22.12.2021

Agrobiogel erhält 3,4 Millionen EIC-Finanzierung – auch Capito mit Förderung

Aus dem aktuellen EIC-Einreichungen vom Oktober 2021 wurden insgesamt 99 Unternehmen finanziert. Zwei davon aus Österreich: Agrobiogel GmbH in Tulln und die CFS GmbH mit Capito in Graz.
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Agrobiogel, EIC, Capito
(c) Keith Nyanhongo - Das Agrobiogel-Gründer-Team.

Das AgriTech-Startup Agrobiogel hat im Rahmen seiner Einreichungen im EIC Accelerator des EU-Forschungsprogramms Horizon Europe eine Förderung von 3,4 Millionen Euro erhalten, davon 2,4 Millionen Förderanteil. Weiters sei ein Eigenkapital-Einstieg durch den EIC-Fund in Höhe von einer Million Euro geplant.

„Unsere Innovation basiert auf Forschungen der BOKU in Wien und wurde in der Gründungsphase tatkräftig vom AWS unterstützt bzw. von ‚Falling Walls‘ als bestes österreichisches Start-up 2021 ausgezeichnet. Ausschlaggebend war auch die Unterstützung der FFG EIC Experten, um die Ausschreibung zu gewinnen. Durch die EU-Förderung wird es unserem Unternehmen ermöglicht, die Produktion zu optimieren, zu skalieren und somit Agrobiogel in allen betroffenen Regionen in Europa, aber auch global zur Verfügung zu stellen“, sagt Geschäftsführer Johannes Paul Schwarz.

Agrobiogel: Pflanzen 52 Tage ohne Wasser

Zur Erklärung: Agrobiogel speichert ein Vielfaches seines eigenen Gewichtes an Wasser und gibt dieses langsam an das umgebende Erdmaterial ab. In ersten Anwendungsversuchen konnten Pflanzen bis zu 52 Tage ohne Gießen überleben. Das Agrobiogel könne unfruchtbare Böden in fruchtbare umwandeln und diene darüber hinaus auch als Boden-Ersatz. Die größten Vorteile der Beimischung von Agrobiogel zu Erde seien Schutz vor Trockenheitsschäden bei Pflanzen, die Reduktion von Bewässerungsintervallen (bis zu 40 Prozent Wasserersparnis) und die Mischbarkeit mit verschiedenen Bodentypen. Das Produkt baue sich im Verlaufe von Jahren vollständig zu Humus ab und verbessere dadurch auch die Bodenstruktur.

Ausgangsbasis ist ein Reststoff aus Holz, wie er in großen Mengen als Nebenprodukt bei der Papierherstellung anfällt. Mit Hilfe von biologischen Prozessen kann er „quervernetzt“ werden und somit entsteht Agrobiogel.

Capito: Vereinfachungs-Software basierend auf AI

Auch die Grazer CFS GmbH hat mit ihrem Produkt Capito eine – nicht näher genannte – Förderung erhalten. Das Tool richtet sich an Menschen mit Lernbehinderungen, Migrationshintergrund oder niedriger Sprachkompetenz.

„Die EIC Förderung ermöglicht uns, unsere automatisierte Vereinfachungs-Software, basierend auf Artificial Intelligence auch für die Sprachen Englisch, Spanisch und Französisch zu entwickeln und so mehr als 100 Millionen benachteiligte Menschen zu erreichen“, freuen sich Walburga Fröhlich, CEO, und ihr Team.

In zwei Jahren am Markt

Capito kann als ‚Software as a Service‘ in jede digitale Anwendung integriert oder via Web-Service als schnelle Schreibhilfe individuell genutzt werden und wird in zwei Jahren am Markt verfügbar sein. Für alle, die schon jetzt verständlicher schreiben wollen, gibt es unter “capito digital” eine automatisierte Schreibhilfe als Vorstufe des Service.

Die nächsten Einreichmöglichkeiten für Österreichs Innovatoren beim EIC Accelerator sind für April, Juni und Oktober 2022 vorgesehen.

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European Innovation Act
© European Commission

Europa verfügt über eine starke Forschungslandschaft sowie über qualifizierte Fachkräfte und innovative Unternehmen. Gleichzeitig bestehen innerhalb der EU unterschiedliche regulatorische Rahmenbedingungen, und der Zugang zu Finanzierungen kann für innovative Unternehmen eine Herausforderung darstellen. Dadurch werden in Europa entwickelte Innovationen nicht immer in Europa weiterentwickelt und wirtschaftlich genutzt. Der nun von der EU-Kommission vorgeschlagene European Innovation Act soll dazu beitragen, diese Rahmenbedingungen zu verbessern und Unternehmen dabei zu unterstützen, grenzüberschreitend zu wachsen und international wettbewerbsfähig zu werden.

Zugang zu Finanzierung und Vergabeverfahren

Der Vorschlag setzt im Prinzip an zwei zentralen Herausforderungen für Innovationen in Europa an: dem Zugang zu Finanzierung und der stärkeren Nutzung öffentlicher Beschaffung.

Erstens soll der Zugang zu Finanzierungen für innovative Unternehmen erleichtert werden. Viele Startups und Scaleups verfügen über Patente, geistiges Eigentum und andere immaterielle Vermögenswerte. Deren Bewertung kann jedoch komplex sein und den Zugang zu Investitionen erschweren.

Der Vorschlag sieht daher einen gemeinsamen EU-Rahmen für die Bewertung von geistigem Eigentum vor. Zudem soll ein digitaler Marktplatz geschaffen werden, der Anbieter und Interessenten für geistiges Eigentum zusammenbringen und Unternehmen durch fachliche Unterstützung bei der Vermarktung ihrer Innovationen unterstützen soll.

Nach Angaben der Kommission könnten diese Maßnahmen die Verwaltungskosten um rund 35 Mio. Euro senken und zusätzliche Finanzierungen von bis zu 10,2 Mrd. Euro pro Jahr über IP-gestütztes Risiko- und Fremdkapital ermöglichen.

F&E-Aufträge

Zweitens soll ein gemeinsames Verfahren für die Vergabe von Forschungs- und Entwicklungsaufträgen (F&E) eingeführt werden. Dieses soll für mehr Rechtssicherheit sorgen und dazu beitragen, neue Technologien schneller zur Marktreife zu bringen. Dazu zählen auch Technologien, die zur Bewältigung gemeinsamer gesellschaftlicher Herausforderungen etwa in den Bereichen Gesundheit, Bildung und saubere Mobilität beitragen können. Zudem soll die gemeinsame Durchführung von F&E-Aufträgen durch öffentliche Auftraggeber aus verschiedenen Mitgliedstaaten erleichtert werden.

Nach Angaben der Kommission könnten diese Maßnahmen zu Einsparungen von rund einer Milliarde Euro pro Jahr bei öffentlichen Auftraggebern führen und zusätzliche jährliche Gewinne von 25,92 Mrd. Euro für Unternehmen ermöglichen. Nach Einschätzung der Kommission könnte zudem das EU-BIP im zehnten Jahr um 0,24 bis 0,42 Prozent über dem Niveau (Anm.: ohne die Maßnahmen) liegen. Im selben Zeitraum könnten – so die Erwartung – bis zu 507.000 zusätzliche Arbeitsplätze entstehen.

„Mit dem Europäischen Innovationsgesetz gehen wir der Fragmentierung direkt entgegen: einen Rahmen für die Bewertung von Rechten des geistigen Eigentums, einen digitalen Marktplatz, der Käufer und Verkäufer verbindet, und einen einfacheren Weg für die Vergabe öffentlicher Aufträge für Spitzenforschung und -entwicklung. Und das ist erst der Anfang. Bis 2028 werden wir einen echten Binnenmarkt schaffen, in dem Ideen schneller skalieren, Finanzen freier zirkulieren und die strategische Autonomie Europas gestärkt wird. Das ist das Europa, das wir aufbauen“, sagt Ekaterina Sacharieva, EU-Kommissarin für Startups, Forschung und Innovation.

EU-Referenzrahmen für Reallabore

Parallel – und separat zum European Innovation Act zu sehen – möchte die Kommission Innovator:innen zudem dabei unterstützen, neue Ideen schneller in marktfähige Lösungen zu überführen. Dazu ist ein Vorschlag für einen gemeinsamen Rahmen für regulatorische Reallabore vorgesehen.

Reallabore ermöglichen es Unternehmen, Forschungseinrichtungen und Behörden, neue Produkte, Dienstleistungen oder Technologien zeitlich begrenzt in einem kontrollierten Umfeld und unter Aufsicht der zuständigen Behörden zu erproben. Dadurch sollen Erfahrungen mit den geltenden regulatorischen Anforderungen gesammelt werden. Gleichzeitig erhalten Behörden Erkenntnisse darüber, wie bestehende Vorschriften auf neue Technologien angewendet werden können und ob gegebenenfalls Anpassungsbedarf besteht.

In einzelnen Bereichen des EU-Rechts gibt es bereits regulatorische Reallabore. Ein einheitlicher europäischer Ansatz besteht bislang jedoch nicht, sodass sich unterschiedliche Verfahren und regulatorische Rahmenbedingungen ergeben. Eine geplante Empfehlung des Rates soll daher einen gemeinsamen EU-Referenzrahmen für Reallabore in Bereichen schaffen, die bislang nicht durch entsprechende EU-Rechtsvorschriften abgedeckt sind. Dabei sollen Erfahrungen aus den Mitgliedstaaten und bestehenden EU-Initiativen einbezogen werden – mit dem Ziel, die Erprobung innovativer Lösungen zu erleichtern und gleichzeitig öffentliche Interessen zu berücksichtigen.


Zusammenfassung

Worum geht es?
Der European Innovation Act soll Hindernisse für Innovation abbauen, den Weg von der Forschung zum Markt beschleunigen und die Nutzung von geistigem Eigentum erleichtern.

Drei zentrale Maßnahmen

  • Bewertung von geistigem Eigentum: Ein EU-weiter Rahmen soll die Bewertung von Patenten und anderem geistigem Eigentum vereinheitlichen und dadurch den Zugang zu Finanzierung für innovative Startups erleichtern.
  • Digitaler Marktplatz: Eine digitale Plattform soll Käufer und Verkäufer von geistigem Eigentum zusammenbringen.
  • F&E-Beschaffung: Ein gemeinsames Verfahren für die öffentliche Beschaffung von Forschung und Entwicklung soll die Beschaffung und grenzüberschreitende Zusammenarbeit vereinfachen und die Entwicklung und Erprobung innovativer Lösungen fördern.

Erwartete Auswirkungen

  • 10,2 Mrd. EUR zusätzliche Finanzierung für Unternehmen pro Jahr durch die bessere Nutzung von geistigem Eigentum
  • 35 Mio. EUR jährliche Einsparungen bei Verwaltungskosten für Unternehmen durch eine harmonisierte Bewertung von geistigem Eigentum
  • 1 Mrd. EUR jährliche Einsparungen bei öffentlichen Auftraggebern durch effizientere FuE-Beschaffung und vereinfachte grenzüberschreitende Verfahren
  • 25,9 Mrd. EUR zusätzliche jährliche Gewinne für Unternehmen, die an FuE-Beschaffung beteiligt sind
  • 0,24–0,42 % erwarteter Anstieg des EU-BIP über die nächsten zehn Jahre
  • bis zu 507.000 zusätzliche Arbeitsplätze in der EU innerhalb der nächsten zehn Jahre

Quelle: Europäische Kommission, „European Innovation Act“, September 2026. Bei den genannten wirtschaftlichen Effekten handelt es sich um erwartete Auswirkungen.

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