25.09.2024
INVESTMENT

Agrana und Raiffeisen NÖ-Wien investieren 5 Mio. Euro in FoodLabs Fonds

Mit dem Investment in FoodLabs möchte man sich frühzeitig Zugang zu neuen Technologien verschaffen und Impulse für kreative Startups in dem Bereich setzen.
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FoodLabs, Agrana, Raiffeisen
(c) Roland Rudolph - (v.l.) Agrana-CEO Stephan Büttner und Michael Höllerer, CEO der Raiffeisen-Holding Niederösterreich-Wien.

Der österreichische Nahrungsmittel- und Industriegüterkonzern Agrana und die Raiffeisen-Holding Niederösterreich-Wien investieren jeweils 2,5 Mio. Euro in den dritten Fonds der deutschen Fondsgesellschaft FoodLabs. Mit ihrem Portfolio von über 60 Unternehmen u.a. aus den Bereichen Lebensmitteltechnologie und Agrartechnologie, zählt sie zu den aktivsten Food & Climate Fonds in Europa.

FoodLabs: Ein Tor zu Startups

Mit der Beteiligung an FoodLabs wollen sich Agrana und Raiffeisen NÖ-Wien einen Zugang zu Startups verschaffen, deren Innovationen und Technologien für ihre Geschäftstätigkeit hohe Relevanz haben.

„Für Agrana, als Verarbeiter agrarischer Rohstoffe und Anbieter integrierter Lösungen für die Nahrungs- und Getränkemittelindustrie, sind Innovationen sowohl im Bereich der landwirtschaftlichen Forschung als auch bei ‚Food Technologies‘ von höchstem Interesse. Zusätzlich zu unseren eigenen Projekten schaffen wir uns mit der Investition in FoodLabs frühzeitig Zugang zu neuen Technologien, um damit unsere Innovationskraft weiter zu stärken und die Impulse kreativer Startups für die Weiterentwicklung unseres Portfolios nutzen zu können“, erklärt Stephan Büttner, Vorstandsvorsitzender der Agrana Beteiligungs-AG.

„Sehen uns als Ermöglicher“

Auch der Generaldirektor der Raiffeisen NÖ-Wien Michael Höllerer weiß, dass unternehmerische Ideen Mut benötigen, aber auch die nötige Finanzierung.

Er sagt: „Unser Investment in FoodLabs ist eine wesentliche Maßnahme, um Unternehmertum zu fördern. Wir sehen uns als Ermöglicher, wenn es darum geht, zukunftsorientierte Lösungen für gesellschaftliche Herausforderungen voranzutreiben. Deshalb forcieren wir – gemeinsam mit unserer Beteiligung Agrana – Innovationen im wichtigen Wachstumsfeld FoodTech.“

FoodLabs: Langfristig zukunftsfähige Unternehmen aufbauen

Patrick Noller, General Partner, FoodLabs, zum Investment: „Wir freuen uns und schätzen es sehr, wenn wir starke Partner an Bord haben, die nicht nur finanziell, sondern auch strategisch voll hinter unseren Zielen stehen. Ihre Unterstützung ist ein klares Zeichen für unser gemeinsames Engagement, die Welt lebenswerter zu machen und langfristig zukunftsfähige Unternehmen aufzubauen. Mit Agrana und Raiffeisen teilen wir die Vision, durch Innovationen in der Agrar- und Lebensmitteltechnologie maßgebliche Lösungen für die globalen Herausforderungen unserer Zeit zu entwickeln.“

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Erster Generalanwalt am EuGH: Maciej Szpunar | (c) curia.europa.eu/Screenshot

Die ungarische Like Company betreibt mehrere Webportale und beansprucht Schutz für die dort veröffentlichten Artikel. Das Unternehmen wirft Google vor, seine Artikel zum Training der Gemini-Sprachmodelle verwendet sowie über den KI-Chatbot vervielfältigt und öffentlich zugänglich gemacht zu haben. Ein ungarisches Gericht setzte das Verfahren daraufhin aus und legte dem EuGH vier Fragen zur Vorabentscheidung vor. Es handelt sich um das erste Verfahren zu generativer Künstlicher Intelligenz vor dem EuGH.

Wann KI-Chatbots die Rechte von Verlagen verletzen können

In seinen Schlussanträgen erläutert Generalanwalt Szpunar, unter welchen Umständen die Nutzung von Presseartikeln durch KI-Chatbots eine Rechtsverletzung darstellen kann. Entscheidend sei unter anderem, ob der Chatbot unrechtmäßig auf eine Veröffentlichung zugreift, etwa durch die Umgehung einer Paywall oder anderer technischer Schutzmaßnahmen.

Zudem komme es darauf an, wie die Informationen in den generierten Antworten wiedergegeben werden. Während die bloße Wiedergabe von Tatsachen keine Rechtsverletzung darstelle, könne die erkennbare Übernahme der Ausdrucksform eines Artikels problematisch sein. Das gelte insbesondere dann, wenn die Antwort die Originalveröffentlichung so weit ersetze, dass Nutzer:innen kein Verlangen mehr haben, die Originalveröffentlichung zu öffnen.

Das Recht der Presseverlage auf öffentliche Zugänglichmachung könne laut Szpunar verletzt werden, wenn die Ausdrucksform der Originalartikel systematisch in den Antworten eines Chatbots erkennbar sei. Der Anbieter könne für eine solche Nutzung haften, wenn diese Teil seines Geschäftsmodells sei oder er keine wirksamen Gegenmaßnahmen ergriffen habe.

Fragen zum KI-Training laut Generalanwalt unzulässig

Die Fragen zur Verwendung von Presseartikeln für das Training der Google LLMs empfiehlt Szpunar hingegen, für unzulässig zu erklären. Es gebe keine Beweise dafür, dass die Artikel der ungarischen Like Company tatsächlich zum Training der Gemini-Modelle verwendet worden seien. Die Fragen seien daher hypothetisch. Szpunar hält jedoch fest, dass die Nutzung urheberrechtlich geschützter Inhalte zum Training von Sprachmodellen im Rahmen der im EU-Recht vorgesehenen Ausnahme für Text- und Data-Mining in der Regel „frei zulässig“ sei.

Das Gutachten ist für die Richter:innen nicht bindend, ihr Urteil soll zu einem späteren Zeitpunkt verkündet werden.

Streit um journalistische Inhalte auch in anderen EU-Ländern

Der Rechtsstreit ist kein Einzelfall. Bereits im Februar 2026 reichte die dänische Verwertungsgesellschaft DPCMO, die einen Großteil der Nachrichtenmedien des Landes vertritt, Klage gegen OpenAI ein. Sie wirft dem Unternehmen vor, Presseartikel ohne Genehmigung zum Training seiner KI-Modelle verwendet und Inhalte über ChatGPT wiedergegeben zu haben. Ein Urteil steht bislang aus. Auch in Frankreich wehren sich Presseverlage gegen die Nutzung ihrer Inhalte durch KI-Anbieter. Im August dieses Jahres wandte sich die französische Presseallianz APIG an die Wettbewerbsbehörde, weil sie durch Googles KI-generierte Zusammenfassungen sinkende Besucherzahlen und Einnahmen befürchtet.

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