05.07.2021

a:head gewinnt Boehringer Ingelheim Innovation Prize

Das Wiener Biotech-Unternehmen erhält mit dem Boehringer Ingelheim Innovation Prize für zwölf Monate kostenfrei Büro- und Labor-flächen im neuen Start-up Labs Inkubator des Vienna Bio-Centers sowie Zugang zur Expertise von Boehringer Ingelheim.
/artikel/ahead-gewinnt-boehringer-ingelheim-innovation-prize
a:head
(c) Boehringer Ingelheim/ Sandra Schartes - (v.l.) Oliver Szolar (CEO a:head), Guido Boehmelt (Director Research Beyond Borders, Boehringer Ingelheim), Josh Bagley (CSO a:head).

Der 2015 in Boston ins Leben gerufene Preis würdigt die Herausforderungen und das Engagement junger Life-Science-Unternehmen. Der Preis, der seit 2020 auch in Österreich vergeben wird, wurde am 1. Juli im Rahmen einer kleinen Feier an die Gewinner überreicht. a:head ist das zweite Wiener Startup nach Proxygen, das mit dem Innovation Prize ausgezeichnet wurde.

Erkrankungen des Zentralnervensystems

„Die Entwicklung von Medikamenten zur Behandlung von Erkrankungen des Zentralnervensystems sind eine anhaltende Herausforderung für die Pharmaindustrie“, erläutert Guido Boehmelt, der Leiter von Research Beyond Borders bei Boehringer Ingelheim Wien. „Mit dem Innovation Prize unterstützen wir die innovative Technologie, die das a:head Team maßgeschneidert für dieses schwierige Gebiet entwickelt hat.“

a:head ist ein Biotech-Startup, das duch im Labor erzeugtes Gehirngewebe die Erforschung von Erkrankungen des zentralen Nervensystems (ZNS) ermöglicht. Mit dem Boehringer Ingelheim Innovation Prize gehen zwölf Monate kostenfrei Büro- und Labor­flächen im neuen Start-up Labs Inkubator des Vienna Bio­Centers sowie Zugang zur Expertise von Boehringer Ingelheim einher.

a:head: Organoide im Zentrum

Im Mittelpunkt der Arbeit von a:head stehen die im Labor aus Stammzellen erzeugten „Zerebralen Organoide“. Dabei werden Zellen aus menschlichem Blut in ihren embryonalen Zustand zurückgeführt und zu einem Organ-ähnlichen Gehirngewebe differenziert. An diesem kann dann eine Vielzahl von potentiellen Wirkstoffen getestet werden, bevor schließlich ausgewählte Kandidaten den Weg in klinische Studien finden. Dieser Ansatz ermöglicht laut Unternehmen, die „Lücke“ zwischen präklinischer und klinischer Forschung zu verringern und verspreche damit eine treffsicherere Entwicklung wirksamer Medikamente zur Behandlung von Gehirnerkrankungen.

Das Unternehmen wurde von CEO Oliver Szolar, dem Wissenschaftsdirektor des IMBA Jürgen Knoblich und der Neurowissenschaftlerin Madeline Lancaster gegründet. „Wir denken Drug Discovery neu, indem wir versuchen die Krankheit des menschlichen Gehirns bestmöglich im Labor nachzustellen. Den meisten dieser Krankheiten liegt eine Störung der neuronalen Aktivität zugrunde und genau diese ‚Sprache des menschlichen Gehirns‘, können wir in unsern Gehirnorganoiden rekapitulieren“, sagt Szolar. „Stellen Sie sich vor, wie viel Risiko forschende Pharmaunternehmen nehmen, wenn sie einen Wirkstoff-Kandidaten in die klinische Forschung schicken. Dieses Risiko zu minimieren ist letztlich auch im Sinne der Patienten, die so schneller Zugriff auf innovative Therapien bekommen können.“ Aktuell fokussiert sich a:head auf Epilepsie, in Zukunft möchte sich das Startup auch anderen Erkrankungen des zentralen Nervensystems widmen.

Deine ungelesenen Artikel:
15.07.2026

Entgelttransparenzrichtlinie: Diese neuen Verpflichtungen kommen auf Unternehmen zu

Die Frist zur Umsetzung der EU-Entgelttransparenzrichtlinie ist bereits abgelaufen, doch der österreichische Gesetzesentwurf wird aktuell erst verspätet ausgearbeitet - begleitet von Diskussionen. Obwohl die genaue Ausgestaltung abzuwarten bleibt, stehen einige neue Verpflichtungen für Unternehmen - die Mindestanforderungen der Richtlinie - bereits fest.
/artikel/entgelttransparenzrichtlinie-diese-neuen-verpflichtungen-kommen-auf-unternehmen-zu
15.07.2026

Entgelttransparenzrichtlinie: Diese neuen Verpflichtungen kommen auf Unternehmen zu

Die Frist zur Umsetzung der EU-Entgelttransparenzrichtlinie ist bereits abgelaufen, doch der österreichische Gesetzesentwurf wird aktuell erst verspätet ausgearbeitet - begleitet von Diskussionen. Obwohl die genaue Ausgestaltung abzuwarten bleibt, stehen einige neue Verpflichtungen für Unternehmen - die Mindestanforderungen der Richtlinie - bereits fest.
/artikel/entgelttransparenzrichtlinie-diese-neuen-verpflichtungen-kommen-auf-unternehmen-zu
Die EU-Entgelttransparenzrichtlinie soll den Gender Pay Gap verringern | (c) Marek Studzinski via Unsplash
Die EU-Entgelttransparenzrichtlinie soll den Gender Pay Gap verringern | (c) Marek Studzinski via Unsplash

Sie soll den Gender Pay Gap verkleinern, indem Unternehmen etwa konkrete Auskünfte über Gehälter geben müssen: Bereits 2023 beschloss das EU-Parlament die Entgelttransparenzrichtlinie. Mit einer Frist von drei Jahren sollte sie von den Mitgliedstaaten bis 7. Juni 2026 umgesetzt werden. Weil es eine Richtlinie (und keine Verordnung) ist, hatten die Nationalstaaten dabei einen gewissen Gestaltungsspielraum.

Begutachtungsentwurf im Alleingang zu Frist-Ende

Dieser führte wohl auch dazu, dass Sozialpartner und Regierung in Österreich sich nicht zeitgerecht auf die konkrete gesetzliche Umsetzung einigen konnten – ähnliches passierte übrigens in mehreren EU-Staaten. Nachdem es ein Ultimatum gestellt hatte, legte das SPÖ-geführte Sozial- und Arbeitsministerium zum Ablauf der Frist im Juni einen in Eigenregie erstellten Begutachtungsentwurf vor – zum Ärger mehrere Sozialpartner, etwa der Industriellenvereinigung (IV), die eine “Bürokratielawine” befürchtet.

Öffentlich ist dieser Entwurf noch nicht verfügbar. IV, Wirtschaftskammer, Gewerkschaftsbund (ÖGB) und Co., die ihn vorliegen haben, diskutieren aber längst per Presseaussendungen zu den Inhalten weiter. Während die konkreten vorgesehen Maßnahmen erst mit dem offiziellen Entwurf klar sein werden, steht bereits fest: Auf die eine oder andere Weise müssen die neuen Transparenzpflichten aus der Richtlinie von Unternehmen am Ende umgesetzt werden. Denn diese gibt klare Mindestanforderungen für die Nationalstaaten vor.

EU sieht Intransparenz als Ursache des Gender Pay Gap

Die EU will mit der Entgelttransparenzrichtlinie das bekanntlich in der Praxis nicht ausreichend umgesetzte Recht auf gleichen Lohn für gleiche oder gleichwertige Arbeit sichern. Und bisher scheiterte die Bekämpfung der ungleichen Bezahlung von Männern und Frauen laut Analysen der EU-Kommission vor allem an der mangelnden Transparenz der betrieblichen Gehaltssysteme. Ziel der Richtlinie ist nichts weniger als ein grundlegender Kulturwandel in den Personalabteilungen: weg von historisch gewachsenen, intransparenten Gehaltsstrukturen hin zu nachvollziehbaren, geschlechtsneutralen Systemen.

Das sind die Eckpunkte der Richtlinie:

  • Gehaltstransparenz schon im Bewerbungsprozess: Arbeitgeber müssen Jobsuchenden das Einstiegsgehalt oder eine entsprechende Gehaltsspanne bereits vor dem ersten Gespräch mitteilen (z. B. direkt im Inserat). Die Frage nach dem letzten Gehalt beim vorherigen Arbeitgeber ist künftig gesetzlich verboten.
  • Individuelles Auskunftsrecht: Beschäftigte können schriftlich Auskunft darüber verlangen, wie viel Kolleg:innen im Durchschnitt verdienen, die eine gleiche oder gleichwertige Arbeit verrichten – aufgeschlüsselt nach Geschlecht. Unternehmen müssen diese Daten innerhalb von maximal zwei Monaten liefern und die Belegschaft einmal jährlich proaktiv über dieses Recht informieren.
  • Schluss mit Schweigeklauseln: Vertragliche Klauseln, die Mitarbeitenden verbieten, über ihr Gehalt zu sprechen, werden ungültig.
  • Offenlegung der Aufstiegskriterien: Die Maßstäbe für die Festlegung des Gehalts und die Karriereentwicklung müssen für alle Beschäftigten leicht zugänglich sein. Betriebe mit weniger als 50 Beschäftigten können von der Pflicht zur Offenlegung der Aufstiegskriterien ausgenommen werden.
  • Verpflichtende Gehaltsberichte (Gender Pay Gap): Größere Betriebe müssen regelmäßig Kennzahlen zum geschlechtsspezifischen Lohnunterschied berechnen und veröffentlichen. Dafür gilt ein gestaffelter Zeitplan:
    • Ab 250 Beschäftigten: Jährliche Berichterstattung, erstmals zum 7. Juni 2027.
    • 150 bis 249 Beschäftigte: Berichterstattung alle drei Jahre, erstmals zum 7. Juni 2027.
    • 100 bis 149 Beschäftigte: Berichterstattung alle drei Jahre, erstmals zum 7. Juni 2031.
  • Pflicht zum Lohnaudit: Weist dieser Bericht in einer Beschäftigtengruppe eine ungerechtfertigte Lohnlücke von 5 Prozent oder mehr auf, die nicht innerhalb von sechs Monaten korrigiert wird, muss der Arbeitgeber gemeinsam mit der Arbeitnehmervertretung eine formelle, tiefgehende Entgeltbewertung durchführen und konkrete Gegenmaßnahmen einleiten.
  • Strengere Haftung und Beweislast: Werden die Transparenzpflichten verletzt, kehrt sich vor Gericht die Beweislast um: Dann muss das Unternehmen beweisen, dass keine Diskriminierung vorlag. Zudem haben Betroffene Anspruch auf ungedeckelten, vollständigen Schadensersatz (inklusive Nachzahlungen und entgangener Chancen), und es drohen empfindliche, umsatzbasierte Strafen.

Konträre Ansichten der Sozialpartner

Die österreichische Umsetzung könnte dann noch etwas strenger ausfallen – das legen zumindest Reaktionen auf den besagten Begutachtungsentwurf nahe. IV-Generalsekretär Christoph Neumayer spricht in einer Aussendung etwa von „nationalem Gold Plating“ und ortet „ein Bürokratiemonster für die Betriebe“. Nachdem nicht nur Österreich, sondern die Mehrheit der EU-Staaten die Richtlinie noch nicht umgesetzt hätten, fordert Neumayer überhaupt eine Überarbeitung dieser. „Wer Einkommensunterschiede nachhaltig reduzieren will, muss an den tatsächlichen Ursachen ansetzen. Zusätzliche Berichtspflichten schaffen keine gerechtere Bezahlung“, meint der IV-Generalsekretär.

Gänzlich konträr beurteilt man die Richtlinie und deren geplante Umsetzung wenig überraschend beim ÖGB. Dort will man per Aussendung „Mythen“ (also die Argumentation der politischen Gegenseite) entkräften und meint abschließend: „Die innerstaatliche Umsetzung der Richtlinie bietet die Chance, gleiche Bezahlung von Frauen und Männern, die gleiche und gleichwertige Arbeit im Betrieb verrichten, zu erreichen, ohne jemandem etwas wegzunehmen, der bisher mehr verdient hat.“

Toll dass du so interessiert bist!
Hinterlasse uns bitte ein Feedback über den Button am linken Bildschirmrand.
Und klicke hier um die ganze Welt von der brutkasten zu entdecken.

brutkasten Newsletter

Aktuelle Nachrichten zu Startups, den neuesten Innovationen und politischen Entscheidungen zur Digitalisierung direkt in dein Postfach. Wähle aus unserer breiten Palette an Newslettern den passenden für dich.

Montag, Mittwoch und Freitag

AI Summaries

a:head gewinnt Boehringer Ingelheim Innovation Prize

AI Kontextualisierung

Welche gesellschaftspolitischen Auswirkungen hat der Inhalt dieses Artikels?

Leider hat die AI für diese Frage in diesem Artikel keine Antwort …

a:head gewinnt Boehringer Ingelheim Innovation Prize

AI Kontextualisierung

Welche wirtschaftlichen Auswirkungen hat der Inhalt dieses Artikels?

Leider hat die AI für diese Frage in diesem Artikel keine Antwort …

a:head gewinnt Boehringer Ingelheim Innovation Prize

AI Kontextualisierung

Welche Relevanz hat der Inhalt dieses Artikels für mich als Innovationsmanager:in?

Leider hat die AI für diese Frage in diesem Artikel keine Antwort …

a:head gewinnt Boehringer Ingelheim Innovation Prize

AI Kontextualisierung

Welche Relevanz hat der Inhalt dieses Artikels für mich als Investor:in?

Leider hat die AI für diese Frage in diesem Artikel keine Antwort …

a:head gewinnt Boehringer Ingelheim Innovation Prize

AI Kontextualisierung

Welche Relevanz hat der Inhalt dieses Artikels für mich als Politiker:in?

Leider hat die AI für diese Frage in diesem Artikel keine Antwort …

a:head gewinnt Boehringer Ingelheim Innovation Prize

AI Kontextualisierung

Was könnte das Bigger Picture von den Inhalten dieses Artikels sein?

Leider hat die AI für diese Frage in diesem Artikel keine Antwort …

a:head gewinnt Boehringer Ingelheim Innovation Prize

AI Kontextualisierung

Wer sind die relevantesten Personen in diesem Artikel?

Leider hat die AI für diese Frage in diesem Artikel keine Antwort …

a:head gewinnt Boehringer Ingelheim Innovation Prize

AI Kontextualisierung

Wer sind die relevantesten Organisationen in diesem Artikel?

Leider hat die AI für diese Frage in diesem Artikel keine Antwort …

a:head gewinnt Boehringer Ingelheim Innovation Prize