08.04.2025
FÖRDERUNG

Afreshed: Linzer Lebensmittelretter-Startup erhält über 200.000 Euro vom EIT

Die EIT-Lebensmittelinitiative der Europäischen Union gab die Verteilung von rund 875.000 Euro an Fördermitteln für Startups bekannt. Unter den vier Begünstigten befindet sich das Linzer Startup Afreshed.
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Afreshed
© Afreshed - (v.l.)Bernhard Bocksrucker, Bernhard Bocksrucker und Maximilain Welzenbach von Afreshed.

Das Linzer Startup Afreshed der drei Gründer Bernhard Bocksrucker, Lukas Forsthuber und Maximilian Welzenbach hat sich auf die Rettung und Lieferung von biologischem Obst und Gemüse spezialisiert. 2023 konnte das Startup seinen Umsatz auf 4,7 Mio. Euro heben. Nun hat es bei der „Fast Track to Market“-Initiative“ des EIT Food als eines von vier Startups eine Finanzierung erhalten.

Afreshed mit fast 250.000 Förderung

EIT Food ist eine vom Europäischen Innovations- und Technologieinstitut (EIT) der EU unterstützte Gemeinschaft für Lebensmittelinnovation und vergab insgesamt 874.503 Euro an vier Startups und KMU im Bereich der Agrar- und Ernährungswirtschaft. Die Finanzierung soll den Unternehmen helfen, ihren kommerziellen Erfolg zu beschleunigen, neue Märkte zu erschließen und auf bestehenden Märkten zu expandieren.

Afreshed wird von EIT Food als Unternehmen, das Verbraucher mit überschüssigen, hochwertigen Produkten von Landwirten und Einzelhändlern zusammenbringt, bezeichnet. Und hat exakt 248.892 Euro erhalten, die es für die Entwicklung einer nachhaltigen Einkaufs- und Ernährungs-App verwenden wird, die überschüssige Lebensmittel direkt vom Einzelhandel bezieht, heißt es.

Weitere Gewinner

Zu den weiteren Gewinnern gehört BettaF!sh aus Deutschland – ein Foodtech-Unternehmen, das Algen in nährstoffreiche Lebensmittel verwandelt. Es hat 248.562 Euro erhalten, die für die Einführung von zwei neuen Produkten verwendet werden.

Auch Hooked Foods (Schweden) erhält Kapital, konkret 221.375 Euro, um ein „Super Protein“ auf den Markt zu bringen. Zu guter Letzt darf sich AgriSound (Vereinigtes Königreich) über 155.674 Euro freuen. Das Agrartechnikunternehmen entwickelt eine intelligente Hörtechnologie und eigene Algorithmen zur Optimierung der Bienenaktivität, um die Ernteerträge und die Artenvielfalt zu verbessern.

Nächster Call offen

Für den nächsten Fast-Track-to-Market-Zyklus, bei dem jeder Gewinner bis zu 300.000 Euro erhält, können ab sofort Bewerbungen eingereicht werden. Von Bewerbern wird erwartet, dass sie auf die drei Ziele von EIT Food hinarbeiten: gesünderes Leben durch Lebensmittel, ein „Net-Zero-Food-System“ und ein vollständig transparentes, faires und widerstandsfähiges Lebensmittelsystem.

EIT Food ist insgesamt an der Finanzierung von acht bis zehn Projekten mit einer Dauer von bis zu zwölf Monaten in der gesamten Lebensmittelwertschöpfungskette interessiert, für die insgesamt zwei Millionen Euro zur Verfügung stehen. Die Einreichungsfrist endet am 6. Mai.

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Das Bitpanda Headquarter in Wien © Bitpanda

Sie machte Wien zum beliebten Standort für die EU-Niederlassungen internationaler Krypto-Unternehmen: die EU-Kryptoregulierung MiCAR. Denn die heimische Finanzmarktaufsicht FMA genießt den Ruf, bei der Erteilung der für das Krypto-Geschäft in der EU notwendigen MiCAR-Lizenz hart, aber fair zu sein.

FMA: „MiCAR auch im Enforcement angekommen“

Nach einigen Meldungen rund um die Erteilung solcher Lizenzen – und in einem Fall einer vorübergehenden Sanktionierung – in den vergangenen Monaten, erfolgte nun erstmals die Verhängung einer Strafe wegen eines MiCAR-Verstoßes durch die FMA. „Damit wird sichtbar, dass die MiCAR nicht mehr nur ein Konzessions- und Aufsichtsthema ist, sondern auch im Enforcement angekommen ist“, heißt es von der Behörde in einer Aussendung dazu.

Termin-Fehler und fehlende Telefonnummer und Mail-Adresse

Getroffen hat es ausgerechnet Österreichs Krypto-Regulatorik-Musterschüler Bitpanda. Konkret machte das Wiener Unicorn bei der Veröffentlichung eines Whitepapers im Zuge eines Token-Launchs im vergangenen Jahr einige Termin- bzw. Formfehler, wie aus der Bekanntmachung der FMA hervorgeht: Das Whitepaper hätte laut Regelwerk bis spätestens 20 Werktage vor Veröffentlichung an die FMA übermittelt werden müssen, was nicht passierte; eine Marketingmitteilung zum Whitepaper wurde unerlaubterweise bereits vor dessen Veröffentlichung verbreitet; und in einer weiteren Marketingmitteilung fehlten ein Disclaimer, eine Telefonnummer und eine Mail-Adresse.

„Unmittelbar nach dem behördlichen Hinweis in Abstimmung mit der FMA behoben“

70.000 Euro Strafe wurden letztlich verhängt. Seitens Bitpanda stellt man auf brutkasten-Anfrage klar: „Alle von der FMA aufgezeigten Punkte wurden jeweils unmittelbar nach dem behördlichen Hinweis in Abstimmung mit der FMA behoben. Wir haben uns für eine rasche, einvernehmliche Beendigung des Verfahrens entschieden. Die Veröffentlichung erfolgte nach dem österreichischen MiCA-Vollzugsgesetz. Das Verfahren ist damit abgeschlossen.“

Zudem betont man beim Scaleup: „Kundengelder, die Sicherheit unserer Plattform oder die Integrität des Bitpanda-Ökosystems waren zu keinem Zeitpunkt beeinträchtigt. Aus den beanstandeten Punkten ist unseren Kundinnen und Kunden kein finanzieller Schaden entstanden.“

Analyse: Musterschüler als erster Bestrafter als falsches Signal

Das genau Bitpanda die erste Strafe auf MiCAR-Basis ausfasst, ist nachvollziehbar und könnte dennoch ein falsches Signal aussenden. Als größter heimischer Player, der in seinen Prozessen eng mit der FMA zusammenarbeitet, überrascht es nicht, dass gelegentlich Formfehler nicht nur passieren sondern auch unmittelbar bemerkt werden. Indessen sind einige große internationale Player weiterhin ohne MiCAR-Lizenz am heimischen Markt aktiv und entziehen sich erfolgreich der Strafverfolgung. Dass der Formfehler durch die FMA verfolgt wird ist korrekt und konsequent; dass ausgerechnet Bitpanda damit zum Exempel wird, wird den großen regulatorischen Themen am Krypto-Markt aber nicht gerecht.

In der Aussendung der FMA äußert man sich zu dieser Thematik indirekt und gewohnt sachlich: „Der Umstand, dass es sich um den ersten veröffentlichten MiCAR-Fall handelt, begründet für sich genommen keine Sonderstellung des betroffenen Unternehmens oder der festgestellten Verstöße.“

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