02.08.2016

Agentur-Website-Problem: Was der Kunde (nicht) will

Gastbeitrag. Das Agentur-Website Problem (auch genannt Website-Agentur Problem) ist ein zweiseitiges Issue, welches sich in den folgenden Sätzen manifestiert: "Die Agentur hat eine schlechte Website gemacht!" vs. "Wir haben mit dem Kunden mehrmals alles detailliert besprochen und nach bestem Wissen, Gewissen, Können und Markt Best Practices umgesetzt.” Und beides ist wahr!
/artikel/agentur-website-problem
Ein Gastbeitrag von Franz Enzenhofer.

Man braucht nicht lang herumreden- die überwiegende Anzahl der von Agenturen gestalteten Websites ist schlecht! Schlecht in der Hinsicht, dass die gelieferte Website dem Kunden nicht das gibt, was er braucht und den Kunden vor unerwartete, neue, große Herausforderungen stellt- a.k.a. der Kunde ist “unglücklich”.

Wie kommt es dazu? In alle Kürze: Es ist nicht die Schuld der Agentur (die meisten Agenturen versuchen tatsächlich ein gutes Produkt zu liefern), noch die des Kunden (er will wirklich ein gute Website und versucht sinnhaften Input zu geben). Das Problem ist einfach: Der Kunde wünscht eine Website, besprochen wird ein Bildchen, geliefert wird was besprochen wurde.

Ok, eins nach dem anderen:

Das Briefing

Der Kunde wünscht eine “Website”! Was aber in Wirklichkeit gewünscht wird, ist ein Weg,

  • (potentielle) Kunden zu erreichen
  • (potentielle) Kunden zu informieren
  • mit (potentiellen) Kunden zu interagieren.

Die Diskussion

Die Agentur nimmt den ersten Input des Kunden und kommt mehr oder weniger schnell zu dem Punkt, wo sogenannte “Screens” geliefert werden. Screens sind in Photoshop erstellte Design-Dummies, anhand welcher die einzelnen Pages der Website besprochen werden. Screens sind vom Kunden gewünscht, weil “man dann etwas Konkretes zu Besprechen hat.” Screens sind von den Agenturen eingeplant, weil der Kunde dann sieht, dass etwas weitergeht.

Manchmal erfolgen vor den Screens auch Wireframes- oft aber auch nicht. Aber selbst wenn Wireframes geliefert werden: Tatsache ist, dass 90% der Diskussion über eine Website anhand der Screens stattfindet. Sollte das Projekt unter Zeitdruck stehen, kommen die Screens recht früh und die gesamte Diskussion dreht sich um die Screens. Und dies ist der größte Sündenfall eines jeden Website-Projekts: Eine Website ist kein Bild!


Über den Gastautor: Franz Enzenhofer (Twitter: @enzenhofer) ist Masterchief von www.fullstackoptimization.com, der SEO Agentur mit dem Ziel alle SEO-Agenturen – inklusive der eigenen – unnötig zu machen. Er bietet bspw. auch Traffic Workshops für Project Manager an, wo es um mehr als SEO geht.


Eine Website ist kein Bild!

Eine Website ist kein Magazin, kein Buch, kein Foto, kein Siebdruck, keine Fernsehserie, kein Bild, kein Screen! Eine Website ist ein interaktives Medium, welches in Sekundenbruchteilen vom User evaluiert wird. Pro Session evaluiert ein User dutzende Webpages. Es wird gescrollt, geklickt, getoucht, gezoomt, getippt, fokussiert, interagiert. Ein Bild wird angeschaut. Die Diskussion über das Bild zwischen Agentur und Kunden findet dann auch immer aus einer künstlerischen Perspektive statt, weil der Mindset in dem Moment, wo ein Bild evaluiert wird, ein künstlerischer ist. User in der Interaktion mit einer Website befinden sich aber im Jäger & Sammler Modus. Eine jegliche Diskussion anhand eines Screens führt zu einer potentiell schlechteren Website. Je intensiver die Diskussion anhand Screens geführt wird, desto schlechter. Screens lügen! Und Entscheidungen anhand von Lügen haben eine hohe Wahrscheinlichkeit geschäftsschädigend zu sein.

Geliefert wie besprochen

Die Agentur liefert wie besprochen. Nur das Besprochene basiert auf einer falschen Grundlage: einem Bildchen, welches zwar ausschaut wie eine Website, aber keine Website ist. Endergebnis: alle sindunglücklich: der Kunde, weil er etwas hat, was seine wahren Ziele nicht erfüllt, die Agentur, weil sie einen Kunden hat, der nicht happy mit ihrer Arbeit ist, der Stress macht, der sie nicht weiterempfiehlt, der ihnen keine Neukunden bringt.

Die Lösung des Agentur Problems

Kunden engagieren keine Agenturen mehr, welche Screens in ihrem Projektplan vorsehen. Agenturen liefern keine Screens mehr. Aber Diskussionen müssen sein! Die Diskussion über das Projekt muss auf physischen Wireframes (Papier und Stift) und HTML Prototypen basieren. Papier und Stift verhindern jegliche Verwechslungsgefahr mit einer echten Website. Anstatt sich als Kunstkritiker zu betätigen, brainstormt man darüber, was die zukünftige Website können sollte!

HTML-Protoypen fokussieren die Diskussion in das Medium, wo sie hingehört: das Internet.

Länger, teurer, besser!

Brainstormen mit händisch-gezeichneten Wireframes und das Erstellen, Diskutieren und Iterieren von HTML-Protoypen erfordert wesentlich mehr Arbeit der Agentur, aber auch wesentlich mehr Zusammenarbeit von Kunde und Agentur. Der Prozess ist wesentlich aufwendiger, dauert länger und ist damit auch teurer als eine Hush-Hush-Produktion anhand von “abzusegnenden” Screens. Eine konservative Schätzung: Projektaufwand mal 3.

Das Endprodukt hat aber die Chance dem Kunden bei seiner Mission effizient und langfristig zu nützen – ohne die sehr häufigen und langwierigen “wir haben nun eine Website, nun bauen wir erst mal alles um”-Post-Launch-Projekte. Bei auf Screens basierenden Websites besteht diese Chance nicht.

Wir müssen uns darüber klar sein, dass eine Menge von dem was wir derzeit „Best Practices“ nennen, keine „Best Practices“ sind, sondern einfach nur „Practices“, nur weil dem immer schon so war. Das Internet ist ein zu junges, zu dynamisches, zu kompetitives Medium, um diesen falschen Idealen weiter nachzulaufen. Bitte beim nächsten Projekt einfach mal ausprobieren, der Prozess, der Aufwand, das komplett andere Ablaufen der Diskussionen und auch das Endergebnis wird euch erstaunen.

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European Innovation Act
© European Commission

Europa verfügt über eine starke Forschungslandschaft sowie über qualifizierte Fachkräfte und innovative Unternehmen. Gleichzeitig bestehen innerhalb der EU unterschiedliche regulatorische Rahmenbedingungen, und der Zugang zu Finanzierungen kann für innovative Unternehmen eine Herausforderung darstellen. Dadurch werden in Europa entwickelte Innovationen nicht immer in Europa weiterentwickelt und wirtschaftlich genutzt. Der nun von der EU-Kommission vorgeschlagene European Innovation Act soll dazu beitragen, diese Rahmenbedingungen zu verbessern und Unternehmen dabei zu unterstützen, grenzüberschreitend zu wachsen und international wettbewerbsfähig zu werden.

Zugang zu Finanzierung und Vergabeverfahren

Der Vorschlag setzt im Prinzip an zwei zentralen Herausforderungen für Innovationen in Europa an: dem Zugang zu Finanzierung und der stärkeren Nutzung öffentlicher Beschaffung.

Erstens soll der Zugang zu Finanzierungen für innovative Unternehmen erleichtert werden. Viele Startups und Scaleups verfügen über Patente, geistiges Eigentum und andere immaterielle Vermögenswerte. Deren Bewertung kann jedoch komplex sein und den Zugang zu Investitionen erschweren.

Der Vorschlag sieht daher einen gemeinsamen EU-Rahmen für die Bewertung von geistigem Eigentum vor. Zudem soll ein digitaler Marktplatz geschaffen werden, der Anbieter und Interessenten für geistiges Eigentum zusammenbringen und Unternehmen durch fachliche Unterstützung bei der Vermarktung ihrer Innovationen unterstützen soll.

Nach Angaben der Kommission könnten diese Maßnahmen die Verwaltungskosten um rund 35 Mio. Euro senken und zusätzliche Finanzierungen von bis zu 10,2 Mrd. Euro pro Jahr über IP-gestütztes Risiko- und Fremdkapital ermöglichen.

F&E-Aufträge

Zweitens soll ein gemeinsames Verfahren für die Vergabe von Forschungs- und Entwicklungsaufträgen (F&E) eingeführt werden. Dieses soll für mehr Rechtssicherheit sorgen und dazu beitragen, neue Technologien schneller zur Marktreife zu bringen. Dazu zählen auch Technologien, die zur Bewältigung gemeinsamer gesellschaftlicher Herausforderungen etwa in den Bereichen Gesundheit, Bildung und saubere Mobilität beitragen können. Zudem soll die gemeinsame Durchführung von F&E-Aufträgen durch öffentliche Auftraggeber aus verschiedenen Mitgliedstaaten erleichtert werden.

Nach Angaben der Kommission könnten diese Maßnahmen zu Einsparungen von rund einer Milliarde Euro pro Jahr bei öffentlichen Auftraggebern führen und zusätzliche jährliche Gewinne von 25,92 Mrd. Euro für Unternehmen ermöglichen. Nach Einschätzung der Kommission könnte zudem das EU-BIP im zehnten Jahr um 0,24 bis 0,42 Prozent über dem Niveau (Anm.: ohne die Maßnahmen) liegen. Im selben Zeitraum könnten – so die Erwartung – bis zu 507.000 zusätzliche Arbeitsplätze entstehen.

„Mit dem Europäischen Innovationsgesetz gehen wir der Fragmentierung direkt entgegen: einen Rahmen für die Bewertung von Rechten des geistigen Eigentums, einen digitalen Marktplatz, der Käufer und Verkäufer verbindet, und einen einfacheren Weg für die Vergabe öffentlicher Aufträge für Spitzenforschung und -entwicklung. Und das ist erst der Anfang. Bis 2028 werden wir einen echten Binnenmarkt schaffen, in dem Ideen schneller skalieren, Finanzen freier zirkulieren und die strategische Autonomie Europas gestärkt wird. Das ist das Europa, das wir aufbauen“, sagt Ekaterina Sacharieva, EU-Kommissarin für Startups, Forschung und Innovation.

EU-Referenzrahmen für Reallabore

Parallel – und separat zum European Innovation Act zu sehen – möchte die Kommission Innovator:innen zudem dabei unterstützen, neue Ideen schneller in marktfähige Lösungen zu überführen. Dazu ist ein Vorschlag für einen gemeinsamen Rahmen für regulatorische Reallabore vorgesehen.

Reallabore ermöglichen es Unternehmen, Forschungseinrichtungen und Behörden, neue Produkte, Dienstleistungen oder Technologien zeitlich begrenzt in einem kontrollierten Umfeld und unter Aufsicht der zuständigen Behörden zu erproben. Dadurch sollen Erfahrungen mit den geltenden regulatorischen Anforderungen gesammelt werden. Gleichzeitig erhalten Behörden Erkenntnisse darüber, wie bestehende Vorschriften auf neue Technologien angewendet werden können und ob gegebenenfalls Anpassungsbedarf besteht.

In einzelnen Bereichen des EU-Rechts gibt es bereits regulatorische Reallabore. Ein einheitlicher europäischer Ansatz besteht bislang jedoch nicht, sodass sich unterschiedliche Verfahren und regulatorische Rahmenbedingungen ergeben. Eine geplante Empfehlung des Rates soll daher einen gemeinsamen EU-Referenzrahmen für Reallabore in Bereichen schaffen, die bislang nicht durch entsprechende EU-Rechtsvorschriften abgedeckt sind. Dabei sollen Erfahrungen aus den Mitgliedstaaten und bestehenden EU-Initiativen einbezogen werden – mit dem Ziel, die Erprobung innovativer Lösungen zu erleichtern und gleichzeitig öffentliche Interessen zu berücksichtigen.


Zusammenfassung

Worum geht es?
Der European Innovation Act soll Hindernisse für Innovation abbauen, den Weg von der Forschung zum Markt beschleunigen und die Nutzung von geistigem Eigentum erleichtern.

Drei zentrale Maßnahmen

  • Bewertung von geistigem Eigentum: Ein EU-weiter Rahmen soll die Bewertung von Patenten und anderem geistigem Eigentum vereinheitlichen und dadurch den Zugang zu Finanzierung für innovative Startups erleichtern.
  • Digitaler Marktplatz: Eine digitale Plattform soll Käufer und Verkäufer von geistigem Eigentum zusammenbringen.
  • F&E-Beschaffung: Ein gemeinsames Verfahren für die öffentliche Beschaffung von Forschung und Entwicklung soll die Beschaffung und grenzüberschreitende Zusammenarbeit vereinfachen und die Entwicklung und Erprobung innovativer Lösungen fördern.

Erwartete Auswirkungen

  • 10,2 Mrd. EUR zusätzliche Finanzierung für Unternehmen pro Jahr durch die bessere Nutzung von geistigem Eigentum
  • 35 Mio. EUR jährliche Einsparungen bei Verwaltungskosten für Unternehmen durch eine harmonisierte Bewertung von geistigem Eigentum
  • 1 Mrd. EUR jährliche Einsparungen bei öffentlichen Auftraggebern durch effizientere FuE-Beschaffung und vereinfachte grenzüberschreitende Verfahren
  • 25,9 Mrd. EUR zusätzliche jährliche Gewinne für Unternehmen, die an FuE-Beschaffung beteiligt sind
  • 0,24–0,42 % erwarteter Anstieg des EU-BIP über die nächsten zehn Jahre
  • bis zu 507.000 zusätzliche Arbeitsplätze in der EU innerhalb der nächsten zehn Jahre

Quelle: Europäische Kommission, „European Innovation Act“, September 2026. Bei den genannten wirtschaftlichen Effekten handelt es sich um erwartete Auswirkungen.

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