaltssysteme. Ziel der Richtlinie ist nichts weniger als ein grundlegender Kulturwandel in den Personalabteilungen: weg von historisch gewachsenen, intransparenten Gehaltsstrukturen hin zu nachvollziehbaren, geschlechtsneutralen Systemen.

Das sind die Eckpunkte der Richtlinie:

  • Gehaltstransparenz schon im Bewerbungsprozess: Arbeitgeber müssen Jobsuchenden das Einstiegsgehalt oder eine entsprechende Gehaltsspanne bereits vor dem ersten Gespräch mitteilen (z. B. direkt im Inserat). Die Frage nach dem letzten Gehalt beim vorherigen Arbeitgeber ist künftig gesetzlich verboten.
  • Individuelles Auskunftsrecht: Beschäftigte können schriftlich Auskunft darüber verlangen, wie viel Kolleg:innen im Durchschnitt verdienen, die eine gleiche oder gleichwertige Arbeit verrichten – aufgeschlüsselt nach Geschlecht. Unternehmen müssen diese Daten innerhalb von maximal zwei Monaten liefern und die Belegschaft einmal jährlich proaktiv über dieses Recht informieren.
  • Schluss mit Schweigeklauseln: Vertragliche Klauseln, die Mitarbeitenden verbieten, über ihr Gehalt zu sprechen, werden ungültig.
  • Offenlegung der Aufstiegskriterien: Die Maßstäbe für die Festlegung des Gehalts und die Karriereentwicklung müssen für alle Beschäftigten leicht zugänglich sein. Betriebe mit weniger als 50 Beschäftigten können von der Pflicht zur Offenlegung der Aufstiegskriterien ausgenommen werden.
  • Verpflichtende Gehaltsberichte (Gender Pay Gap): Größere Betriebe müssen regelmäßig Kennzahlen zum geschlechtsspezifischen Lohnunterschied berechnen und veröffentlichen. Dafür gilt ein gestaffelter Zeitplan:
    • Ab 250 Beschäftigten: Jährliche Berichterstattung, erstmals zum 7. Juni 2027.
    • 150 bis 249 Beschäftigte: Berichterstattung alle drei Jahre, erstmals zum 7. Juni 2027.
    • 100 bis 149 Beschäftigte: Berichterstattung alle drei Jahre, erstmals zum 7. Juni 2031.
  • Pflicht zum Lohnaudit: Weist dieser Bericht in einer Beschäftigtengruppe eine ungerechtfertigte Lohnlücke von 5 Prozent oder mehr auf, die nicht innerhalb von sechs Monaten korrigiert wird, muss der Arbeitgeber gemeinsam mit der Arbeitnehmervertretung eine formelle, tiefgehende Entgeltbewertung durchführen und konkrete Gegenmaßnahmen einleiten.
  • Strengere Haftung und Beweislast: Werden die Transparenzpflichten verletzt, kehrt sich vor Gericht die Beweislast um: Dann muss das Unternehmen beweisen, dass keine Diskriminierung vorlag. Zudem haben Betroffene Anspruch auf ungedeckelten, vollständigen Schadensersatz (inklusive Nachzahlungen und entgangener Chancen), und es drohen empfindliche, umsatzbasierte Strafen.

Konträre Ansichten der Sozialpartner

Die österreichische Umsetzung könnte dann noch etwas strenger ausfallen – das legen zumindest Reaktionen auf den besagten Begutachtungsentwurf nahe. IV-Generalsekretär Christoph Neumayer spricht in einer Aussendung etwa von „nationalem Gold Plating“ und ortet „ein Bürokratiemonster für die Betriebe“. Nachdem nicht nur Österreich, sondern die Mehrheit der EU-Staaten die Richtlinie noch nicht umgesetzt hätten, fordert Neumayer überhaupt eine Überarbeitung dieser. „Wer Einkommensunterschiede nachhaltig reduzieren will, muss an den tatsächlichen Ursachen ansetzen. Zusätzliche Berichtspflichten schaffen keine gerechtere Bezahlung“, meint der IV-Generalsekretär.

Gänzlich konträr beurteilt man die Richtlinie und deren geplante Umsetzung wenig überraschend beim ÖGB. Dort will man per Aussendung „Mythen“ (also die Argumentation der politischen Gegenseite) entkräften und meint abschließend: „Die innerstaatliche Umsetzung der Richtlinie bietet die Chance, gleiche Bezahlung von Frauen und Männern, die gleiche und gleichwertige Arbeit im Betrieb verrichten, zu erreichen, ohne jemandem etwas wegzunehmen, der bisher mehr verdient hat.“

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