19.10.2020

Aho.bio-Founder erklären, wie man ein Food-Startup gründet

Aho.bio verkauft Superfood-Cracker auf Basis eines 2000 Jahre alten Rezepts. Und die Founder geben selbst Tipps an angehende Food-Startups.
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Aho.bio
(c) Aho.bio

Aho.bio – das ist lokales Superfood aus Deutschland, das heute ab 20:15 Uhr in der Vox-Gründershow „Die Höhle der Löwen“ präsentiert wird. Hinter dem Startup stecken Jannis Birth (29) und Alexander Wies (30). Die Idee dazu kam ihnen während gemeinsamen knapp dreijährigen Reise, bei der die beiden Freunde zwei Jahre auf einer Vulkaninsel inmitten eines Süßwassersees in Lateinamerika verbrachten und dort auf einer biologischen Plantage arbeiteten.

Aho.bio: Cracker aus einem 2000 Jahre alten Rezept

Durch sein Fernstudium der Philosophie ist Jannis zufällig auf ein 2000 Jahre altes Rezept gestoßen – ein sonnengetrocknetes Flachbrot aus Getreidesprossen. Bereits vor Ort haben sie dieses Rezept ausprobiert und die Rezeptur immer weiter verbessert. Zurück in Deutschland gründeten sie ihr Startup Aho.bio. Die Mission: Mit lokalen Zutaten ein lokales Superfood erschaffen.

Die Grundlage für ihre Cracker ist immer eine alte Getreidesorte sowie Leinsamen und Sonnenblumenkerne aus Deutschland und je nach Geschmacksrichtung mit Gewürzen verfeinert. Für zwei Tage wird der Getreidebrei bei 42 Grad gedörrt, so sollen alle Nährstoffe und Enzyme erhalten bleiben. Aho.bio ist laut Eigenangabe „zu 100 Prozent bio und vegan“, ist „reich an Eiweiß, Vitaminen, Mineralstoffen, Omega 3-Fettsäuren und die Verpackung ist kompostierbar“.

Superfood-Shop ist mit Rabatten online

Der Shop von Aho.bio ist online, und die Produktpalette ist groß: Neben den bereits erwähnten Crackern gibt es dort unter anderem auch Hanfproteine und Hanfsamen zu erstehen – und zwar jeweils aus lokaler Produktion in Deutschland.

Außerdem springt dem Besucher aus Österreich beim Besuch der Website die Ankündigung entgegen, dass es der Versand nach Österreich ab einem Bestellwert von 49 Euro gratis ist. Mit dem Code „HöhleDerLöwen“ sichert man sich obendrein zehn Prozent Rabatt. 

So gründet man ein Food-Startup

Und schließlich zeigt das Team auch, dass sie nicht nur reisen und Essen zubereiten können – sondern, dass sie auch etwas von geschäftlichen Dingen und von Marketing verstehen. So gibt es auf dem Blog des Unternehmens zahlreiche Beiträge, die sich thematisch unter anderem um die Zubereitung interessanter Speisen und den eigenen DHDL-Auftritt drehen. Und schließlich erklären die Gründern anderen Foundern noch in einem kurzen Überblick, wie man selbst ein eigenes Food-Startup gründet.

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European Innovation Act
© European Commission

Europa verfügt über eine starke Forschungslandschaft sowie über qualifizierte Fachkräfte und innovative Unternehmen. Gleichzeitig bestehen innerhalb der EU unterschiedliche regulatorische Rahmenbedingungen, und der Zugang zu Finanzierungen kann für innovative Unternehmen eine Herausforderung darstellen. Dadurch werden in Europa entwickelte Innovationen nicht immer in Europa weiterentwickelt und wirtschaftlich genutzt. Der nun von der EU-Kommission vorgeschlagene European Innovation Act soll dazu beitragen, diese Rahmenbedingungen zu verbessern und Unternehmen dabei zu unterstützen, grenzüberschreitend zu wachsen und international wettbewerbsfähig zu werden.

Zugang zu Finanzierung und Vergabeverfahren

Der Vorschlag setzt im Prinzip an zwei zentralen Herausforderungen für Innovationen in Europa an: dem Zugang zu Finanzierung und der stärkeren Nutzung öffentlicher Beschaffung.

Erstens soll der Zugang zu Finanzierungen für innovative Unternehmen erleichtert werden. Viele Startups und Scaleups verfügen über Patente, geistiges Eigentum und andere immaterielle Vermögenswerte. Deren Bewertung kann jedoch komplex sein und den Zugang zu Investitionen erschweren.

Der Vorschlag sieht daher einen gemeinsamen EU-Rahmen für die Bewertung von geistigem Eigentum vor. Zudem soll ein digitaler Marktplatz geschaffen werden, der Anbieter und Interessenten für geistiges Eigentum zusammenbringen und Unternehmen durch fachliche Unterstützung bei der Vermarktung ihrer Innovationen unterstützen soll.

Nach Angaben der Kommission könnten diese Maßnahmen die Verwaltungskosten um rund 35 Mio. Euro senken und zusätzliche Finanzierungen von bis zu 10,2 Mrd. Euro pro Jahr über IP-gestütztes Risiko- und Fremdkapital ermöglichen.

F&E-Aufträge

Zweitens soll ein gemeinsames Verfahren für die Vergabe von Forschungs- und Entwicklungsaufträgen (F&E) eingeführt werden. Dieses soll für mehr Rechtssicherheit sorgen und dazu beitragen, neue Technologien schneller zur Marktreife zu bringen. Dazu zählen auch Technologien, die zur Bewältigung gemeinsamer gesellschaftlicher Herausforderungen etwa in den Bereichen Gesundheit, Bildung und saubere Mobilität beitragen können. Zudem soll die gemeinsame Durchführung von F&E-Aufträgen durch öffentliche Auftraggeber aus verschiedenen Mitgliedstaaten erleichtert werden.

Nach Angaben der Kommission könnten diese Maßnahmen zu Einsparungen von rund einer Milliarde Euro pro Jahr bei öffentlichen Auftraggebern führen und zusätzliche jährliche Gewinne von 25,92 Mrd. Euro für Unternehmen ermöglichen. Nach Einschätzung der Kommission könnte zudem das EU-BIP im zehnten Jahr um 0,24 bis 0,42 Prozent über dem Niveau (Anm.: ohne die Maßnahmen) liegen. Im selben Zeitraum könnten – so die Erwartung – bis zu 507.000 zusätzliche Arbeitsplätze entstehen.

„Mit dem Europäischen Innovationsgesetz gehen wir der Fragmentierung direkt entgegen: einen Rahmen für die Bewertung von Rechten des geistigen Eigentums, einen digitalen Marktplatz, der Käufer und Verkäufer verbindet, und einen einfacheren Weg für die Vergabe öffentlicher Aufträge für Spitzenforschung und -entwicklung. Und das ist erst der Anfang. Bis 2028 werden wir einen echten Binnenmarkt schaffen, in dem Ideen schneller skalieren, Finanzen freier zirkulieren und die strategische Autonomie Europas gestärkt wird. Das ist das Europa, das wir aufbauen“, sagt Ekaterina Sacharieva, EU-Kommissarin für Startups, Forschung und Innovation.

EU-Referenzrahmen für Reallabore

Parallel – und separat zum European Innovation Act zu sehen – möchte die Kommission Innovator:innen zudem dabei unterstützen, neue Ideen schneller in marktfähige Lösungen zu überführen. Dazu ist ein Vorschlag für einen gemeinsamen Rahmen für regulatorische Reallabore vorgesehen.

Reallabore ermöglichen es Unternehmen, Forschungseinrichtungen und Behörden, neue Produkte, Dienstleistungen oder Technologien zeitlich begrenzt in einem kontrollierten Umfeld und unter Aufsicht der zuständigen Behörden zu erproben. Dadurch sollen Erfahrungen mit den geltenden regulatorischen Anforderungen gesammelt werden. Gleichzeitig erhalten Behörden Erkenntnisse darüber, wie bestehende Vorschriften auf neue Technologien angewendet werden können und ob gegebenenfalls Anpassungsbedarf besteht.

In einzelnen Bereichen des EU-Rechts gibt es bereits regulatorische Reallabore. Ein einheitlicher europäischer Ansatz besteht bislang jedoch nicht, sodass sich unterschiedliche Verfahren und regulatorische Rahmenbedingungen ergeben. Eine geplante Empfehlung des Rates soll daher einen gemeinsamen EU-Referenzrahmen für Reallabore in Bereichen schaffen, die bislang nicht durch entsprechende EU-Rechtsvorschriften abgedeckt sind. Dabei sollen Erfahrungen aus den Mitgliedstaaten und bestehenden EU-Initiativen einbezogen werden – mit dem Ziel, die Erprobung innovativer Lösungen zu erleichtern und gleichzeitig öffentliche Interessen zu berücksichtigen.


Zusammenfassung

Worum geht es?
Der European Innovation Act soll Hindernisse für Innovation abbauen, den Weg von der Forschung zum Markt beschleunigen und die Nutzung von geistigem Eigentum erleichtern.

Drei zentrale Maßnahmen

  • Bewertung von geistigem Eigentum: Ein EU-weiter Rahmen soll die Bewertung von Patenten und anderem geistigem Eigentum vereinheitlichen und dadurch den Zugang zu Finanzierung für innovative Startups erleichtern.
  • Digitaler Marktplatz: Eine digitale Plattform soll Käufer und Verkäufer von geistigem Eigentum zusammenbringen.
  • F&E-Beschaffung: Ein gemeinsames Verfahren für die öffentliche Beschaffung von Forschung und Entwicklung soll die Beschaffung und grenzüberschreitende Zusammenarbeit vereinfachen und die Entwicklung und Erprobung innovativer Lösungen fördern.

Erwartete Auswirkungen

  • 10,2 Mrd. EUR zusätzliche Finanzierung für Unternehmen pro Jahr durch die bessere Nutzung von geistigem Eigentum
  • 35 Mio. EUR jährliche Einsparungen bei Verwaltungskosten für Unternehmen durch eine harmonisierte Bewertung von geistigem Eigentum
  • 1 Mrd. EUR jährliche Einsparungen bei öffentlichen Auftraggebern durch effizientere FuE-Beschaffung und vereinfachte grenzüberschreitende Verfahren
  • 25,9 Mrd. EUR zusätzliche jährliche Gewinne für Unternehmen, die an FuE-Beschaffung beteiligt sind
  • 0,24–0,42 % erwarteter Anstieg des EU-BIP über die nächsten zehn Jahre
  • bis zu 507.000 zusätzliche Arbeitsplätze in der EU innerhalb der nächsten zehn Jahre

Quelle: Europäische Kommission, „European Innovation Act“, September 2026. Bei den genannten wirtschaftlichen Effekten handelt es sich um erwartete Auswirkungen.

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AI Summaries

Aho.bio-Founder erklären, wie man ein Food-Startup gründet

  • Aho.bio – das ist lokales Superfood aus Deutschland, das heute ab 20:15 Uhr in der Vox-Gründershow „Die Höhle der Löwen“ präsentiert wird.
  • Die Idee dazu kam ihnen während gemeinsamen knapp dreijährigen Reise, bei der die beiden Freunde zwei Jahre auf einer Vulkaninsel inmitten eines Süßwassersees in Lateinamerika verbrachten und dort auf einer biologischen Plantage arbeiteten.
  • Durch sein Fernstudium der Philosophie ist Jannis zufällig auf ein 2000 Jahre altes Rezept gestoßen – ein sonnengetrocknetes Flachbrot aus Getreidesprossen.
  • Aho.bio ist laut Eigenangabe „zu 100 Prozent bio und vegan“, ist „reich an Eiweiß, Vitaminen, Mineralstoffen, Omega 3-Fettsäuren und die Verpackung ist kompostierbar“.
  • Und schließlich erklären die Gründern anderen Foundern noch in einem kurzen Überblick, wie man selbst ein eigenes Food-Startup gründet.

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