03.05.2023

Agrobiogel: So schützt sich das Biogranulat-Startup vor Imitaten

Sommer, Sonne, Ernteausfall: Der Sommer steht in den Startlöchern und damit auch die Angst vor Wassermangel und trockenen Böden. Christoph Ertl erklärt, wie das Biogranulat Agrobiogel Dürreschäden vorbeugt und welche Rolle Innovationsschutz in der Globalisierungsstrategie des Startups spielt.
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Das AgriTech Startup hat seinen Produktionsprozess patentieren lassen - mit der Unterstützung der aws. (c) Agrobiogel
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Sommerliche Hitzeperioden bringen nicht nur Freibadbesucher:innen ins Schwitzen, sondern treiben auch Landwirt:innen Schweißperlen auf die Stirn. Denn die Hitze lässt Böden austrocknen, Ernten ausfallen und Landwirt:innen in finanzielle Notlagen schlittern.

Im Jahr 2022 beliefen sich die Dürreschäden in der Landwirtschaft auf 130 Millionen Euro – so Erhebungen der Landwirtschaftskammer Österreich. Noch gravierender war die Dürreperiode im Jahr 2018 mit Schäden in Höhe von 230 Millionen Euro. Seither hat sich der Niederschlag im Osten und Süden Österreichs um 50 Prozent im Vergleich zu den Vorjahres-Sommern verringert.

Gerade die trockensten Regionen Österreichs sind beliebte Wein- und Obstbaugebiete – und genau jene Kulturen reagieren sensibel auf Wasserknappheit. Wirtschaftliche Schäden und finanzielle Einbußen sind bei Fortschreiten des Klimawandels zu erwarten.

Agrobiogel: Das Puzzleteil zur Besserung

Nicht die einzige Lösung für das Dürreproblem, aber ein Puzzleteil zur Besserung liefert das Agri-Tech-Startup Argobiogel: Das BOKU-Spin-Off entwickelt ein zu 100 Prozent biologisch abbaubares und wasserspeicherndes Granulat, das Wasser und Nährstoffe in Agrarböden speichert und der Pflanze je nach Bedarf zur Verfügung stellt. Damit wird die Fruchtbarkeit von Nutzböden gesteigert und Hitzeschäden vorgebeugt.

Ein vergleichbares, gänzlich natürliches und biologisch abbaubares Produkt gibt es am Markt nicht, so Christoph Ertl, Head of Technical Marketing und Sales bei Agrobiogel. Dort, wo Zukunftspotenzial schlummert, steigt auch das Plagiat-Risiko. Um ungewollte Nachahmung also vorzubeugen, setzt Agrobiogel auf Innovationsschutz. Wie das Agri-Tech-Startup Innovationsschutz umsetzt und warum sich Startups davor nicht fürchten sollen, erklärt Ertl im Gespräch mit dem brutkasten.

Einzigartig und doch nicht allein

Soweit bekannt ist Agrobiogel das einzige Produkt seiner Art auf dem Markt: “Es gibt ähnliche Produkte, aber keiner unserer Mitbewerber ist zu 100 Prozent biologisch abbaubar. In allen vergleichbaren Produkten finden sich synthetische Plastikanteile”, sagt Ertl.

Genauso einzigartig wie das Produkt selbst ist auch sein Produktionsprozess. Zum Schutz der Innovation hat sich das Team von Agrobiogel an die Austria Wirtschaftsservice (aws) gewandt: Gemeinsam mit der Universität für Bodenkultur (BOKU) in Wien hat Agrobiogel den Herstellungsprozess schützen lassen: Das Produktionspatent sichert den Prozess vom Rohstoff bis zum fertigen Granulat.

Mit Abfallstoff zur Bodenrettung

CEO und Co-Founder Gibson S. Nyanhongo hat das Startup als BOKU-Spin-Off im Jänner 2021 gegründet. Der Ausgangsstoff von Agrobiogel ist Lignin, ein Nebenprodukt der Zellstoffindustrie, das ursprünglich in Holzzellwänden vorkommt.

“Wir verwenden Lignin aus der Zellstoffindustrie, bereiten es auf und produzieren daraus ein Granulat, das Wasser und Düngemittel speichert und somit Böden und Nutzpflanzen vor dem Austrocknen schützt”, so Christoph Ertl, Marketing & Vertriebsleiter bei der AgroBiogel GmbH.

Agrobiogel ist ein CO2-einsparendes Kreislaufprodukt, erklärt Ertl: “Wir nehmen einen Nebenstrom, verarbeiten ihn und geben ihn an die Natur zurück. Unser Granulat soll vor allem Winzer:innen und Obstbauer:innen bei der Überbrückung der Trockenperioden helfen, ist aber auch für Hobbygärtner:innen geeignet, die ihre Böden vor dem Austrocknen schützen wollen.”

Warum die Scheu vor Innovationsschutz unbegründet ist

“Die Austria Wirtschaftsservice GmbH hat uns sehr geholfen, uns in puncto Patent- und Produktionsschutz zu informieren und die richtige Variante zu wählen”, erzählt Ertl. “Das Produktionspatent für Europa soll im Sommer 2023 erteilt werden. Unser finaler Markenname ist noch in Arbeit und wird zeitgerecht vor dem internationalen Market Launch geschützt.”

“Innovationsschutz ist keine Odyssee. Vor allem bei so einzigartigen Produktionsprozessen wie unserem war es uns wichtig, die Expertenberatung der aws in Anspruch zu nehmen”, erzählt Ertl. Innovationsschutz sieht Ertl als Grundlage zur sicheren Skalierung eines innovativen Geschäftsmodells.

Die aws bietet Startups diverse Förderprogramme zum Thema Innovationsschutz an. Gedeckt werden dabei unter anderem Kosten für die Erlangung neuer Schutzrechte, für externe Beratungsleistungen sowie Personalkosten zum Innovationsschutz-Management.

Darüber hinaus unterstützen aws-Expert:innen Startups bei der Implementierung ihrer individuellen Schutzrechtsstrategie. “Die aws hat uns dabei vor allem bei unseren Patentanträgen geholfen und uns über Markenschutz informiert. Auch weiterführende Zusammenarbeit mit Patentanwälten wurde uns über die aws um Einiges erleichtert”, sagt Ertl.

Globalisierung? Ja, aber lokal produziert.

Mit geschützter Marke und gesichertem Produktionsprozess möchte Agrobiogel in internationale Märkte vordringen. Ein Roll-out ist langfristig für Europa, USA, Kanada und Südafrika geplant: “In Europa fokussieren wir uns zunächst auf Spanien und Italien: Weinbau und Obstkulturen sind dort weit verbreitet, wobei in vielen Regionen mittlerweile chronische Wasserknappheit herrscht”, erklärt Ertl.

“Wir möchten unser Produkt aber nicht nur international verkaufen, sondern auch regional produzieren”, so der AgrarTech-Experte. Um Transportwege kurz zu halten, sollen Zellstofffabriken das Granulat in den Zielmärkten regional herstellen. “Wir wollen Agrobiogel nicht quer über den Globus transportieren, sondern eine lokale Produktion ermöglichen und den Klima-Impact so gering wie möglich halten”, bestätigt Ertl die Vision des Spin-Offs.

Ein Puzzleteil der Klimarevolution

Gänzlich revolutionieren kann Agrobiogel die Landwirtschaft nicht. “Das ist auch nicht unser Ziel”, so Ertl. Viel eher sei Agrobiogel ein Puzzleteil einer ganzheitlichen Strategie, um Pflanzen vor Trockenstress und die Landwirtschaft vor Dürreschäden zu schützen.

“Wenn es uns gelingt, in einzelnen Segmenten einen Lösungsansatz zu entwickeln, mit dem wir Winzern und Landwirten dabei helfen, wirtschaftliche Ausfälle zu reduzieren und Dürrephasen zu überbrücken, dann ist unser Ziel erreicht. Viele kleine Schritte bringen uns dabei auch ein großes Stück voran.”

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Symbolbild, erstellt mit Künstlicher Intelligenz (Google Gemini)
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Kaffeekapseln, Teebeutel, Etiketten, Verschlüsse, Tragetaschen: Der Verpackungsbegriff der neuen EU-Verordnung ist weit gefasst. Erfasst sind laut Wirtschaftskammer alle Verpackungen, die auf dem EU-Markt in Verkehr gebracht werden, unabhängig vom Material und davon, ob sie leer oder befüllt sind. Betroffen ist damit jedes Unternehmen, das Verpackungen oder verpackte Produkte in Verkehr bringt. Die Verordnung (EU) 2025/40, kurz PPWR, gilt seit heute in ihren Kernbestimmungen unmittelbar in allen 27 Mitgliedstaaten.

Nicht alle Vorgaben greifen sofort

Für Unternehmen ist das der wichtigste Punkt: Nur einzelne Pflichten sind ab dem Stichtag anwendbar. Das hält das Bundesministerium für Land- und Forstwirtschaft, Klima- und Umweltschutz, Regionen und Wasserwirtschaft (BMLUK) in seinem Merkblatt fest. Zur Präzisierung der übrigen Vorgaben fehlten im Juni noch 18 Durchführungsrechtsakte und 17 delegierte Rechtsakte. Die Leerraumbegrenzung für Versandverpackungen, die Mindestrezyklatanteile und die Design-for-Recycling-Kriterien greifen ab 1. Jänner 2030. Die harmonisierte Entsorgungskennzeichnung folgt frühestens am 12. August 2028 oder 24 Monate nach Inkrafttreten der zugehörigen Durchführungsrechtsakte.

Handelsverband: „Sehenden Auges ins Verpackungschaos“

Der Handelsverband trägt die Ziele der Verordnung nach eigenen Angaben mit, kritisiert die Umsetzung aber scharf. Händler müssten informieren, prüfen, dokumentieren und nachweisen, hätten aber in vielen Fällen keinen Zugang zu den erforderlichen Unterlagen, weil diese typischerweise bei Verpackungsherstellern oder anderen vorgelagerten Akteuren lägen. „Brüssel schickt unsere Branche sehenden Auges ins Verpackungschaos“, sagt Geschäftsführer Rainer Will.

Anfang August legte die EU-Kommission die zweite Auflage ihrer FAQs vor, laut Handelsverband mit 26 neuen und sieben überarbeiteten Punkten. Der Verband fordert ein Moratorium für alle Bestimmungen, deren Auslegung, technische Umsetzung oder Vollziehbarkeit noch nicht rechtssicher geklärt ist. Ein neues Kapitel dieser FAQ-Auflage behandelt die Durchsetzung: Der Geltungsbeginn soll Handelsströme und Lieferketten nicht stören. Rechtsverbindliche Auslegungen sind Leitlinien und FAQs der Kommission laut Wirtschaftskammer allerdings nicht.

Der erste Schritt ist die eigene Rolle

Die Wirtschaftskammer bezeichnet die korrekte Einordnung der eigenen Rolle als zentrale Herausforderung. Die Konformitätserklärung trifft den Erzeuger, also wer eine Verpackung oder ein verpacktes Produkt unter eigenem Namen oder eigener Marke herstellt oder herstellen lässt. Er muss dafür ein Konformitätsbewertungsverfahren durchführen und eine technische Dokumentation erstellen. Importeure fordern diese Unterlagen ein und bewahren sie auf, fünf Jahre bei Einweg- und zehn Jahre bei Mehrwegverpackungen. Vertreiber trifft ein geringerer Sorgfaltsmaßstab: Sie müssen prüfen, ob Erzeuger und Importeur auf der Verpackung angeführt sind.

Ausnahme für Kleinstunternehmen, mit einem Haken

Für Kleinstunternehmen mit weniger als zehn Mitarbeitern und weniger als zwei Millionen Euro Umsatz oder Bilanzsumme gelten laut Wirtschaftskammer Erleichterungen. In der Regel treffen sie dann die Vertreiberpflichten. Wer als Kleinstunternehmen fertig verpackte Ware einkauft, die im Rahmen einer Lohnabfüllung bereits unter der eigenen Marke gelabelt wurde, gilt rechtlich nicht als Erzeuger.

Die Ausnahme greift jedoch nicht, sobald Einzelkomponenten wie Tiegel, Deckel und Dichtungsring zugekauft und im eigenen Betrieb befüllt oder zusammengesetzt werden. Dann entsteht die Verkaufseinheit erst dort, und das Unternehmen wird laut Wirtschaftskammer zum originären Erzeuger.

Stoffgrenzwerte und Lagerbestände

Inhaltlich anwendbar sind seit heute die Anforderungen an Stoffe in Verpackungen nach Artikel 5. Für Blei, Cadmium, Quecksilber und sechswertiges Chrom gilt ein Summengrenzwert von 100 mg/kg. Für Verpackungen mit Lebensmittelkontakt kommen PFAS-Grenzwerte hinzu: 25 ppb für einzelne und 250 ppb für die Summe der nicht-polymeren PFAS. Eine vollständig harmonisierte EU-Prüfmethode dafür gibt es laut dem Umweltdienstleister Interzero in seinen PPWR-FAQ noch nicht.

Verpackungen, die vor dem 12. August in Verkehr gebracht wurden, sind von den neuen Verpflichtungen ausgenommen. Das gilt laut Wirtschaftskammer etwa für bestehende Lagerbestände bei Vertreibern.

In Österreich fehlt die Novelle

An der Verpflichtung zur Teilnahme an einem Sammel- und Verwertungssystem ändert sich vorerst nichts, ebenso wenig an den Meldepflichten. Ein Begutachtungsentwurf für die notwendige AWG-Novelle liegt laut Wirtschaftskammer noch nicht vor, damit fehlen auch die Strafbestimmungen. Das hat eine Konsequenz für Zweifelsfälle: Einen Feststellungsbescheid zur eigenen Rolle kann es erst geben, wenn eine nationale Begleitgesetzgebung mit Verwaltungsstrafbestimmungen in Kraft ist.

Die Konsument:innen sind längst weiter

Eine aktuelle Studie von PwC Österreich zeigt, dass die Erwartungen der Kundschaft weiter reichen. Befragt wurden im Juni 1.000 Personen zwischen 14 und 75 Jahren. Neun von zehn ärgern sich über unnötig große Verpackungen, 84 Prozent fordern nachhaltige Verpackungen als verpflichtenden Standard.

Ausgerechnet im Onlinehandel, wo der Handelsverband die größten Umsetzungsprobleme ortet, sind die Erwartungen hoch: 83 Prozent erwarten wiederverwendbare Versandverpackungen, 72 Prozent nehmen dafür längere Lieferzeiten in Kauf.

„Wer Verpackung reduziert, Mehrweg ermöglicht und Entsorgung einfacher macht, gewinnt nicht nur regulatorische Sicherheit, sondern echtes Kundenvertrauen“, sagt Stefan Merl, Director Sustainability Services bei PwC Österreich.

Ob das geforderte Moratorium kommt, ist offen. Wie Unternehmen Mehrweg als Geschäftsmodell denken können, hat Martina Scheuch im April in einem Gastkommentar auf brutkasten beschrieben. Worauf junge Unternehmen bei Verpackungen von Anfang an achten sollten, erklärte Interzero-Geschäftsführer Thomas Glatz im Verpackungs-1×1.

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