08.04.2025
FÖRDERUNG

Afreshed: Linzer Lebensmittelretter-Startup erhält über 200.000 Euro vom EIT

Die EIT-Lebensmittelinitiative der Europäischen Union gab die Verteilung von rund 875.000 Euro an Fördermitteln für Startups bekannt. Unter den vier Begünstigten befindet sich das Linzer Startup Afreshed.
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Afreshed
© Afreshed - (v.l.)Bernhard Bocksrucker, Bernhard Bocksrucker und Maximilain Welzenbach von Afreshed.

Das Linzer Startup Afreshed der drei Gründer Bernhard Bocksrucker, Lukas Forsthuber und Maximilian Welzenbach hat sich auf die Rettung und Lieferung von biologischem Obst und Gemüse spezialisiert. 2023 konnte das Startup seinen Umsatz auf 4,7 Mio. Euro heben. Nun hat es bei der „Fast Track to Market“-Initiative“ des EIT Food als eines von vier Startups eine Finanzierung erhalten.

Afreshed mit fast 250.000 Förderung

EIT Food ist eine vom Europäischen Innovations- und Technologieinstitut (EIT) der EU unterstützte Gemeinschaft für Lebensmittelinnovation und vergab insgesamt 874.503 Euro an vier Startups und KMU im Bereich der Agrar- und Ernährungswirtschaft. Die Finanzierung soll den Unternehmen helfen, ihren kommerziellen Erfolg zu beschleunigen, neue Märkte zu erschließen und auf bestehenden Märkten zu expandieren.

Afreshed wird von EIT Food als Unternehmen, das Verbraucher mit überschüssigen, hochwertigen Produkten von Landwirten und Einzelhändlern zusammenbringt, bezeichnet. Und hat exakt 248.892 Euro erhalten, die es für die Entwicklung einer nachhaltigen Einkaufs- und Ernährungs-App verwenden wird, die überschüssige Lebensmittel direkt vom Einzelhandel bezieht, heißt es.

Weitere Gewinner

Zu den weiteren Gewinnern gehört BettaF!sh aus Deutschland – ein Foodtech-Unternehmen, das Algen in nährstoffreiche Lebensmittel verwandelt. Es hat 248.562 Euro erhalten, die für die Einführung von zwei neuen Produkten verwendet werden.

Auch Hooked Foods (Schweden) erhält Kapital, konkret 221.375 Euro, um ein „Super Protein“ auf den Markt zu bringen. Zu guter Letzt darf sich AgriSound (Vereinigtes Königreich) über 155.674 Euro freuen. Das Agrartechnikunternehmen entwickelt eine intelligente Hörtechnologie und eigene Algorithmen zur Optimierung der Bienenaktivität, um die Ernteerträge und die Artenvielfalt zu verbessern.

Nächster Call offen

Für den nächsten Fast-Track-to-Market-Zyklus, bei dem jeder Gewinner bis zu 300.000 Euro erhält, können ab sofort Bewerbungen eingereicht werden. Von Bewerbern wird erwartet, dass sie auf die drei Ziele von EIT Food hinarbeiten: gesünderes Leben durch Lebensmittel, ein „Net-Zero-Food-System“ und ein vollständig transparentes, faires und widerstandsfähiges Lebensmittelsystem.

EIT Food ist insgesamt an der Finanzierung von acht bis zehn Projekten mit einer Dauer von bis zu zwölf Monaten in der gesamten Lebensmittelwertschöpfungskette interessiert, für die insgesamt zwei Millionen Euro zur Verfügung stehen. Die Einreichungsfrist endet am 6. Mai.

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Startup-Staatssekretärin Elisabeth Zehetner | (c) BMAW/Holey
Startup-Staatssekretärin Elisabeth Zehetner | (c) BMAW/Holey

Mit Spannung war das heute vorgelegte Doppelbudget für die Jahre 2027 und 2028 erwartet worden. Schon im Vorfeld gingen die Wogen wegen kolportierter Kürzungen in verschiedenen Bereichen hoch. Nun hielt Finanzminister Markus Marterbauer seine Budget-Rede und der Ministerrat legte seine Entwürfe für die Bundesfinanzgesetze 2027 und 2028 vor. Die allgemeine Aufregung ist dabei, wie zu erwarten groß.

Das Wirtschafts- und Energiebudget wachse jedoch trotz weitreichender Konsolidierungsmaßnahmen um 25 Prozent (veranschlagt für 2028), betont Wirtschaftsminister Wolfgang Hattmannsdorfer in einer Aussendung. Er nennt die mit zwei Milliarden Euro budgetierte Senkung der Lohnnebenkosten ebenso wie ein 750 Millionen Euro schweres Industriepaket.

Auch ein Update in Sachen Startup-Politik geht aus dem Budget hervor. „Mit dem Startup- und Scaleup-Fonds investieren wir gezielt in Wachstum, Innovation und Zukunft. Die bis zu 100 Millionen Euro Ankerinvestment des Bundes sollen zur Startbahn für die nächste Generation österreichischer Zukunftsunternehmen werden“, wird Staatssekretärin Elisabeth Zehenter in einer Aussendung zitiert.

Ankerinvestment: „bis zu“ und „allenfalls“

Zwei Details, die auffallen: Der bislang als „Scale-up Fonds“ titulierte Dachfonds scheint seinen Namen wieder geändert zu haben. Und das „bis zu“ in der Aussage über das Ankerinvestment kann stutzig machen – wiewohl im weiteren Verlauf der Aussendung die 100 Millionen Euro bei einem anvisierten Gesamtvolumen von 500 Millionen Euro noch einmal ohne Abschwächung genannt werden.

In den Texten der Bundesfinanzgesetze 2027 und 2028, wo der Fonds übrigens als „Start-up & Scale-up Dachfonds“ bezeichnet wird (namenstechnisch scheint also weiterhin allgemeine Unklarheit zu herrschen), findet sich keine genaue Summe für das Ankerinvestment. Im Gegenteil ist zu lesen: „Der nächste Projektschritt zur Umsetzung des Start-up & Scale-up Dachfonds ist die Beauftragung der Austria Wirtschaftsservice GmbH mit der Ausschreibung des Dachfondsmanagements und allenfalls mit der Verwaltung eines Bundesanteils am Dachfonds.“

„Allenfalls“ also. Zumal andere Budget-Zahlen sehr konkret beziffert sind, scheint hier also das letzte Wort – trotz beschlossenen Doppel-Budgets – doch noch nicht gesprochen zu sein. Definitiv fixiert ist dagegen die geplante Timeline: „31.12.2027: Start-up & Scale-up Dachfonds hat seine operative Tätigkeit aufgenommen (First Closing abgeschlossen)“, heißt es dazu im Wortlaut im Gesetz.

Ein weiteres Unicorn pro Jahr als Ziel im Budget-Gesetz

Ein weiteres spannendes Detail in den beiden Bundesfinanzgesetzen: Es wird eine konkrete anvisierte Zahl an österreichischen Unicorns als Kennzahl festgelegt (im Wortlaut „Anzahl der Startup-Einhörner in Österreich“). Als Ist-Zustand wird für 2025 die Zahl sechs genannt (über die man sich bekanntlich abhängig von der jeweiligen Definition streiten kann). Für 2027 wird das Ziel mit sieben, für 2028 mit acht angegeben.

Daneben schrieb die Regierung unter anderem die Weiterführung der Programme AWS Seedfinancing und AWS First Inkubator in den Gesetzestexten fest. Beschlossen sind diese noch nicht. Sie müssen nach der Vorlage durch den Ministerrat nun noch durch die Abstimmung im Parlament, die für 9. und 10. Juli vorgesehen ist.

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