31.03.2026
ÜBERNAHME

afreshed: Linzer Startup startet Expansion und übernimmt deutsches Unternehmen

Das Linzer Startup afreshed meldet sich nach einem Millionen-Investment vor einer Woche mit Neuigkeiten: Nun hat es ein deutsches Unternehmen übernommen.
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Das Gründerteam von Afreshed | (c) Afreshed

Mit einer Akquisition und einem frischen Millionen-Investment (brutkasten berichtete bereits) läutet afreshed den nächsten Wachstumsschritt ein. Das Linzer Startup, das Bio-Lebensmittel-Retterboxen anbietet, übernimmt den deutschen Wettbewerber etepetete. Damit setzt das Unternehmen die Expansionsstrategie um, für die die Raiffeisen-Holding NÖ-Wien zuletzt Kapital im mittleren siebenstelligen Bereich bereitgestellt hatte. Im Gegenzug erhielt die Holding eine Beteiligung von 25,1 Prozent.

etepetete als Vorbild

afreshed, 2021 von Lukas Forsthuber, Bernhard Bocksrucker und Maximilian Welzenbach direkt nach der Matura gegründet, übernimmt etepetete, ein deutsches Unternehmen im Segment der Online-Biokisten. Über den Kaufpreis wurde Stillschweigen vereinbart. Die Münchner Gründer Christopher Hallhuber und Georg Lindermair übergeben ein saniertes, laufendes Unternehmen: etepetete sei laut eigenen Angaben seit dem vierten Quartal 2024 wieder profitabel, nachdem das Startup in den Jahren nach der Pandemie erstmals Umsatzrückgänge verzeichnet hatte. Die operative Verantwortung geht nun nach Wien.

„etepetete war für uns immer ein Vorbild und hat den Markt maßgeblich geprägt. Dass wir dieses Unternehmen jetzt übernehmen, ist für uns ein besonderer Schritt und gleichzeitig eine große Motivation für die kommenden Jahre“, kommentiert afreshed-Co-Founder Forsthuber. Die Marke etepetete soll dabei erhalten bleiben, wie Bocksrucker sagt: „Die Übernahme gibt uns nicht nur sofortige Marktpräsenz, sondern auch lokales Know-how und einen bestehenden Kundenstamm, auf dem wir aufbauen können.“

Jahresumsatz von afreshed im achtstelligen Bereich

Das Grundprinzip von afreshed ist simpel: Obst und Gemüse, das wegen Normabweichungen nicht in den Handel kommt, wird in Retterboxen verpackt und per Abo direkt an Haushalte und Unternehmen geliefert (brutkasten berichtete). Rund 15 Landwirtschaftsbetriebe aus Österreich und Italien zählen zu den Hauptlieferanten, insgesamt kooperiert das Startup mit 50 bis 70 Landwirten. Der Jahresumsatz liegt laut Unternehmensangaben aktuell im achtstelligen Bereich. Außerdem habe afreshed den Break-even erreicht.

Was es dabei von reinen Versandanbietern unterscheiden soll, ist der Aufbau einer eigenen Logistik-Infrastruktur: Eine Flotte von knapp 20 Fahrzeugen übernimmt die Zustellung auf der letzten Meile, die Touren werden über eine eigens entwickelte Software CO₂-optimiert geplant. Genau dieses Modell soll nun auf Deutschland übertragen werden – schrittweise pro Bundesland, von Süd nach Nord.

„Unser Ziel ist es, der führende Anbieter für gerettete Lebensmittel im deutschsprachigen Raum zu werden. Unter der gemeinsamen Marke werden wir die Bekanntheit der Retterboxen weiter stärken“, heißt es vom Unternehmen. In weiterer Folge ist zudem eine Internationalisierung geplant.

Last-Mile-Logistik

Ein zentrales Element der Deutschlandstrategie ist der Aufbau eines flächendeckenden Mehrwegkonzepts in der Last-Mile-Logistik. Laut afreshed sei das eine Infrastruktur, die in dieser Form überregional noch nicht existiere. Die eigenen Fahrer:innen liefern nicht nur, sie holen auch die Mehrwegboxen wieder ab und schließen damit den Verpackungskreislauf. Für Kund:innen bedeutet das persönliche Zustellung kombiniert mit einem nachhaltigen Konzept.

„Der Gründungsgedanke beider Unternehmen ist im Kern derselbe: die Rettung von Lebensmitteln und deren direkte Weitergabe an die Verbraucherinnen und Verbraucher“, fasst Forsthuber zusammen.

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European Innovation Act
© European Commission

Europa verfügt über eine starke Forschungslandschaft sowie über qualifizierte Fachkräfte und innovative Unternehmen. Gleichzeitig bestehen innerhalb der EU unterschiedliche regulatorische Rahmenbedingungen, und der Zugang zu Finanzierungen kann für innovative Unternehmen eine Herausforderung darstellen. Dadurch werden in Europa entwickelte Innovationen nicht immer in Europa weiterentwickelt und wirtschaftlich genutzt. Der nun von der EU-Kommission vorgeschlagene European Innovation Act soll dazu beitragen, diese Rahmenbedingungen zu verbessern und Unternehmen dabei zu unterstützen, grenzüberschreitend zu wachsen und international wettbewerbsfähig zu werden.

Zugang zu Finanzierung und Vergabeverfahren

Der Vorschlag setzt im Prinzip an zwei zentralen Herausforderungen für Innovationen in Europa an: dem Zugang zu Finanzierung und der stärkeren Nutzung öffentlicher Beschaffung.

Erstens soll der Zugang zu Finanzierungen für innovative Unternehmen erleichtert werden. Viele Startups und Scaleups verfügen über Patente, geistiges Eigentum und andere immaterielle Vermögenswerte. Deren Bewertung kann jedoch komplex sein und den Zugang zu Investitionen erschweren.

Der Vorschlag sieht daher einen gemeinsamen EU-Rahmen für die Bewertung von geistigem Eigentum vor. Zudem soll ein digitaler Marktplatz geschaffen werden, der Anbieter und Interessenten für geistiges Eigentum zusammenbringen und Unternehmen durch fachliche Unterstützung bei der Vermarktung ihrer Innovationen unterstützen soll.

Nach Angaben der Kommission könnten diese Maßnahmen die Verwaltungskosten um rund 35 Mio. Euro senken und zusätzliche Finanzierungen von bis zu 10,2 Mrd. Euro pro Jahr über IP-gestütztes Risiko- und Fremdkapital ermöglichen.

F&E-Aufträge

Zweitens soll ein gemeinsames Verfahren für die Vergabe von Forschungs- und Entwicklungsaufträgen (F&E) eingeführt werden. Dieses soll für mehr Rechtssicherheit sorgen und dazu beitragen, neue Technologien schneller zur Marktreife zu bringen. Dazu zählen auch Technologien, die zur Bewältigung gemeinsamer gesellschaftlicher Herausforderungen etwa in den Bereichen Gesundheit, Bildung und saubere Mobilität beitragen können. Zudem soll die gemeinsame Durchführung von F&E-Aufträgen durch öffentliche Auftraggeber aus verschiedenen Mitgliedstaaten erleichtert werden.

Nach Angaben der Kommission könnten diese Maßnahmen zu Einsparungen von rund einer Milliarde Euro pro Jahr bei öffentlichen Auftraggebern führen und zusätzliche jährliche Gewinne von 25,92 Mrd. Euro für Unternehmen ermöglichen. Nach Einschätzung der Kommission könnte zudem das EU-BIP im zehnten Jahr um 0,24 bis 0,42 Prozent über dem Niveau (Anm.: ohne die Maßnahmen) liegen. Im selben Zeitraum könnten – so die Erwartung – bis zu 507.000 zusätzliche Arbeitsplätze entstehen.

„Mit dem Europäischen Innovationsgesetz gehen wir der Fragmentierung direkt entgegen: einen Rahmen für die Bewertung von Rechten des geistigen Eigentums, einen digitalen Marktplatz, der Käufer und Verkäufer verbindet, und einen einfacheren Weg für die Vergabe öffentlicher Aufträge für Spitzenforschung und -entwicklung. Und das ist erst der Anfang. Bis 2028 werden wir einen echten Binnenmarkt schaffen, in dem Ideen schneller skalieren, Finanzen freier zirkulieren und die strategische Autonomie Europas gestärkt wird. Das ist das Europa, das wir aufbauen“, sagt Ekaterina Sacharieva, EU-Kommissarin für Startups, Forschung und Innovation.

EU-Referenzrahmen für Reallabore

Parallel – und separat zum European Innovation Act zu sehen – möchte die Kommission Innovator:innen zudem dabei unterstützen, neue Ideen schneller in marktfähige Lösungen zu überführen. Dazu ist ein Vorschlag für einen gemeinsamen Rahmen für regulatorische Reallabore vorgesehen.

Reallabore ermöglichen es Unternehmen, Forschungseinrichtungen und Behörden, neue Produkte, Dienstleistungen oder Technologien zeitlich begrenzt in einem kontrollierten Umfeld und unter Aufsicht der zuständigen Behörden zu erproben. Dadurch sollen Erfahrungen mit den geltenden regulatorischen Anforderungen gesammelt werden. Gleichzeitig erhalten Behörden Erkenntnisse darüber, wie bestehende Vorschriften auf neue Technologien angewendet werden können und ob gegebenenfalls Anpassungsbedarf besteht.

In einzelnen Bereichen des EU-Rechts gibt es bereits regulatorische Reallabore. Ein einheitlicher europäischer Ansatz besteht bislang jedoch nicht, sodass sich unterschiedliche Verfahren und regulatorische Rahmenbedingungen ergeben. Eine geplante Empfehlung des Rates soll daher einen gemeinsamen EU-Referenzrahmen für Reallabore in Bereichen schaffen, die bislang nicht durch entsprechende EU-Rechtsvorschriften abgedeckt sind. Dabei sollen Erfahrungen aus den Mitgliedstaaten und bestehenden EU-Initiativen einbezogen werden – mit dem Ziel, die Erprobung innovativer Lösungen zu erleichtern und gleichzeitig öffentliche Interessen zu berücksichtigen.


Zusammenfassung

Worum geht es?
Der European Innovation Act soll Hindernisse für Innovation abbauen, den Weg von der Forschung zum Markt beschleunigen und die Nutzung von geistigem Eigentum erleichtern.

Drei zentrale Maßnahmen

  • Bewertung von geistigem Eigentum: Ein EU-weiter Rahmen soll die Bewertung von Patenten und anderem geistigem Eigentum vereinheitlichen und dadurch den Zugang zu Finanzierung für innovative Startups erleichtern.
  • Digitaler Marktplatz: Eine digitale Plattform soll Käufer und Verkäufer von geistigem Eigentum zusammenbringen.
  • F&E-Beschaffung: Ein gemeinsames Verfahren für die öffentliche Beschaffung von Forschung und Entwicklung soll die Beschaffung und grenzüberschreitende Zusammenarbeit vereinfachen und die Entwicklung und Erprobung innovativer Lösungen fördern.

Erwartete Auswirkungen

  • 10,2 Mrd. EUR zusätzliche Finanzierung für Unternehmen pro Jahr durch die bessere Nutzung von geistigem Eigentum
  • 35 Mio. EUR jährliche Einsparungen bei Verwaltungskosten für Unternehmen durch eine harmonisierte Bewertung von geistigem Eigentum
  • 1 Mrd. EUR jährliche Einsparungen bei öffentlichen Auftraggebern durch effizientere FuE-Beschaffung und vereinfachte grenzüberschreitende Verfahren
  • 25,9 Mrd. EUR zusätzliche jährliche Gewinne für Unternehmen, die an FuE-Beschaffung beteiligt sind
  • 0,24–0,42 % erwarteter Anstieg des EU-BIP über die nächsten zehn Jahre
  • bis zu 507.000 zusätzliche Arbeitsplätze in der EU innerhalb der nächsten zehn Jahre

Quelle: Europäische Kommission, „European Innovation Act“, September 2026. Bei den genannten wirtschaftlichen Effekten handelt es sich um erwartete Auswirkungen.

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